Common use of Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess Clause in Contracts

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess. Im Rahmen des Investmentprozesses werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentschei- dung mit einbezogen und fortlaufend bewertet. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisi- ken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Un- ternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswir- kungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungs- prozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen werden neben den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken bewertet. Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung in Rela- tion. Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition (Preisin- dikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen Auswirkungen von Risiken auf die Rendite des Investmentvermögens. Dennoch können sich je nach Vermögensge- genstand und aufgrund externer Faktoren negative Auswirkungen auf die Rendite des Investmentver- mögens realisieren.

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Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess. Im Rahmen des Investmentprozesses werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentschei- dung mit einbezogen und fortlaufend bewertet. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisi- ken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Un- ternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswir- kungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungs- prozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen werden neben den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken bewertet. Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung in Rela- tion. Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition (Preisin- dikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen Auswirkungen von Risiken auf die Rendite des Investmentvermögens. Dennoch können sich je nach Vermögensge- genstand und aufgrund externer Faktoren negative Auswirkungen auf die Rendite des Investmentver- mögens realisierenergeben.

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Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess. Im Rahmen des Investmentprozesses werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentschei- dung mit einbezogen und fortlaufend bewertet. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisi- ken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November No- vember 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Un- ternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswir- kungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungs- prozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/ erwarteten/geschätzten Marktpreis und/ und/oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen den Fonds werden neben den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken bewertet. Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung in Rela- tion. Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition (Preisin- dikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen Auswirkungen von Risiken auf die Rendite des InvestmentvermögensFonds. Dennoch können sich je nach Vermögensge- genstand Vermögensgegenstand und aufgrund auf- grund externer Faktoren negative Auswirkungen auf die Rendite des Investmentver- mögens Fonds realisieren.

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Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess. Im Rahmen des Investmentprozesses werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentschei- dung Anla- geentscheidung mit einbezogen und fortlaufend bewertet. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisi- ken Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Un- ternehmensführung Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswir- kungen Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungs- prozess Bewertungsprozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/ erwarteten/geschätzten Marktpreis und/ und/oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor Fak- tor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen den Fonds werden neben den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeitsrisi- ken bewertet. Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung Investiti- onsentscheidung in Rela- tionRelation. Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition Investi- tion (Preisin- dikationPreisindikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen potenziellen we- sentlichen Auswirkungen von Risiken auf die Rendite des InvestmentvermögensFonds. Dennoch können sich je nach Vermögensge- genstand Vermögensgegenstand und aufgrund externer Faktoren negative Auswirkungen auf die Rendite des Investmentver- mögens Fonds realisieren.

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Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess. Im Rahmen des Investmentprozesses werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentschei- dung mit einbezogen und fortlaufend bewertet. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisi- ken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Un- ternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswir- kungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungs- prozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen werden neben den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken bewertet. Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung in Rela- tion. Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition (Preisin- dikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen Auswirkungen von Risiken auf die Rendite des Investmentvermögens. Dennoch können sich je nach Vermögensge- genstand Vermögensgegenstand und aufgrund externer Faktoren negative Auswirkungen auf die Rendite des Investmentver- mögens realisierenInvestmentvermögens ergeben.

