Common use of EINSATZ VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN Clause in Contracts

EINSATZ VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN. Der Einsatz von Derivaten (unter anderem einschließlich Terminkontrakte und Optionen, börsen- gehandelte Aktienindexkontrakten, börsengehandelte und außerbörslich gehandelte Differenzkontrakte, Total-Return-Swaps und Credit-Default-Swaps, Optionsscheine, Bezugsrechte und Wandelschuld- verschreibungen) ist zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und vorbehaltlich der allgemeinen Beschränkungen, die unter „Anlagebeschränkungen“ und im vorstehenden Abschnitt „Anlageziele und Anlagepolitik“ genannt sind, gestattet. Wenngleich die Gesellschaft durch den Einsatz von Derivaten ihren Investitionsgrad steigern kann (Leverage), strebt das Risikosteuerungsverfahren bezüglich der Gesellschaft an sicherzustellen, dass das Risikopotenzial des Teilfonds an keinem Tag die im Abschnitt „Anlageziele und Anlagepolitik“ angegebenen Grenzen überschreitet. Dieses Verfahren wird im Einzelnen in der Darstellung der Risikosteuerungsverfahren der Gesellschaft beschrieben. Die Gesellschaft kann zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung Put- und Call-Optionen, Kassa- und Terminkontrakte, Finanzterminkontrakte, Pensions- und umgekehrte Pensionsgeschäfte und Wert- papierleihgeschäfte abschließen. Ein Teilfonds kann ferner von Zeit zu Zeit zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung börsen- gehandelte Aktienindex- und andere Futureskontrakte einsetzen, um eine adäquate Position an Aktienmärkten entsprechend der Gesamtvermögensallokation, die von der Anlageverwaltungs- gesellschaft empfohlen wird, sicherzustellen. Der Einsatz von börsengehandelten Aktienindex- und anderen Futureskontrakten durch die Gesellschaft unterliegt den Bedingungen und Grenzen, die von der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften festgelegt werden. Des Weiteren kann ein Teilfonds von Zeit zu Zeit zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung außerbörslich gehandelte Differenzkontrakte und Total-Return-Swaps einsetzen, um die Kosten des Erwerbs, der Veräußerung und des Haltens von Aktienanlagen zu verringern. Ein „Differenzkontrakt“ (Contract for Difference) ist ein Kontrakt zur Erzielung eines Gewinns oder Vermeidung eines Verlustes aufgrund von Schwankungen im Wert oder Preis eines Vermögenswerts jeglicher Art oder eines Index oder anderen Faktors, der in dem Kontrakt festgelegt ist. Wenn ein Teilfonds einen „Total-Return-Swap“ in Bezug auf Aktien, Finanzindizes, Anleihen oder Rohstoffindizes abschließt, erhält er einen Ertrag, der vorwiegend auf der Wertentwicklung der dem Swap zugrunde liegenden Vermögenswerte basiert, zuzüglich oder abzüglich der mit der Gegenpartei vereinbarten Finanzierungsgebühren. Bei solchen Swapvereinbarungen geht der Teilfonds dasselbe Marktrisiko ein, dem er ausgesetzt wäre, wenn er in die dem Swap zugrunde liegenden Vermögenswerte direkt angelegt hätte, und der angestrebte Ertrag ist dieselbe finanzielle Vergütung wie in dem Fall, in dem der Teilfonds in das zugrunde liegende Wertpapier bzw. den zugrunde liegenden Index direkt angelegt hätte, zuzüglich oder abzüglich der Finanzierungskosten, die angefallen wären, wenn die Transaktion von Anfang an vollständig „funded“ gewesen wäre, d. h. der Kapitaltransfer zu Beginn der Transaktion stattgefunden hätte. Die Gesellschaft hat bei der Zentralbank ein zugelassenes Verfahren zum Risikomanagement zum Einsatz von FDI durch die Gesellschaft eingereicht. Die Gesellschaft setzt nur FDI ein, die im Verfahren zum Risikomanagement angegeben sind, das von der Zentralbank freigegeben wurde. Der Prospekt und das Risikomanagementverfahren werden aktualisiert, wenn zukünftig neue Derivatekategorien in Betracht gezogen werden. Ein Teilfonds kann von Zeit zu Zeit von Optionsscheinen, Bezugsrechten und Wandelschuld- verschreibungen Gebrauch machen, um sich auf effizientere Weise in Übereinstimmung mit der Anlagestrategie des Teilfonds in verschiedenen Anlageinstrumenten zu engagieren. Ein Bezugsrecht ist ein Wertpapier, das den Teilfonds berechtigt, vom Emittenten ausgegebene junge Aktien in einem bestimmten Verhältnis zu der vom Teilfonds bereits gehaltenen Anzahl Aktien zu einem im Voraus festgelegten Preis zu kaufen. Der Einsatz von Optionsscheinen gibt dem Teilfonds das Recht, innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens Wertpapiere eines Emittenten zu einem bestimmten Preis zu zeichnen. Eine Wandelschuldverschreibung ist eine Schuldverschreibung, die gewöhnlich nach dem Ermessen des Inhabers der Schuldverschreibung zu festgelegten Zeiten während ihrer Laufzeit in einem bestimmten Betrag des Kapitals des Emittenten umgewandelt werden kann. Bis das Wandelwertpapier fällig wird oder zurückgezahlt, gewandelt oder umgetauscht wird, würde eine Wandelschuldverschreibung dem Teilfonds den Anspruch auf Zinsen, die auf Fremdkapital gezahlt werden oder auflaufen, oder auf die gezahlte Dividende gewähren. Die Verwaltungsgesellschaft bedient sich für die Gesellschaft eines Risikosteuerungsverfahrens, das es ihr ermöglicht, die verschiedenen mit Derivaten verbundenen Risiken genau zu messen, zu überwachen und zu steuern. Eine Darstellung dieses Risikosteuerungsverfahrens ist bei der Zentralbank eingereicht worden. Sollte ein Teilfonds beabsichtigen, neben den vorstehend beschriebenen derivativen Finanz- instrumenten zur effizienten Portfolioverwaltung weitere Arten von derivativen Finanzinstrumenten einzusetzen, wird die Gesellschaft die Zentralbank im Voraus unterrichten und ist das Risikosteuerungs- verfahren zu ändern, um diese Absicht zu berücksichtigen.

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EINSATZ VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN. Der Einsatz von Derivaten (unter anderem einschließlich Terminkontrakte Terminkontrakten und Optionen, börsen- gehandelte börsenge- handelten Aktienindexkontrakten, börsengehandelte börsengehandelten und außerbörslich gehandelte Differenzkontraktegehandelten Differenzkontrak- ten, Total-Return-Swaps und Swaps, Credit-Default-Swaps, OptionsscheineOptionsscheinen, Bezugsrechte Bezugsrechten und Wandelschuld- verschreibungen) ist zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und vorbehaltlich der allgemeinen Beschränkungen, die unter „Anlagebeschränkungen“ und im vorstehenden Abschnitt „Anlageziele und Anlagepolitik“ genannt sind, gestattet. Wenngleich die Gesellschaft durch den Einsatz von Derivaten ihren Investitionsgrad steigern kann (Leverage), strebt das Risikosteuerungsverfahren Risikomanagementverfahren bezüglich der Gesellschaft an sicherzustellen, dass das Risikopotenzial des Teilfonds an keinem Tag die im Abschnitt „Anlageziele und Anlagepolitik“ angegebenen Grenzen überschreitet. Dieses Verfahren wird im Einzelnen Einzel- nen in der Darstellung der Risikosteuerungsverfahren Risikomanagementverfahren der Gesellschaft beschrieben. Die Gesellschaft kann zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung Put- und Call-Optionen, Kassa- und Terminkontrakte, Finanzterminkontrakte, Pensions- und umgekehrte Pensionsgeschäfte und Wert- papierleihgeschäfte abschließen. Ein Teilfonds kann ferner von Zeit zu Zeit zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung börsen- gehandelte börsengehan- delte Aktienindex- und andere Futureskontrakte einsetzen, um eine adäquate Position an Aktienmärkten entsprechend der Gesamtvermögensallokation, die von der Anlageverwaltungs- gesellschaft Anlageverwaltungsgesellschaft empfohlen wird, sicherzustellen. Der Einsatz von börsengehandelten Aktienindex- und anderen Futureskontrakten durch die Gesellschaft unterliegt den Bedingungen und Grenzen, die von der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften festgelegt werden. Des Weiteren kann ein Teilfonds von Zeit zu Zeit zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung außerbörslich außer- börslich gehandelte Differenzkontrakte und Total-Return-Swaps einsetzen, um die Kosten des Erwerbs, der Veräußerung und des Haltens von Aktienanlagen zu verringern. Ein „Differenzkontrakt“ (Contract for Difference) ist ein Kontrakt zur Erzielung eines Gewinns oder Vermeidung eines Verlustes aufgrund von Schwankungen im Wert oder Preis eines Vermögenswerts jeglicher Art oder eines Index oder anderen an- deren Faktors, der in dem Kontrakt festgelegt ist. Wenn ein Teilfonds einen „Total-Return-Swap“ in Bezug Be- zug auf Aktien, Finanzindizes, Anleihen oder Rohstoffindizes abschließt, erhält er einen Ertrag, der vorwiegend vor- wiegend auf der Wertentwicklung der dem Swap zugrunde liegenden Vermögenswerte basiert, zuzüglich zuzüg- lich oder abzüglich der mit der Gegenpartei vereinbarten Finanzierungsgebühren. Bei solchen Swapvereinbarungen Swapver- einbarungen geht der Teilfonds dasselbe Marktrisiko ein, dem er ausgesetzt wäre, wenn er in die dem Swap zugrunde liegenden Vermögenswerte direkt angelegt hätte, und der angestrebte Ertrag ist dieselbe die- selbe finanzielle Vergütung wie in dem Fall, in dem der Teilfonds in das zugrunde liegende Wertpapier bzw. den zugrunde liegenden Index direkt angelegt hätte, zuzüglich oder abzüglich der FinanzierungskostenFinanzierungs- kosten, die angefallen wären, wenn die Transaktion von Anfang an vollständig „funded“ gewesen wäre, d. h. der Kapitaltransfer zu Beginn der Transaktion stattgefunden hätte. Die Gesellschaft hat bei der Zentralbank ein zugelassenes Verfahren zum Risikomanagement zum Einsatz von FDI durch die Gesellschaft eingereicht. Die Gesellschaft setzt nur FDI ein, die im Verfahren zum Risikomanagement angegeben sind, das von der Zentralbank freigegeben wurde. Der Prospekt und das Risikomanagementverfahren werden aktualisiert, wenn zukünftig neue Derivatekategorien in Betracht gezogen werden. Ein Teilfonds kann von Zeit zu Zeit von Optionsscheinen, Bezugsrechten und Wandelschuld- verschreibungen Gebrauch machen, um sich auf effizientere Weise in Übereinstimmung mit der Anlagestrategie des Teilfonds in verschiedenen Anlageinstrumenten zu engagieren. Ein Bezugsrecht ist ein Wertpapier, das den Teilfonds berechtigt, vom Emittenten ausgegebene junge Aktien in einem bestimmten Verhältnis zu der vom Teilfonds bereits gehaltenen Anzahl Aktien zu einem im Voraus festgelegten Preis zu kaufen. Der Einsatz von Optionsscheinen gibt dem Teilfonds das Recht, innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens Wertpapiere eines Emittenten zu einem bestimmten Preis zu zeichnen. Eine Wandelschuldverschreibung ist eine Schuldverschreibung, die gewöhnlich nach dem Ermessen des Inhabers der Schuldverschreibung zu festgelegten Zeiten während ihrer Laufzeit in einem bestimmten Betrag des Kapitals des Emittenten umgewandelt werden kann. Bis das Wandelwertpapier fällig wird oder zurückgezahlt, gewandelt oder umgetauscht wird, würde eine Wandelschuldverschreibung dem Teilfonds den Anspruch auf Zinsen, die auf Fremdkapital gezahlt werden oder auflaufen, oder auf die gezahlte Dividende gewähren. Die Verwaltungsgesellschaft bedient sich für die Gesellschaft eines Risikosteuerungsverfahrens, das es ihr ermöglicht, die verschiedenen mit Derivaten verbundenen Risiken genau zu messen, zu überwachen und zu steuern. Eine Darstellung dieses Risikosteuerungsverfahrens ist bei der Zentralbank eingereicht worden. Sollte ein Teilfonds beabsichtigen, neben den vorstehend beschriebenen derivativen Finanz- instrumenten zur effizienten Portfolioverwaltung weitere Arten von derivativen Finanzinstrumenten einzusetzen, wird die Gesellschaft die Zentralbank im Voraus unterrichten und ist das Risikosteuerungs- verfahren zu ändern, um diese Absicht zu berücksichtigen.,

