Einstellung zur Sterbehilfe bei deutschen Ärzten Musterklauseln

Einstellung zur Sterbehilfe bei deutschen Ärzten. Xxxx und Heindl (1998) untersuchten die Einstellung zur Sterbehilfe von Ärzten des ärztlichen Kreisverbandes Würzburg. Aus der Gesamtgruppe von 1821 zu einem Stichtag dem ärztlichen Kreisverband Würzburg gemeldeten teil- und vollapprobierten Ärztinnen und Ärzten wurden 150 Ärzte mittels Zufallsgenerator ausgewählt und um einen Termin zu einem halbstandardi- sierten Interview gebeten, indem sie Fragen zur aktiven und passiven Euthanasie beantworten sollten. 62% der ausgewählten Ärzte (n=93) waren zum Interview bereit. 34,4% der Ärzte stimmten der Durchführung einer passiven Sterbehilfe zu. 50,6% mach- ten ihre Zustimmung von Bedingungen abhängig wie beispielsweise der Ausschöpfung aller anderen therapeutischen Optionen, vorausgehende Aufklärung des Patienten und potentiell lebensverkürzende Wirkung des Analgetikums. 29% der Ärzte gaben an, bereits von Patienten um aktive Sterbehilfe gebeten worden zu sein. Tabelle 1.16 zeigt die deutliche Ablehnung aktiver Sterbehilfe, bei welcher der Arzt mit der Situation eines moribunden Patienten konfrontiert wird und entscheiden soll, ob er ein tod- bringendes Medikament geben würde, falls der Patient darum bitten würde und falls aktive Sterbehilfe gesetzlich erlaubt wäre: Tabelle 1.16: Aktive Euthanasie bei moribunden Patienten - Fragestellung an deutsche Ärzte: Würden Sie einem Moribunden auf dessen Wunsch bei legaler Gesetzeslage ein tödliches Mittel geben (Csef/Heindl, 1998, S. 1503) n % nein 76 81,7 ja 3 3,2 ja, falls mir der Patient sehr gut bekannt ist 5 5,4 ja, in aussichtslosen Situationen in der Kriegs- und Katastrophen- medizin bei fehlendem Analgetikum 1 1,1 ich weiß es nicht 8 8,6 Bei nicht moribunden Patienten waren sogar alle Ärzte gegen aktive Sterbehilfe. Zusammen- fassend kann nach Csef und Heindl (1998) festgestellt werden, dass - verglichen mit Studien aus anderen Ländern - eine relativ strikte Ablehnung aktiver Sterbehilfe der Ärzte zu beobach- ten ist. Weiterhin äußern sich die Autoren skeptisch gegenüber der gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe.

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