Common use of Entstörzeit Clause in Contracts

Entstörzeit. Die maximale Entstörzeit beträgt: • 8 Stunden bei Störungseingang von Mo-Fr. zwischen 8:00 – und 16:00 Uhr • 12 Stunden bei Störungseingang in der übrigen Zeit Die Entstörzeit ist die Zeitspanne zwischen dem Eingang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung durch den Kunden bis zur Behebung der Störung durch TelemaxX. In der maximalen Entstörzeit sind Verzögerungen nicht enthalten, die auf folgenden Umständen beruhen: • aufgrund höherer Gewalt • aufgrund geplanter Betriebsunterbrechungen, Wartungsarbeiten oder Notfallwartung • aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen oder Ursachen, die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben (insbesondere durch Fremdeinwirkung in Form einer mechanischen oder andersartigen Beschädigung/Zerstörung der aktiven Komponenten und/oder passiven Kabeltrassen) • die durch eine vom Kunden geforderte Tätigkeit begründet sind, die nicht im Zusammenhang mit einer Störung stehen • durch Zeitverzögerungen (z.B. keine Zugangsgewährung zu den technischen Einrichtungen), die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben • aufgrund von Zeiten, in denen der Kunde für die Meldung der Störungsbehebung nicht erreichbar ist • aufgrund einer Serviceeinschränkung/Störung eines Vorleistungsproduktes bei einem Erfüllungsgehilfen (Lieferanten oder Zulieferer), soweit die Serviceeinschränkung/Störung weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben TelemaxX hat die Störung behoben, wenn die vollständige Wiederherstellung der Storagespeicherkapazität und die Meldung über die Behebung der Störung beim Kunden erfolgt sind.

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Entstörzeit. Die maximale Entstörzeit je Internetzugang beträgt: • 8 Stunden bei Störungseingang von Mo-Fr. zwischen 8:00 – und 16:00 Uhr • 12 Stunden bei Störungseingang in der übrigen Zeit Die maximale Entstörzeit bei Serviceeinschränkungen aufgrund von Schäden an passiver Leitungsinfrastruktur beträgt 24 Stunden je Störungsfall. Die Entstörzeit ist die Zeitspanne zwischen dem Eingang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung durch den Kunden bis zur Behebung Beseitigung der Störung durch TelemaxX. In der maximalen Entstörzeit sind Verzögerungen nicht enthalten, die auf folgenden Umständen beruhen: • aufgrund höherer Gewalt • aufgrund geplanter Betriebsunterbrechungen, Wartungsarbeiten oder Notfallwartung • aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen oder Ursachen, die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben (insbesondere durch Fremdeinwirkung in Form einer mechanischen oder andersartigen Beschädigung/Zerstörung der aktiven Komponenten und/oder passiven Kabeltrassen) • die durch eine vom Kunden geforderte Tätigkeit begründet sind, die nicht im Zusammenhang mit einer Störung stehen • durch Zeitverzögerungen (z.B. keine Zugangsgewährung zu den technischen Einrichtungen), die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben • aufgrund von Zeiten, in denen der Kunde für die Meldung der Störungsbehebung Störungsbeseitigung nicht erreichbar ist • aufgrund einer Serviceeinschränkung/Störung eines Vorleistungsproduktes bei einem Erfüllungsgehilfen (Lieferanten oder Zulieferer), soweit die Serviceeinschränkung/Störung weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben • aufgrund von externen Internet-Bedingungen wie z.B. DDos-Angriffen (Distributed Denial of Service) TelemaxX hat die Störung behoben, wenn die vollständige Wiederherstellung der Storagespeicherkapazität des Internetzuganges und die Meldung über die Behebung Beseitigung der Störung beim Kunden erfolgt sind.

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Entstörzeit. Die maximale Entstörzeit je Managed Service – Produkt für die Produkte • Managed Service – Server • Managed Service – VM • Managed Service – Firewall • Managed Service – Switch • Managed Service – Backup • Managed Service - Software beträgt: • 8 Stunden bei Störungseingang von Mo-Fr. zwischen 8:00 – und 16:00 Uhr • 12 Stunden bei Störungseingang in der übrigen Zeit Die Entstörzeit ist die Zeitspanne zwischen dem Eingang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung durch den Kunden bis zur Behebung der Störung durch TelemaxX. In der maximalen Entstörzeit sind Verzögerungen nicht enthalten, die auf folgenden Umständen beruhen: • aufgrund höherer Gewalt • aufgrund geplanter Betriebsunterbrechungen, Wartungsarbeiten oder Notfallwartung • aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen oder Ursachen, die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben (insbesondere durch Fremdeinwirkung in Form einer mechanischen oder andersartigen Beschädigung/Zerstörung der aktiven Komponenten und/oder passiven Kabeltrassen) • die durch eine vom Kunden geforderte Tätigkeit begründet sind, die nicht im Zusammenhang mit einer Störung stehen • durch Zeitverzögerungen (z.B. keine Zugangsgewährung zu den technischen Einrichtungen), die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben • aufgrund von Zeiten, in denen der Kunde für die Meldung der Störungsbehebung nicht erreichbar ist • aufgrund einer Serviceeinschränkung/Störung eines Vorleistungsproduktes bei einem Erfüllungsgehilfen (Lieferanten oder Zulieferer), soweit die Serviceeinschränkung/Störung weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben TelemaxX hat die Störung behoben, wenn die vollständige Wiederherstellung der Storagespeicherkapazität des Managed Service - Produktes und die Meldung über die Behebung der Störung beim Kunden erfolgt sind.

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Entstörzeit. Die maximale Entstörzeit je Voice over IP-Anschluss beträgt: • 8 Stunden bei Störungseingang von MoSIP-Fr. Account SIP-Trunk Basic SIP-Trunk Basic NGN Protect SIP-Trunk AdvancedSIP-Trunk Advanced NGN Protect zwischen 8:00 08:00 – und 16:00 Uhr • 12 24 Stunden / 365 Tage im Jahr Die maximale Entstörzeit bei Störungseingang in der übrigen Zeit Serviceeinschränkungen aufgrund von Schäden an passiver Leitungsinfrastruktur beträgt 24 Stunden je Störungsfall. Die Entstörzeit ist die Zeitspanne zwischen dem Eingang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung durch den Kunden bis zur Behebung der Störung durch TelemaxX. In der maximalen Entstörzeit sind Verzögerungen nicht enthalten, die auf folgenden Umständen beruhen: • aufgrund höherer Gewalt • aufgrund geplanter Betriebsunterbrechungen, Wartungsarbeiten oder Notfallwartung • aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen oder Ursachen, die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben (insbesondere durch Fremdeinwirkung in Form einer mechanischen oder andersartigen Beschädigung/Zerstörung der aktiven Komponenten und/oder passiven Kabeltrassen) • die durch eine vom Kunden geforderte Tätigkeit begründet sind, die nicht im Zusammenhang mit einer Störung stehen • durch Zeitverzögerungen (z.B. keine Zugangsgewährung zu den technischen Einrichtungen), die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben • aufgrund von Zeiten, in denen der Kunde für die Meldung der Störungsbehebung nicht erreichbar ist • aufgrund einer Serviceeinschränkung/Störung eines Vorleistungsproduktes bei einem Erfüllungsgehilfen (Lieferanten oder Zulieferer), soweit die Serviceeinschränkung/Störung weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben TelemaxX hat die Störung behoben, wenn die vollständige Wiederherstellung der Storagespeicherkapazität des Voice over IP- Anschlusses und die Meldung über die Behebung der Störung beim Kunden erfolgt sind.

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Entstörzeit. Die maximale Entstörzeit je Datendirektverbindung beträgt: • 8 Stunden bei Störungseingang von Mo-Fr. zwischen 8:00 – und 16:00 Uhr • 12 Stunden bei Störungseingang in der übrigen Zeit Die maximale Entstörzeit bei Serviceeinschränkungen aufgrund von Schäden an passiver Leitungsinfrastruktur beträgt 24 Stunden je Störungsfall. Die Entstörzeit ist die Zeitspanne zwischen dem Eingang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung durch den Kunden bis zur Behebung der Störung durch TelemaxX. In der maximalen Entstörzeit sind Verzögerungen nicht enthalten, die auf folgenden Umständen beruhen: • aufgrund höherer Gewalt • aufgrund geplanter Betriebsunterbrechungen, Wartungsarbeiten oder Notfallwartung • aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen oder Ursachen, die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben (insbesondere durch Fremdeinwirkung in Form einer mechanischen oder andersartigen Beschädigung/Zerstörung der aktiven Komponenten und/oder passiven Kabeltrassen) • die durch eine vom Kunden geforderte Tätigkeit begründet sind, die nicht im Zusammenhang mit einer Störung stehen • durch Zeitverzögerungen (z.B. keine Zugangsgewährung zu den technischen Einrichtungen), die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben • aufgrund von Zeiten, in denen der Kunde für die Meldung der Störungsbehebung nicht erreichbar ist • aufgrund einer Serviceeinschränkung/Störung eines Vorleistungsproduktes bei einem Erfüllungsgehilfen (Lieferanten oder Zulieferer), soweit die Serviceeinschränkung/Störung weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben TelemaxX hat die Störung behoben, wenn die vollständige Wiederherstellung der Storagespeicherkapazität Datendirektverbindung und die Meldung über die Behebung der Störung beim Kunden erfolgt sind.

