Common use of Einlieferung in die Abrechnungsstelle, formale Anforderungen an Scheckbilder Clause in Contracts

Einlieferung in die Abrechnungsstelle, formale Anforderungen an Scheckbilder. (1) Die Einlieferung von Schecks, die im Rahmen des imagegestützten Scheckeinzugsver- fahrens eingezogen werden sollen, erfolgt durch Übermittlung der Scheckbilder in das ExtraNet der Bank und Einreichung der zugehörigen Verrechnungsdatensätze gemäß Num- mer 3. Die Teilnahme am ExtraNet muss bei der Bank gesondert beantragt werden. Hierfür finden die Vorgaben der „Verfahrensbeschreibung über den Austausch von Dateien des imagegestützten Scheckeinzugs (ISE) über das ExtraNet (Verfahrensbeschreibung ISE ExtraNet)“ Anwendung.

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Samples: www.bundesbank.de, www.bundesbank.de, www.bundesbank.de

Einlieferung in die Abrechnungsstelle, formale Anforderungen an Scheckbilder. (1) Die Einlieferung von Schecks, die im Rahmen des imagegestützten Scheckeinzugsver- fahrens eingezogen werden sollen, erfolgt durch Übermittlung der Scheckbilder in das ExtraNet Extra- Net der Bank und Einreichung der zugehörigen Verrechnungsdatensätze gemäß Num- mer Nummer 3. Die Teilnahme am ExtraNet muss bei der Bank gesondert beantragt werden. Hierfür finden die Vorgaben der „Verfahrensbeschreibung über den Austausch von Dateien des imagegestützten imagege- stützten Scheckeinzugs (ISE) über das ExtraNet (Verfahrensbeschreibung ISE ExtraNet)“ Anwendung.

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