Einzugsermächtigungen Musterklauseln

Einzugsermächtigungen. Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger direkt die Ermächtigung, regelmäßig anfallende Geldforderungen in unterschiedlicher Betragshöhe vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Die Bank des Zahlungspflichtigen erhält keinen Auftrag vom Zahlungspflichtigen, sondern führt den Einzug durch, sobald vom Zahlungsempfänger über dessen Bank eine entsprechende Aufforderung gestellt wird. Zahlungspflichtige, von deren Girokonto auf diesem Wege ein Betrag eingezogen wurde, können innerhalb einer Frist von 8 Wochen ab der Buchung ohne Angabe von Gründen verlangen, dass der abgebuchte Vertrag zurückgebucht wird. Einem berechtigten Verlangen des Kunden auf Rückgängigmachung wird innerhalb von zehn Geschäftstagenentsprochen.