Versicherung des Auftragnehmers Musterklauseln

Versicherung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat für die Dauer des Vertrages bis zum Ablauf seiner Gewährleistungsfrist eine Betriebshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft abzuschließen bzw. aufrecht zu erhalten, die der Überprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterliegt. Auf Verlangen ist dies durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung nachzuweisen. Der Versicherungsschutz muss alle Schäden, auch mittelbare und Drittschäden sowie Vor- und Spätschäden je Einzelschadensfall bis zur Höhe von EUR 5 Mio. für Personenschäden und 5 Mio. für sonstige Schäden umfassen. Kommt der Auftragnehmer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen nach Ziffer 12.1 in Verzug, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Auftragnehmers abzuschließen, Zahlungen in Höhe des fehlenden Versicherungsschutzes zurückzuhalten oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatz bleibt jeweils unberührt. Stoffe und Material (z.B. Software, Fertig- und Halbfertigprodukte) sowie für Werkzeuge, Vorlagen, Muster und sonstige Gegenstände, die wir zum Zwecke der Fertigung und/oder Be-/Anarbeitung bereitstellen, bleiben unabhängig von Art und Umfang der Leistung des Auftragnehmers unser Eigentum und werden auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers für uns verwahrt (gesondert, solange sie nicht verarbeitet werden) und in angemessenem Umfang gegen Zerstörung und Verlust zu versichern. Die Regelungen in Ziffer 3.4 gelten entsprechend.
Versicherung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer garantiert, dass alle in diesem Dokument genannten Angaben der Wahrheit entsprechen. Die Parteien vereinbaren folgende Ergänzungen und Aktualisierungen zu den EU Standardvertragsklauseln (Anlage 1): Klausel 7.6 der EU Standardvertragsklauseln wird um die folgenden Regelungen ergänzt: Zur Durchführung solcher Inspektionen gem. Klausel 7.6 c) ff. ist der Auftraggeber berechtigt, im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten (montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr) nach rechtzeitiger Vorankündigung auf eigene Kosten, ohne Störung des Betriebsablaufs und unter strikter Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Userlikes die Geschäftsräume zu betreten, in denen Auftraggeber Daten verarbeitet werden.