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Entstörzeit. Die maximale Entstörzeit beträgt: • 8 Stunden bei Störungseingang von Mo-Frje Lichtwellenleiterverbindung beträgt 24 Stunden. zwischen 8:00 – und 16:00 Uhr • 12 Stunden bei Störungseingang in der übrigen Zeit Die Entstörzeit ist die Zeitspanne zwischen dem Eingang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung durch den Kunden bis zur Behebung der Störung durch TelemaxX. In der maximalen Entstörzeit sind Verzögerungen nicht enthalten, die auf folgenden Umständen beruhen: • aufgrund höherer Gewalt • aufgrund geplanter Betriebsunterbrechungen, Wartungsarbeiten oder Notfallwartung • aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen oder Ursachen, die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben (insbesondere durch Fremdeinwirkung in Form einer mechanischen oder andersartigen Beschädigung/Zerstörung der aktiven Komponenten und/oder passiven Kabeltrassen) • die durch eine vom Kunden geforderte Tätigkeit begründet sind, die nicht im Zusammenhang mit einer Störung stehen • durch Zeitverzögerungen (z.B. keine Zugangsgewährung zu den technischen Einrichtungen), die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben • aufgrund von Zeiten, in denen der Kunde für die Meldung der Störungsbehebung nicht erreichbar ist • aufgrund einer Serviceeinschränkung/Störung eines Vorleistungsproduktes bei einem Erfüllungsgehilfen (Lieferanten oder Zulieferer), soweit die Serviceeinschränkung/Störung weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben hat TelemaxX hat die Störung behoben, wenn die vollständige Wiederherstellung der Storagespeicherkapazität Lichtwellenleiter und die Meldung über die Behebung der Störung beim Kunden erfolgt sind.

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Entstörzeit. Die maximale Entstörzeit je Dienst IPC-Connect beträgt: • 8 Stunden bei Störungseingang von Mo-Fr. zwischen 8:00 – und 16:00 Uhr • 12 Stunden bei Störungseingang in der übrigen Zeit Die Entstörzeit ist die Zeitspanne zwischen dem Eingang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung durch den Kunden bis zur Behebung der Störung durch TelemaxX. In der maximalen Entstörzeit sind Verzögerungen nicht enthalten, die auf folgenden Umständen beruhen: • aufgrund höherer Gewalt • aufgrund geplanter Betriebsunterbrechungen, Wartungsarbeiten oder Notfallwartung • aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen oder Ursachen, die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben (insbesondere durch Fremdeinwirkung in Form einer mechanischen oder andersartigen Beschädigung/Zerstörung der aktiven Komponenten und/oder passiven Kabeltrassen) • die durch eine vom Kunden geforderte Tätigkeit begründet sind, die nicht im Zusammenhang mit einer Störung stehen • durch Zeitverzögerungen (z.B. keine Zugangsgewährung zu den technischen Einrichtungen), die weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben • aufgrund von Zeiten, in denen der Kunde für die Meldung der Störungsbehebung nicht erreichbar ist • aufgrund einer Serviceeinschränkung/Störung eines Vorleistungsproduktes bei einem Erfüllungsgehilfen (Lieferanten oder Zulieferer), soweit die Serviceeinschränkung/Störung weder TelemaxX noch deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferant oder Zulieferer) zu vertreten haben TelemaxX hat die Störung behoben, wenn die vollständige Wiederherstellung der Storagespeicherkapazität des Dienstes IPC- Connect und die Meldung über die Behebung der Störung beim Kunden erfolgt sind.

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