Zulassung Musterklauseln

Zulassung. 52 Grundsatz § 53 Erteilung einer Zulassung für Veranstalter von bundesweit ausgerichtetem Rundfunk § 54 Zulassungsfreie Rundfunkprogramme § 55 Grundsätze für das Zulassungsverfahren § 56 Auskunftsrechte und Ermittlungsbefugnisse § 57 Publizitätspflicht und sonstige Vorlagepflichten § 58
Zulassung. Aussteller der Veranstaltung sind die Hersteller der Exponate. Handels- firmen können nur zugelassen werden, wenn sie für die auf der Messe präsentierten Produkte und Leistungen den Nachweis erbringen, dass sie allein berechtigt sind, diese unter Ausschluss des Herstellers zu zeigen und zu vertreiben. Dadurch sollen Doppelbesetzungen mit Erzeugnissen aus der gleichen Produktion ausgeschlossen werden. Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassen, deren angemeldete Produkte und Leistungen dem Angebot der Veranstaltung entsprechen und die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen. Über die Teil- nahmeberechtigung von Ausstellern und Exponaten entscheidet, ggf. nach Anhörung des zuständigen Ausschusses, die Messegesellschaft. Ein Rechtsanspruch auf eine Zulassung besteht nicht. Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen der Messegesellschaft gegenüber nicht nachgekommen sind oder gegen die Teilnahmebedingungen, Technische Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Zulassung als Aussteller mit den Ausstellungsgütern wird nach Xxxx der Messegesellschaft schriftlich oder elektronisch bestätigt und ist nur für den darin genannten Aussteller gültig. Mit der Übersendung bzw. elektronischen Zurverfügungstellung der Zulassung im Account des bei der Anmeldung genannten Ansprech- partners des Ausstellers ist der Ausstellungsvertrag zwischen der Messe Düsseldorf GmbH und dem Aussteller geschlossen. Über die im Ausstelleraccount zur Verfügung gestellten Zulassungs- dokumente wird der Aussteller per elektronischer Post mit seinen individuellen Zugangsdaten informiert. Diese Information ist bei dem Aussteller eingegangen, sobald sie dessen Verfügungsbereich erreicht. Der Aussteller stellt sicher, dass der Posteingang regelmäßig kontrolliert wird und die technischen Voraussetzungen für den Empfang der E-Mail stets gegeben sind. Sollte sich die zu nutzende E-Mail-Adresse des Ausstellers ändern, wird er dies der Messe- gesellschaft unverzüglich mitteilen. Sofern die Messegesellschaft aufgrund fehlender oder mangelhafter technischer Voraussetzungen und/oder aufgrund der Nichtmitteilung einer neuen E-Mail-Adresse ein Schaden entsteht, so ist der Aussteller der Messegesellschaft zum Ersatz verpflichtet. Bei hybriden Messen wird dem Aussteller ein Hallenplan, aus dem die Lage des Standes ersichtlich ist und ggf. ein Gelände- oder Hallenplan im Online-Order-System zur Verfügung gestellt. Die Messegesells...
Zulassung. Die Gesellschaft ist eine am 17. November 2004 gegründete Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die in Irland als Organismus für Gemeinsame Anlagen in Übertragbare Wertpapiere (OGAW) gemäß den Vorschriften der European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations, 2011 (S.I. No. 352 of 2011) in ihrer jeweils geänderten oder zukünftig geänderten, ergänzten oder konsolidierten Fassung zugelassen wurde. Diese Zulassung stellt jedoch keine Garantie der Central Bank in Bezug auf die Leistungserfüllung durch die Gesellschaft dar und die Central Bank haftet nicht für die Leistungserfüllung oder Leistungsstörungen seitens der Gesellschaft. Die Zulassung der Gesellschaft stellt keine Empfehlung oder Gewährleistung der Central Bank in Bezug auf die Gesellschaft dar, und die Central Bank ist nicht für den Inhalt dieses Prospekts verantwortlich. Die Gesellschaft ist als offener Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung der Teilfonds strukturiert, sodass Anteile, die Beteiligungen an verschiedenen Fonds darstellen, zu bestimmten Zeitpunkten vom Verwaltungsrat ausgegeben werden können. In Bezug auf einen Fonds können Anteile in mehreren Klassen ausgegeben werden. Alle Anteile einer Klasse sind, sofern im entsprechenden Nachtrag nicht anders vorgesehen, untereinander gleichrangig. Bei der Auflegung eines neuen Fonds (wofür die vorherige Genehmigung der Central Bank erforderlich ist) oder einer neuen Anteilsklasse (die Anteilsklasse) (die gemäß den Vorgaben in den OGAW-Vorschriften ausgegeben werden muss) erstellt die Gesellschaft einen Nachtrag, der vom Verwaltungsrat herausgegeben wird und die maßgeblichen Informationen zu dem neuen Fonds bzw. der neuen Anteilsklasse enthält. Für jeden Fonds (und demzufolge nicht für jede Anteilsklasse) wird ein separates Vermögensportfolio geführt, das in Übereinstimmung mit dem Anlageziel und der Anlagepolitik des jeweiligen Fonds angelegt wird. Einzelheiten zu den einzelnen Fonds und deren jeweiligen Anteilsklassen sind im maßgeblichen Nachtrag aufgeführt.
Zulassung. Über die Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände entscheidet die Messe-/Ausstellungsleitung. Der Veranstalter ist berechtigt, aus konzeptionellen Gründen eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände, sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller und Anbieter von der Teilnahme ausschließen. Er kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppen beschränken. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Mit Eingang der Bestätigung für die Zulassung oder der Rechnung beim Aussteller ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Die Messe-/Ausstellungsleitung ist berechtigt, eine sofortige Kündigung aus dem Vertrag auszusprechen, wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug besteht. In diesem Falle ist die Gebühr in Höhe von 25% der Standmiete zur Deckung der bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug auf angebotene Waren oder Arbeitsweise einer beteiligten Firma, sind die Messe-/Ausstellungsleitung im allgemeinen Interesse berechtigt und befugt, sofort angemessene Maßnahmen zur Behebung zu treffen. In einem solchen Falle kann die Messe-/Ausstellungsleitung bestehende Verträge für nachfolgende Messen/Ausstellungen stornieren, weil wesentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, nicht mehr gegeben sind. Die Ausstellung nicht gemeldeter oder nicht zugelassener Waren ist unzulässig.
Zulassung. 4.1 In der Schießstätte darf nur mit den für den jeweiligen Schießstand durch Aushang bekannt gemachten Waffen und nur unter Verwendung der zugelassenen Munition geschossen werden.
Zulassung. XXXXXX wird seine Dienstleistungen erst dann bereitstellen, wenn der Kunde von DEGIRO nach Ausübung der Sorgfaltspflicht akzeptiert wurde. Dies kann vor oder nach der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags erfolgen.
Zulassung. Bei Nachweis der Ausbildung in sämtlichen Bereichen der Ausbildung erfolgt die Zulassung zur Prüfung. Der Antrag ist über den zuständigen LTV an den DTV zu richten. Der Bewerber muß alle in den RRL-DTV geforderten Eingangsvoraussetzungen erfüllt haben.
Zulassung. Über die Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstel- lungsgegenstände entscheidet der Veranstalter. Er ist berechtigt, Beschränkungen der angemeldeten Ausstellungsgegenstände so- wie Veränderungen der angemeldeten Fläche vorzunehmen und Anmeldungen abzulehnen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Der Veranstalter kann aus sach- lich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfü- gung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschließen. Er kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf be- stimmte Ausstellergruppen beschränken. Mit Xxxxxxxxx der Auf- planung ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen. Die erteilte Zulassung kann widerrufen wer- den, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug auf angebotene Waren oder Ar- beitsweise einer beteiligten Firma, ist der Veranstalter im allge- meinen Interesse berechtigt und befugt, sofort angemessene Maßnahmen zur Behebung zu treffen.
Zulassung. Das HOFA AUDIO DIPLOMA ist bei der ZFU unter der Nummer 74324v zugelassen. Die Kurse HOFA AUDIO BASIC, HOFA AUDIO PRO sowie alle Themen-Kurse sind nach dem Cafeteria-Prinzip unter gleicher Nummer zugelassen, da sie aus den im DIPLOMA enthal- tenen Modulen gebildet werden.
Zulassung. Aufträge werden direkt auf die für den jeweiligen Kunden geltenden Obergrenzen und Orderfilter hin geprüft und ausgeführt, wenn festgestellt werden konnte, dass der Auftrag nicht zu einer Überziehung des Verfügungsrahmens führt. Wenn ein Auftrag aufgrund des vorhandenen Geldmittelguthabens oder anwendbaren Obergrenzen nur zu einem Teil ausgeführt werden kann, ist DEGIRO dazu berechtigt, jedoch nicht dazu verpflichtet, diesen Teil des Auftrags auszuführen.