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EINSATZ VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN. Der Einsatz von Derivaten (unter anderem einschließlich Terminkontrakte und Optionen, börsen- gehandelte Aktienindexkontrakten, börsengehandelte und außerbörslich gehandelte Differenzkontrakte, Total-Return-Swaps und Credit-Default-Swaps, Optionsscheine, Bezugsrechte und Wandelschuld- verschreibungen) ist zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und vorbehaltlich der allgemeinen Beschränkungen, die unter „Anlagebeschränkungen“ und im vorstehenden Abschnitt „Anlageziele und Anlagepolitik“ genannt sind, gestattet. Wenngleich die Gesellschaft durch den Einsatz von Derivaten ihren Investitionsgrad steigern kann (Leverage), strebt das Risikosteuerungsverfahren bezüglich der Gesellschaft an sicherzustellen, dass das Risikopotenzial des Teilfonds an keinem Tag die im Abschnitt „Anlageziele und Anlagepolitik“ angegebenen Grenzen überschreitet. Dieses Verfahren wird im Einzelnen in der Darstellung der Risikosteuerungsverfahren der Gesellschaft beschrieben. Die Gesellschaft kann zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung Put- und Call-Optionen, Kassa- und Terminkontrakte, Finanzterminkontrakte, Pensions- und umgekehrte Pensionsgeschäfte und Wert- papierleihgeschäfte abschließen. Ein Teilfonds kann ferner von Zeit zu Zeit zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung börsen- gehandelte Aktienindex- und andere Futureskontrakte einsetzen, um eine adäquate Position an Aktienmärkten entsprechend der Gesamtvermögensallokation, die von der Anlageverwaltungs- Anlageverwaltungs - gesellschaft empfohlen wird, sicherzustellen. Der Einsatz von börsengehandelten Aktienindex- Aktienindex - und anderen Futureskontrakten durch die Gesellschaft unterliegt den Bedingungen und Grenzen, die von der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften festgelegt werden. Des Weiteren kann ein Teilfonds von Zeit zu Zeit zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung außerbörslich gehandelte Differenzkontrakte und Total-Return-Swaps einsetzen, um die Kosten des Erwerbs, der Veräußerung und des Haltens von Aktienanlagen zu verringern. Ein „Differenzkontrakt“ (Contract for Difference) ist ein Kontrakt zur Erzielung eines Gewinns oder Vermeidung eines Verlustes aufgrund von Schwankungen im Wert oder Preis eines Vermögenswerts jeglicher Art oder eines Index oder anderen Faktors, der in dem Kontrakt festgelegt ist. Wenn ein Teilfonds einen „Total-Return-Swap“ in Bezug auf Aktien, Finanzindizes, Anleihen oder Rohstoffindizes abschließt, erhält er einen Ertrag, der vorwiegend auf der Wertentwicklung der dem Swap zugrunde liegenden Vermögenswerte basiert, zuzüglich oder abzüglich der mit der Gegenpartei vereinbarten Finanzierungsgebühren. Bei solchen Swapvereinbarungen geht der Teilfonds dasselbe Marktrisiko ein, dem er ausgesetzt wäre, wenn er in die dem Swap zugrunde liegenden Vermögenswerte direkt angelegt hätte, und der angestrebte Ertrag ist dieselbe finanzielle Vergütung wie in dem Fall, in dem der Teilfonds in das zugrunde liegende Wertpapier bzw. den zugrunde liegenden Index direkt angelegt hätte, zuzüglich oder abzüglich der Finanzierungskosten, die angefallen wären, wenn die Transaktion von Anfang an vollständig „funded“ gewesen wäre, d. h. der Kapitaltransfer zu Beginn der Transaktion stattgefunden hätte. Die Gesellschaft hat bei der Zentralbank ein zugelassenes Verfahren zum Risikomanagement zum Einsatz von FDI durch die Gesellschaft eingereicht. Die Gesellschaft setzt nur FDI ein, die im Verfahren zum Risikomanagement angegeben sind, das von der Zentralbank freigegeben wurde. Der Prospekt und das Risikomanagementverfahren werden aktualisiert, wenn zukünftig neue Derivatekategorien in Betracht gezogen werden. Ein Teilfonds kann von Zeit zu Zeit von Optionsscheinen, Bezugsrechten und Wandelschuld- verschreibungen Gebrauch machen, um sich auf effizientere Weise in Übereinstimmung mit der Anlagestrategie des Teilfonds in verschiedenen Anlageinstrumenten zu engagieren. Ein Bezugsrecht ist ein Wertpapier, das den Teilfonds berechtigt, vom Emittenten ausgegebene junge Aktien in einem bestimmten Verhältnis zu der vom Teilfonds bereits gehaltenen Anzahl Aktien zu einem im Voraus festgelegten Preis zu kaufen. Der Einsatz von Optionsscheinen gibt dem Teilfonds das Recht, innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens Wertpapiere eines Emittenten zu einem bestimmten Preis zu zeichnen. Eine Wandelschuldverschreibung ist eine Schuldverschreibung, die gewöhnlich nach dem Ermessen des Inhabers der Schuldverschreibung zu festgelegten Zeiten während ihrer Laufzeit in einem bestimmten Betrag des Kapitals des Emittenten umgewandelt werden kann. Bis das Wandelwertpapier fällig wird oder zurückgezahlt, gewandelt oder umgetauscht wird, würde eine Wandelschuldverschreibung dem Teilfonds den Anspruch auf Zinsen, die auf Fremdkapital gezahlt werden oder auflaufen, oder auf die gezahlte Dividende gewähren. Die Verwaltungsgesellschaft bedient sich für die Gesellschaft eines Risikosteuerungsverfahrens, das es ihr ermöglicht, die verschiedenen mit Derivaten verbundenen Risiken genau zu messen, zu überwachen und zu steuern. Eine Darstellung dieses Risikosteuerungsverfahrens ist bei der Zentralbank eingereicht worden. Sollte ein Teilfonds beabsichtigen, neben den vorstehend beschriebenen derivativen Finanz- Finanz - instrumenten zur effizienten Portfolioverwaltung weitere Arten von derivativen Finanzinstrumenten einzusetzen, wird die Gesellschaft die Zentralbank im Voraus unterrichten und ist das Risikosteuerungs- verfahren zu ändern, um diese Absicht zu berücksichtigen.

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EINSATZ VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN. Der Einsatz von Derivaten (unter anderem einschließlich Terminkontrakte Terminkontrakten und Optionen, börsen- gehandelte börsengehandelten Aktienindexkontrakten, börsengehandelte börsengehandelten und außerbörslich gehandelte Differenzkontraktegehandelten Differenzkontrakten, Total-Return-Swaps und Swaps, Credit-Default-Swaps, OptionsscheineOptionsscheinen, Bezugsrechte Bezugsrechten und Wandelschuld- verschreibungenWandelschuldverschreibungen) ist zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und vorbehaltlich der allgemeinen Beschränkungen, die unter „Anlagebeschränkungen“ und im vorstehenden Abschnitt „Anlageziele und Anlagepolitik“ genannt sind, gestattet. Wenngleich die Gesellschaft durch den Einsatz von Derivaten ihren Investitionsgrad steigern kann (Leverage), strebt das Risikosteuerungsverfahren Risikomanagementverfahren bezüglich der Gesellschaft an sicherzustellen, dass das Risikopotenzial des Teilfonds an keinem Tag die im Abschnitt „Anlageziele und Anlagepolitik“ angegebenen Grenzen überschreitet. Dieses Verfahren wird im Einzelnen in der Darstellung der Risikosteuerungsverfahren Risikomanagementverfahren der Gesellschaft beschrieben. Die Gesellschaft kann zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung Put- und Call-Optionen, Kassa- und Terminkontrakte, Finanzterminkontrakte, Pensions- und umgekehrte Pensionsgeschäfte und Wert- papierleihgeschäfte Wertpapierleihgeschäfte abschließen. Ein Teilfonds kann ferner von Zeit zu Zeit zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung börsen- gehandelte börsengehandelte Aktienindex- und andere Futureskontrakte einsetzen, um eine adäquate Position an Aktienmärkten entsprechend der Gesamtvermögensallokation, die von der Anlageverwaltungs- gesellschaft Anlageverwaltungsgesellschaft empfohlen wird, sicherzustellen. Der Einsatz von börsengehandelten Aktienindex- und anderen Futureskontrakten durch die Gesellschaft unterliegt den Bedingungen und Grenzen, die von der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften festgelegt werden. Des Weiteren kann ein Teilfonds von Zeit zu Zeit zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung außerbörslich gehandelte Differenzkontrakte und Total-Return-Swaps einsetzen, um die Kosten des Erwerbs, der Veräußerung und des Haltens von Aktienanlagen zu verringern. Ein „Differenzkontrakt“ (Contract for Difference) ist ein Kontrakt zur Erzielung eines Gewinns oder Vermeidung eines Verlustes aufgrund von Schwankungen im Wert oder Preis eines Vermögenswerts jeglicher Art oder eines Index oder anderen Faktors, der in dem Kontrakt festgelegt ist. Wenn ein Teilfonds einen „Total-Return-Swap“ in Bezug auf Aktien, Finanzindizes, Anleihen oder Rohstoffindizes abschließt, erhält er einen Ertrag, der vorwiegend auf der Wertentwicklung der dem Swap zugrunde liegenden Vermögenswerte basiert, zuzüglich oder abzüglich der mit der Gegenpartei vereinbarten Finanzierungsgebühren. Bei solchen Swapvereinbarungen geht der Teilfonds dasselbe Marktrisiko ein, dem er ausgesetzt wäre, wenn er in die dem Swap zugrunde liegenden Vermögenswerte direkt angelegt hätte, und der angestrebte Ertrag ist dieselbe finanzielle Vergütung wie in dem Fall, in dem der Teilfonds in das zugrunde liegende Wertpapier bzw. den zugrunde liegenden Index direkt angelegt hätte, zuzüglich oder abzüglich der Finanzierungskosten, die angefallen wären, wenn die Transaktion von Anfang an vollständig „funded“ gewesen wäre, d. h. der Kapitaltransfer zu Beginn der Transaktion stattgefunden hätte. Die Gesellschaft hat bei der Zentralbank ein zugelassenes Verfahren zum Risikomanagement zum Einsatz von FDI Derivaten durch die Gesellschaft eingereicht. Die Gesellschaft setzt nur FDI Derivate ein, die im Verfahren zum Risikomanagement angegeben sind, das von der Zentralbank freigegeben wurde. Der Prospekt und das Risikomanagementverfahren werden aktualisiert, wenn zukünftig künftig neue Derivatekategorien Kategorien von Derivaten in Betracht gezogen werden. Ein Teilfonds kann von Zeit zu Zeit von Optionsscheinen, Bezugsrechten und Wandelschuld- verschreibungen Wandelschuldverschreibungen Gebrauch machen, um sich auf effizientere Weise in Übereinstimmung mit der Anlagestrategie des Teilfonds in verschiedenen Anlageinstrumenten zu engagieren. Ein Bezugsrecht ist ein Wertpapier, das den Teilfonds dazu berechtigt, vom Emittenten ausgegebene junge Aktien in einem bestimmten Verhältnis zu der vom Teilfonds bereits gehaltenen Anzahl an Aktien zu einem im Voraus festgelegten Preis zu kaufen. Der Einsatz von