Common use of Entgeltlichkeit von Präsentationen Clause in Contracts

Entgeltlichkeit von Präsentationen. 4.1. Alle Leistungen des Designers erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nö- tige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. 4.2. Die Einladung des AG, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen. Die Höhe des Präsentationsentgelts ist frei vereinbar und umfasst, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Hälfte des Gestaltungs- honorars nach den Honorarrichtlinien. Mit Durchführung der Präsentation gilt ein Präsentati- onsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt. 4.3. Vergibt ein AG oder Auslober eines Präsentationswettbewerbs nach erfolgter Präsen- tation überhaupt keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auftrag an den Designer oder einen Präsentationsmitbewerber, stehen dem Designer das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars zu. 4.4. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen

Entgeltlichkeit von Präsentationen. 4.1. Alle Leistungen des Designers erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nö- tige nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. 4.2. Die Einladung des AG, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen. Die Höhe des Präsentationsentgelts ist frei vereinbar und umfasst, sofern nichts anderes Anderes vereinbart wurde, die Hälfte des Gestaltungs- honorars nach den Honorarrichtlinieneines üblichen Gestaltungshonorars als angemessene Entlohnung gemäß §§ 1004, 1152 ABGB. Mit Durchführung der Präsentation gilt ein Präsentati- onsauftrag Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt. 4.3. Vergibt ein AG oder Auslober eines Präsentationswettbewerbs nach erfolgter Präsen- tation Präsentation überhaupt keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auftrag an den Designer oder einen Präsentationsmitbewerber, stehen dem Designer das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars zu. 4.4. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen

Entgeltlichkeit von Präsentationen. 4.1. Alle Leistungen des Designers erfolgen gegen EntgeltEntgelt , lediglich die zur Offertlegung nö- tige nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. 4.2. Die Einladung des der AG, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen. Die Höhe des Präsentationsentgelts ist frei vereinbar und umfasst, sofern nichts anderes Anderes vereinbart wurde, die Hälfte des Gestaltungs- honorars nach den Honorarrichtlinieneines üblichen Gestaltungshonorars als angemessene Entlohnung gemäß §§ 1004, 1152 ABGB. Mit Durchführung der Präsentation gilt ein Präsentati- onsauftrag Präsentationsauftrag als erteilterteilt , angenommen und erfüllt. 4.3. Vergibt ein Vergeben AG oder Auslober eines Präsentationswettbewerbs nach erfolgter Präsen- tation Präsentation überhaupt keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auftrag an den Designer oder einen eine/n Präsentationsmitbewerber/in, stehen dem Designer das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars zu. 4.4. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsentation sind urheberrechtlich geschützt. Bei Nicht-Zustandekommen eines Auftrages (Ablehnungsfall) verpflichten sich die AG zur Verschwiegenheit gemäß Punkt 6 und 7.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Entgeltlichkeit von Präsentationen. 4.1. Alle Leistungen des Designers der Designerin erfolgen gegen EntgeltEnt- gelt, lediglich die zur Offertlegung nö- tige nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenloskos- tenlos. 4.2. Die Einladung des der AG, eine Präsentation mit Vorentwürfen Vor- entwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten defi- nierten Leistungsinhalt zu erbringen. Die Höhe des Präsentationsentgelts ist frei vereinbar und umfasst, sofern nichts anderes Anderes vereinbart wurde, die Hälfte des Gestaltungs- honorars nach den Honorarrichtlinien. Mit Durchführung der Präsentation gilt ein Präsentati- onsauftrag eines üblichen Gestaltungshonorars als erteilt, angenommen und erfüllt.angemessene 4.3. Vergibt ein Vergeben AG oder Auslober eines Präsentationswettbewerbs Präsentations- wettbewerbs nach erfolgter Präsen- tation Präsentation überhaupt keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auftrag an den Designer die Designerin oder einen eine/n Präsentationsmitbewerber/in, stehen dem der Designer das volle Gestaltungshonorar anstelle an- stelle des reduzierten Präsentationshonorars zu. 4.4. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung Einräu- mung von Nutzungsrechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsentation sind urheberrechtlich geschützt. Bei Nicht-Zustandekommen eines Auftrages (Ablehnungs- fall) verpflichten sich die AG zur Verschwiegenheit ge- mäß Punkt 6 und 7.

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Samples: Design Agreement