Löschung Musterklauseln

Löschung. Besteht nach Maßgabe des Auftrags für den Auftragsverarbeiter eine Pflicht zur Löschung von personenbezogene Daten, wird der Auftragsverarbeiter
Löschung. (1) Personenbezogene Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn die Erhebung oder Verarbeitung von Anfang an unzulässig war, die Verarbeitung sich auf Grund nachträglich eingetretener Umstände als unzulässig erweist oder die Kenntnis der Daten durch das Unternehmen zur Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist. Eine Löschung erfolgt auch, wenn sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist oder wenn die personenbezogenen Daten in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft an ein Kind gemäß Art. 8 Abs. 1 der Datenschutz- Grundverordnung erhoben worden sind.
Löschung a) Die Leitstelle Lausitz verpflichtet sich, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Trägers, spätestens nach Kündigung der Nutzungsvereinbarung sämtliche erhaltene/erhobene Daten auf den Datenträgern zu löschen und alle etwa noch verbliebenen Arbeitskopien und Arbeitsergebnisse im eigenen Besitz, die mit diesen personenbezogenen Daten verbunden sind, zu vernichten. Dies ist nach Beendigung der Arbeiten schriftlich dem Xxxxxx zu bestätigen. Die Löschung von Daten- und die Vernichtung von Datenträgern erfolgt entsprechend der zeitgemäßen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies beinhaltet nicht die personenbezogenen Daten zu deren Datenverarbeitung die Leitstelle Lausitz rechtlich verpflichtet ist.
Löschung. (Art. 17 DSGVO). Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z.B. wenn Ihre Daten für die von uns verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden.
Löschung. Am Ende der Laufzeit dieses Vertrages wird der Auftragnehmer die Daten des Auftraggebers in seinem Produktionssystem und dessen Backups löschen, soweit der Auftragnehmer nicht durch das Recht der EU oder des Mitgliedsstaates, in dem er seinen Sitz hat, zur weiteren Speicherung verpflichtet ist. Soweit eine Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z.B. in Archiven) kann eine vorübergehende Sperrung und endgültige Löschung im Rahmen des nächsten Löschturnus erfolgen.
Löschung. Wir bewahren Log-Daten maximal 18 Monate lang auf. Wenn Sie diesen Anweisungen hier (oder hier für Periscope) folgen, wird Ihr Account deaktiviert. Wenn Ihr Twitter-Account deaktiviert ist, ist er, einschließlich Ihres angezeigten Namens, Nutzernamens und öffentlichen Profils, nicht mehr sichtbar auf Twitter. com, Twitter für iOS sowie Twitter für Android. Für bis zu 30 Tage nach der Deaktivierung ist es möglich, Ihren Twitter-Account wiederherzustellen, falls er versehentlich oder fälschlicherweise deaktiviert wurde. Beachten Sie, dass Suchmaschinen und andere Drittanbieter möglicherweise Kopien Ihrer öffentlichen Informationen aufbewahren können, beispielsweise Ihre Profil-Daten und öffentlichen Tweets, selbst nachdem Sie die Informationen aus unseren Diensten gelöscht oder Ihren Account deaktiviert haben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Löschung. Abschnitt 5
Löschung. Art. 17 DSGVO normiert das Recht auf Löschung personenbezogener Daten. Dieses Recht steht Betroffenen insbesondere dann zu, wenn die Speicherung der personenbezogenen Daten auf privaten mobilen IT-Systemen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich ist oder die Betroffenen ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen haben. • Einschränkung der Verarbeitung Gem. Art. 18 DSGVO können Betroffene die Einschränkung der Verarbeitung der dienstlichen personenbezogenen Daten auf privaten mobilen IT-Systemen verlangen, wenn - die Richtigkeit der Daten von ihnen bestritten wird - die Verarbeitung unrechtmäßig ist, sie aber deren Löschung ablehnen - die Daten auf den privaten mobilen IT-Systemen nicht mehr benötigt werden, die Betroffenen jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen - oder Betroffene gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben • Widerspruch Betroffene können bei Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, ein Widerspruchsrecht geltend machen. Gem. Art. 21 DSGVO ist jedoch zu berücksichtigten, ob schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. • Datenübertragbarkeit Ist die Verarbeitung der Daten mit Hilfe eines automatisierten Verfahrens erfolgt, haben Betroffene gem. Art. 20 DSGVO das Recht, die Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und an eine andere Schule zu übermitteln bzw. durch uns übermitteln zu lassen. • Widerruf der Einwilligung Betroffene haben gem. Art. 7 Absatz 3 DSGVO das Recht, eine zur dienstlichen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten auf privaten mobilen IT-Systemen erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. • Beschwerde
Löschung. Die Patienten-Stammdaten sind 15 Jahre nach dem Tod oder spätestens 120 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person zu löschen.
Löschung. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Bestandsdaten zum Ende des auf die Beendi- gung folgenden Jahres gelöscht. Sofern gesetzliche Bestimmungen oder die Verfolgung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis eine längere Speicherung der Daten erfordern, ist Xxxxxxx hierzu berechtigt. Soweit einzelne Daten aus handels- und steuerrechtlichen Gründen entsprechend der einschlägigen ge- setzlichen Regelungen darüber hinaus aufbewahrt werden müssen, werden diese nach Ablauf der o.g. Frist gesperrt, sie sind also nur noch einem sehr engen Kreis von Mitarbeitenden der Helinet zugänglich. Die Löschung des Ergebnisses einer Bonitätsauskunft (siehe hierzu Zitter 9.) erfolgt gemeinsam mit den Bestandsdaten. Soweit kein Vertragsverhältnis zustande kommt, erfolgt die Löschung der Bonitätsdaten durch Xxxxxxx nach acht Wochen. Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und Abrechnung erforderlichen Verkehrsdaten werden von Helinet bzw. den von ihr beauftragten Unternehmen gem. § 97 Abs. 3 S. 2 TKG sechs Monate nach Ver- sendung der Rechnung gelöscht. Hat der Kunde Einwendungen gegen die Entgeltabrechnung erhoben, dürfen die Verbindungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Für die Abrechnung nicht erforderliche Daten werden unverzüglich gelöscht. Hinsichtlich der Speicherung von Ziel- rufnummern gibt Xxxxxxx ihren Kunden zudem die Möglichkeit, zwischen einer vollständigen Speicherung, einer um die letzten drei Zittern gekürzten Speicherung der Zielrufnummer oder ihrer vollständigen Löschung nach Rechnungsversand zu wählen. Trittt der Kunde keine Auswahl, werden die Zielrufnummern vollständig gespeichert. Entscheiden sie sich für die vollständige Löschung nach Versand der Rechnung, trittt Helinet bei Beanstandungen der Rechnung weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch eine Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen. Zum Aufdecken von Missbrauch kann nach § 100 Abs. 3 TKG auf Verkehrsdaten zurückgegritten werden, die zulässigerweise zu anderen betrieblichen Zwecken gespeichert und nicht älter als sechs Monate sind. Ebenso können hierfür weitere Verkehrsdaten für bis zu sieben Tage verwendet, das heißt auch gespeichert werden. Die zur Aufklärung eines konkret festgestellten Missbrauchsverdachtes erforderlichen Verkehrsdaten dürfen bis zum Abschluss von des- sen Bearbeitung verwendet werden. Zur Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen ohne konkreten Anlass ist eine Speicherung höc...