Optionsscheinen gibt dem Teilfonds das Recht, innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens Wertpapiere eines Emittenten zu einem bestimmten Preis zu zeichnen. Eine Wandelschuldverschreibung „Wandelanleihe“ ist eine SchuldverschreibungAnleihe, die gewöhnlich nach dem Ermessen des Inhabers der Schuldverschreibung zu festgelegten Zeiten während ihrer Laufzeit in einem einen bestimmten Betrag des Kapitals des Emittenten umgewandelt werden kann. Bis das Wandelwertpapier fällig wird oder zurückgezahlt, gewandelt oder umgetauscht wird, würde eine Wandelschuldverschreibung Wandelanleihe dem Teilfonds den Anspruch auf Zinsen, die auf Fremdkapital gezahlt werden oder auflaufen, oder auf die gezahlte Dividende gewähren. Die Verwaltungsgesellschaft bedient sich für die Gesellschaft eines RisikosteuerungsverfahrensRisikomanagementverfahrens, das es ihr ermöglicht, die verschiedenen mit Derivaten verbundenen Risiken genau zu messen, zu überwachen und zu steuern. Eine Darstellung dieses Risikosteuerungsverfahrens Risikomanagementverfahrens ist bei der Zentralbank eingereicht worden. Sollte ein Teilfonds beabsichtigen, neben den vorstehend beschriebenen derivativen Finanz- instrumenten Finanzinstrumenten zur effizienten Portfolioverwaltung weitere Arten von derivativen Finanzinstrumenten einzusetzen, wird die Gesellschaft die Zentralbank im Voraus unterrichten und ist das Risikosteuerungs- verfahren Risikomanagementverfahren zu ändern, um diese Absicht zu berücksichtigen.

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EINSATZ VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN. Der Einsatz von Derivaten (unter anderem einschließlich Terminkontrakte einschliesslich Terminkontrakten und Optionen, börsen- gehandelte börsenge- handelten Aktienindexkontrakten, börsengehandelte börsengehandelten und außerbörslich gehandelte Differenzkontrakteausserbörslich gehandelten Differenzkon- trakten, Total-Return-Swaps und Swaps, Credit-Default-Swaps, OptionsscheineOptionsscheinen, Bezugsrechte Bezugsrechten und Wandelschuld- verschreibungenWandel- schuldverschreibungen) ist zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und vorbehaltlich der allgemeinen allge- meinen Beschränkungen, die unter „Anlagebeschränkungen“ und im vorstehenden Abschnitt „Anlageziele Anlage- ziele und Anlagepolitik“ genannt sind, gestattet. Wenngleich die Gesellschaft durch den Einsatz von Derivaten ihren Investitionsgrad steigern kann (Leverage), strebt das Risikosteuerungsverfahren bezüglich Risikomanagementverfahren be- züglich der Gesellschaft an sicherzustellen, dass das Risikopotenzial des Teilfonds an keinem Tag die im Abschnitt „Anlageziele und Anlagepolitik“ angegebenen Grenzen überschreitet. Dieses Verfahren wird im Einzelnen in der Darstellung der Risikosteuerungsverfahren Risikomanagementverfahren der Gesellschaft beschrieben. Die Gesellschaft kann zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung Put- und Call-Optionen, Kassa- und Terminkontrakte, Finanzterminkontrakte, Pensions- und umgekehrte Pensionsgeschäfte und Wert- papierleihgeschäfte abschließenabschliessen. Ein Teilfonds kann ferner von Zeit zu Zeit zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung börsen- gehandelte börsengehan- delte Aktienindex- und andere Futureskontrakte einsetzen, um eine adäquate Position an Aktienmärkten entsprechend der Gesamtvermögensallokation, die von der Anlageverwaltungs- gesellschaft Anlageverwaltungsgesellschaft empfohlen wird, sicherzustellen. Der Einsatz von börsengehandelten Aktienindex- und anderen Futureskontrakten durch die Gesellschaft unterliegt den Bedingungen und Grenzen, die von der Zentralbank gemäß gemäss den OGAW-Vorschriften festgelegt werden. Des Weiteren kann ein Teilfonds von Zeit zu Zeit zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung außerbörslich aus- serbörslich gehandelte Differenzkontrakte und Total-Return-Swaps einsetzen, um die Kosten des ErwerbsEr- werbs, der Veräußerung Veräusserung und des Haltens von Aktienanlagen zu verringern. Ein „Differenzkontrakt“ (Contract for Difference) ist ein Kontrakt zur Erzielung eines Gewinns oder Vermeidung eines Verlustes aufgrund von Schwankungen im Wert oder Preis eines Vermögenswerts jeglicher Art oder eines Index oder anderen Faktors, der in dem Kontrakt festgelegt ist. Wenn ein Teilfonds einen „Total-Return-Swap“ in Bezug auf Aktien, Finanzindizes, Anleihen oder Rohstoffindizes abschließtabschliesst, erhält er einen Ertrag, der vorwiegend auf der Wertentwicklung der dem Swap zugrunde liegenden Vermögenswerte basiert, zuzüglich oder abzüglich der mit der Gegenpartei vereinbarten Finanzierungsgebühren. Bei solchen