Common use of Entgeltlichkeit von Präsentationen Clause in Contracts

Entgeltlichkeit von Präsentationen. Alle Leistungen des Grafik-Designers erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. Dem Grafik-Designer ist es nicht gestattet, Konzepte oder Gestal- tungsvorschläge unentgeltlich vorzulegen. › Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definier- ten Leistungsinhalt zu erbringen und als Willenserklärung des Auftraggebers, einen Auftrag zur Ausführung der gewünschten Arbeiten in vollem Umfang zu vergeben. Die Höhe des Präsentationsentgeltes ist frei vereinbar, umfasst im Zweifelsfall die Hälfte des Gestaltungshonorares nach den Honorar-Richtlinien. Durch die Abhaltung der Präsen- tation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt. › Vergibt ein Auftraggeber oder Auslober eines Präsenta- tionswettbewerbes nach erfolgter Präsentation überhaupt keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auftrag an den Grafik-Designer oder einen Präsentationsmitbewerber, steht dem Grafik-Designer das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars zu. › Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Rechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsenta- tion sind urheberrechtlich geschätzt. Bei Nicht-Zustande- kommen eines Auftrages (Ablehnungsfall) verpflichtet sich der Auftraggeber zur Verschwiegenheit gemäß Punkt 10 und 11.

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Entgeltlichkeit von Präsentationen. Alle Leistungen des Grafik-Designers erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. Dem Grafik-Designer ist es nicht gestattet, Konzepte oder Gestal- tungsvorschläge unentgeltlich Gestaltungsvorschläge unent- geltlich vorzulegen. Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation mit Vorentwürfen Vorent- würfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definier- ten definierten Leistungsinhalt zu erbringen und als Willenserklärung des Auftraggebers, einen Auftrag zur Ausführung der gewünschten Arbeiten in vollem Umfang zu vergeben. Die Höhe des Präsentationsentgeltes ist frei vereinbar, umfasst im Zweifelsfall die Hälfte des umfasstim Zweifelsfalldie Hälftedes Gestaltungshonorares nach den Honorar-Richtlinien. Durch die Abhaltung der Präsen- tation Präsentation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt. Vergibt ein Auftraggeber oder Auslober eines Präsenta- tionswettbewerbes Präsentationswett- bewerbes nach erfolgter Präsentation überhaupt keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auftrag an den Grafik-Designer oder einen Präsentationsmitbewerber, steht dem Grafik-Designer das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars Präsentations- honorars zu. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Rechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsenta- tion Präsentation sind urheberrechtlich urhe- berrechtlich geschätzt. Bei Nicht-Zustande- kommen Zustandekommen eines Auftrages (Ablehnungsfall) verpflichtet sich der Auftraggeber zur Verschwiegenheit gemäß Punkt 10 und 11.

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Entgeltlichkeit von Präsentationen. Alle Leistungen des Grafik-Designers erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. Dem Grafik-Designer ist es nicht gestattet, Konzepte oder Gestal- tungsvorschläge Gestaltungsvorschläge unentgeltlich vorzulegenvorzu- legen. Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definier- ten Leistungsinhalt definierten Leistungsin- halt zu erbringen und als Willenserklärung des Auftraggebers, einen Auftrag zur Ausführung der gewünschten Arbeiten in vollem Umfang Um- fang zu vergeben. Die Höhe des Präsentationsentgeltes Präsenta- tionsentgeltes ist frei vereinbar, umfasst im Zweifelsfall die Hälfte des Gestaltungshonorares nach den Honorar-Richtlinien. Durch die Abhaltung der Präsen- tation Präsentation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt. Vergibt ein Auftraggeber oder Auslober eines Präsenta- tionswettbewerbes Präsentationswettbewerbes nach erfolgter Präsentation überhaupt keinen oder nur einen ei- nen erheblich reduzierten Auftrag an den Grafik-Designer oder einen Präsentationsmitbewerber, steht dem Grafik-Designer das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars zu. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Rechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsenta- tion Präsentation sind urheberrechtlich geschätztgeschützt. Bei Nicht-Zustande- kommen Zustandekommen eines Auftrages (Ablehnungsfall) verpflichtet sich der Auftraggeber zur Verschwiegenheit gemäß Punkt 10 und 11.

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Entgeltlichkeit von Präsentationen. Alle Leistungen des Grafik-Designers erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. Dem Grafik-Designer ist es nicht gestattet, Konzepte oder Gestal- tungsvorschläge unentgeltlich vorzulegen. Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellenerstel- len, gilt als Auftrag, einen definier- ten definierten Leistungsinhalt zu erbringen und als Willenserklärung Wil- lenserklärung des Auftraggebers, einen Auftrag zur Ausführung der gewünschten gewünsch- ten Arbeiten in vollem Umfang zu vergeben. Die Höhe des Präsentationsentgeltes ist frei vereinbar, umfasst im Zweifelsfall die Hälfte des Gestaltungshonorares nach den Honorar-Richtlinien. Durch die Abhaltung der Präsen- tation Präsentation gilt ein Präsentationsauftrag Prä- sentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt. Vergibt ein Auftraggeber oder Auslober eines Präsenta- tionswettbewerbes Präsentationswettbewerbes nach erfolgter Präsentation überhaupt keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auftrag Auf- trag an den Grafik-Designer oder einen Präsentationsmitbewerber, steht dem Grafik-Designer das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars Präsen- tationshonorars zu. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Rechtenrechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsenta- tion Präsentation sind urheberrechtlich geschätztgeschützt. Bei Nicht-Zustande- kommen Nicht- Zustandekommen eines Auftrages (Ablehnungsfall) verpflichtet sich der Auftraggeber Auf- traggeber zur Verschwiegenheit gemäß Punkt 10 und 11.

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