Datenübertragbarkeit Musterklauseln

Datenübertragbarkeit. (Art. 20 DSGVO). Sie haben das Recht, unter den in Art. 20 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen, die Herausgabe der Sie betreffenden Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu verlangen.
Datenübertragbarkeit. PayPal verpflichtet sich, bei Kündigung oder Ablauf des diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegenden Vertrags auf schriftliche Aufforderung des Händlers der neuen Bank bzw. dem neuen Zahlungsdienstleister des Händlers ("Datenempfänge r") alle verfügbaren Kreditkarteninformationen, einschließlich von personenbezogenen Daten der Kunden des Händlers ("Karteninformationen"), zukommen zu lassen. Zu diesem Zweck hat der Händler PayPal alle gewünschten Informationen vorzulegen, insbesondere e inen Nachweis darüber, dass der Datenempfänger den verbandsspezifischen PCI DSS - Anforderungen und der PCI Stufe 1 genügt. PayPal verpflichtet sich, die Karteninformationen an den Datenempfänger zu übermitteln, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen: (a) der Händler hat gegenüber PayPal durch Vorlage eines Zertifikats oder Berichts eines zugelassenen Anbieters sowie aller sonstigen von PayPal vertretbar angeforderten Informationen nachgewiesen, dass der Datenempfänger den verbandsspezifischen PCI DSS-Anforderungen und der PCI Stufe 1 genügt, (b) die Übermittlung der Karteninformationen erfolgt im Einklang mit der jeweils aktuellen Fassung der verbandsspezifischen PCI DSS-Anforderungen und (c) die Übermittlung der Karteninformationen ist nach den maßgebl ichen Verbandsregeln, Gesetzen, Bestimmungen und Vorschriften (einschließlich den Datenschutzgesetzen) zulässig.
Datenübertragbarkeit. Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeiten oder eine solche Verarbeitung erforderlich ist, um unsere Verpflichtungen aus einem Vertrag mit Ihnen einzugehen oder zu erfüllen, haben Sie ggf. das Recht, die Daten in strukturierter, allgemein üblicher und maschinenlesbarer Form an Sie oder einen anderen Verantwortlichen übermitteln zu lassen, sofern dies technisch möglich ist.
Datenübertragbarkeit. Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie sind berechtigt, diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln. Sofern technisch machbar, haben Sie das Recht, eine Übermittlung von uns direkt an ei- nen anderen Verantwortlichen zu erwirken.
Datenübertragbarkeit. Es besteht kein Recht auf Datenübertragbarkeit. Eine Übermittlung an Empfänger in einem Drittland (außerhalb der EU) oder an eine internationale Organisation ist nicht vorgesehen. Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling). Es ist weder vertraglich noch gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie Ihre Daten bereitstellen und es gibt auch keine Verpflichtung dazu. Die Daten sind allerdings erforderlich, damit das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Als betroffener Person steht dem Auftraggeber grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch zu. Zur Ausübung deren Rechte kann sich dieser wenden an: Paumgartner I Eccli Immobilien, xxxxxx@xx-xxxx.xx, 0664 1544066 Wenn der Auftraggeber glaubt, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder dessen datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in irgendeiner Weise verletzt worden sind, kann sich dieser bei der Datenschutzbehörde beschweren.
Datenübertragbarkeit. Erfolgt die Datenverarbeitung auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder im Rahmen eines Vertrages, so haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem übertragbaren üblichen Format von uns zu erhalten. Datenspeicherung Ihre personenbezogenen Daten werden nur so lange ge- speichert, wie dies für den genannten Zweck erforderlich ist, höchstens jedoch für 6 Jahre ab Erhebung. Sind die Daten für die Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese gelöscht, sofern die weitere Aufbewahrung nicht erforderlich ist.
Datenübertragbarkeit. Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbarem Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSG VO oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSG VO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSG VO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde. Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Daten Übertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DSG VO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Zur Geltendmachung des Rechts auf Daten Übertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an Ihr Vertragspartner wenden.
Datenübertragbarkeit. Folgende Daten können aus ILIAS durch die Nutzer übertragen werden: • Portierbar sind: • Profil, eigene Einstellungen (XML) • Persönliche Notizen auf dem „Persönlichen Schreibtisch“ • Bookmarks • Persönliche Kalender • Lernstände / Lernfortschritt (sofern aktiviert) • Objekte aus dem persönlichen Arbeitsraum • Badges • Persönliche Blogs • Portfolios • Eigene Kontakte
Datenübertragbarkeit. Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO) oder auf einem Vertrag beruht, dessen Vertragspartei Sie sind und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet in diesem Fall folgende Rechte, sofern hierdurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden: Sie können von uns verlangen, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereit gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung unserseits zu übermitteln. Soweit technisch machbar, können Sie von uns verlangen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.
Datenübertragbarkeit. Es besteht kein Recht auf Datenübertragbarkeit. Eine Übermittlung an Empfänger in einem Drittland (außerhalb der EU) oder an eine internationale Organisation ist nicht vorgesehen. Es besteht keine automatische Entscheidungsfindung (Profiling.). Es ist weder vertraglich noch gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie Ihre Daten bereitstellen und es gibt auch keine Verpflichtung dazu. Die Daten sind allerdings erforderlich, damit das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Als betroffener Person steht dem Auftraggeber grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch zu. Zur Ausübung deren Rechte kann sich dieser wenden an: