Common use of Erdschlussrichtungserfassung Clause in Contracts

Erdschlussrichtungserfassung. Die Erdschlussrichtungserfassung nach dem Erdschlusswischerverfahren oder dem wattmetrischen Verfahren kann im UMZ-Schutz oder durch ein separates Gerät realisiert werden. Ein separates Gerät kann über Wandlerstrom/-spannung oder über eine separate Gleichspannungsquelle versorgt werden. Im Falle des wattmetrischen Verfahrens sind in dem betroffenen Feld Kabelumbauwandler zu installieren. Folgende Anschlussbedingungen und Einstellungen müssen realisiert werden können: Nennspannung Un = 100/110 V AC, 50 Hz Nennstrom In = 1 A Einstellbereich I0> = 30 … 300 mA Verlagerungsspannungs-Ansprechwert UNE> = 20 … 35 V Verzögerungszeit tUNE> = 0,1 … 2 s Toleranzen für alle Einstellwerte 10 % kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein. Die Meldung „Erdschluss-Kundennetz“ muss auch bei Ausfall der Netzspannung erhalten bleiben. Es ist eine automatische Rückstellung mit einstellbarer Zeit (i.d.R. 2 Stunden) vorzusehen. Gibt Westnetz für die Erdschlussrichtungserfassung die Funktion „Auslösung“ vor, so muss diese auf den zugeordneten Leistungsschalter bzw. Lasttrennschalter wirken. Zu 6.3.4.3.3 Abgangsschaltfelder Falls das Übergabeschaltfeld ohne Schutzeinrichtung und infolge dessen die Abgangsschaltfelder mit Leistungsschaltern und Schutzrelais ausgestattet sind, gelten die nachstehenden Grundsätze aus Kapitel 6.3.4.3.1 analog für die Ausführung der Schutzeinrichtungen in allen betroffenen Abgangsfeldern. Zu 6.3.4.3.4 Platzbedarf Die Netzschutzeinrichtungen sind in den Sekundärnischen der Schaltanlagen anzuordnen. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, kann die Montage auf Relaistafeln bzw. in Schränken in der Übergabestation erfolgen. Alle Bedien- und Anzeigeelemente der Sekundäreinrichtungen müssen frontseitig zugänglich, und während des Betriebes (ohne Abschaltung der Mittelspannungs-Anlage) bedienbar und ablesbar sein. Zu 6.3.4.4 Automatische Frequenzentlastung - keine Ergänzung - Zu 6.3.4.5 Schnittstellen für Schutzfunktions-Prüfungen Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen Wandler, Leistungsschalter und Schutzgerät Einrichtungen zur Anbindung von Prüfgeräten einzubauen. Als Schnittstelle ist eine Prüfklemmenleiste vorzusehen. Diese Einrichtungen haben folgende Funktionen zu erfüllen: - Heraustrennen der Wandlerkreise zum Schutzgerät, - Kurzschließen von Stromwandlern, - Auftrennen des AUS- und EIN-Befehls zwischen Schutzgerät und Leistungsschalter, - Anbindung der Prüfeinrichtung (Wandlerkreise, Befehle, Generalanregung). Die technische Ausführung dieser Einrichtungen ist in Anhang G beschrieben. Zu 6.3.4.6 Mitnahmeschaltung bei der Parallelschaltung von Transformatoren - keine Ergänzung - Zu 6.3.4.7 Schutzprüfung Die Funktionalität der Schutzsysteme inklusive Auslösekontrollen sind vor deren Inbetriebsetzung am Einsatzort zu prüfen. Relaisschutzprüfungen in Form von Werksvorprüfungen werden nicht akzeptiert. Für alle Schutzeinrichtungen sind weiterhin - nach jeder Änderung von Einstellwerten, - zyklisch (mindestens alle 4 Jahre) Schutzprüfungen durchzuführen. Die Prüfungen beinhalten alle Schutzfunktionen und beziehen die Auslöse- und Meldewege mit ein. Ein Nachweis über die Durchführung der Prüfungen ist durch den Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu erstellen und Westnetz auf Verlangen vorzulegen. Nachweispflichtige Prüfungen zur Inbetriebsetzung der Wandler und des Schutzes Die Strom- und Spannungswandlerkreise sind auf Isolation, Phasenzuordnung, sekundäre Erdung und Bürde zu prüfen. Bei umschaltbaren Stromwandlern ist die finale Übersetzung zu prüfen und zu dokumentieren. Die Stromwandlererdung wird an der ersten sekundären Klemmstelle, vorzugsweise am Klemmbrett der Stromwandler, gefordert. Die sekundäre Stromwandlererdung am Schutzgerät wird nicht zugelassen. Die Bürdenmessung ist mit der Primärprüfung bei Wandlernennstrom durchzuführen. Die korrekte Schaltung und Erdung der Messwicklungen (2a-2n; da-dn) ist durch eine Primärprüfung mit Wechsel- oder Drehstrom nachzuweisen. Durch Sekundär- und Primärprüfungen sind die Wirksamkeiten der Schutzsysteme UMZ-Schutz, Erdschlussschutz, Q/U- Schutz und übergeordneter Entkupplungsschutz nachzuweisen. Es ist eine Richtungsprüfung durchzuführen und die Melde- und Auslösefunktion bei Erdkurzschluss Vorwärtsrichtung (vorwärts = in Richtung Kundennetz) nachzuweisen. Die Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall sowie die Mitnahme- und Freigabefunktion über das Steuerkabel zur Westnetz-eigenen Umspannanlage (siehe Anhang L) ist zu überprüfen und zu dokumentieren, sofern vorhanden. Die Netzschaltung der Kundenstation erfolgt nur bei Vorlage und Freigabe folgender Prüfnachweise (sofern vorhanden): − Prüfprotokoll übergeordneter Entkupplungsschutz; − Prüfprotokoll Distanzschutz/UMZ-Schutz; − Prüfprotokoll Erdschlussrichtungserfassung; − Prüfprotokoll Q/U-Schutz ; − Prüfprotokoll Strom-Spannungswandler; − Prüfprotokoll der USV und Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall. Nach Inbetriebsetzung der Übergabestation sind, sofern vorhanden, die Mitnahme- und Freigabefunktion über das Steuerkabel zum Westnetz -eigenen Umspannwerk zu überprüfen und dokumentieren (weitere Details siehe Anhang K). Funktionslos gewordene Betriebsmittel sind zu deaktivieren/kurzzuschließen bzw. zurück zu bauen (Schutzrelais WIP1 und XU2-AC, Stromwandler, Prüfsteckdosen usw.). Zu 6.4 Störschreiber Sofern ein Störschreiber eingesetzt werden soll, beschafft und installiert der Anlagenbetreiber den Schreiber zur Aufzeichnung von Störungen und zur Erfassung der Spannungsqualität (nachfolgend Störschreiber). Der Störschreiber verbleibt im Eigentum des Anschlussnehmers. Der Störschreiber-Typ ist mit Westnetz abzustimmen. Xxxxxxxx installiert und betreibt eine nachrichtentechnische Verbindung zum Störschreiber. Dazu stellt der Anschlussnehmer Westnetz unentgeltlich Raum zur Verfügung. Falls Westnetz auf eine nachrichtentechnische Verbindung zum Störschreiber verzichtet oder diese nicht zur Verfügung steht, ist der Anschlussnehmer verpflichtet den Störschreiber auf Anforderung der Westnetz auszulesen und die Daten innerhalb von 3 Werktagen Westnetz im Comtrade-Format zur Verfügung zu stellen. Die Parametrierung des Störschreibers ist mit Westnetz abzustimmen. Die Grenzwerte richten sich nach der Europäischen Norm EN 50160. Die Messung der für den Störschreiber erforderlichen Spannungen und Ströme in der Übergabestation hat grundsätzlich auf der Mittelspannungsseite zu erfolgen. Im Fall von Erzeugungsanlagen die nach dem Einzelnachweisverfahren zertifiziert werden sollen ist ergänzend zum Störschreiber in der Übergabestation ein weiterer Störschreiber an der Erzeugungseinheit gemäß Kapitel 11.6.1 erforderlich. In Abhängigkeit der Genauigkeitsanforderungen des Störschreibers können höhere Anforderungen an die Strom- und Spannungswandler erforderlich werden. Die Auswahl der Wandler ist daher frühzeitig mit Westnetz abzustimmen. Zu 7 Abrechnungsmessung

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Samples: Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung

Erdschlussrichtungserfassung. Die Erdschlussrichtungserfassung nach dem Erdschlusswischerverfahren oder dem wattmetrischen Verfahren kann im UMZBei einer Stufung des vorgelagerten, kundeneigenen MS/NS-Schutz oder durch ein separates Gerät Transformators der Erzeugungseinheit sind die Auslösebedingungen des Q-U-Schutzes so anzupassen, dass der genannte Spannungswert auf der Mittelspannungsseite realisiert werden. Ein separates Gerät kann über Wandlerstrom/-spannung oder über eine separate Gleichspannungsquelle versorgt werdenDie notwendigen Vordrucke bzw. Im Falle des wattmetrischen Verfahrens Formulare sind in dem betroffenen Feld Kabelumbauwandler zu installierenangepasster Form im Internet-Downloadbereich der Syna GmbH verfügbar. Folgende Anschlussbedingungen und Einstellungen müssen realisiert werden können: Nennspannung Un = 100/110 V AC, 50 Hz Nennstrom In = 1 A Einstellbereich I0> = 30 … 300 mA Verlagerungsspannungs-Ansprechwert UNE> = 20 … 35 V Verzögerungszeit tUNE> = 0,1 … 2 s Toleranzen Nicht im Downloadbereich verfügbare Dokumente sind unter Hinweise entsprechend ver- merkt. TAB MS X.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen Datenblatt dient der Beurteilung von Netzrückwirkungen bei Bezugsanlagen TAB MS E.3 Netzanschlussplanung nicht veröffentlicht; Checkliste für alle Einstellwerte 10 % kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein. Die Meldung „Erdschluss-Kundennetz“ muss auch bei Ausfall der Netzspannung erhalten bleiben. Es ist eine automatische Rückstellung mit einstellbarer Zeit (i.d.R. 2 Stunden) vorzusehen. Gibt Westnetz den Netzbetreiber TAB MS X.4 Errichtungsplanung Deckblatt für die Erdschlussrichtungserfassung Einreichung der Errichtungsplanung; optional TAB MS E.7 Inbetriebsetzungsprotokoll TAB MS E.7a Erteilung der vorübergehenden Betriebserlaubnis nicht veröffentlicht; die Funktion „Auslösung“ vor, so muss diese auf vorübergehende Betriebserlaubnis wird durch den zugeordneten Leistungsschalter Netzbetreiber ausge- stellt TAB MS E.8 Datenblatt einer Erzeugungsanlage und Speicher TAB MS E.8a Sicherstellung der Netzkapazität am Netzanschlusspunkt Antrag zur Reservierung der erforderlichen Netzkapazität am Netzan- schlusspunkt für Erzeugungsanlagen; nur nach Nennung des Netzanschlusspunkte einzureichen TAB MS X.9 Netzbetreiber-Abfragebogen rein informativ veröffentlicht; wird durch den Netzbetreiber ausgefüllt TAB MS X.12 Konformitätserklärung für Erzeugungsanlagen/Speicher TAB MS E.13 Einheitenzertifikat Muster nicht veröffentlicht; für jede Erzeugungseinheit ist ein typenspezifisches Einheitenzertifikat er- forderlich; sollte bzw. Lasttrennschalter wirken. Zu 6.3.4.3.3 Abgangsschaltfelder Falls das Übergabeschaltfeld ohne Schutzeinrichtung und infolge dessen die Abgangsschaltfelder mit Leistungsschaltern und Schutzrelais ausgestattet sind, gelten die nachstehenden Grundsätze aus Kapitel 6.3.4.3.1 analog für die Ausführung wird vom Hersteller der Schutzeinrichtungen in allen betroffenen Abgangsfeldern. Zu 6.3.4.3.4 Platzbedarf Die Netzschutzeinrichtungen sind in Erzeugungseinheit zur Verfügung ge- stellt; durch den Sekundärnischen Errichter der Schaltanlagen anzuordnen. Ist dies aus Platzgründen Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber einzureichen TAB MS E.14 Komponentenzertifikat Muster nicht möglich, kann die Montage auf Relaistafeln bzw. in Schränken veröffentlicht; Für Zusatzkomponenten in der Übergabestation erfolgen. Alle Bedien- und Anzeigeelemente der Sekundäreinrichtungen müssen frontseitig zugänglichErzeugungsanlage, und während des Betriebes (ohne Abschaltung der Mittelspannungs-Anlage) bedienbar und ablesbar sein. Zu 6.3.4.4 Automatische Frequenzentlastung - keine Ergänzung - Zu 6.3.4.5 Schnittstellen für Schutzfunktions-Prüfungen Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen Wandlerdie geforderten elektrischen Eigenschaften maßgeblich beeinflussen, Leistungsschalter und Schutzgerät Einrichtungen zur Anbindung von Prüfgeräten einzubauen. Als Schnittstelle ist eine Prüfklemmenleiste vorzusehen. Diese Einrichtungen haben folgende Funktionen zu erfüllen: - Heraustrennen der Wandlerkreise zum Schutzgerät, - Kurzschließen von Stromwandlern, - Auftrennen des AUS- und EIN-Befehls zwischen Schutzgerät und Leistungsschalter, - Anbindung der Prüfeinrichtung (Wandlerkreise, Befehle, Generalanregung). Die technische Ausführung dieser Einrichtungen ist in Anhang G beschrieben. Zu 6.3.4.6 Mitnahmeschaltung bei der Parallelschaltung von Transformatoren - keine Ergänzung - Zu 6.3.4.7 Schutzprüfung Die Funktionalität der Schutzsysteme inklusive Auslösekontrollen sind vor deren Inbetriebsetzung am Einsatzort zu prüfen. Relaisschutzprüfungen in Form von Werksvorprüfungen werden nicht akzeptiert. Für alle Schutzeinrichtungen sind weiterhin - nach jeder Änderung von Einstellwerten, - zyklisch (mindestens alle 4 Jahre) Schutzprüfungen durchzuführen. Die Prüfungen beinhalten alle Schutzfunktionen und beziehen die Auslöse- und Meldewege mit ein. Ein Nachweis über die Durchführung der Prüfungen ist durch den Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu erstellen und Westnetz auf Verlangen vorzulegen. Nachweispflichtige Prüfungen zur Inbetriebsetzung der Wandler und des Schutzes Die Strom- und Spannungswandlerkreise sind auf Isolation, Phasenzuordnung, sekundäre Erdung und Bürde zu prüfen. Bei umschaltbaren Stromwandlern ist die finale Übersetzung zu prüfen und zu dokumentieren. Die Stromwandlererdung wird an der ersten sekundären Klemmstelle, vorzugsweise am Klemmbrett der Stromwandler, gefordert. Die sekundäre Stromwandlererdung am Schutzgerät wird nicht zugelassen. Die Bürdenmessung ist mit der Primärprüfung bei Wandlernennstrom durchzuführen. Die korrekte Schaltung und Erdung der Messwicklungen (2a-2n; da-dn) ist durch eine Primärprüfung akkredi- tierte Zertifizierungsstelle ein Komponentenzertifikat auszustellen; durch den Errichter der Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber einzureichen TAB MS E.15 Anlagenzertifikat Muster nicht veröffentlicht; wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erstellt; durch den An- schlussnehmer beim Netzbetreiber einzureichen. - Konformitätserklärung kein Muster / kein Formular, daher nicht veröffentlicht; Auf Basis des Anlagenzertifikats und der durch den Betreiber der Erzeu- gungsanlage bereitgestellten Inbetriebsetzungserklärung bestätigt eine ak- kreditierte Zertifizierungsstelle die Konformität der errichteten Erzeugungs- anlage mit Wechsel- oder Drehstrom nachzuweisen. Durch Sekundär- den Anforderungen nach VDE-AR-N 4110 und Primärprüfungen sind die Wirksamkeiten der Schutzsysteme UMZ-Schutz, Erdschlussschutz, Q/U- Schutz und übergeordneter Entkupplungsschutz nachzuweisen. Es ist eine Richtungsprüfung durchzuführen und die Melde- und Auslösefunktion bei Erdkurzschluss Vorwärtsrichtung (vorwärts = in Richtung Kundennetz) nachzuweisen. Die Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall sowie die Mitnahme- und Freigabefunktion über das Steuerkabel zur Westnetz-eigenen Umspannanlage (siehe Anhang L) ist zu überprüfen und zu dokumentieren, sofern vorhanden. Die Netzschaltung der Kundenstation erfolgt nur bei Vorlage und Freigabe folgender Prüfnachweise (sofern vorhanden): − Prüfprotokoll übergeordneter Entkupplungsschutz; − Prüfprotokoll Distanzschutz/UMZ-Schutz; − Prüfprotokoll Erdschlussrichtungserfassung; − Prüfprotokoll Q/U-Schutz ; − Prüfprotokoll Strom-Spannungswandler; − Prüfprotokoll der USV und Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall. Nach Inbetriebsetzung der Übergabestation sind, sofern vorhanden, die Mitnahme- und Freigabefunktion über das Steuerkabel zum Westnetz -eigenen Umspannwerk zu überprüfen und dokumentieren (weitere Details siehe Anhang K). Funktionslos gewordene Betriebsmittel sind zu deaktivieren/kurzzuschließen bzw. zurück zu bauen (Schutzrelais WIP1 und XU2-AC, Stromwandler, Prüfsteckdosen uswden Vorgaben des Netzbetreibers.). Zu 6.4 Störschreiber Sofern ein Störschreiber eingesetzt werden soll, beschafft und installiert der Anlagenbetreiber den Schreiber zur Aufzeichnung von Störungen und zur Erfassung der Spannungsqualität (nachfolgend Störschreiber). Der Störschreiber verbleibt im Eigentum des Anschlussnehmers. Der Störschreiber-Typ ist mit Westnetz abzustimmen. Xxxxxxxx installiert und betreibt eine nachrichtentechnische Verbindung zum Störschreiber. Dazu stellt der Anschlussnehmer Westnetz unentgeltlich Raum zur Verfügung. Falls Westnetz auf eine nachrichtentechnische Verbindung zum Störschreiber verzichtet oder diese nicht zur Verfügung steht, ist der Anschlussnehmer verpflichtet den Störschreiber auf Anforderung der Westnetz auszulesen und die Daten innerhalb von 3 Werktagen Westnetz im Comtrade-Format zur Verfügung zu stellen. Die Parametrierung des Störschreibers ist mit Westnetz abzustimmen. Die Grenzwerte richten sich nach der Europäischen Norm EN 50160. Die Messung der für den Störschreiber erforderlichen Spannungen und Ströme in der Übergabestation hat grundsätzlich auf der Mittelspannungsseite zu erfolgen. Im Fall von Erzeugungsanlagen die nach dem Einzelnachweisverfahren zertifiziert werden sollen ist ergänzend zum Störschreiber in der Übergabestation ein weiterer Störschreiber an der Erzeugungseinheit gemäß Kapitel 11.6.1 erforderlich. In Abhängigkeit der Genauigkeitsanforderungen des Störschreibers können höhere Anforderungen an die Strom- und Spannungswandler erforderlich werden. Die Auswahl der Wandler ist daher frühzeitig mit Westnetz abzustimmen. Zu 7 Abrechnungsmessung

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Samples: Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung

Erdschlussrichtungserfassung. Die Erdschlussrichtungserfassung nach dem Erdschlusswischerverfahren oder dem wattmetrischen Verfahren kann im UMZ-Schutz oder durch ein separates Gerät realisiert werden. Ein separates Gerät kann über Wandlerstrom/-spannung Wandlerstrom/- spannung oder über eine separate Gleichspannungsquelle versorgt werden. Im Falle des wattmetrischen Verfahrens sind in dem betroffenen Feld Kabelumbauwandler zu installieren. Folgende Anschlussbedingungen und Einstellungen müssen realisiert werden können: Nennspannung Un = 100/110 V AC, 50 Hz Nennstrom In = 1 A Einstellbereich I0> = 30 … 300 mA Verlagerungsspannungs-Ansprechwert UNE> = 20 … 35 V Verzögerungszeit tUNE> = 0,1 … 2 s Toleranzen für alle Einstellwerte 10 % kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein. Die Meldung „Erdschluss-Kundennetz“ muss auch bei Ausfall der Netzspannung erhalten bleiben. Es ist eine automatische Rückstellung mit einstellbarer Zeit (i.d.R. 2 Stunden) vorzusehen. Gibt Westnetz SWTE Netz für die Erdschlussrichtungserfassung die Funktion „Auslösung“ vor, so muss diese auf den zugeordneten Leistungsschalter bzw. Lasttrennschalter wirken. Zu 6.3.4.3.3 Abgangsschaltfelder - Keine Ergänzung - Falls das Übergabeschaltfeld ohne Schutzeinrichtung und infolge dessen die Abgangsschaltfelder mit Leistungsschaltern und Schutzrelais ausgestattet sind, gelten die nachstehenden Grundsätze aus Kapitel 6.3.4.3.1 analog für die Ausführung der Schutzeinrichtungen in allen betroffenen Abgangsfeldern. Zu 6.3.4.3.4 Platzbedarf Die Netzschutzeinrichtungen sind in den Sekundärnischen der Schaltanlagen anzuordnen. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, kann die Montage auf Relaistafeln bzw. in Schränken in der Übergabestation erfolgen. Alle Bedien- und Anzeigeelemente der Sekundäreinrichtungen müssen frontseitig zugänglich, und während des Betriebes (ohne Abschaltung der Mittelspannungs-Anlage) bedienbar und ablesbar sein. Zu 6.3.4.4 Automatische Frequenzentlastung - keine Ergänzung - Zu 6.3.4.5 Schnittstellen für Schutzfunktions-Prüfungen Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen Wandler, Leistungsschalter und Schutzgerät Einrichtungen zur Anbindung von Prüfgeräten einzubauen. Als Schnittstelle ist eine Prüfklemmenleiste vorzusehen. Diese Einrichtungen haben folgende Funktionen zu erfüllen: - Heraustrennen der Wandlerkreise zum Schutzgerät, - Kurzschließen von Stromwandlern, - Auftrennen des AUS- und EIN-Befehls zwischen Schutzgerät und Leistungsschalter, - Anbindung der Prüfeinrichtung (Wandlerkreise, Befehle, Generalanregung). Die technische Ausführung dieser Einrichtungen ist in Anhang G beschrieben. Zu 6.3.4.6 Mitnahmeschaltung bei der Parallelschaltung von Transformatoren - keine Ergänzung - Zu 6.3.4.7 Schutzprüfung Die Funktionalität der Schutzsysteme inklusive Auslösekontrollen sind vor deren Inbetriebsetzung am Einsatzort zu prüfen. Relaisschutzprüfungen in Form von Werksvorprüfungen werden nicht akzeptiert. Für alle Schutzeinrichtungen sind weiterhin - nach jeder Änderung von Einstellwerten, - zyklisch (mindestens alle 4 Jahre) Schutzprüfungen durchzuführen. Die Prüfungen beinhalten alle Schutzfunktionen und beziehen die Auslöse- und Meldewege mit ein. Ein Nachweis über die Durchführung der Prüfungen ist durch den Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu erstellen und Westnetz SWTE Netz auf Verlangen vorzulegen. Nachweispflichtige Prüfungen zur Inbetriebsetzung der Wandler und des Schutzes Die Strom- und Spannungswandlerkreise sind auf Isolation, Phasenzuordnung, sekundäre Erdung und Bürde zu prüfen. Bei umschaltbaren Stromwandlern ist die finale Übersetzung zu prüfen und zu dokumentieren. Die Stromwandlererdung wird an der ersten sekundären Klemmstelle, vorzugsweise am Klemmbrett der Stromwandler, gefordert. Die sekundäre Stromwandlererdung am Schutzgerät wird nicht zugelassen. Die Bürdenmessung ist mit der Primärprüfung bei Wandlernennstrom durchzuführen. Die korrekte Schaltung und Erdung der Messwicklungen (2a-2n; da-dn) ist durch eine Primärprüfung mit Wechsel- oder Drehstrom nachzuweisen. Durch Sekundär- und Primärprüfungen sind die Wirksamkeiten der Schutzsysteme UMZ-Schutz, Erdschlussschutz, Q/U- U-Schutz und übergeordneter Entkupplungsschutz nachzuweisen. Es ist eine Richtungsprüfung durchzuführen und die Melde- und Auslösefunktion bei Erdkurzschluss Vorwärtsrichtung (vorwärts = in Richtung Kundennetz) nachzuweisen. Die Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall sowie die Mitnahme- und Freigabefunktion über das Steuerkabel zur WestnetzSWTE Netz-eigenen Umspannanlage (siehe Anhang L) ist zu überprüfen und zu dokumentieren, sofern vorhanden. Die Netzschaltung der Kundenstation erfolgt nur bei Vorlage und Freigabe folgender Prüfnachweise (sofern vorhanden): - Prüfprotokoll übergeordneter Entkupplungsschutz; - Prüfprotokoll Distanzschutz/UMZ-Schutz; - Prüfprotokoll Erdschlussrichtungserfassung; - Prüfprotokoll Q/U-Schutz ; - Prüfprotokoll Strom-Spannungswandler; - Prüfprotokoll der USV und Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall. Nach Inbetriebsetzung der Übergabestation sind, sofern vorhanden, die Mitnahme- und Freigabefunktion über das Steuerkabel zum Westnetz SWTE Netz -eigenen Umspannwerk zu überprüfen und dokumentieren (weitere Details siehe Anhang K). Funktionslos gewordene Betriebsmittel sind zu deaktivieren/kurzzuschließen bzw. zurück zu bauen (Schutzrelais WIP1 und XU2-AC, Stromwandler, Prüfsteckdosen usw.). Zu 6.4 Störschreiber Sofern ein Störschreiber eingesetzt werden soll, beschafft und installiert der Anlagenbetreiber den Schreiber zur Aufzeichnung von Störungen und zur Erfassung der Spannungsqualität (nachfolgend Störschreiber). Der Störschreiber verbleibt im Eigentum des Anschlussnehmers. Der Störschreiber-Typ ist mit Westnetz SWTE Netz abzustimmen. Xxxxxxxx SWTE Netz installiert und betreibt eine nachrichtentechnische Verbindung zum Störschreiber. Dazu stellt der Anschlussnehmer Westnetz SWTE Netz unentgeltlich Raum zur Verfügung. Falls Westnetz SWTE Netz auf eine nachrichtentechnische Verbindung zum Störschreiber verzichtet oder diese nicht zur Verfügung steht, ist der Anschlussnehmer verpflichtet den Störschreiber auf Anforderung der Westnetz SWTE Netz auszulesen und die Daten innerhalb von 3 Werktagen Westnetz SWTE Netz im Comtrade-Format zur Verfügung zu stellen. Die Parametrierung des Störschreibers ist mit Westnetz SWTE Netz abzustimmen. Die Grenzwerte richten sich nach der Europäischen Norm EN 50160. Die Messung der für den Störschreiber erforderlichen Spannungen und Ströme in der Übergabestation hat grundsätzlich auf der Mittelspannungsseite zu erfolgen. Im Fall von Erzeugungsanlagen die nach dem Einzelnachweisverfahren zertifiziert werden sollen ist ergänzend zum Störschreiber in der Übergabestation ein weiterer Störschreiber an der Erzeugungseinheit gemäß Kapitel 11.6.1 erforderlich. In Abhängigkeit der Genauigkeitsanforderungen des Störschreibers können höhere Anforderungen an die Strom- und Spannungswandler erforderlich werden. Die Auswahl der Wandler ist daher frühzeitig mit Westnetz SWTE Netz abzustimmen. Zu 7 Abrechnungsmessung.

