Operationelle und sonstige Risiken des Fonds Musterklauseln

Operationelle und sonstige Risiken des Fonds. Im Folgenden werden Risiken dargestellt, die sich beispielsweise aus menschlichem oder Systemversa- gen bei der Gesellschaft oder externen Dritten ergeben können. Diese Risiken können die Wertentwick- lung des Fonds beeinträchtigen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger investierte Kapital auswirken.
Operationelle und sonstige Risiken des Fonds. Im Folgenden werden Risiken dargestellt, die sich beispielsweise aus unzureichenden internen Prozessen sowie aus menschlichem Versagen oder Systemversagen bei der Gesellschaft oder externen Dritten ergeben können. Diese Ri- siken können die Wertentwicklung des Fonds beeinträchtigen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger investierte Kapital auswirken.
Operationelle und sonstige Risiken des Fonds. Die untenstehenden Risiken können die Wertentwicklung des Fonds beeinträchtigen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger investierte Kapital auswirken.
Operationelle und sonstige Risiken des Fonds. Operationelles Risiko ist das Verlustrisiko für ein Investment- vermögen, das aus unzureichenden internen Prozessen sowie aus menschlichem oder Systemversagen bei der KVG oder aus externen Ereignissen resultiert und Rechts-, Dokumentations- und Reputationsrisiken sowie Risiken einschließt, die aus den für ein Investmentvermögen betriebenen Handels-, Abrech- nungs- und Bewertungsverfahren resultieren. Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die sich bei- spielsweise aus unzureichenden internen Prozessen sowie aus menschlichen oder Systemversagen bei der Gesellschaft oder externen Dritten ergeben können. Diese Risiken können die Wertentwicklung des Fonds beeinträchtigen und sich da- mit auch nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom An- leger investierte Kapital auswirken.
Operationelle und sonstige Risiken des Fonds. Die genannten Risiken können die Wertentwicklung des Fonds beeinträchtigen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken. Veräußert der Anleger Anteile am Investmentvermögen zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Investmentvermögen befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in das Investmentvermögen investierte Geld nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital sowie teilweise oder sogar ganz verlieren.

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.