Eingliederung. 1Aus gesundheitlichen Gründen leistungsverminderte Mitarbeitende, welche die bisherige Arbeit unverschuldet nicht mehr im bisherigen Mass ausüben können, werden weiterbeschäftigt, sofern dies betrieblich möglich und aus medizinischer Sicht vertretbar ist. 2In den Fällen gemäss Abs. 1 kann der Lohn ausserhalb des funktions- gemässen Lohnbands liegen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Eingliederung. 1Aus 1 Aus gesundheitlichen Gründen leistungsverminderte Mitarbeitende, welche die bisherige Arbeit unverschuldet nicht mehr im bisherigen Mass ausüben können, werden weiterbeschäftigt, sofern dies betrieblich möglich und aus medizinischer Sicht vertretbar ist. 2In .
2 In den Fällen gemäss Abs. 1 kann der Lohn ausserhalb des funktions- gemässen Lohnbands liegenMindestlohn angemessen unterschritten werden (Leistungen von Sozialversicherungen werden angerechnet).
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Eingliederung. 1Aus gesundheitlichen Gründen leistungsverminderte Mitarbeitende, welche die bisherige Arbeit unverschuldet nicht mehr im bisherigen Mass ausüben können, werden weiterbeschäftigt, sofern dies betrieblich möglich und aus medizinischer Sicht vertretbar ist. 2In den Fällen gemäss Abs. 1 kann der Lohn ausserhalb unterhalb des funktions- gemässen Lohnbands Mindestlohns liegen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Eingliederung. 1Aus 1 Aus gesundheitlichen Gründen leistungsverminderte Mitarbeitende, welche die bisherige Arbeit unverschuldet nicht mehr im bisherigen Mass ausüben können, werden weiterbeschäftigt, sofern dies betrieblich möglich und aus medizinischer Sicht vertretbar ist. 2In .
2 In den Fällen gemäss Abs. 1 kann der Lohn ausserhalb des funktions- gemässen funktionsgemässen Lohnbands liegen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Eingliederung. 1Aus 1 Aus gesundheitlichen Gründen leistungsverminderte Mitarbeitende, welche die bisherige Arbeit unverschuldet nicht mehr im bisherigen Mass ausüben können, werden weiterbeschäftigt, sofern dies betrieblich möglich und aus medizinischer medi- zinischer Sicht vertretbar ist. 2In .
2 In den Fällen gemäss Abs. 1 kann der Lohn ausserhalb des funktions- gemässen Lohnbands liegenMindestlohn angemessen unterschritten werden (Leistungen von Sozialversicherungen werden angerechnet).
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