Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Klausel 7.7) Musterklauseln

Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Klausel 7.7). Klausel 7.7. a) der EU Standardvertragsklauseln wird um die folgenden Regelungen ergänzt: Userlike wird den Auftraggeber über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter in elektronischem Format mit einer Frist von 30 Tagen informieren. In Ausnahmefällen, beispielsweise wenn die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter aus Gründen akuter Vorkommnisse im Bereich der IT-Sicherheit geboten erscheint, ist es Userlike gestattet, den Auftraggeber über beabsichtigte Änderungen mit einer Frist von 5 Tagen zu informieren. Dem Auftraggeber steht im Einzelfall ein Recht zu, Einspruch gegen die Beauftragung eines potentiellen weiteren Auftragsverarbeiters zu erheben. Ein Einspruch darf vom Auftraggeber nur aus wichtigem, Userlike nachzuweisenden Grund erhoben werden. Soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Benachrichtigung Einspruch erhebt, erlischt sein Einspruchsrecht bezüglich der entsprechenden Beauftragung. Erhebt der Auftraggeber Einspruch, ist Userlike berechtigt, den Hauptvertrag (AGB) und diesen Vertrag zum nach dem Hauptvertrag (AGB) nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.