Entscheidungsprozesse zur Vergütung Musterklauseln

Entscheidungsprozesse zur Vergütung. In den Instituten der DZ BANK Gruppe sind eine Vielzahl von Gremien und Funktionen in die Ausgestaltung beziehungsweise Überwachung der Vergütungssysteme eingebunden. Der jeweilige Aufsichtsrat entscheidet über die Ausgestaltung und Umsetzung des Vergütungssystems für die Vor- stände der jeweiligen Institute der DZ BANK Gruppe und überwacht die angemessene Ausgestaltung der Vergü- tungssysteme für die Beschäftigten. Der jeweilige Vergütungskontrollausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei dessen Aufgaben insbesondere hin- sichtlich der angemessenen Ausgestaltung und Überwachung der Vergütungssysteme und deren Übereinstim- mung mit den Geschäfts- und Risikostrategien, der Vergütungsstrategie und der Unternehmenskultur der DZ BANK Gruppe. Der jeweilige Vorstand entscheidet über die Ausgestaltung und Umsetzung der Vergütungssysteme der Mitarbei- ter. Die einzelnen Vorstandsmitglieder wirken auf die Umsetzung und Einhaltung der InstitutsVergV in den In- stituten der DZ BANK Gruppe durch ihre Mandate in den Aufsichtsräten bei den Tochtergesellschaften hin. Der jeweilige Vergütungsbeauftragte unterstützt den Vergütungskontrollausschuss und den Aufsichtsrat bei ihrer Überwachungsfunktion und wird regelmäßig in die Anwendung der Vergütungssysteme sowie die Neu- und Wei- terentwicklung eingebunden. Der jeweilige Personalbereich bereitet auf der Fachebene die Gestaltung der Vergütungssysteme und die Ent- scheidungen des Vorstands vor und setzt diese um. Führungskräfte wenden die bereitgestellten Instrumente zu Leistungsmanagement und Vergütung im Rahmen ihrer Führungs- und Managementrolle an. Die Kontrolleinheiten im Sinne des § 2 Absatz 11 InstitutsVergV werden in die Ausgestaltung und Überwachung der Vergütungssysteme regelmäßig eingebunden. Jedes Institut der DZ BANK Gruppe hat jeweils seine Kon- trolleinheiten definiert. Hierbei wird sichergestellt, dass Mitarbeiter der Kontrolleinheiten unabhängig von den von ihnen kontrollierten Geschäftsbereichen vergütet werden. Dies ist gemäß § 5 Absatz 4 InstitutsVergV dann der Fall, wenn sich die Höhe der variablen Vergütung von Mitarbeitern der Kontrolleinheiten und den Mitarbei- tern der von ihnen kontrollierten Organisationseinheiten nicht maßgeblich nach gleichlaufenden Vergütungspara- metern bestimmt und nicht die Gefahr eines Interessenkonfliktes besteht. In der DZ BANK sind Kontrolleinheiten die Bereiche Kredit, Konzern-Risikosteuerung & Services, Konzern- Risikocontrolling, Compliance und Konzern-Revision. Bei de...