Common use of Eingeschränkte Lizenz Clause in Contracts

Eingeschränkte Lizenz. i. Vorbehaltlich und unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Bedingungen dieses Vertrags einhält, gewährt RingCentral dem Kunden und seinem Endnutzer das begrenzte, persönliche, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare (außer wie in diesem Vertrag gestattet), nicht unterlizenzierbare Recht, jegliche Software, die dem Kunden von RingCentral als Teil der Dienste zur Verfügung gestellt wurde („Software“), in dem Umfang zu nutzen, der vernünftigerweise erforderlich ist, um die Dienste gemäß diesem Vertrag nutzen zu können, und zwar nur für die Dauer, für die der Kunde zur Nutzung der Dienste berechtigt ist, und unter der Voraussetzung, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.  Unterlizenzen zu vergeben, weiterzuverkaufen, zu vertreiben oder die Rechte aus der unter diesem Vertrag gewährten Lizenz an eine andere Person oder Gesellschaft abzutreten.  die Software oder die zugehörige Dokumentation zu ändern, anzupassen oder abgeleitete Werke davon zu erstellen.  die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu entschlüsseln, auseinanderzusetzen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software abzuleiten.  die Software für die Analyse von Verstößen, für Benchmarking oder für andere Zwecke, als für die Nutzung der Dienste, zu deren Nutzung der Kunde berechtigt ist, zu verwenden.  eine konkurrierende Software oder Dienste erstellen.  Urheberrechts-, Inhaberschafts- oder Vertraulichkeitshinweise von einer Software oder einem Dienst zu entfernen.

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Eingeschränkte Lizenz. i. Vorbehaltlich und unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Bedingungen dieses Vertrags einhält, gewährt RingCentral dem Kunden und seinem Endnutzer das begrenzte, persönliche, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare (außer wie in diesem Vertrag gestattet), nicht unterlizenzierbare Recht, jegliche Software, die dem Kunden von RingCentral als Teil der Dienste zur Verfügung gestellt wurde („Software“), in dem Umfang zu nutzen, der vernünftigerweise erforderlich ist, um die Dienste gemäß diesem Vertrag nutzen zu können, und zwar nur für die Dauer, für die der Kunde zur Nutzung der Dienste berechtigt ist, und unter der Voraussetzung, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.  Unterlizenzen zu vergeben, weiterzuverkaufen, zu vertreiben oder die Rechte aus der unter diesem Vertrag gewährten Lizenz an eine andere Person oder Gesellschaft abzutreten.  die Software oder die zugehörige Dokumentation zu ändern, anzupassen oder abgeleitete Werke davon zu erstellen.  die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu entschlüsseln, auseinanderzusetzen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software abzuleiten; § 69e des deutschen Urheberrechtsgesetzes bleibt unberührt.  die Software für die Analyse von Verstößen, für Benchmarking oder für andere Zwecke, als für die Nutzung der Dienste, zu deren Nutzung der Kunde berechtigt ist, zu verwenden.  eine konkurrierende Software oder Dienste erstellen.  Urheberrechts-, Inhaberschafts- oder Vertraulichkeitshinweise von einer Software oder einem Dienst zu entfernen.

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