Zuständige Stelle a) Datenübermittlung gemäß Leistungsbeschreibung Soweit gemäß dieser Leistungsbeschreibung im Rahmen der Vertragsdurchführung eine Da- tenübermittlung an die KKH zu erfolgen hat, hat diese an die in der Anlage 05: „Datenüber- mittlung“ genannte Stelle unter Einhaltung der dort geregelten Anforderungen an die Daten- übermittlung zu erfolgen.
Zuständige Stelle. Soweit gemäß dieser Leistungsbeschreibung im Rahmen der Vertragsdurchführung eine Da- tenübermittlung an die KKH zu erfolgen hat, hat diese an die in der Anlage 05: „Da- tenübermittlung“ genannte Stelle unter Einhaltung der dort geregelten Anforderungen an die Datenübermittlung zu erfolgen.
Zuständige Stelle. Im Schadenfall muss der Versicherte sich direkt an die Organisationszentrale wenden, die für die Erbringung der Service-Leistungen sorgt.
Zuständige Stelle. Im Sinne dieses Kapitels gelten die für die Bescheinigung des zollrechtlichen Status von Unionswaren zuständigen Behörden als «zuständige Stelle».
Zuständige Stelle. Zuständige Stelle für die Durchführung des Programms „Ausbildungsbeihilfe“ ist die KV Sachsen. Das Nähere wird in einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und der KV Sachsen geregelt.
Zuständige Stelle. Die für die Datenerhebung und Datenverarbeitung gemäß Artikel 4 Absatz 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zustän- dige Stelle ist die Tönnies Holding ApS & Co. KG mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück, eingetragen beim Amtsgericht Gütersloh unter der Nummer HRA 5590, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Tönnies Holding Verwaltungs ApS, CBR-Nr. 38568671, diese vertreten durch die Geschäftsführer Xx. Xxxxxx Xxxx, Xxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxxx Xxxx und Xxxxxxx Xxxxxxx, Xx xxx Xxxx 0, 00000 Xxxxx-Xxxxxxxxxxx, Tel.: +00-0000-000-0, Fax: +00-0000-000-000, E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx.
Zuständige Stelle. Soweit gemäß dieser Leistungsbeschreibung im Rahmen der Vertragsdurchführung eine Daten- übermittlung an den Auftraggeber zu erfolgen hat, hat diese an die in der Anlage 01: „Datenüber- mittlung“ genannte Stelle unter Einhaltung der dort geregelten Anforderungen an die Datenüber- mittlung zu erfolgen.
Zuständige Stelle a) Zuständige Stelle Hilfsmittelzentren: Kaufmännische Krankenkasse - KKH Hilfsmittelzentrum Bremen, Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxx Telefon: 04 21.16 00 00-00 00, Fax: 04 21.16 00 00-00 00 E-Mail: xxxxxxxxxxx.xx0@xxx.xx Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx - XXX Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxx, Xxxxx-Xxxxxx-Xxx.0, 07545 Gera Tel.: 03 65.55 28 6-0, Fax.: 03 65.55 00 0-00 00 E-Mail: xxxxxxxxxxx.xx0@xxx.xx
Zuständige Stelle. Im Schadenfall muss der Versicherte sich direkt an die Organisationszentrale wenden, die für die Erbringung der Service-Leistungen sorgt. ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 03.2021 - Seite 61 von 101 Der Versicherte muss sich immer mit der Organisationszentrale in Verbindung setzen, bevor er jegliche Maßnahme ergreift oder eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sonst hat er keinen Anspruch auf Service- Leistung. ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 03.2021 - Seite 62 von 101
Zuständige Stelle. Für die Berufsbildung in Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke der Handwerksordnung ist die Hand- werkskammer zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes. ZWEITER ABSCHNITT