Common use of Einsatzbedingungen für Selbstfahrer Clause in Contracts

Einsatzbedingungen für Selbstfahrer. 5.1 Die Vermietung von Selbstfahrergeräten erfolgt nur unter der Bedingung, dass der Mieter bzw. dessen Bedienpersonal, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und die einschlägigen Arbeitsschutz- und Betriebssicherheits- bzw. Unfallverhütungsvorschriften erfüllt. Eine Unterweisung in die Handhabung der Mietgeräte erfolgt nur, wenn ein gültiger Befähigungsnachweis und – falls erforderlich – eine gültige Fahrerlaubnis vorgelegt werden.

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Samples: oos.medica.de, greving-autokrane.de, www.biedenbach.de

Einsatzbedingungen für Selbstfahrer. 5.1 Die Vermietung von Selbstfahrergeräten erfolgt nur unter der Bedingung, dass der Mieter bzw. dessen Bedienpersonal, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und die einschlägigen Arbeitsschutz- und Betriebssicherheits- bzw. Unfallverhütungsvorschriften Unfall- verhütungsvorschriften erfüllt. Eine Unterweisung in die Handhabung der Mietgeräte erfolgt nur, wenn ein gültiger Befähigungsnachweis und – falls erforderlich – eine gültige Fahrerlaubnis vorgelegt werden.

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Samples: www.wimmer-maschinentransporte.de, www.felbermayr.cc

Einsatzbedingungen für Selbstfahrer. 5.1 Die Vermietung von Selbstfahrergeräten erfolgt nur unter der Bedingung, dass der Mieter bzw. dessen Bedienpersonal, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und die einschlägigen Arbeitsschutz- und Betriebssicherheits- bzw. Unfallverhütungsvorschriften erfüllt. Eine Unterweisung in die Handhabung der Mietgeräte erfolgt nur, wenn ein gültiger Befähigungsnachweis und – falls erforderlich – eine gültige Fahrerlaubnis vorgelegt werden.

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Samples: www.seeland-hamburg.de, www.weiland-gruppe.de

Einsatzbedingungen für Selbstfahrer. 5.1 Die Vermietung von Selbstfahrergeräten erfolgt nur unter der Bedingung, dass der Mieter bzw. dessen Bedienpersonal, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und die einschlägigen Arbeitsschutz- und Betriebssicherheits- bzw. Unfallverhütungsvorschriften erfüllt. Eine Unterweisung Einweisung in die Handhabung der Mietgeräte erfolgt nur, wenn ein gültiger Befähigungsnachweis und – falls erforderlich – eine gültige Fahrerlaubnis vorgelegt werden.

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Samples: www.castell-arbeitsbuehnen.de

Einsatzbedingungen für Selbstfahrer. 5.1 Die Vermietung von Selbstfahrergeräten erfolgt nur unter der Bedingung, dass der Mieter bzw. dessen Bedienpersonal, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und hat, die einschlägigen Arbeitsschutz- und Betriebssicherheits- bzw. Unfallverhütungsvorschriften erfüllterfüllt und einen entsprechenden Befähigungsnachweis („Staplerschein“ „Arbeitsbühnenschein“) hat. Eine Unterweisung in gerätebezogene Einweisung vom Vermieter erfolgt an die Handhabung der Mietgeräte erfolgt nur, wenn ein gültiger Befähigungsnachweis und – falls erforderlich – eine gültige Fahrerlaubnis vorgelegt werdenvom Mieter genannte(n) Person(en) bei Übergabe des Mietgegenstandes.

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Samples: www.buescher-stemwede.de

Einsatzbedingungen für Selbstfahrer. 5.1 Die Vermietung von Selbstfahrergeräten erfolgt nur unter der Bedingung, dass der Mieter bzw. dessen des- sen Bedienpersonal, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und die einschlägigen Arbeitsschutz- und Betriebssicherheits- bzw. Unfallverhütungsvorschriften erfüllt. Eine Unterweisung Einweisung in die Handhabung der Mietgeräte erfolgt nur, wenn ein gültiger Befähigungsnachweis und – falls erforderlich – eine gültige Fahrerlaubnis vorgelegt werden.

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Samples: kranvermietung.com

Einsatzbedingungen für Selbstfahrer. 5.1 Die Vermietung von Selbstfahrergeräten erfolgt nur unter der Bedingung, dass der Mieter bzw. dessen Bedienpersonal, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und die einschlägigen Arbeitsschutz- Arbeitsschutz - und Betriebssicherheits- bzw. Unfallverhütungsvorschriften erfüllt. Eine Unterweisung Einweisung in die Handhabung der Mietgeräte erfolgt nur, wenn ein gültiger Befähigungsnachweis und . falls erforderlich . eine gültige Fahrerlaubnis vorgelegt werden.

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Samples: gebr-markewitsch.de

Einsatzbedingungen für Selbstfahrer. 5.1 4.1. Die Vermietung von Selbstfahrergeräten erfolgt nur unter der Bedingung, dass der Mieter bzw. dessen Bedienpersonal, Bedienpersonal mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und die einschlägigen Arbeitsschutz- und Betriebssicherheits- bzw. Unfallverhütungsvorschriften erfüllt. Eine Unterweisung in die Handhabung der Mietgeräte erfolgt nur, wenn ein gültiger Befähigungsnachweis und – falls erforderlich – eine gültige Fahrerlaubnis vorgelegt werden.

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Samples: www.kranverleih-saller.de

Einsatzbedingungen für Selbstfahrer. 5.1 Die Vermietung von Selbstfahrergeräten erfolgt nur unter der Bedingung, dass der Mieter bzw. dessen Bedienpersonal, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und die einschlägigen Arbeitsschutz- und Betriebssicherheits- bzw. Unfallverhütungsvorschriften Unfallver- hütungsvorschriften erfüllt. Eine Unterweisung in die Handhabung der Mietgeräte erfolgt nur, wenn ein gültiger Befähigungsnachweis und – falls erforderlich – eine gültige Fahrerlaubnis vorgelegt werden.

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Samples: www.wuerzburger-kranverleih.de

Einsatzbedingungen für Selbstfahrer. 5.1 Die Vermietung von Selbstfahrergeräten erfolgt nur unter der Bedingung, dass der Mieter bzw. dessen Bedienpersonal, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und die einschlägigen Arbeitsschutz- und Betriebssicherheits- bzw. Unfallverhütungsvorschriften Unfallverhütungsvor- schriften erfüllt. Eine Unterweisung Einweisung in die Handhabung der Mietgeräte erfolgt nur, wenn ein gültiger Befähigungsnachweis und – falls erforderlich – eine gültige Fahrerlaubnis vorgelegt werden.

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Samples: www.rech-kranservice.de