Elektronische Rechnung. Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu.
Elektronische Rechnung. Bildet die Bundesstelle Teil der zentralen Bundesverwal- tung (Art. 7 RVOV [SR 172.010.1]), ist die Forschungs- einrichtung verpflichtet, der Bundesstelle eine elektroni- sche Rechnung (xxxx://xxx.x-xxxxxxxx.xxxxx.xx) zuzu- stellen, sofern der Vertragswert den Betrag von 5‘000.- Franken (exkl. MWST) übersteigt. Die Bundesstelle be- zeichnet die Zustellungsmöglichkeiten.
Elektronische Rechnung. Sie stimmen hiermit ausdrücklich der elektronischen Rechnungsstellung durch uns zu.
Elektronische Rechnung. Die monatlichen Rechnungen werden dem Kunden von dem Provider in unsignierter elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Rechnung in elektronischer Form wird dem Kunden spätestens am 15. Kalendertag eines jeden Monats für den Vormonat in der Kundenselbstverwaltung zur Verfügung gestellt. Hierzu erhält der Kunde vorab per E-Mail eine Ankün- digung. Es besteht auch die Option die Rechnung in Papierform zu er- halten. Die Xxxx dieser Option kann zu Zusatzkosten entsprechend den vorrangigen Bedingungen des Auftragsformulars oder des Preisverzeich- nisses führen.
Elektronische Rechnung. Der Mandant stimmt einer elektronischen Rechnungsstellung zu und verzichtet auf das Schriftform- und Unterschriftserfordernis des § 10 Abs. 1 RVG bzw. des § 9 Abs. 1 StBVV. Auf Wunsch kann der Mandant eine schriftliche Rechnung auf dem Postweg erhalten.
Elektronische Rechnung. 10.5.1 Der Kunde ist mit der Ausstellung von Rechnungen in einem elektronischen Format und deren elektronischer Übermittlung (elektronische Rechnungen) durch Sage einverstanden. Der Kunde verpflichtet sich, geeignete innerbetriebliche Kontrollverfahren festzulegen, um die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gemäß den Anforderungen des Umsatzsteuerrechts zu gewährleisten. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wünscht der Kunde die Übermittlung von Rechnungen auf Papier, kann Sage einen Aufschlag für erhöhte Verwaltungskosten gemäß der allgemeinen Preisliste von Sage berechnen.
10.5.2 Eine Rechnung gilt als mit dem Tag zugegangen, der auf den Tag folgt, an dem die Rechnung an die Kunden E-Mail-Adresse versandt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, die E-Mails auf der Kunden-E-Mail-Adresse mindestens alle 3 (drei) Tage abzurufen.
Elektronische Rechnung. Dem Kunden ist bekannt, dass die BBG aufgrund der Vorgaben der Bundesverwaltung nur mehr eine strukturierte elektronische Rechnungsübermittlung mit dem Auftragnehmer vereinbart. Die BBG trägt die Kosten dafür, dass die E-Rechnung zum Download in ihrem e-Shop bereitgestellt wird. Die BBG stellt im Rahmen der Definition des jeweiligen Vertrages folgende Möglichkeiten der Rechnung zur Verfügung: digitale Rechnung (strukturiert und unstrukturiert) und Papierrechnung. Für den Fall, dass der Kunde dennoch - trotz kostenloser digitaler Rechnungen - die Rechnungslegung in Papierform wünscht, werden die dadurch anfallenden Mehrkosten verrechnet.
Elektronische Rechnung. Die Übermittlung von Rechnungen und evtl. Gutschriften erfolgt über das Kundeportal von Next Kraftwerke. Eine Rechnung in Papierform wird ergänzend auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten zum Kundenportal erhält der Betreiber gemeinsam mit der Auftragsbestätigung von Next Kraftwerke.
Elektronische Rechnung. Der Verbraucher ist, wenn er nicht ausdrücklich eine postalisch versandte Rech- nung verlangt, damit einverstanden, dass wir unsere Rechnungen elektronisch erstellen und versenden.
Elektronische Rechnung. Soweit der Xxxx seine E-Mail Adresse bei der Bestellung angibt, erklärt er sich mit der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail durch den Tourismus-Service Langeoog einverstanden. Der Tourismus-Service Langeoog ist zur elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail nicht verpflichtet.