Entschädigung im Todesfall. Wird das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers aufgelöst, so hat der Ar- beitgeber nebst dem Lohn für den Sterbemonat den Lohn für einen weiteren Monat und nach fünfjähriger Anstellungsdauer für zwei weitere Monate zu entrichten, so- fern der Arbeitnehmer den Ehegatten bzw. eingetragenen Partner oder minderjährige Kinder oder bei Fehlen dieser Erben andere Personen hinterlässt, denen gegenüber er eine Unterstützungspflicht erfüllt hat.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Entschädigung im Todesfall. Wird das Arbeitsverhältnis durch den Tod der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers aufgelöst, so hat die Arbeitgeberin oder der Ar- beitgeber Arbeitgeber nebst dem Lohn für den Sterbemonat den Lohn für einen weiteren Monat und nach fünfjähriger Anstellungsdauer für zwei weitere Monate zu entrichten, so- fern sofern die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den Ehegatten bzw. eingetragenen Partner oder minderjährige Kinder oder bei Fehlen dieser Erben andere Personen hinterlässt, denen gegenüber sie bzw. er eine Unterstützungspflicht erfüllt hat.
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Samples: Anstellungsbedingungen
Entschädigung im Todesfall. Wird das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers aufgelöst, so hat der Ar- beitgeber Arbeitge- ber nebst dem Lohn für den Sterbemonat den Lohn für einen weiteren Monat und nach fünfjähriger fünf- jähriger Anstellungsdauer für zwei weitere Monate zu entrichten, so- fern sofern der Arbeitnehmer den Ehegatten bzw. eingetragenen Partner oder minderjährige Kinder oder bei Fehlen dieser Erben andere Personen hinterlässt, denen gegenüber er eine Unterstützungspflicht erfüllt hat.
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Entschädigung im Todesfall. Wird das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers aufgelöst, so hat der Ar- beitgeber nebst dem Lohn für den Sterbemonat den Lohn für einen weiteren Monat und nach fünfjähriger Anstellungsdauer für zwei weitere Monate zu entrichten, so- fern sofern der Arbeitnehmer den Ehegatten bzw. eingetragenen Partner oder minderjährige Kinder oder bei Fehlen dieser Erben andere Personen hinterlässt, denen gegenüber er eine Unterstützungspflicht Unter- stützungspflicht erfüllt hat.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Entschädigung im Todesfall. Wird das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers aufgelöst, so hat der Ar- beitgeber Arbeitgeber nebst dem Lohn für den Sterbemonat den Lohn für einen weiteren Monat und nach fünfjähriger Anstellungsdauer für zwei weitere Monate zu entrichten, so- fern sofern der Arbeitnehmer den Ehegatten bzwresp. eingetragenen ein- getragenen Partner oder minderjährige Kinder oder bei Fehlen dieser Erben andere Personen hinterlässt, denen gegenüber er eine Unterstützungspflicht erfüllt hat.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag