Common use of EIGENTUM DES KÄUFERS Clause in Contracts

EIGENTUM DES KÄUFERS. 4.1 Alle materiellen und immateriellen Vermögenswerte, die dem Lieferanten durch den Käufer zur Verfügung gestellt wurden oder für die der Käufer Zahlungen an den Lieferanten geleistet hat oder mit gewerblichen Schutzrechten des Käufers (siehe Ziffer 5) hergestellt wurden sowie alle hiermit verbundenen und daraus resultierenden oder diese ersetzenden Gegenstände jeglicher Art (insbesondere Sachen und Rechte) werden und verbleiben Eigentum des Käufers ("Käufereigentum"). Das Käufereigentum umfasst Abbildungen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produktbeschreibungen, Software, Knowhow, gewerbliche Schutzrechte einschließlich Marken-, Patent- und Urheberrechte ("Gewerbliche Schutzrechte") und alle sonstigen Unterlagen, Dokumente und Informationen jeglicher Art.

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EIGENTUM DES KÄUFERS. 4.1 Alle Sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verbleiben alle materiellen und immateriellen Vermögenswerte, die dem Lieferanten durch den Käufer zur Verfügung gestellt wurden oder für die der Käufer Zahlungen an den Lieferanten geleistet hat oder mit gewerblichen Schutzrechten des Käufers (siehe Ziffer 5) hergestellt wurden sowie alle hiermit verbundenen und daraus resultierenden oder diese ersetzenden Gegenstände jeglicher Art (insbesondere Sachen und Rechte) werden und verbleiben im Eigentum des Käufers ("Käufereigentum"). Das Käufereigentum umfasst insbesondere Abbildungen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produktbeschreibungen, Software, Knowhow, gewerbliche Schutzrechte einschließlich Marken-, Patent- und Urheberrechte ("Gewerbliche Schutzrechte") und alle sonstigen Unterlagen, Dokumente und Informationen jeglicher Art.

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