Common use of Einweisung in Handhabung, Anwendung und Betrieb des Hilfsmittels Clause in Contracts

Einweisung in Handhabung, Anwendung und Betrieb des Hilfsmittels. Der Leistungserbringer weist den Versicherten persönlich in der Häuslichkeit des Versicher- ten in die sachgerechte Handhabung, Anwendung und den Betrieb des Hilfsmittels ein. Die Einweisung bezieht sich auf die vom Hersteller vorgegebene fachgerechte Nutzung des Hilfsmittels, die sachgerechte Pflege und Reinigung. Hierüber ist der Versicherte zu informie- ren. Die Einweisung, Durchführung der Funktionsprüfung und Information über die sachgerechte Reinigung und Pflege sind durch ausgebildetes Fachpersonal durchzuführen, das mindes- tens über die Qualifikation als Medizinprodukteberater i.S.v. § 31 MPG für die vertragsge- genständlichen Hilfsmittel verfügt. Die Einweisung hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Außerdem ist dem Versicherten bei Lieferung eine schriftliche Gebrauchsanweisung des Hilfsmittels bevorzugt in dessen Mutter- sprache, mindestens jedoch in deutscher Sprache auszuhändigen.

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Einweisung in Handhabung, Anwendung und Betrieb des Hilfsmittels. Der Bei Versand der Hilfsmittel ist dem Paket und eine schriftliche Gebrauchsanweisung des Hilfsmittels in mindestens deutscher Sprache beizufügen. Bei einer persönlichen Auslieferung weist der Leistungserbringer weist den Versicherten persönlich in der Häuslichkeit des Versicher- ten vor Ort in die sachgerechte Handhabung, Handhabung und Anwendung und den Betrieb des Hilfsmittels ein. Die Einweisung bezieht sich auf die vom Hersteller vorgegebene fachgerechte Nutzung des Hilfsmittels, die sachgerechte sachge- rechte Pflege und Reinigung. Hierüber ist der Versicherte zu informie- reninformieren. Die Einweisung, Durchführung der Funktionsprüfung und Information über die sachgerechte Reinigung und Pflege sind durch ausgebildetes Fachpersonal durchzuführen, das mindes- tens über die Qualifikation als Medizinprodukteberater i.S.v. § 31 MPG für die vertragsge- genständlichen Hilfsmittel verfügt. Die Einweisung hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Außerdem Zusätzlich ist dem Versicherten bei Lieferung eine schriftliche Gebrauchsanweisung des Hilfsmittels bevorzugt in dessen Mutter- sprache, mindestens jedoch in deutscher Sprache auszuhändigenauszu- händigen. Bei Hilfsmitteln im Versandgeschäft entbindet die KKH den Leistungserbringer von der ver- traglich vereinbarten persönlichen Einweisung des Versicherten in die Handhabung der ver- tragsgegenständlichen Hilfsmittel.

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