Eingliederung Musterklauseln

Eingliederung. 1 Aus gesundheitlichen Gründen leistungsverminderte Mitarbeitende, welche die bisherige Arbeit unverschuldet nicht mehr im bisherigen Mass ausüben können, werden weiterbeschäftigt, sofern dies betrieblich möglich und aus medizinischer Sicht vertretbar ist.
Eingliederung. 1Aus gesundheitlichen Gründen leistungsverminderte Mitarbeitende, welche die bisherige Arbeit unverschuldet nicht mehr im bisherigen Mass ausüben können, werden von der Post weiterbeschäftigt, sofern die medizinischen und betrieblichen Voraussetzungen dazu gegeben sind.
Eingliederung. Mit Inkrafttreten des durch den Thüringer Landtag zu beschließenden Gesetzes wird die Gemeinde Quirla/Dorna aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinden wird in das Gebiet der Stadt Stadtroda eingegliedert.
Eingliederung. Die Gemeinde Opfingen wird in die Stadt Freiburg im Breisgau eingegliedert. Sie bildet fortan den Stadtteil "Freiburg-Opfingen".
Eingliederung. Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung wird die Gemeinde Schmalzerode aufgelöst und in die Lutherstadt Eisleben eingegliedert. (1)Zur Sicherung der Bürgerrechte nach den §§ 20 und 21 GO LSA wird die Dauer des Wohnsitzes und des Aufenthaltes in der eingegliederten Gemeinde Schmalzerode auf die Dauer des Wohnsitzes oder des Aufenthaltes in der Lutherstadt Eisleben angerechnet. (2)Die Einwohner der eingegliederten Gemeinde Schmalzerode haben im Verhältnis zur Lutherstadt Eisleben die gleichen Rechte und Verpflichtungen wie die übrigen Einwohner der Lutherstadt Eisleben. (3)Die öffentlichen Einrichtungen der Lutherstadt Eisleben stehen ihnen im Rahmen der geltenden Bestimmungen in gleicher Weise wie den Einwohnern des bisherigen Stadtgebietes zur Verfügung. (1)Die althergebrachte Gemeindebezeichnung Schmalzerode gilt als Ortschaftsbezeichnung weiter. (2)Für die Ortseingangsschilder wird vereinbart, dass darauf zuerst der Name der Ortschaft, darunter die Worte Lutherstadt Eisleben und darunter der Name des Landkreises stehen. (3)Anderweitige Regelungen können – soweit dem nicht straßenverkehrsrechtliche Vorschriften entgegenstehen – durch den Ortschaftsrat beschlossen werden. (4)Die Ortschaft und die Vereine in der nunmehrigen Ortschaft dürfen, soweit sie bisher dazu berechtigt waren, die bisherigen Wappen und Flaggen als Ausdruck der Verbundenheit der Bevölkerung weiterführen. Die Weiterführung von Wappen und Flaggen wird durch die Hauptsatzung der Lutherstadt Eisleben geregelt. (1)Für die eingegliederte Gemeinde Schmalzerode wird die Ortschaftsverfassung nach §§ 86 ff. GO LSA auf unbestimmte Zeit eingeführt. Bis zur Neuwahl des Ortschaftsrates nimmt der Gemeinderat der eingegliederten Gemeinde die Aufgaben des Ortschaftsrates wahr. Der Ortschaftsrat besteht zukünftig aus 7 Mitgliedern. (2)Ortsbürgermeister der nunmehrigen Ortschaft Schmalzerode wird – bis zum Ende der ursprünglichen Wahlperiode – der bisherige ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Schmalzerode. Die Höhe der bisherigen Aufwandsentschädigung bleibt bis dahin bestehen. Bis zur Xxxx des Ortschaftsrates bleibt für die Mitglieder des bisherigen Gemeinderates die Aufwandsentschädigung in der bisherigen festgelegten Höhe bestehen. Gleiches gilt für den bisherigen Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Schmalzerode bis zur Neuwahl des Ortswehrleiters. (3)Die Regelungen nach den Absätzen 1 und 2 werden in die Hauptsatzung der Lutherstadt Eisleben aufgenommen. (4)In der Ortschaft Schmalzerode wird ...
Eingliederung. (1) Die eingegliederte Gemeinde Wartha-Göringen erhält die Rechte als Stadt- teil.
Eingliederung. Die Gemeinde Roßwälden wird in die Gemeinde Ebersbach an der Fils eingegliedert. Der bisherige Ortsname Roßwälden bleibt erhalten. Als Ortsteil der Gemeinde Ebersbach an der Fils führt er die Bezeichnung:
Eingliederung. (1) Mit der Genehmigung des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg gemäß § 9 Abs. 3 Gemeindeordnung wird die Gemeinde Schwarze Pumpe in die Stadt Spremberg mit Wirkung zum Zeitpunkt der nächsten Kommunalwahl, d.h. mit Wirkung vom 27.09.1998, eingegliedert.
Eingliederung. Die Gemeinde Ottmarsheim wird in die Stadt Besigheim eingegliedert. Der althergebrachte Ortsname „Ottmarsheim“ bleibt erhalten. Der Stadtteil führt die Bezeichnung
Eingliederung. Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung wird die Gemeinde Neundorf (Anhalt) aufgelöst und in die Stadt Staßfurt eingegliedert. Die Stadt Staßfurt ist mit dem Wirksamwerden der Eingliederung Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Neundorf (Anhalt).