Entstörung Musterklauseln

Entstörung. 5.4.1 Störungen werden den folgenden Fehlerklassen zugeordnet: - Die Fehlerklasse 1 umfasst gravierende Fehler, die eine zweckmäßige, wirtschaftlich sinnvolle Nutzung von wesentlichen Teilen der Leistung verhindern oder unzumutbar einschränken („al- les steht, nichts geht“). Die setzt voraus, dass der Kunde / Nutzer nicht arbeitsfähig ist. - Die Fehlerklasse 2 umfasst Funktionsunterbrechungen, welche die Anwendung von wesentli- chen Teilen der Leistung für eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung stark einschränken. Dies setzt voraus, dass der Kunde / Xxxxxx in seiner Arbeit eingeschränkt ist. - Die Fehlerklasse 3 umfasst Einschränkungen der Funktionsfähigkeit, so dass die Leistungen bis auf Ausnahmen wirtschaftlich sinnvoll einsetzbar sind. - Die Fehlerklasse 4 umfasst Schwächen der Leistungen, welche die Nutzung nicht einschrän- ken. Die Beeinträchtigung ist so gering, dass mit den Leistungen im Wesentlichen bis auf wei- teres gearbeitet werden kann und die Arbeitsergebnisse brauchbar sind.
Entstörung. Die TelemaxX beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich. Voraussetzung ist, dass der Kunde sämtlichen Mitwirkungspflichten aus schriftlichen Individualvereinbarungen, den LB und SLA der TelemaxX für die relevanten Produkte sowie den Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der TelemaxX nachkommt. Eine Pflicht zur Behebung der Störung besteht für TelemaxX nur, soweit die Störung nicht vom Kunden zu vertreten ist.
Entstörung. 5.1 Vodafone stellt dem Kunden täglich 24 Stunden eine Hotline für Störungsmeldungen zur Verfügung.
Entstörung. Netkom beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen und Systeme im Rahmen der bestehenden betrieblichen und technischen Möglichkeiten unverzüglich. Störungsmeldungen werden jederzeit unter der Service-Rufnummer 0361-6000 6033 entgegengenommen. (kostenfrei aus dem Thüringer Netkom Festnetz, Mobilfunkpreise und Festnetzpreise anderen Anbieter können abweichen) Bei Störungsmeldungen, die Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr eingehen, beseitigt Netkom die Störung i. d. R. innerhalb von 24 Stunden. Bei Störungsmeldungen außerhalb dieser Zeiten beginnt die Entstörzeit am darauffolgenden Werktag um 8:00 Uhr, jedoch nicht am Samstag, Sonntag oder an gesetzlichen Feiertagen. Fällt das Ende der Entstörzeit auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Frist der Entstörzeit ausgesetzt und am folgenden Werktag fortgesetzt. Die Störung wird innerhalb der Entstörzeit zumindest so weit beseitigt, dass der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. Wenn es zur Entstörung erforderlich ist, vereinbart Netkom mit dem Kunden einen Vor-Ort-Termin (Montag bis Xxxxxxx von 8:00 bis 20:00 Uhr) für den Besuch eines Servicetechnikers. Ist die Entstörung im vereinbarten Zeitraum aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Die Entstörzeit gilt in diesem Fall als eingehalten. Netkom informiert den Kunden über die Entstörung. Weitere Regelungen zur Entstörung sind den jeweils gültigen AGB Breitbanddienstleistungen zu entnehmen.
Entstörung. Was tun und was gilt, wenn Ihr Anschluss gestört ist? 7.1 Informieren Sie uns rasch, wenn Ihr Anschluss gestört ist, z.B. Ihre SIM-Karte defekt ist. Erst nach Ihrer Meldung kann der Schaden behoben werden. 7.2 Beginn und Ende der Entstörung sowie Rechtsfolgen einer durch uns zu vertretenden Verzögerung sind in den Leistungsbeschreibungen festgelegt. 7.3 Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Störung verschuldet haben und uns mit der Entstörung beauftragen, dann verrechnen wir Ihnen die notwendigen und zweckentsprechenden Kosten, z.B. für einen SIM-Kartentausch. Ist kein Pauschal- Entgelt vorgesehen, dann verrechnen wir unsere Leistungen nach Aufwand. Darüber hinaus verrechnen wir jedenfalls Ihre festen monatlichen Entgelte.
Entstörung. Bei Vodafone TV Connect gemäß Ziffer 6.1.1 werden entstandene Schäden und Störungen bis zum Übergabepunkt durch Vodafone behoben. Bei den Vertragsarten gem. Ziffer 6.1.3 sowie eines zu- sätzlich zu Vodafone TV Connect zubuchbaren Servicevertrags behebt Vodafone auf eigene Kosten entstandene Schäden und Störungen bis zur Anschlussdose in der Wohnung des Kunden. Vodafone beseitigt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten alle Vodafone gemeldeten Störungen und Schäden des Kabel-Anschlusses spätestens am nächsten Werktag (Montag bis Xxxxxxx) nach der Störungsmeldung oder zum an den entsprechenden Tagen vereinbarten Termin. Vodafone bietet eine an 7 Tagen 24 Stunden verfügbare Störungsannahme an. Störungen und Schäden, die schuldhaft durch den Kunden, Anschlussnehmer, Hausangehörige oder Dritte verursacht werden, denen der Kunde Zugang zu seinem Grundstück bzw. seiner Wohnung gewährt, werden auf Kosten des Kunden beseitigt. Die Kosten für eine unbegründete Inanspruchnahme des Kundendienstes von Vodafone, insbesondere bei defekten Fernseh- und Hörfunkgeräten, Bedienungsfehlern oder unsach- gemäßem Gebrauch der technischen Einrichtungen von Vodafone, trägt der Kunde. Vorübergehende Störungen oder Beeinträchtigungen des Empfangs durch den Sender, atmosphärische Störungen oder Satellitenausfall berechtigen den Kunden nicht zur Minderung des Entgeltes.
Entstörung. 13.1 Zur Entgegennahme von Störungsmeldungen steht dem Kunden eine Servicenummer zur Verfügung.
Entstörung. 8.1 Leistungsstörungen, die im Verantwortungsbereich der TNG liegen, werden im Rahmen der betrieblichen und technischen Maßnahmen entstört.
Entstörung. Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmenderbestehenden technischenundbetrieblichen Möglichkeitenunderbringthierzufolgende Leistungen: Annahme der Störungsmeldung & Servicebereitschaft: Montag – Donnerstag 8–16 Uhr, Xxxxxxx 812 Uhr mit Ausnahmedergesetzlichen Feiertage. DieEntstörfristbeträgt14Stunden;siewirdaußerhalbder ServicebereitschaftausgesetztundmitBeginndernächsten Servicebereitschaft fortgesetzt; sie endet durch Rückmeldung nach Beseitigung der Störung bzw. mit Versand des Austauschgerätesoderdessen Bereitstellung zur Abholung. Die jährliche Verfügbarkeit des Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. Netzes beträgt mindestens 98,5 %. Die jährliche Anschlussverfügbarkeit (fürden Internet- und Telefonanschluss) beträgtmindestens 98,5%. Planmäßige Wartungsarbeiten für die Erbringung der Dienstleistung werden inden Wartungsfenstern dienstags und donnerstagsvon 2–7 Uhrdurchgeführt. Eine Nichtverfügbarkeit indiesem Zeitraumgiltnicht als Störung, d.h. siewird nicht aufdie Verfügbarkeitdes Dienstesangerechnet.
Entstörung. Die Entstörung der vertragsgegenständlichen Leistungen ist im Anhang 3 Betriebliches Handbuch geregelt.