Eigentumsrecht und Urheberrecht Musterklauseln

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen von EINSTUDIO, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werk- stücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von EINSTUDIO und können von ihr jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von EINSTU- DIO jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von EINSTUDIO setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von EINSTUDIO dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von EINSTUDIO, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
Eigentumsrecht und Urheberrecht. 12.1. Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwür- fe, Skribbles, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Ver- tragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
Eigentumsrecht und Urheberrecht. 11.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vor- entwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agen- tur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
Eigentumsrecht und Urheberrecht. 11.1. Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
Eigentumsrecht und Urheberrecht. 7.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen, auch einzelne Teile dar- aus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agen- tur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnis- ses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nut- zung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungs- rechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen von DGDPT, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von DGDPT und können von DGDPT jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von DGDPT jedoch ausschließlich im Land seines Firmensitzes nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von DGDPT setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von DGDPT dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von DGDPT, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
Eigentumsrecht und Urheberrecht. 9.1 Softwareprogramme (ausgenommen das Datenträgermaterial) sowie in Softwareprogrammen verwendete Dienstprogramme und Routinen, und die diesen beigefügten Dokumentationen, enthalten vertrauliches geistiges Eigentum des Auftragnehmers und/oder deren Lizenzgebern; sie bleiben zeitlich unbegrenzt uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers bzw. der Lizenzgeber. Eine entgeltliche und unentgeltliche Überlassung an Dritte sowie das Anfertigen von Xxxxxx für derartige Zwecke sowie jede andere das Eigentumsrecht der Auftragnehmers oder der Lizenzgeber schmälernde Handlung ist nicht zulässig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Copyright- und Eigentumsvermerke weder aus der Software noch aus der Dokumentation zu entfernen.
Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck, -ort und -zeitraum. Werden mehrere Lösungsvorschläge (alternative Entwürfe) vorgelegt, so ist jeweils nur ein vom Auftraggeber ausgewählter Entwurf durch das Honorar abgegolten. Bei Inanspruchnahme mehrerer Alternativentwürfe ist für jede Variante ein gesondertes Honorar zu entrichten. Nicht übernommene Entwürfe können von Fargo Cir. uneingeschränkt anderweitig verwendet werden. Hinsichtlich solcher Entwürfe ist der Auftraggeber zur Geheimhaltung verpflichtet und es ist dem Auftraggeber untersagt, nicht übernommene Lösungsvorschläge oder Teile daraus selbst zu verwerten oder durch Dritte verwerten zu lassen. Nur Fargo Cir. ist berechtigt nicht übernommene Entwürfe zu verwerten. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. _ _ _ _ _ _ ______________