Verkehrssicherungspflichten Musterklauseln

Verkehrssicherungspflichten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Verletzung von Pflichten, die ihm in der Eigenschaft als Objekts- und Grundbesitzer obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Dies gilt auch für die vom Versicherungsnehmer ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des jeweiligen Ver- tragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft.
Verkehrssicherungspflichten. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Ver- letzung von Pflichten, die Ihnen in der Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer obliegen (z. B. bauliche In- standhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Dies gilt auch für die von Ihnen ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher durch Vertrag übernommene ge- setzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des jewei- ligen Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft.
Verkehrssicherungspflichten. (c) Risiken zum Nutzungsende Nach der Beendigung der Betriebsphase sind die Anlagen gegebenenfalls zurückzubauen und die Flächen in ihren ur- sprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Bislang gibt es nur begrenzte Information und Erfahrung bzgl. der Stilllegung und des Rückbaus von Anlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Außerdem können durch den Rückbau, die Entsorgung und der Wiederherstellung des Ursprungszustandes unvorhersehbare Kosten entstehen.
Verkehrssicherungspflichten. 1. Der Veranstaltende übernimmt mit Übernahme der Location bis zum vollständigen Abbau die Ver- kehrssicherungspflichten und stellt die TEC Event Campus GmbH von Ansprüchen aus der Verlet- zung der Verkehrssicherungspflichten in Bezug auf die von ihm genutzten Räumlichkeiten und Einrichtungen frei. Die Instandhaltungsverpflichtun- gen der TEC Event Campus GmbH bleiben hiervon unberührt.
Verkehrssicherungspflichten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers
Verkehrssicherungspflichten. Als Ergänzung zu Abschnitt A1 Ziff. 6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
Verkehrssicherungspflichten. Der Auftragnehmer nimmt alle Verkehrssicherungspflichten dem Auftraggeber hinsichtlich der öffentlichen Beleuchtung im Rahmen seines vertraglichen Aufgabenbereichs wahr und trägt dafür Sorge, dass diese eingehalten werden. Soweit der Auftraggeber entgegen einer ausdrücklichen Empfehlung des Auftragnehmers im Bereich der Verkehrssicherungspflichten der öffentlichen Beleuchtung Maßnahmen anweist oder durchführt, sind dem Auftragnehmer aus dieser Maßnahme möglicherweise folgende Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht nicht zuzurechnen.
Verkehrssicherungspflichten. Versichert sind Schäden, für die Sie wegen der Verletzung von Verkehrs- sicherungspflichten verantwortlich gemacht werden. Beispiele für Ver- kehrssicherungspflichten: bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reini- gung, Räum- und Streupflicht. Das gilt auch für Verkehrssicherungspflichten, die Sie durch Miet-, Pacht- oder Leihvertrag übernommen haben.
Verkehrssicherungspflichten. 1. Der Veranstaltende übernimmt mit Übernahme der Location bis zum vollständigen Abbau die Verkehrssicherungspflichten und stellt die TEC Event Campus GmbH von Ansprüchen aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten in Bezug auf die von ihm genutzten Räumlichkeiten und Einrichtungen frei. Die Instandhaltungsverpflichtungen der TEC Event Campus GmbH bleiben hiervon unberührt. III. Change to Use, Subletting, or Other Temporary Use 1. The venue (location) may be used solely for the purpose of the contract and for the contract- specified duration. A change or expansion requires the express prior consent of TEC Event Campus GmbH. 2. Subletting – including partial subletting – or other temporary third party use is only allowed with the express consent of TEC Event Campus GmbH. 3. In the case of subletting or other temporary usage, the organizer will assume any behavior of subletters or persons whom the organizer allowed to use the location as its own with regards to TEC Event Campus GmbH. IV. Warranty, Traffic Safety, Liability, Duration of Use 1.
Verkehrssicherungspflichten. 1. Der Veranstalter übernimmt mit Übernahme der Location bis zum vollständigen Abbau die Verkehrssicherungspflichten und stellt die Cafe Moskau GmbH von Ansprüchen aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten in Bezug auf die von ihm genutzten Räumlichkeiten und Einrichtungen frei. Die Instandhaltungsverpflichtungen der Cafe Moskau GmbH bleiben hiervon unberührt.