Stufe. Bei Wetteinsätzen von 50.000,- Euro bis 100.000,- Euro pro Abrechnungsperiode erhält der Wettvermittler 77,5 % vom Hold.
Stufe. Gesprächsteilnehmende: Gesprächsinhalte/ Maßnahmen:
Stufe. Bei Wetteinsätzen über 100.000,- bis 300.000,- Euro pro Abrechnungsperiode erhält der Wettvermittler 80 % vom Hold.
Stufe. Bei Wetteinsätzen über 300.000,- Euro bis 500.000,- Euro pro Abrechnungsperiode erhält der Wettvermittler 82,5 % vom Hold.
Stufe. Bei Wetteinsätzen über 500.000,- Euro pro Abrechnungsperiode erhält der Wettvermittler 85 % vom Hold. Die Wettgebühren werden im Rahmen der regelmäßigen Abrechnungen berücksichtigt, gehen aber nicht in die Berechnung des Holds ein, da sie im Vorfeld vom Wetteinsatz abgezogen werden. Die Gebühren sind separat, aber zu denselben Abrechnungsfristen an Tipbet zu entrichten. Verluste aus vorangegangenen Abrechungsperioden werden in die folgende Abrechnungsperiode bzw. gegebenenfalls in die folgenden Abrechnungsperioden übernommen. Provisionen aus der Wettvermittlung an den Wettvermittler fallen erst wieder an, wenn sämtliche Verluste durch den negativen Hold sowie anderer in diesem Zusammenhang relevanter Ausgaben, die Tipbet dem Wettvermittler vorträgt (Verlustvortrag), beglichen worden sind. Die Übernahme von Verlusten aus vorangegangen Abrechnungsperioden ist im Falle einer sog. „Löschung“ auf die nächste volle und aufeinanderfolgende Abrechnungsperioden begrenzt. In diesem Fall, muss bei einem Verlustvortrag der Wert der vermittelten Wetteinsätze in der jeweiligen folgenden Abrechnung allerdings mindestens 60 % der Wetteinsätze der Abrechnungsperiode betragen, in welcher der Verlustvortrag (negative Hold) entstanden ist. Ansonsten wird der Verlustvortrag in eine weitere und darauf folgende Abrechungsperiode übernommen. Dazu ein Beispiel: Im Monat Oktober entsteht ein Verlust. Dann würden die Verluste spätestens nach ordnungsgemäßem Abschluss des Monats November gelöscht werden, wenn dann noch Verluste bestehen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Umsatz im November jeweils mindestens 60 % des Umsatzes aus dem Monat Oktober betragen hat. In jedem Fall behält sich Tipbet das Recht vor, den Verlustbetrag (inklusive etwaiger angefallener Gebühren) von dem Wettvermittler geltend zu machen, wenn das Vertragsverhältnis bei bestehendem Verlustvortrag gekündigt wird oder der Betrieb deutlich eingeschränkt wird. Eine Abrechnungsperiode besteht aus einem Kalendermonat. Zum Monatsende erstellt Xxxxxx eine Provisionsabrechnung über die Ergebnisse des vergangenen Monats, die dem Wettvermittler kurzfristig übermittelt wird. Tipbet steht es frei, den Abrechnungszeitraum jederzeit zu verändern. Um eine unverzügliche Zustellung der Abrechnung zu gewährleisten, hat der Wettvermittler Tipbet eine gültige und bindende E-Mail-Adresse anzugeben, an die die Zustellung der Abrechnung zur Wahrung der Frist erfolgt. Die Begleichung der Abrechnung hat spätestens am 5. Werktag nach Zug...
Stufe. Gesprächsteilnehmende: Gesprächsinhalte/Ziele/Maßnahmen: Anmerkungen Adressen: Das D.I.P. ist eine niederschwellige Anlaufstelle bei Fragen zu Sucht und Drogen für Xxxxxxx/ -innen, Eltern und Lehrern in Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Mitarbeiter arbeiten mit Schulklassen, Schülern und Lehrern suchtprophy- laktisch zusammen.