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Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess. Im Rahmen des Investmentprozesses Der Fonds berücksichtigt aufgrund seiner Konzeption Nachhaltigkeitskriterien (Details können dem Abschnitt „Anlageziele und –strategie“ entnommen werden). Nachhaltigkeitsrisiken werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentschei- dung mit einbezogen und fortlaufend bewertet. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisi- ken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben könnenhierdurch gemindert. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis Nachhaltigkeitsrisiken sind dabei Ereignisse oder eine Bedingung im Bereich Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Un- ternehmensführung bezeichnetUnternehmensführung zu verstehen, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche tatsächlich oder potenziell negative Auswir- kungen auf den Wert die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können, in welches der Investition haben könnteFonds investiert ist. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des FinanzprofilsMögliche nachhaltigkeitsbezogene Risiken, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungs- prozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative welche die negativsten Auswirkungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds habenhaben könnten, liegen nach aktuellem Kennt- nisstand im Bereich der klimabezogenen Risiken. Nachhaltigkeitsrisiken Hierbei ist zwischen physischen und transitorischen Risiken zu unterscheiden. Physische Risiken ent- stehen anlassbezogen oder aufgrund längerfristig veränderter Klimaverhältnisse durch den Klimawan- del und können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken durch die unmittelbare Beschädigung von Vermögenswerten oder mittelbare Folgen durch die Unterbrechung der Lieferkette finanzielle (negative) Konsequenzen nach sich ziehen. Tran- sitorische Risiken können umfangreiche politische, technologische und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen werden neben den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken bewertet. Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) marktbezogene Veränderun- gen sein, welche bei der Investitionsentscheidung Einhaltung von Bestimmungen zur schnelleren Umsetzung einer kohlenstoff- armen Wirtschaft entstehen. In diesem Kontext geht ein potenzielles Risiko von den sogenannten Stranded Assets aus. Es handelt sich hierbei um Vermögenswerte, welche aufgrund politischer Ent- scheidungen oder nicht mehr gegebener wirtschaftlicher Überlebensfähigkeit kein wirtschaftliches Er- gebnis erzielen. Unternehmen, in Rela- tionwelche der Fonds investiert ist und welche zeitgleich über potenzielle Stranded Assets verfügen, könnten ein Risiko für eine negative Beeinflussung der Rendite des Fonds durch diese nachhaltigkeitsbezogenen Risiken darstellen. Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess Auch Ereignisse, Entwicklungen oder Ver- haltensweisen, die den Bereichen Soziales und Unternehmensführung zuzuordnen sind, können nega- tive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens in welches der Investition (Preisin- dikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung Fonds investiert ist entfalten, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts nicht hinreichend in die Be- wertung der potentiellen wesentlichen betroffenen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten eingepreist ist. Auch Auswirkungen von Risiken auf die Reputation sind möglich, welche wiederum negativen Einfluss auf die Rendite des InvestmentvermögensFonds haben könnten. Dennoch können sich je Zu beachten ist, dass die Möglichkeit zur Berücksichtigung substanzieller Nachhaltigkeitskriterien /- risiken maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt abhängt. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft über die verwalteten Fonds und Mandate investiert, sind die benötigten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden. Durch die Kooperation mit einem international renommierten ESG-Datenanbieter wird diese Proble- matik allerdings nach Vermögensge- genstand und aufgrund externer Faktoren negative Einschätzung der Gesellschaft im Rahmen der Möglichkeiten bestmöglich adres- siert. Die Gesellschaft wird die Datenlage regelmäßig überprüfen. Durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der Anlagestrategie ist i.d.R. nicht mit negativen Auswirkungen auf die Rendite des Investmentver- mögens realisierenFonds aufgrund von Nachhaltigkeitsrisiken zu rechnen, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Details zur Ausrichtung des Fonds mit Blick auf Nachhaltigkeitskriterien können dem Abschnitt „Anlageziele und –strategie“ entnommen werden.

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Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess. Im Rahmen des Investmentprozesses werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentschei- dung mit einbezogen und fortlaufend bewertetAufgrund seiner Konzeption berücksichtigt der Fonds explizit Nachhaltigkeitskriterien. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisi- ken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigtDiese können möglicher- weise geeignet sein, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben könnenzu mindern. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Un- ternehmensführung bezeichnet, Ungeachtet dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswir- kungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungs- prozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich sich je nach Vermögensgegenstand und aufgrund externer Einflüsse negative Auswirkungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit durch Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Fonds habenrealisieren. Als Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen werden neben sind dabei Ereignisse oder Bedingungen aus den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken bewertet. Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese Bereichen Umwelt, Soziales oder Unter- nehmensführung zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung in Rela- tion. Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition (Preisin- dikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen verstehen, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen von Risiken auf die Rendite des InvestmentvermögensVermö- gens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können, in welches der Fonds investiert ist. Dennoch können sich je nach Vermögensge- genstand und aufgrund externer Faktoren negative Mögliche nachhaltigkeitsbezogene Risiken, welche die negativsten Auswirkungen auf die Rendite des Investmentver- mögens realisieren.Fonds haben könnten, liegen nach aktuellem Kenntnisstand im Bereich der klimabezogenen Risiken. Hierbei ist zwischen physischen und transitorischen Risiken zu unterscheiden. Physische Risiken entstehen anlass- bezogen oder aufgrund längerfristig veränderter Klimaverhältnisse durch den Klimawandel und können durch die unmittelbare Beschädigung von Vermögenswerten oder mittelbare Folgen durch die Unterbrechung der Lieferkette finanzielle (negative) Konsequenzen nach sich ziehen. Transitorische Risiken können umfangreiche politische, tech- nologische und marktbezogene Veränderungen sein, welche bei der Einhaltung von Bestimmungen zur schnelleren Umsetzung einer kohlenstoffarmen Wirtschaft entstehen. In diesem Kontext geht ein potenzielles Risiko von den sogenannten Stranded Assets aus. Es handelt sich hierbei um Vermögenswerte, welche aufgrund politischer Entscheidungen oder nicht mehr gegebener wirtschaftlicher Überle- bensfähigkeit kein wirtschaftliches Ergebnis erzielen. Unternehmen, in welche der Fonds investiert ist und welche zeitgleich über potenzielle Stranded Assets verfügen, könnten ein Risiko für eine negative Beeinflussung der Rendite des Fonds durch diese nachhaltigkeitsbezogenen Risiken darstellen. Auch Ereignisse, Entwicklungen oder Verhaltensweisen, die den Bereichen Soziales und Unternehmensführung zu- zuordnen sind, können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens in welches der Fonds investiert ist entfalten, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts nicht hinreichend in die Be- wertung der betroffenen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten eingepreist ist. Auch Auswirkungen auf die Reputation sind möglich, welche wiederum negativen Einfluss auf die Rendite des Fonds haben könnten. Details zur Ausrichtung des Fonds mit Blick auf Nachhaltigkeitskriterien können dem Abschnitt „Anlageziele und – strategie“ entnommen werden. Zu beachten ist, dass die Möglichkeit zur Berücksichtigung substanzieller Nachhaltigkeitskriterien /-risiken maßgeb- lich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt abhängt. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft über die verwalteten Fonds und Mandate investiert, sind die benötigten Daten in ausreichen- dem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden. Durch die Kooperation mit einem international renom- mierten ESG-Datenanbieter wird diese Problematik allerdings nach Einschätzung der Gesellschaft im Rahmen der Möglichkeiten bestmöglich adressiert. Die Gesellschaft wird die Datenlage regelmäßig überprüfen. Generell gilt, dass die Wahrung des Anlegerinteresses für die Warburg Invest AG stets die höchste Priorität hat. Sollte die Art des Produktes, die Art des Managementansatzes oder das Anlegerinteresse der Umsetzung etwaiger nachhal- tigkeitsbezogener Kriterien entgegenstehen, so hat die Bewirtschaftung des Mandates im besten Anlegerinteresse im Rahmen der Anlagebedingungen stets Vorrang. Nach Ansicht der Gesellschaft steht dieses Vorgehen im Einklang mit den Vorgaben des KAGB und den Wohlverhaltensregeln des BVI Bundesverband Investment und Asset Ma- nagement e.V.

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Samples: www.warburg-invest-ag.de

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess. Im Rahmen des Investmentprozesses werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentschei- dung Anlageent- scheidung mit einbezogen und fortlaufend bewertet. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisi- ken Nachhaltig- keitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor Finanzdienstleis- tungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen Aus- wirkungen auf die Rendite einer Investition haben können. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Un- ternehmensführung Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswir- kungen Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation Repu- tation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungs- prozess Be- wertungsprozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen Auswir- kungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich erheb- lich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen werden neben den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeits- risiken bewertet. Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung in Rela- tionRelation. Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition (Preisin- dikationPreisindikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen Auswirkungen Aus- wirkungen von Risiken Xxxxxxx auf die Rendite des Investmentvermögens. Dennoch können sich je nach Vermögensge- genstand Ver- mögensgegenstand und aufgrund externer Faktoren negative Auswirkungen auf die Rendite des Investmentver- mögens In- vestmentvermögens realisieren. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

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Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess. Im Rahmen des Investmentprozesses werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentschei- dung Anlageent- scheidung mit einbezogen und fortlaufend bewertet. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisi- ken Nachhaltig- keitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor Finanzdienstleis- tungssektor (nachfolgend nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen Aus- wirkungen auf die Rendite einer Investition haben können. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Un- ternehmensführung Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswir- kungen Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation Repu- tation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungs- prozess Be- wertungsprozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen Auswir- kungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich erheb- lich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen werden neben den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeits- risiken bewertet. Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung in Rela- tionRelation. Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition (Preisin- dikationPreisindikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen Auswirkungen Aus- wirkungen von Risiken Xxxxxxx auf die Rendite des Investmentvermögens. Dennoch können sich je nach Vermögensge- genstand Ver- mögensgegenstand und aufgrund externer Faktoren negative Auswirkungen auf die Rendite des Investmentver- mögens realisierenIn- vestmentvermögens ergeben.

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Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess. Im Rahmen des Investmentprozesses werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentschei- dung mit einbezogen und fortlaufend bewertetAufgrund seiner Konzeption berücksichtigt der Fonds explizit Nachhaltigkeitskriterien. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisi- ken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigtDiese können mög- licherweise geeignet sein, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben könnenzu mindern. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Un- ternehmensführung bezeichnet, Ungeachtet dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswir- kungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungs- prozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich sich je nach Vermögensgegenstand und aufgrund externer Einflüsse negative Auswirkungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit durch Nachhaltig- keitsrisiken auf die Rendite des Fonds habenrealisieren. Als Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen werden neben sind dabei Ereignisse oder Bedingungen aus den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken bewertet. Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung in Rela- tion. Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition (Preisin- dikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen verstehen, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen von Risiken auf die Rendite des InvestmentvermögensVermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können, in wel- ches der Fonds investiert ist. Dennoch können sich je nach Vermögensge- genstand und aufgrund externer Faktoren negative Mögliche nachhaltigkeitsbezogene Risiken, welche die negativsten Auswirkungen auf die Rendite des Investmentver- mögens realisieren.Fonds haben könnten, liegen nach aktuellem Kenntnisstand im Bereich der klimabezogenen Risiken. Hierbei ist zwischen physischen und transitorischen Risiken zu unterscheiden. Physische Risiken entstehen anlassbezogen oder aufgrund längerfristig veränderter Klimaverhältnisse durch den Klimawandel und kön- nen durch die unmittelbare Beschädigung von Vermögenswerten oder mittelbare Folgen durch die Unterbre- chung der Lieferkette finanzielle (negative) Konsequenzen nach sich ziehen. Transitorische Risiken können umfangreiche politische, technologische und marktbezogene Veränderungen sein, welche bei der Einhaltung von Bestimmungen zur schnelleren Umsetzung einer kohlenstoffarmen Wirtschaft entstehen. In diesem Kontext geht ein potenzielles Risiko von den sogenannten Stranded Assets aus. Es handelt sich hier- bei um Vermögenswerte, welche aufgrund politischer Entscheidungen oder nicht mehr gegebener wirtschaft- licher Überlebensfähigkeit kein wirtschaftliches Ergebnis erzielen. Unternehmen, in welche der Fonds inves- tiert ist und welche zeitgleich über potenzielle Stranded Assets verfügen, könnten ein Risiko für eine negative Beeinflussung der Rendite des Fonds durch diese nachhaltigkeitsbezogenen Risiken darstellen. Auch Ereignisse, Entwicklungen oder Verhaltensweisen, die den Bereichen Soziales und Unternehmensfüh- rung zuzuordnen sind, können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Un- ternehmens in welches der Fonds investiert ist entfalten, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts nicht hin- reichend in die Bewertung der betroffenen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten eingepreist ist. Auch Auswirkungen auf die Reputation sind möglich, welche wiederum negativen Einfluss auf die Rendite des Fonds haben könnten. Details zur Ausrichtung des Fonds mit Blick auf Nachhaltigkeitskriterien können dem Abschnitt „Anlageziele und –strategie“ entnommen werden. Zu beachten ist, dass die Möglichkeit zur Berücksichtigung substanzieller Nachhaltigkeitskriterien /-risiken maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt abhängt. Nicht für alle Vermö- gensgegenstände, in die die Gesellschaft über die verwalteten Fonds und Mandate investiert, sind die benötig- ten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden. Durch die Kooperation mit einem international renommierten ESG-Datenanbieter wird diese Problematik allerdings nach Einschätzung der Gesellschaft im Rahmen der Möglichkeiten bestmöglich adressiert. Die Gesellschaft wird die Datenlage regelmäßig überprüfen. Generell gilt, dass die Wahrung des Anlegerinteresses für die Gesellschaft stets die höchste Priorität hat. Sollte die Art des Produktes, die Art des Managementansatzes oder das Anlegerinteresse der Umsetzung etwaiger nachhaltigkeitsbezogener Kriterien entgegenstehen, so hat die Bewirtschaftung des Mandates im besten An- legerinteresse im Rahmen der Anlagebedingungen stets Vorrang. Nach Ansicht der Gesellschaft steht dieses Vorgehen im Einklang mit den Vorgaben des KAGB und den Wohlverhaltensregeln des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.

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Samples: www.warburg-invest-ag.de

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess. Im Rahmen des Investmentprozesses werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentschei- dung mit einbezogen und fortlaufend bewertetAufgrund seiner Konzeption erfolgt keine explizite Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien durch den Fonds. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisi- ken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Un- ternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswir- kungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungs- prozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds habenaufgrund von Nachhaltig- keitsrisiken sind daher nicht auszuschließen. Als Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Im Rahmen sind dabei Ereignisse o- der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen werden neben Bedingungen aus den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken bewertet. Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung in Rela- tion. Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition (Preisin- dikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen verstehen, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen von Risiken auf die Rendite des InvestmentvermögensVermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können, in welches der Fonds investiert ist. Dennoch können sich je nach Vermögensge- genstand und aufgrund externer Faktoren negative Mögliche nachhaltigkeitsbezogene Risiken, welche die negativsten Auswirkungen auf die Rendite des Investmentver- mögens realisierenFonds haben könnten, liegen nach aktuellem Kenntnisstand im Bereich der klimabezogenen Risiken. Hierbei ist zwischen physischen und transitorischen Risiken zu unterscheiden. Physische Risiken entstehen anlassbezogen oder aufgrund längerfristig veränderter Klimaverhältnisse durch den Klimawandel und können durch die unmittelbare Beschädigung von Vermögenswerten oder mit- telbare Folgen durch die Unterbrechung der Lieferkette finanzielle (negative) Konsequenzen nach sich ziehen. Transitorische Risiken können umfangreiche politische, technologische und marktbezogene Veränderungen sein, welche bei der Einhaltung vom Bestimmungen zur schnel- leren Umsetzung einer kohlenstoffarmen Wirtschaft entstehen. In diesem Kontext geht ein potenzielles Risiko von den sogenannten Stranded Assets aus. Es han- delt sich hierbei um Vermögenswerte, welche aufgrund politischer Entscheidungen oder nicht mehr gegebener wirtschaftlicher Überlebensfähigkeit kein wirtschaftliches Ergebnis erzielen. Un- ternehmen, in welche der Fonds investiert ist und welche zeitgleich über potenzielle Stranded Assets verfügen, könnten ein Risiko für eine negative Beeinflussung der Rendite des Fonds durch diese nachhaltigkeitsbezogenen Risiken darstellen. Auch Ereignisse, Entwicklungen oder Verhal- tensweisen, die den Bereichen Soziales und Unternehmensführung zuzuordnen sind, können ne- gative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens in wel- ches der Fonds investiert ist entfalten, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts nicht hinrei- chend in die Bewertung der betroffenen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten eingepreist ist. Auch Auswirkungen auf die Reputation sind möglich, welche wiederum negativen Einfluss auf die Rendite des Fonds haben könnten.

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Samples: www.warburg-invest-ag.de

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess. Im Rahmen des Investmentprozesses werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentschei- dung Anlageentscheidung mit einbezogen und fortlaufend bewertet. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisi- ken Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend die nachfolgend Offenlegungs-Offenlegungs- Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Un- ternehmensführung Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswir- kungen Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungs- prozess Bewertungsprozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds Teilfonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen werden neben den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken bewertet. Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung in Rela- tionRelation. Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition (Preisin- dikationPreisindikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen Auswirkungen von Risiken auf die Rendite des Investmentvermögens. Dennoch können sich je nach Vermögensge- genstand Vermögensgegenstand und aufgrund externer Faktoren negative Auswirkungen auf die Rendite des Investmentver- mögens Investmentvermögens durch Nachhaltigkeitsrisiken realisieren. Weitere Informationen darüber, wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageprozess einfließen und in welchem Ausmaß sie sich auf die Rendite auswirken können, finden Sie auf der Website von Universal-Investment.

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Samples: solutions.vwdservices.com

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess. Im Rahmen des Investmentprozesses werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentschei- dung mit einbezogen und fortlaufend bewertet. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisi- ken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Un- ternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswir- kungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungs- prozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen werden neben den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken bewertet. Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung in Rela- tion. Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition (Preisin- dikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen Auswirkungen von Risiken auf die Rendite des Investmentvermögens. Dennoch können sich je nach Vermögensge- genstand und aufgrund externer Faktoren negative Auswirkungen auf die Rendite des Investmentver- mögens realisieren. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9).

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Samples: www.fimax.de

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess. Im Rahmen des Investmentprozesses werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentschei- dung mit einbezogen und fortlaufend bewertetAufgrund seiner Konzeption erfolgt keine explizite Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien durch den Fonds. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisi- ken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Un- ternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswir- kungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungs- prozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds habenaufgrund von Nachhaltigkeitsri- siken sind daher nicht auszuschließen. Als Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen werden neben sind dabei Ereignisse oder Bedingun- gen aus den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken bewertet. Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung in Rela- tion. Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition (Preisin- dikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen verstehen, deren Eintreten tat- sächlich oder potenziell negative Auswirkungen von Risiken auf die Rendite des InvestmentvermögensVermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können, in welches der Fonds investiert ist. Dennoch können sich je nach Vermögensge- genstand und aufgrund externer Faktoren negative Mögliche nachhaltigkeitsbezogene Risiken, welche die negativsten Auswirkungen auf die Rendite des Investmentver- mögens realisierenFonds haben könnten, liegen nach aktuellem Kenntnisstand im Bereich der klimabezogenen Risiken. Hierbei ist zwischen physischen und transitorischen Risiken zu unterscheiden. Physische Risiken ent- stehen anlassbezogen oder aufgrund längerfristig veränderter Klimaverhältnisse durch den Klimawan- del und können durch die unmittelbare Beschädigung von Vermögenswerten oder mittelbare Folgen durch die Unterbrechung der Lieferkette finanzielle (negative) Konsequenzen nach sich ziehen. Tran- sitorische Risiken können umfangreiche politische, technologische und marktbezogene Veränderun- gen sein, welche bei der Einhaltung vom Bestimmungen zur schnelleren Umsetzung einer kohlenstoff- armen Wirtschaft entstehen. In diesem Kontext geht ein potenzielles Risiko von den sogenannten Stranded Assets aus. Es handelt sich hierbei um Vermögenswerte, welche aufgrund politischer Entscheidungen oder nicht mehr gege- bener wirtschaftlicher Überlebensfähigkeit kein wirtschaftliches Ergebnis erzielen. Unternehmen, in welche der Fonds investiert ist und welche zeitgleich über potenzielle Stranded Assets verfügen, könn- ten ein Risiko für eine negative Beeinflussung der Rendite des Fonds durch diese nachhaltigkeitsbezo- genen Risiken darstellen. Auch Ereignisse, Entwicklungen oder Verhaltensweisen, die den Bereichen Soziales und Unternehmensführung zuzuordnen sind, können negative Auswirkungen auf die Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens in welches der Fonds investiert ist entfalten, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts nicht hinreichend in die Bewertung der betroffenen Vermögens- werte oder Verbindlichkeiten eingepreist ist. Auch Auswirkungen auf die Reputation sind möglich, welche wiederum negativen Einfluss auf die Rendite des Fonds haben könnten.

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Samples: www.warburg-invest-ag.de

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess. Im Rahmen des Investmentprozesses werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentschei- dung mit einbezogen und fortlaufend bewertetAufgrund seiner Konzeption berücksichtigt der Fonds explizit Nachhaltigkeitskriterien. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisi- ken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigtDiese können mög- licherweise geeignet sein, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben könnenzu mindern. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Un- ternehmensführung bezeichnet, Ungeachtet dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswir- kungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungs- prozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich sich je nach Vermögensgegenstand und aufgrund externer Einflüsse negative Auswirkungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit durch Nachhaltig- keitsrisiken auf die Rendite des Fonds habenrealisieren. Als Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen werden neben sind dabei Ereignisse oder Be- dingungen aus den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken bewertet. Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung in Rela- tion. Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition (Preisin- dikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen verstehen, deren Eintreten tat- sächlich oder potenziell negative Auswirkungen von Risiken auf die Rendite des InvestmentvermögensVermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können, in welches der Fonds investiert ist. Dennoch können sich je nach Vermögensge- genstand und aufgrund externer Faktoren negative Mögliche nachhaltigkeits- bezogene Risiken, welche die negativsten Auswirkungen auf die Rendite des Investmentver- mögens realisieren.Fonds haben könnten, liegen nach aktuellem Kenntnisstand im Bereich der klimabezogenen Risiken. Hierbei ist zwischen physischen und transitorischen Risiken zu unterscheiden. Physische Risiken entstehen anlassbezogen oder aufgrund längerfristig veränderter Klimaverhältnisse durch den Klimawandel und kön- nen durch die unmittelbare Beschädigung von Vermögenswerten oder mittelbare Folgen durch die Unterbre- chung der Lieferkette finanzielle (negative) Konsequenzen nach sich ziehen. Transitorische Risiken können umfangreiche politische, technologische und marktbezogene Veränderungen sein, welche bei der Einhaltung von Bestimmungen zur schnelleren Umsetzung einer kohlenstoffarmen Wirtschaft entstehen. In diesem Kontext geht ein potenzielles Risiko von den sogenannten Stranded Assets aus. Es handelt sich hier- bei um Vermögenswerte, welche aufgrund politischer Entscheidungen oder nicht mehr gegebener wirtschaft- licher Überlebensfähigkeit kein wirtschaftliches Ergebnis erzielen. Unternehmen, in welche der Fonds inves- tiert ist und welche zeitgleich über potenzielle Stranded Assets verfügen, könnten ein Risiko für eine negative Beeinflussung der Rendite des Fonds durch diese nachhaltigkeitsbezogenen Risiken darstellen. Auch Ereig- nisse, Entwicklungen oder Verhaltensweisen, die den Bereichen Soziales und Unternehmensführung zuzuord- nen sind, können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens in welches der Fonds investiert ist entfalten, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts nicht hinreichend in die Bewertung der betroffenen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten eingepreist ist. Auch Auswirkungen auf die Reputation sind möglich, welche wiederum negativen Einfluss auf die Rendite des Fonds haben könn- ten. Details zur Ausrichtung des Fonds mit Blick auf Nachhaltigkeitskriterien können dem Abschnitt „Anlageziele und –strategie“ entnommen werden. Zu beachten ist, dass die Möglichkeit zur Berücksichtigung substanzieller Nachhaltigkeitskriterien /-risiken maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt abhängt. Nicht für alle Vermö- gensgegenstände, in die die Gesellschaft über die verwalteten Fonds und Mandate investiert, sind die benötig- ten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden. Durch die Kooperation mit einem international renommierten ESG-Datenanbieter wird diese Problematik allerdings nach Einschätzung der Gesellschaft im Rahmen der Möglichkeiten bestmöglich adressiert. Die Gesellschaft wird die Datenlage regelmäßig überprüfen. Generell gilt, dass die Wahrung des Anlegerinteresses für die Gesellschaft stets die höchste Priorität hat. Sollte die Art des Produktes, die Art des Managementansatzes oder das Anlegerinteresse der Umsetzung etwaiger nachhaltigkeitsbezogener Kriterien entgegenstehen, so hat die Bewirtschaftung des Mandates im besten An- legerinteresse im Rahmen der Anlagebedingungen stets Vorrang. Nach Ansicht der Gesellschaft steht dieses Vorgehen im Einklang mit den Vorgaben des KAGB und den Wohlverhaltensregeln des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.

