Entstörzeit. Die maximale Entstörzeit beträgt: • 8 Stunden bei Störungseingang von Mo-Fr. zwischen 8:00 – und 16:00 Uhr • 12 Stunden bei Störungseingang in der übrigen Zeit Die Entstörzeit ist die Zeitspanne zwischen dem Eingang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung durch den Kunden bis zur Behebung der Störung durch TelemaxX. In der maximalen Entstörzeit sind Verzögerungen nicht enthalten, die auf folgenden Umständen beruhen: • aufgrund höherer Gewalt • aufgrund geplanter Betriebsunterbrechungen, Wartungsarbeiten oder Notfallwartung • aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen oder Ursachen, die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben (insbesondere durch Fremdeinwirkung in Form einer mechanischen oder andersartigen Beschädigung/Zerstörung der aktiven Komponenten und/oder passiven Kabeltrassen) • die durch eine vom Kunden geforderte Tätigkeit begründet sind, die nicht im Zusammenhang mit einer Störung stehen • durch Zeitverzögerungen (z.B. keine Zugangsgewährung zu den technischen Einrichtungen), die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben • aufgrund von Zeiten, in denen der Kunde für die Meldung der Störungsbehebung nicht erreichbar ist • aufgrund einer Serviceeinschränkung/Störung eines Vorleistungsproduktes bei einem Erfüllungsgehilfen (Lieferanten oder Zulieferer), soweit die Serviceeinschränkung/Störung weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben TelemaxX hat die Störung behoben, wenn die vollständige Wiederherstellung der Storagespeicherkapazität und die Meldung über die Behebung der Störung beim Kunden erfolgt sind.
Entstörzeit. Time to Repair (TTR) definiert die Zeit, innerhalb der eine vom Kunden gemeldete Störung, also eine technisch bedingte Unterbrechung oder negative Veränderung der bereitgestellten Dienstleistung im Verantwortungsbereich von NetCom BW, zu beheben ist. Maßgebend sind die Zeitpunkte im Trouble Ticket System von NetCom BW, die die Öffnung des Trouble Tickets bzw. die Behebung der Störung angeben. Eine Störung gilt als behoben, wenn der vereinbarte Leistungsumfang so wiederhergestellt ist, dass der Kunde die Dienstleistung nutzen kann. Zur Einhaltung der TTR ist Voraussetzung, dass der Kunde seiner vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflicht im vollen Umfang nachkommt. Die Berechnung der TTR wird ausgesetzt, wenn der Kunde oder Dritte, für die NetCom BW nicht einzustehen hat, für Verzögerungen bei der Entstörung verantwortlich sind. Die TTR gilt nicht für eine nicht von NetCom BW zu vertretende Beschädigung oder Zerstörung der physikalischen Anbindung. NetCom BW ist jedoch verpflichtet, die Beschädigung der physikalischen Anbindung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Die TTR wird nur während der Servicezeiten im Zeitraum von Montag bis Xxxxxxx (mit Ausnahme von bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr gemessen. In den Zeiten, für die keine Servicezeit vereinbart ist, wird die Berechnung der TTR ausgesetzt.
Entstörzeit. Als Entstörzeit gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung eines A1 Ether Link MP Services durch den Etherlinkvertragspartner und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Etherlinkvertragspartner bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch die A1 verursacht werden, werden in der Entstörzeit nicht berücksichtigt.
Entstörzeit. Als Entstörzeit gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung durch den Kunden und dem Abschluss der Störungsbehebung, welcher durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungs- zeiten bei der Entstörung, die nicht durch die Stadtwerke Wörgl GmbH verursacht werden, sind in der Ent- störungszeit nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung.
Entstörzeit. Als Entstörzeit gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung eines A1 Ether Link MP Service durch den Kunden und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch A1 verursacht werden, werden in der Entstörzeit nicht berücksichtigt.
Entstörzeit. Stand: 03/18
Entstörzeit. Die Entstörzeit ist der Zeitraum zwischen der Erstellung der Störungsmeldung und der Störungsbeseitigung. Bei der Berechnung der Entstörzeit werden nur Zeiten berücksichtigt, die innerhalb der dem Servicelevel entsprechenden Supportzeit liegen. Am Ende der Supportzeit wird die Entstörzeit unterbrochen und am Beginn des nächsten Supporttages fortgesetzt. Folgende Unterbrechungen bleiben für die Berechnung der Entstörzeit unberücksichtigt: Nichterreichen des Kunden für Rückfragen, diefür die Fortsetzung der Entstörung dringend notwendig sind oder zum Absetzen der Entstörmeldung nach Wiederherstellung des Dienstes.
Entstörzeit. (1) Die Entstörzeit beginnt mit der Diagnostizierung gemeldeter oder selbst diagnostizierter Störungen durch telegra, spätestens mit dem Versand der Störungs-Bestätigungs-Benachrichtigung durch telegra und endet mit dem Ende der Störung, spätestens mit dem Versand der Mitteilung über die Störungsbehebung. Die Berechnung der Entstörzeit erfolgt unter Berücksichtigung der folgenden Absätze (2) und (3).
(2) Zeiten für Wartungsarbeiten, vom Kunden oder von Dritten zu vertretende Verzögerungen und Zeiten, in denen durch höhere Gewalt nicht an der Entstörung gearbeitet werden kann, bleiben bei der Berechnung der Entstörzeit unberücksichtigt. Gleiches gilt für Zeiten für die Behebung nicht im Leistungsbereich von telegra liegender Fehler.
(3) Die Entstörzeit ist eingehalten, wenn die Störung innerhalb der vereinbarten Entstörzeit (Punkt III. 2 (4), 3. Spalte) zumindest so weit behoben wird, dass die wesentlichen Funktionalitäten der beauftragten Leistungen wiederhergestellt sind. Dies ist auch der Fall, wenn die wesentlichen Funktionen durch eine Vorversion oder ein zumutbares Work-Around, z.B. der eingesetzten Software lauffähig bereitsteht und eine Mitteilung der Störungsbehebung erfolgt ist. Die Entstörzeit ist auch eingehalten, wenn als Fehlerursache eine Störung im Netz anderer Netzbetreiber festgestellt wird.
Entstörzeit. Die Entstörzeit (Mean Time To Repair – MTTR) beginnt nach Eingang der telefonisch durchgegebenen Stö- rungsmeldung. Telefónica Germany beseitigt Störungen, die zum Aus- fall des dem Auftraggeber bereitgestellten Dienstes führen, innerhalb der Prioritätskategorien gemäß nach- folgenden Entstörzeiten: Priorität Entstörzeiten (MTTR)* Critical 4 Stunden High 8 Stunden Medium 24 Stunden Low 72 Stunden
Entstörzeit. Die Entstörzeit ist jene Zeit innerhalb des Entstörzeitraumes, in der eine Netzstörung einer Mietleitung besteht, die zwischen einer gültigen Meldung der Netzstörung durch den Kunden bis zu Behebung der Netzstörung der Mietleitung vergeht. Eine Netzstörung gilt als behoben, sobald TIWAG die Gutmeldung an den Kunden übermit- telt. Sollten im Rahmen der Behebung von Netzstörungen Zeitverzögerungen entstehen, die nicht im Verantwor- tungsbereich der TIWAG liegen (zB vom Kunden beigestellte Infrastruktur, Fehlen von Zutrittsberechtigungen), so werden diese aus der Entstörzeit herausgerechnet.