Einschaltung des zuständigen Hauptzollamtes. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass im Falle des Bekanntwerdens eines Verstoßes gegen Ziffer 1.1.2 durch den Auftragnehmer, durch einen vom Auftragnehmer eingesetzten Nachunter- nehmer oder durch dessen Nachunternehmer, der Auftraggeber zur Anzeige bei dem zuständi- gen Hauptzollamt verpflichtet ist.
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Einschaltung des zuständigen Hauptzollamtes. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass im Falle des Bekanntwerdens eines Verstoßes gegen Ziffer 1.1.2 durch den Auftragnehmer, durch einen vom Auftragnehmer eingesetzten Nachunter- Nachunter-nehmer oder durch dessen Nachunternehmer, der Auftraggeber zur Anzeige bei dem zuständi- gen zuständigen Hauptzollamt verpflichtet ist.
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