Zugangsverfahren Musterklauseln

Zugangsverfahren. Das zur Verbindung zwischen Endgerät und Netz ein- gesetzte Zugangsverfahren ist PPP (Point-to-Point Protocol.
Zugangsverfahren. Der Zugang erfolgt über PPPoE (Point to Point Protocol over Ethernet), die Authentisierung erfolgt je nach Anschlussvariante über CHAP (Challenge Handshake Authentification Protocol) oder PAP (Password Authentification Protocol). Der Verbindungsaufbau wird automatisch über die PlusBox initiiert.
Zugangsverfahren. Das zur Verbindung zwischen CPE und Netz eingesetzte Zugangsverfahren ist PPP (Point-to-Point Protocol).
Zugangsverfahren. Das Zugangsverfahren zur Anbindung an das Vodafone IP-Backbone erfolgt gemäß RFC 1483 / RFC2684 (Bridged Ethernet). Eine Netzanmeldung ist nicht erforderlich und nicht möglich.
Zugangsverfahren. Das zur Verbindung zwischen CPE und Netz eingesetzte Zugangsverfahren ist PPP (Point-to-Point Protocol). Zur Installation nutzt NetCom BW die vom Kunden im Auftrag übermittelten Daten. Der Kunde steht dafür ein, dass diese Daten korrekt und vollständig sind. Zur Realisierung der Datenanbindung beauftragt NetCom BW beim jeweiligen Betreiber des Leitungsnetzes die Bereitstellung einer Anschlussleitung, welche mittels einer Netzabschlusseinrichtung (NAE) abgeschlossen wird. Für die Installation einer gegebenenfalls notwendigen, zwischen dem Abschlusspunkt des Netzbetreibers im vom Kunden genutzten Gebäude (üblicherweise im Untergeschoss) und den vom Kunden genutzten Räumlichkeiten, Leitung (Endleitung) ist der Kunde verantwortlich. Will der Kunde diese nicht vornehmen (lassen), kann er den Vertrag gemäß Ziffer 7.2 kündigen. Die Installation des CPE wird nach Absprache mit dem Kunden durch NetCom BW oder ein durch NetCom BW beauftragtes Unternehmen vorgenommen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten CPE-Installationstermin alle notwendigen Vorbereitungen getroffen sind, die nicht im Installationsservice enthalten sind, z. B. die Bereitstellung der Endleitung und des CPE, die Verfügbarkeit einer entsprechenden 230V-Spannungsversorgung in max. 2m Entfernung vom Installationsstandort sowie die Anwesenheit des technischen Ansprechpartners am Installationsort. Für das Anschließen der Systeme (z.B. PCs) des Kunden an das CPE ist NetCom BW nicht verantwortlich. Bereitstellungen werden während der Servicezeiten gemäß Ziffer 6.2 vorgenommen. Die Betriebsfähigkeit liegt vor, sobald die IP-Verbindung hergestellt ist. Der Kunde wird von NetCom BW nach erfolgter Installation informiert. Die NetCom BW stellt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses einen vorkonfigurierten Router als CPE zur Verfügung. Dabei handelt es sich um ein Tischgerät, d. h. ohne Rack-Einbauteile. Eigentum am CPE verbleibt bei NetCom BW. Als Kundenschnittstelle wird eine LAN-Schnittstelle mit einer Übergabe in Form von RJ-45, 10BaseT, 100BaseT oder 1000BaseT (Ethernet, Twisted Pair) für den Anschluss an einen Ethernet Switch, Ethernet Hub oder an einen PC bereitgestellt. Der Anschluss der Kundensysteme an das CPE wird durch den Kunden durchgeführt. Die Konfiguration des CPE erfolgt grundsätzlich durch NetCom BW. 5.1 Zusätzliche feste IPv4-Adressen NetCom BW stellt dem Kunden in Übereinstimmung mit den Richtlinien des RIPE optional einmalig ein 4er-Netz (/30) mit einer (1) freie...
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