Stufe. Bei Vernachlässigung arbeitsvertraglicher/dienstrechtlichen Pflichten und/oder Störungen am Arbeitsplatz ver- bunden mit Auffälligkeiten durch Suchtmittelkonsum oder abhängigem Verhalten hat die/der unmittelbare Vorge- setzte mit der betroffenen Person ein Gespräch zu führen. Zur Vorbereitung wird der/dem Vorgesetzten empfoh- len, die fachliche Beratung der Person für die interne Suchthilfe in Anspruch zunehmen. Das Gespräch mit der betroffenen Person bleibt vertraulich, es hat keine arbeitsrechtlichen / dienstrechtlichen Konsequenzen. Die/der Vorgesetzte notiert Datum und Ergebnis des Gesprächs und gibt der betroffenen Person eine Kopie, das Original verbleibt bei den Vorgesetzten. Bei beamteten Personen wird darauf hingewiesen, dass weitere Auffälligkeiten als Dienstvergehen gewertet wer- den könnten. • die betroffene Person • die/der unmittelbare Vorgesetzte • evtl. Vertrauensperson der/des Beschäftigten • benennen konkreter arbeitsvertraglicher / dienstrechtlicher Verletzungen (Zeit, Ort, Vorfall) • Besorgnis ausdrücken, dass die betroffene Person Probleme hat, die sich auf das Arbeits-/ Leistungsverhalten auswirken und/oder Störungen am Arbeitsplatz verursachen • ansprechen, dass die Pflichtverletzung in Zusammenhang mit riskantem Suchtmittelkonsum oder suchtbeding- tem Verhalten am Arbeitsplatz gesehen wird • aufzeigen der konkreten Erwartungen der/des Vorgesetzten an das zukünftige Arbeitsverhalten • Hinweis auf den Stufenplan und das Vorgehen bei weiteren Auffälligkeiten (ein Exemplar des Stufenplans aushändigen) • Empfehlung, sich innerbetrieblich von den Ansprechpersonen für Suchtfragen oder dem Betriebsarzt und/oder von einer externen Fachberatung informieren und beraten zu lassen. Adressen einschlägiger Fachberatung anbieten • konkrete Vereinbarung der weiteren Schritte • feste Vereinbarung eines Rückmeldegespräches in 6 bis 8 Wochen und Hinweis auf das Beobachten der wei- teren Verhaltensentwicklung. • keine weiteren arbeitsrechtlichen / dienstrechtlichen Folgen • Durchführung des Rückmeldegesprächs nach 6 bis 8 Wochen Kommt es erneut zur Verletzung von arbeitsvertraglichen / dienstrechtlichen Pflichten und/oder zu Störungen am Arbeitsplatz, verbunden mit Auffälligkeiten durch Suchtmittelkonsum oder abhängigem Verhalten, findet ein Ge- spräch der Stufe 2 statt. Das Gespräch findet nach gemeinsamer Vorbereitung der Vorgesetzten und Funktionsträger (AfS, Betriebsarzt, Personalrat usw.) statt. Dabei wird u.a. auch die Gesprächsführung festgelegt....
Stufe. Bei erneuter Vernachlässigung der Pflichten und/oder Störungen am Arbeitsplatz Konsequenzen: Bei positiver Verhaltensänderung:
Stufe. Bei erneuter Vernachlässigung der Pflichten und/oder Störungen am Arbeitsplatz • abklären, ob die betroffene Person bereit ist, sich unverzüglich in eine Therapie zu begeben • das Gespräch wird schriftlich festgehalten • die Gesprächsnotiz verbleibt im Personaldezernat • der betroffenen Person wird eine Kopie ausgehändigt und der Empfang wird von ihr schriftlich bestätigt. Checkliste für Interventionsgespräche Fürsorgegespräche, Klärungsgespräche und Gespräche der Stufen 1 - 5
Stufe. (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 1 EStG) H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) z.B. gem.: - § 4 Abs. 5 EStG n.a. BA - § 4 Abs. 5b EStG GewSt - § 7g EStG, Bildung/Auflösung Investitionsabzugsbetrag, etc. … Zur Gewinnermittlung auf der 1. Stufe müssen Korrekturen/Anpassungen der • Handelsbilanz und • Steuerbilanz erfolgen. Ggf. müssen zudem • Ergänzungsbilanzen erstellt werden. Weiterhin können • außerbilanzielle Korrekturen auf allen Ebenen notwendig sein. Erst nach der vollständigen Gewinnermittlung erfolgt die Gewinnverteilung auf die Mitunter- nehmer. H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag Gesellschafter der CD-OHG sind C und D je zur Hälfte. Die OHG hat in ihrer Handelsbilanz zum 31.12.15 für einen drohenden Verlust aus einem Dauerschuldverhältnis eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB i.H.v. 100.000 EUR gebildet. Ferner wurden Finanzanlagen mit Anschaffungskosten i.H.v. 300.000 EUR in der Handelsbilanz aufgrund einer vorübergehenden Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert i.H.v. 200.000 EUR abgeschrieben. Der ermittelte handelsrechtliche Jahresüberschuss beträgt 400.000 EUR. Ermitteln Sie den steuerrechtlichen Gewinnanteil der Gesellschafter, wenn eine Kapital- verzinsung nicht vorgesehen ist!