Empfänger Musterklauseln
Empfänger. Die Rechtsperson, an die das Gut nach dem Verkehrsvertrag oder aufgrund wirksamer Weisung des Auftraggebers oder eines sonstigen Verfügungsberechtigten abzuliefern ist.
Empfänger. Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
Empfänger. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden wir Ihre Daten an Vertragspartner weitergeben.
Empfänger. Im Rahmen des Mandats werden ich Ihre Daten und ggf. folgende Kategorien von Empfängern, denen die personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder werden, übermitteln, sofern dies zur Geltendma- chung der Forderung oder Ihrer Vertretung erforderlich ist: Behörden (z.B. Gerichte, Gerichtsvollzieher, Einwohnermeldeämter), Register (z.B. Unternehmensregister, Handelsregister), Auskunfteien, Dritt- schuldner, Prozessbevollmächtigte (von Gegnern/Schuldnern, Drittschuldnern, Dritten), Rechtsanwälte (z.B. Unterbevollmächtigte, Verkehrsanwälte), Abtretungsempfänger, Arbeitgeber, Nebenkläger, Versi- cherungen und ggf. weitere Dritte (z.B. Streitverkündende, Nebenintervenienten, Streithelfer, Zeugen, Steuerberater, Finanzamt, usw.). Das Anwaltsgeheimnis bleibt unberührt. Soweit es sich um Daten handelt, die dem Anwaltsgeheimnis un- terliegen, erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur in Absprache mit Ihnen.
Empfänger. 1.1. Empfänger von Abrechnungsunterlagen ist ausschließlich der BKV des abzurechnenden Bilanzkreises oder der von diesem beauftragte Dienstleister. Die Abrechnungsunterlagen können vom ÜNB in Papierform, oder in einem den rechtlichen Anforderungen genügenden elektronischen Datenformat zur Verfügung gestellt werden.
1.2. Unter-Bilanzkreisverantwortliche erhalten keine Abrechnungsunterlagen.
Empfänger. Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger. • j) Dritter Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
Empfänger. Ihre Daten werden grundsätzlich ausschließlich von der ALBA verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. In bestimmten Fällen werden Daten innerhalb der Unternehmensgruppe weitergegeben. Dies ist der Fall, wenn ein Konzernunternehmen für uns bestimmte Leistun- gen erbringt oder gemeinsame Rahmenverträge bestehen. Ferner werden Daten in den Fällen weitergege- ben, in denen der Gesetzgeber dies verlangt oder verbindlich vorsieht (z.B. im Rahmen einer Steuerprüfung durch die Finanzbehörden oder im Rahmen der Geldwäscheprävention). In bestimm- ten Fällen ist die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erforderlich, um Ihre oder unsere Interessen zu wahren oder unsere vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Eine solche Weitergabe erfolgt insbesondere, wenn wir externe Dienstleister in unsere internen Abläufe einbinden. In diesen Fällen ist der Dienstleister weisungsgebunden und erhält Daten nur in dem Umfang und für den Zeitraum, der für die Erbringung der Leistungen jeweils erforderlich ist. Darüber hinaus setzen wir teilweise externe Berater und Prüfer ein. Mit diesen sind stets Vereinbarungen geschlossen, die die Vertraulich- keit aller Angaben sicherstellen. Im Rahmen der Bonitätsprüfung arbeiten wir mit folgenden Auskunfteien zusammen: Creditreform, Euler Hermes, Coface und Bürgel.
Empfänger. Jede Person, an die der Kunde oder die Autorisierten Benutzer des Kunden Mitteilungen über die Abonnementdienste senden.
Empfänger. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Verträgen mit Ihnen erforderlich ist, werden personenbezogene Daten zur Vermittlung von Betreuungskräften, sowie zur Evaluierung der Leistungen der Betreuungskraft und zur Lösung von Problemen in laufenden Betreuungsverhältnissen, an die entsprechende Partneragentur in Osteuropa weitergeben.
Empfänger. Die Mittel werden Trägern öffentlicher Schulen nach § 2 Absatz 1 des Schulge- setzes für Baden-Württemberg (SchG) und Trägern von Ersatzschulen nach § 3 des Privatschulgesetzes (PSchG) zur Verfügung gestellt, denen Zuschüsse nach §§ 17 Absatz 1 und Absatz 4 Satz 1 PSchG gewährt werden sowie Schulen für Berufe des Gesundheitswesens gemäß § 2 Nummer 1a Buchstaben e bis g des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und Trägern von Pflegeschulen nach § 9 Pflegeberufegesetz.