Entgeltlichkeit von Präsentationen. Alle Leistungen des Grafik-Designers erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. Dem Grafik-Designer ist es nicht gestattet, Konzepte oder Gestaltungsvorschläge unentgeltlich vorzu- legen. Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsin- halt zu erbringen und als Willenserklärung des Auftraggebers, einen Auftrag zur Ausführung der gewünschten Arbeiten in vollem Um- fang zu vergeben. Die Höhe des Präsenta- tionsentgeltes ist frei vereinbar, umfasst im Zweifelsfall die Hälfte des Gestaltungshonorares nach den Honorar-Richtlinien. Durch die Abhaltung der Präsentation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt. Vergibt ein Auftraggeber oder Auslober eines Präsentationswettbewerbes nach erfolgter Präsentation überhaupt keinen oder nur ei- nen erheblich reduzierten Auftrag an den Grafik-Designer oder einen Präsentationsmitbewerber, steht dem Grafik-Designer das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars zu. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Rechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsentation sind urheberrechtlich geschützt. Bei Nicht-Zustandekommen eines Auftrages (Ablehnungsfall) verpflichtet sich der Auftraggeber zur Verschwiegenheit gemäß Punkt 10 und 11.
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Samples: Grafik Design Vertrag
Entgeltlichkeit von Präsentationen. Alle Leistungen des Grafik-Designers erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. Dem Grafik-Designer ist es nicht gestattet, Konzepte oder Gestaltungsvorschläge Gestal- tungsvorschläge unentgeltlich vorzu- legenvorzulegen. › Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsin- halt definier- ten Leistungsinhalt zu erbringen und als Willenserklärung des Auftraggebers, einen Auftrag zur Ausführung der gewünschten Arbeiten in vollem Um- fang Umfang zu vergeben. Die Höhe des Präsenta- tionsentgeltes Präsentationsentgeltes ist frei vereinbar, umfasst im Zweifelsfall die Hälfte des Gestaltungshonorares nach den Honorar-Richtlinien. Durch die Abhaltung der Präsentation Präsen- tation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt. › Vergibt ein Auftraggeber oder Auslober eines Präsentationswettbewerbes Präsenta- tionswettbewerbes nach erfolgter Präsentation überhaupt keinen oder nur ei- nen einen erheblich reduzierten Auftrag an den Grafik-Designer oder einen Präsentationsmitbewerber, steht dem Grafik-Designer das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars zu. › Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Rechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsentation Präsenta- tion sind urheberrechtlich geschütztgeschätzt. Bei Nicht-Zustandekommen Zustande- kommen eines Auftrages (Ablehnungsfall) verpflichtet sich der Auftraggeber zur Verschwiegenheit gemäß Punkt 10 und 11.
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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen
Entgeltlichkeit von Präsentationen. Alle Leistungen des Grafik-Designers erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. Dem Grafik-Designer ist es nicht gestattet, Konzepte oder Gestaltungsvorschläge unentgeltlich vorzu- legenunent- geltlich vorzulegen. Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation mit Vorentwürfen Vorent- würfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsin- halt Leistungsinhalt zu erbringen und als Willenserklärung des Auftraggebers, einen Auftrag zur Ausführung der gewünschten Arbeiten in vollem Um- fang Umfang zu vergeben. Die Höhe des Präsenta- tionsentgeltes Präsentationsentgeltes ist frei vereinbar, umfasst im Zweifelsfall die Hälfte des umfasstim Zweifelsfalldie Hälftedes Gestaltungshonorares nach den Honorar-Richtlinien. Durch die Abhaltung der Präsentation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt. Vergibt ein Auftraggeber oder Auslober eines Präsentationswettbewerbes Präsentationswett- bewerbes nach erfolgter Präsentation überhaupt keinen oder nur ei- nen einen erheblich reduzierten Auftrag an den Grafik-Designer oder einen Präsentationsmitbewerber, steht dem Grafik-Designer das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars Präsentations- honorars zu. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Rechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsentation sind urheberrechtlich geschützturhe- berrechtlich geschätzt. Bei Nicht-Zustandekommen eines Auftrages (Ablehnungsfall) verpflichtet sich der Auftraggeber zur Verschwiegenheit gemäß Punkt 10 und 11.
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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen
Entgeltlichkeit von Präsentationen. Alle Leistungen des Grafik-Designers erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. Dem Grafik-Designer ist es nicht gestattet, Konzepte oder Gestaltungsvorschläge Gestal- tungsvorschläge unentgeltlich vorzu- legenvorzulegen. Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellenerstel- len, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsin- halt Leistungsinhalt zu erbringen und als Willenserklärung Wil- lenserklärung des Auftraggebers, einen Auftrag zur Ausführung der gewünschten gewünsch- ten Arbeiten in vollem Um- fang Umfang zu vergeben. Die Höhe des Präsenta- tionsentgeltes Präsentationsentgeltes ist frei vereinbar, umfasst im Zweifelsfall die Hälfte des Gestaltungshonorares nach den Honorar-Richtlinien. Durch die Abhaltung der Präsentation gilt ein Präsentationsauftrag Prä- sentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt. Vergibt ein Auftraggeber oder Auslober eines Präsentationswettbewerbes nach erfolgter Präsentation überhaupt keinen oder nur ei- nen einen erheblich reduzierten Auftrag Auf- trag an den Grafik-Designer oder einen Präsentationsmitbewerber, steht dem Grafik-Designer das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars Präsen- tationshonorars zu. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Rechtenrechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsentation sind urheberrechtlich geschützt. Bei Nicht-Nicht- Zustandekommen eines Auftrages (Ablehnungsfall) verpflichtet sich der Auftraggeber Auf- traggeber zur Verschwiegenheit gemäß Punkt 10 und 11.
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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen