Energielieferung. Der Dienstleister beschafft (An- und Verkauf) dem VNB die elektrische Energie für die Kurzfristkomponente der Netzverluste. Die Kurzfristkomponente entspricht der Differenz zwischen der bereits beschafften Energiemenge der Netzverluste und den kurzfristig prognostizierten Netzverlusten. Die Ermittlung der Kurzfristkomponente erfolgt durch den VNB und wird dem Dienstleister zur Verfügung gestellt. Weitere Details befinden sich in der Anlage 4 „Datenaustausch Kurzfristkomponente“. Der VNB verpflichtet sich, die Verlustenergie entsprechend den Modalitäten der Anlage 4 abzunehmen bzw. zu liefern. Der Dienstleister trägt alle Risiken und Kosten, die i. V. m. der Beschaffung und Übertragung der Energiemengen bis zur Übergabestelle stehen. Der VNB übernimmt alle Risiken und Kosten, die i. V. m. der Beschaffung und Übertragung der Energiemengen ab der Übergabestelle entstehen.
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Samples: Dienstleistungsvertrag, Dienstleistungsvertrag, Dienstleistungsvertrag
Energielieferung. Der Dienstleister beschafft (An- und Verkauf) dem VNB die elektrische Energie für die Kurzfristkomponente der Netzverluste. Die Kurzfristkomponente entspricht der Differenz zwischen der bereits beschafften Energiemenge der Netzverluste Netzverlus- te und den kurzfristig prognostizierten Netzverlusten. Die Ermittlung der Kurzfristkomponente erfolgt durch den VNB und wird dem Dienstleister zur Verfügung gestellt. Weitere Details befinden sich in der Anlage 4 „Datenaustausch Datenaus - tausch Kurzfristkomponente“. Der VNB verpflichtet sich, die Verlustenergie entsprechend den Modalitäten der Anlage 4 abzunehmen bzw. zu liefern. Der Dienstleister trägt alle Risiken und Kosten, die i. V. m. der Beschaffung und Übertragung der Energiemengen bis zur Übergabestelle stehen. Der VNB übernimmt alle Risiken und Kosten, die i. V. m. der Beschaffung und Übertragung der Energiemengen ab der Übergabestelle entstehen.
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