Swapvereinbarungen geht der Teilfonds dasselbe Marktrisiko ein, dem er ausgesetzt wäre, wenn er in die dem Swap zugrunde liegenden Vermögenswerte direkt angelegt hätte, und der angestrebte Ertrag ist dieselbe finanzielle Vergütung wie in dem Fall, in dem der Teilfonds in das zugrunde liegende Wertpapier Wert- papier bzw. den zugrunde liegenden Index direkt angelegt hätte, zuzüglich oder abzüglich der FinanzierungskostenFinan- zierungskosten, die angefallen wären, wenn die Transaktion von Anfang an vollständig „funded“ gewesen gewe- sen wäre, d. h. der Kapitaltransfer zu Beginn der Transaktion stattgefunden hätte. Die Gesellschaft hat bei der Zentralbank ein zugelassenes Verfahren zum Risikomanagement zum Einsatz Ein- satz von FDI Derivaten durch die Gesellschaft eingereicht. Die Gesellschaft setzt nur FDI Derivate ein, die im Verfahren zum Risikomanagement angegeben sind, das von der Zentralbank freigegeben wurde. Der Prospekt und das Risikomanagementverfahren werden aktualisiert, wenn zukünftig künftig neue Derivatekategorien Kategorien von Derivaten in Betracht gezogen werden. Ein Teilfonds kann von Zeit zu Zeit von Optionsscheinen, Bezugsrechten und Wandelschuld- verschreibungen Wandelschuldverschrei- bungen Gebrauch machen, um sich auf effizientere Weise in Übereinstimmung mit der Anlagestrategie des Teilfonds in verschiedenen Anlageinstrumenten zu engagieren. Ein Bezugsrecht ist ein Wertpapier, das den Teilfonds dazu berechtigt, vom Emittenten ausgegebene junge Aktien in einem bestimmten Verhältnis zu der vom Teilfonds bereits gehaltenen Anzahl an Aktien zu einem im Voraus festgelegten Preis zu kaufen. Der Einsatz von Optionsscheinen gibt dem Teilfonds das Recht, innerhalb eines festgelegten fest- gelegten Zeitrahmens Wertpapiere eines Emittenten zu einem bestimmten Preis zu zeichnen. Eine Wandelschuldverschreibung „Wandelanleihe“ ist eine SchuldverschreibungAnleihe, die gewöhnlich nach dem Ermessen des Inhabers der Schuldverschreibung Schuldver- schreibung zu festgelegten Zeiten während ihrer Laufzeit in einem einen bestimmten Betrag des Kapitals des Emittenten umgewandelt werden kann. Bis das Wandelwertpapier fällig wird oder zurückgezahlt, gewandelt ge- wandelt oder umgetauscht wird, würde eine Wandelschuldverschreibung Wandelanleihe dem Teilfonds den Anspruch auf Zinsen, die auf Fremdkapital gezahlt werden oder auflaufen, oder auf die gezahlte Dividende gewähren. Die Verwaltungsgesellschaft bedient sich für die Gesellschaft eines RisikosteuerungsverfahrensRisikomanagementverfahrens, das es ihr ermöglicht, die verschiedenen mit Derivaten verbundenen Risiken genau zu messen, zu überwachen überwa- chen und zu steuern. Eine Darstellung dieses Risikosteuerungsverfahrens Risikomanagementverfahrens ist bei der Zentralbank eingereicht worden. Sollte ein Teilfonds beabsichtigen, neben den vorstehend beschriebenen derivativen Finanz- instrumenten derivati- ven Finanzinstrumenten zur effizienten Portfolioverwaltung weitere Arten von derivativen Finanzinstrumenten Finanzinstru- menten einzusetzen, wird die Gesellschaft die Zentralbank im Voraus unterrichten und ist das Risikosteuerungs- verfahren Risiko- managementverfahren zu ändern, um diese Absicht zu berücksichtigen.

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EINSATZ VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN. Der Einsatz von Derivaten (unter anderem einschließlich Terminkontrakte und Optionen, börsen- gehandelte börsengehan- delte Aktienindexkontrakten, börsengehandelte und außerbörslich gehandelte Differenzkontrakte, Total-Total- Return-Swaps und Credit-Default-Swaps, Optionsscheine, Bezugsrechte und Wandelschuld- verschreibungenWandelschuldverschrei- bungen) ist zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und vorbehaltlich der allgemeinen BeschränkungenBeschrän- kungen, die unter „Anlagebeschränkungen“ und im vorstehenden Abschnitt „Anlageziele und AnlagepolitikAnlagepoli- tik“ genannt sind, gestattet. Wenngleich die Gesellschaft durch den Einsatz von Derivaten ihren Investitionsgrad Investiti- onsgrad steigern kann (Leverage), strebt das Risikosteuerungsverfahren bezüglich der Gesellschaft an sicherzustellen, dass das Risikopotenzial des Teilfonds an keinem Tag die im Abschnitt „Anlageziele und Anlagepolitik“ angegebenen Grenzen überschreitet. Dieses Verfahren wird im Einzelnen in der Darstellung Darstel- lung der Risikosteuerungsverfahren der Gesellschaft beschrieben. Die Gesellschaft kann zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung Put- und Call-Optionen, Kassa- und Terminkontrakte, Finanzterminkontrakte, Pensions- und umgekehrte Pensionsgeschäfte und Wert- papierleihgeschäfte