Empfänger. 1.1. Empfänger von Abrechnungsunterlagen ist ausschließlich der BKV des abzurechnenden Bilanzkreises oder der von diesem beauftragte Dienstleister. Die Abrechnungsunterlagen können vom ÜNB in Papierform, oder in einem den rechtlichen Anforderungen genügenden elektronischen Datenformat zur Verfügung gestellt werden. 1.2. Unter-Bilanzkreisverantwortliche erhalten keine Abrechnungsunterlagen.
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