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Samples: www.warburg-invest-ag.de

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess. Im Rahmen des Investmentprozesses werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentschei- dung Anlage- entscheidung mit einbezogen und fortlaufend bewertet. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisi- ken Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Un- ternehmensführung Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswir- kungen Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können kön- nen demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken Nachhal- tigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungs- prozess Bewertungsprozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/ erwarteten/geschätzten Marktpreis und/ und/oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltig- keitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit We- sentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen den Fonds werden neben den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeitsrisi- ken bewertet. Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung Investitionsent- scheidung in Rela- tionRelation. Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition Investi- tion (Preisin- dikationPreisindikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen potentiell wesentli- chen Auswirkungen von Risiken auf die Rendite des InvestmentvermögensFonds. Dennoch können sich je nach Vermögensge- genstand Ver- mögensgegenstand und aufgrund externer Faktoren negative Auswirkungen auf die Rendite des Investmentver- mögens Fonds realisieren.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess. Im Rahmen des Investmentprozesses werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentschei- dung Anlageent- scheidung mit einbezogen und fortlaufend bewertet. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisi- ken Nachhaltig- keitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor Finanzdienstleis- tungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen Aus- wirkungen auf die Rendite einer Investition haben können. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Un- ternehmensführung Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswir- kungen Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation Repu- tation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungs- prozess Be- wertungsprozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen Auswir- kungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich erheb- lich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen werden neben den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeits- risiken bewertet. Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung in Rela- tionRelation. Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition (Preisin- dikationPreisindikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen Auswirkungen Aus- wirkungen von Risiken Xxxxxxx auf die Rendite des Investmentvermögens. Dennoch können sich je nach Vermögensge- genstand Ver- mögensgegenstand und aufgrund externer Faktoren negative Auswirkungen auf die Rendite des Investmentver- mögens In- vestmentvermögens realisieren.

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Samples: fondsfinder.universal-investment.com