Wertpapier- leihgeschäfte abschließen. Ein Teilfonds kann ferner von Zeit zu Zeit zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung börsen- gehandelte börsengehan- delte Aktienindex- und andere Futureskontrakte einsetzen, um eine adäquate Position an Aktienmärkten entsprechend der Gesamtvermögensallokation, die von der Anlageverwaltungs- gesellschaft Anlageverwaltungsgesellschaft empfohlen wird, sicherzustellen. Der Einsatz von börsengehandelten Aktienindex- und anderen Futureskontrakten durch die Gesellschaft unterliegt den Bedingungen und Grenzen, die von der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften festgelegt werden. Des Weiteren kann ein Teilfonds von Zeit zu Zeit zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung außerbörslich außer- börslich gehandelte Differenzkontrakte und Total-Return-Swaps einsetzen, um die Kosten des Erwerbs, der Veräußerung und des Haltens von Aktienanlagen zu verringern. Ein „Differenzkontrakt“ (Contract for Difference) ist ein Kontrakt zur Erzielung eines Gewinns oder Vermeidung eines Verlustes aufgrund von Schwankungen im Wert oder Preis eines Vermögenswerts jeglicher Art oder eines Index oder anderen Faktors, der in dem Kontrakt festgelegt ist. Wenn ein Teilfonds einen „Total-Return-Swap“ in Bezug auf Aktien, Finanzindizes, Anleihen oder Rohstoffindizes abschließt, erhält er einen Ertrag, der vorwiegend auf der Wertentwicklung der dem Swap zugrunde liegenden Vermögenswerte basiert, zuzüglich oder abzüglich der mit der Gegenpartei vereinbarten Finanzierungsgebühren. Bei solchen Swapvereinbarungen Swapvereinbarun- gen geht der Teilfonds dasselbe Marktrisiko ein, dem er ausgesetzt wäre, wenn er in die dem Swap zugrunde liegenden Vermögenswerte direkt angelegt hätte, und der angestrebte Ertrag ist dieselbe finanzielle finan- zielle Vergütung wie in dem Fall, in dem der Teilfonds in das zugrunde liegende Wertpapier bzw. den zugrunde liegenden Index direkt angelegt hätte, zuzüglich oder abzüglich der Finanzierungskosten, die angefallen wären, wenn die Transaktion von Anfang an vollständig „funded“ gewesen wäre, d. h. der Kapitaltransfer zu Beginn der Transaktion stattgefunden hätte. Die Gesellschaft hat bei der Zentralbank ein zugelassenes Verfahren zum Risikomanagement zum Einsatz Ein- satz von FDI durch die Gesellschaft eingereicht. Die Gesellschaft setzt nur FDI ein, die im Verfahren zum Risikomanagement angegeben sind, das von der Zentralbank freigegeben wurde. Der Prospekt und das Risikomanagementverfahren werden aktualisiert, wenn zukünftig neue Derivatekategorien in Betracht gezogen ge- zogen werden. Ein Teilfonds kann von Zeit zu Zeit von Optionsscheinen, Bezugsrechten und Wandelschuld- verschreibungen Wandelschuldverschrei- bungen Gebrauch machen, um sich auf effizientere Weise in Übereinstimmung mit der Anlagestrategie des Teilfonds in verschiedenen Anlageinstrumenten zu engagieren. Ein Bezugsrecht ist ein Wertpapier, das den Teilfonds berechtigt, vom Emittenten ausgegebene junge Aktien in einem bestimmten Verhältnis zu der vom Teilfonds bereits gehaltenen Anzahl Aktien zu einem im Voraus festgelegten Preis zu kaufen. Der Einsatz von Optionsscheinen gibt dem Teilfonds das Recht, innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens Zeitrah- mens Wertpapiere eines Emittenten zu einem bestimmten Preis zu zeichnen. Eine Wandelschuldverschreibung Wandelschuldver- schreibung ist eine Schuldverschreibung, die gewöhnlich nach dem Ermessen des Inhabers der Schuldverschreibung Schuld- verschreibung zu festgelegten Zeiten während ihrer Laufzeit in einem bestimmten Betrag des Kapitals des Emittenten umgewandelt werden kann. Bis das Wandelwertpapier fällig wird oder zurückgezahlt, gewandelt ge- wandelt oder umgetauscht wird, würde eine Wandelschuldverschreibung dem Teilfonds den Anspruch auf Zinsen, die auf Fremdkapital gezahlt werden oder auflaufen, oder auf die gezahlte Dividende gewährengewäh- ren. Die Verwaltungsgesellschaft bedient sich für die Gesellschaft eines Risikosteuerungsverfahrens, das es ihr ermöglicht, die verschiedenen mit Derivaten verbundenen Risiken genau zu messen, zu überwachen und zu steuern. Eine Darstellung dieses Risikosteuerungsverfahrens ist bei der Zentralbank eingereicht worden. Sollte ein Teilfonds beabsichtigen, neben den vorstehend beschriebenen derivativen Finanz- instrumenten Finanzin- strumenten zur effizienten Portfolioverwaltung weitere Arten von derivativen Finanzinstrumenten einzusetzeneinzu- setzen, wird die Gesellschaft die Zentralbank im Voraus unterrichten und ist das Risikosteuerungs- verfahren Risikosteuerungsverfah- ren zu ändern, um diese Absicht zu berücksichtigen.

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EINSATZ VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN. Der Einsatz von Derivaten (unter anderem einschließlich Terminkontrakte und Optionen, börsen- gehandelte börsengehan- delte Aktienindexkontrakten, börsengehandelte und außerbörslich gehandelte Differenzkontrakte, Total-Total- Return-Swaps und Credit-Default-Swaps, Optionsscheine, Bezugsrechte und Wandelschuld- verschreibungenWandelschuldverschrei- bungen) ist zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und vorbehaltlich der allgemeinen BeschränkungenBeschrän- kungen, die unter „Anlagebeschränkungen“ und im vorstehenden Abschnitt „Anlageziele und AnlagepolitikAnlagepoli- tik“ genannt sind, gestattet. Wenngleich die Gesellschaft durch den Einsatz von Derivaten ihren Investitionsgrad Investiti- onsgrad steigern kann (Leverage), strebt das Risikosteuerungsverfahren bezüglich der Gesellschaft an sicherzustellen, dass das Risikopotenzial des Teilfonds an keinem Tag die im Abschnitt „Anlageziele und Anlagepolitik“ angegebenen Grenzen überschreitet. Dieses Verfahren wird im Einzelnen in der Darstellung Darstel- lung der Risikosteuerungsverfahren der Gesellschaft beschrieben. Die Gesellschaft kann zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung Put- und Call-Optionen, Kassa- und Terminkontrakte, Finanzterminkontrakte, Pensions- und umgekehrte Pensionsgeschäfte und Wert- papierleihgeschäfte Wertpapier- leihgeschäfte abschließen. Ein Teilfonds kann ferner von Zeit zu Zeit zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung börsen- gehandelte börsengehan- delte Aktienindex- und andere Futureskontrakte einsetzen, um eine adäquate Position an Aktienmärkten entsprechend der Gesamtvermögensallokation, die von der Anlageverwaltungs- Anlageverwaltungs gesellschaft empfohlen wird, sicherzustellen. Der Einsatz von börsengehandelten Aktienindex- und anderen Futureskontrakten durch die Gesellschaft unterliegt den Bedingungen und Grenzen, die von der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften festgelegt werden. Des Weiteren kann ein Teilfonds von Zeit zu Zeit zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung außerbörslich außer- börslich gehandelte Differenzkontrakte und Total-Return-Swaps einsetzen, um die Kosten des Erwerbs, der Veräußerung und des Haltens von Aktienanlagen zu verringern. Ein „Differenzkontrakt“ (Contract for Difference) ist ein Kontrakt zur Erzielung eines Gewinns oder Vermeidung eines Verlustes aufgrund von Schwankungen im Wert oder Preis eines Vermögenswerts jeglicher Art oder eines Index oder anderen Faktors, der in dem Kontrakt festgelegt ist. Wenn ein Teilfonds einen „Total-Return-Swap“ in Bezug auf Aktien, Finanzindizes, Anleihen oder Rohstoffindizes abschließt, erhält er einen Ertrag, der vorwiegend auf der Wertentwicklung der dem Swap zugrunde liegenden Vermögenswerte basiert, zuzüglich oder abzüglich der mit der Gegenpartei vereinbarten Finanzierungsgebühren. Bei solchen Swapvereinbarungen Swapvereinbarun- gen geht der Teilfonds dasselbe Marktrisiko ein, dem er ausgesetzt wäre, wenn er in die dem Swap zugrunde liegenden Vermögenswerte direkt angelegt hätte, und der angestrebte Ertrag ist dieselbe finanzielle finan- zielle Vergütung wie in dem Fall, in dem der Teilfonds in das zugrunde liegende Wertpapier bzw. den zugrunde liegenden Index direkt angelegt hätte, zuzüglich oder abzüglich der Finanzierungskosten, die angefallen wären, wenn die Transaktion von Anfang an vollständig „funded“ gewesen wäre, d. h. der Kapitaltransfer zu Beginn der Transaktion stattgefunden hätte. Die Gesellschaft hat bei der Zentralbank ein zugelassenes Verfahren zum Risikomanagement zum Einsatz Ein- satz von FDI durch die Gesellschaft eingereicht. Die Gesellschaft setzt nur FDI ein, die im Verfahren zum Risikomanagement angegeben sind, das von der Zentralbank freigegeben wurde. Der Prospekt und das Risikomanagementverfahren werden aktualisiert, wenn zukünftig neue Derivatekategorien in Betracht gezogen ge- zogen werden. Ein Teilfonds kann von Zeit zu Zeit von Optionsscheinen, Bezugsrechten und Wandelschuld- verschreibungen Wandelschuldverschrei- bungen Gebrauch machen, um sich auf effizientere Weise in Übereinstimmung mit der Anlagestrategie des Teilfonds in verschiedenen Anlageinstrumenten zu engagieren. Ein Bezugsrecht ist ein Wertpapier, das den Teilfonds berechtigt, vom Emittenten ausgegebene junge Aktien in einem bestimmten Verhältnis zu der vom Teilfonds bereits gehaltenen Anzahl Aktien zu einem im Voraus festgelegten Preis zu kaufen. Der Einsatz von Optionsscheinen gibt dem Teilfonds das Recht, innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens Zeitrah- mens Wertpapiere eines Emittenten zu einem bestimmten Preis zu zeichnen. Eine Wandelschuldverschreibung Wandelschuldver- schreibung ist eine Schuldverschreibung, die gewöhnlich nach dem Ermessen des Inhabers der Schuldverschreibung Schuld- verschreibung zu festgelegten Zeiten während ihrer Laufzeit in einem bestimmten Betrag des Kapitals des Emittenten umgewandelt werden kann. Bis das Wandelwertpapier fällig wird oder zurückgezahlt, gewandelt ge- wandelt oder umgetauscht wird, würde eine Wandelschuldverschreibung dem Teilfonds den Anspruch auf Zinsen, die auf Fremdkapital gezahlt werden oder auflaufen, oder auf die gezahlte Dividende gewährengewäh- ren. Die Verwaltungsgesellschaft bedient sich für die Gesellschaft eines Risikosteuerungsverfahrens, das es ihr ermöglicht, die verschiedenen mit Derivaten verbundenen Risiken genau zu messen, zu überwachen und zu steuern. Eine Darstellung dieses Risikosteuerungsverfahrens ist bei der Zentralbank eingereicht worden. Sollte ein Teilfonds beabsichtigen, neben den vorstehend beschriebenen derivativen Finanz- instrumenten Finanz in- strumenten zur effizienten Portfolioverwaltung weitere Arten von derivativen Finanzinstrumenten einzusetzeneinzu- setzen, wird die Gesellschaft die Zentralbank im Voraus unterrichten und ist das Risikosteuerungs- verfahren Risikosteuerungsverfah- ren zu ändern, um diese Absicht zu berücksichtigen.

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