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Samples: Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung

Erdschlussrichtungserfassung. Die Erdschlussrichtungserfassung nach dem Erdschlusswischerverfahren oder dem wattmetrischen Verfahren kann im UMZ-Schutz oder durch ein separates Gerät realisiert werden. Das gewählte Gerät muss über eine interne Selbstüberwachungsfunktion (Life-Kontakt) verfügen. Ein separates Gerät kann über Wandlerstrom/-spannung Wandlerstrom/- spannung oder über eine separate Gleichspannungsquelle versorgt werden. Im Falle des wattmetrischen Verfahrens Ver- fahrens sind in dem betroffenen Feld Kabelumbauwandler (Summenstrombestimmug – zur Erreichung der notwendigen Messgenauigkeit) zu installieren. Folgende Anschlussbedingungen und Einstellungen müssen realisiert re- alisiert werden können: Nennspannung Un = 100/110 V AC, 50 Hz Nennstrom In = 1 A Einstellbereich I0> = 30 … 300 mA Verlagerungsspannungs-Ansprechwert UNE> = 20 … 35 V Verzögerungszeit tUNE> = 0,1 … 2 s Toleranzen für alle Einstellwerte 10 % kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein. Die Meldung „Erdschluss-Kundennetz“ muss auch bei Ausfall der Netzspannung erhalten bleiben. Es ist eine automatische Rückstellung mit einstellbarer Zeit (i.d.R. 2 Stunden) vorzusehenvorzusehen oder z. B. durch den Einsatz eines Fallklappenrelais sicherzustellen, dass die Meldung bis zur manuellen Quittierung erhalten bleibt. Gibt Westnetz für die Erdschlussrichtungserfassung die Bei Bezugs- und Mischanlagen muss ein Erdschluss im Kundennetz mindestens zur „Meldung“ führen. Bei Er- zeugungsanlagen kann der VNB zusätzlich fordern, dass ein Erdschluss im Kundennetz zur „Auslösung“ führt. Die Funktion „Auslösung“ vor, so muss diese auf den zugeordneten Leistungsschalter bzw. Lasttrennschalter wirken. Zu 6.3.4.3.3 Abgangsschaltfelder - Keine Ergänzung - Falls das Übergabeschaltfeld ohne Schutzeinrichtung und infolge dessen die Abgangsschaltfelder mit Leistungsschaltern Leis- tungsschaltern und Schutzrelais ausgestattet sind, gelten die nachstehenden Grundsätze aus Kapitel 6.3.4.3.1 analog für die Ausführung der Schutzeinrichtungen in allen betroffenen Abgangsfeldern. Zu 6.3.4.3.4 Platzbedarf Die Netzschutzeinrichtungen sind in den Sekundärnischen der Schaltanlagen anzuordnen. Ist dies aus Platzgründen Platz- gründen nicht möglich, kann die Montage auf Relaistafeln bzw. in Schränken in der Übergabestation erfolgen. Alle Bedien- und Anzeigeelemente der Sekundäreinrichtungen müssen frontseitig zugänglich, und während des Betriebes (ohne Abschaltung der Mittelspannungs-Anlage) bedienbar und ablesbar sein. Zu 6.3.4.4 Automatische Frequenzentlastung - keine Ergänzung - Zu 6.3.4.5 Schnittstellen für Schutzfunktions-Prüfungen Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen Wandler, Leistungsschalter und Schutzgerät Einrichtungen zur Anbindung von Prüfgeräten einzubauen. Als Schnittstelle ist entweder eine Prüfklemmenleiste oder eine Prüfsteckleiste vorzusehen. Diese Einrichtungen haben folgende Funktionen zu erfüllen: - Heraustrennen der Wandlerkreise zum Schutzgerät, - Kurzschließen von Stromwandlern, - Auftrennen des AUS- und EIN-Befehls zwischen Schutzgerät und Leistungsschalter, - Anbindung der Prüfeinrichtung (Wandlerkreise, Befehle, Generalanregung). Eine separate Prüfleiste wird im Netz des VNB nicht eingesetzt. Der Aufbau und die Belegung einer optionalen, separaten Prüfleiste ist in den Bildern G.1 bis G.3 dargestellt. Es sind vollisolierte und fingerberührungssichere Prüfbuchsen nach DGUV Vorschrift 3, geeignet zur Aufnahme von 4 mm Sicherheitsmessleitungen, zu verwenden. Die technische Ausführung dieser Einrichtungen ist einzelnen Klemmen sind hinsichtlich ihrer Funktion eindeutig zu beschriften. Die Funktionen der Klemmen (Trennung, Brücken, Prüfbuchsen) sind gemäß der Darstellung in Anhang G beschriebenaufzubauen. Zu 6.3.4.6 Mitnahmeschaltung bei der Parallelschaltung von Transformatoren - keine Ergänzung - Zu 6.3.4.7 Schutzprüfung Die Funktionalität der Schutzsysteme inklusive Auslösekontrollen sind vor deren Inbetriebsetzung am Einsatzort Einsatz- ort zu prüfen. Relaisschutzprüfungen in Form von Werksvorprüfungen werden nicht akzeptiert. Für alle Schutzeinrichtungen sind weiterhin - nach jeder Änderung von Einstellwerten, - zyklisch (mindestens alle 4 Jahre) Schutzprüfungen durchzuführen. Die Prüfungen beinhalten alle Schutzfunktionen und beziehen die Auslöse- und Meldewege mit ein. Ein Nachweis Nach- weis über die Durchführung der Prüfungen ist durch den Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu erstellen und Westnetz dem VNB auf Verlangen vorzulegen. Nachweispflichtige Prüfungen zur Inbetriebsetzung der Wandler und des Schutzes Die Strom- und Spannungswandlerkreise sind auf Isolation, Phasenzuordnung, sekundäre Erdung und Bürde zu prüfen. Bei umschaltbaren Stromwandlern ist die finale Übersetzung zu prüfen und zu dokumentieren. Die Stromwandlererdung wird an der ersten sekundären Klemmstelle, vorzugsweise am Klemmbrett der StromwandlerStrom- wandler, gefordert. Die sekundäre Stromwandlererdung am Schutzgerät wird nicht zugelassen. Die Bürdenmessung ist mit der Primärprüfung bei Wandlernennstrom durchzuführen. Die korrekte Schaltung und Erdung der Messwicklungen (2a-2n; da-dn) ist durch eine Primärprüfung mit Wechsel- Wech- sel- oder Drehstrom nachzuweisen. Durch Sekundär- und Primärprüfungen sind die Wirksamkeiten der Schutzsysteme UMZ-Schutz, ErdschlussschutzErdschluss- schutz, Q/U- U-Schutz und übergeordneter Entkupplungsschutz nachzuweisen. Es ist eine Richtungsprüfung durchzuführen und die Melde- und Auslösefunktion bei Erdkurzschluss Vorwärtsrichtung Vorwärts- richtung (vorwärts = in Richtung Kundennetz) nachzuweisen. Die Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall sowie die Mitnahme- und Freigabefunktion Freigabe- funktion über das Steuerkabel zur WestnetzVNB-eigenen Umspannanlage (siehe Anhang L) ist zu überprüfen und zu dokumentieren, sofern vorhanden. Die Netzschaltung der Kundenstation erfolgt nur bei Vorlage und Freigabe folgender Prüfnachweise (sofern vorhanden): Prüfprotokoll übergeordneter Entkupplungsschutz; Prüfprotokoll Distanzschutz/UMZ-Schutz/Distanzschutz; Prüfprotokoll Erdschlussrichtungserfassung; Prüfprotokoll Q/U-Schutz Schutz; Prüfprotokoll Strom-Spannungswandler; Prüfprotokoll der USV und Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall. Nach Inbetriebsetzung der Übergabestation sind, sofern vorhanden, die Mitnahme- und Freigabefunktion über das Steuerkabel zum Westnetz -eigenen VNB-eigenen Umspannwerk zu überprüfen und dokumentieren (weitere Details siehe Anhang K). Funktionslos gewordene Betriebsmittel sind zu deaktivieren/kurzzuschließen bzw. zurück zu bauen (Schutzrelais WIP1 und XU2-ACSchutzre- lais, Stromwandler, Prüfsteckdosen usw.). Zu 6.4 Störschreiber Sofern ein Störschreiber eingesetzt werden soll, beschafft und installiert der Anlagenbetreiber den Schreiber zur Aufzeichnung von Störungen und zur Erfassung der Spannungsqualität (nachfolgend Störschreiber). Der Störschreiber verbleibt im Eigentum des Anschlussnehmers. Der Störschreiber-Typ ist mit Westnetz abzustimmendem VNB abzustim- men. Xxxxxxxx Der VNB installiert und betreibt eine nachrichtentechnische Verbindung zum Störschreiber. Dazu stellt der Anschlussnehmer Westnetz dem VNB unentgeltlich Raum zur Verfügung. Falls Westnetz der VNB auf eine nachrichtentechnische Verbindung zum Störschreiber verzichtet oder diese nicht zur Verfügung steht, ist der Anschlussnehmer verpflichtet ver- pflichtet den Störschreiber auf Anforderung der Westnetz des VNB auszulesen und die Daten innerhalb von 3 Werktagen Westnetz dem VNB im Comtrade-Format zur Verfügung zu stellen. Die Parametrierung des Störschreibers ist mit Westnetz dem VNB abzustimmen. Die Grenzwerte richten sich nach der Europäischen Norm EN 50160. Die Messung der für den Störschreiber erforderlichen Spannungen und Ströme in der Übergabestation hat grundsätzlich auf der Mittelspannungsseite zu erfolgen. Im Fall von Erzeugungsanlagen die nach dem Einzelnachweisverfahren zertifiziert werden sollen ist ergänzend zum Störschreiber in der Übergabestation ein weiterer Störschreiber an der Erzeugungseinheit gemäß Kapitel 11.6.1 erforderlich. In Abhängigkeit der Genauigkeitsanforderungen des Störschreibers können höhere Anforderungen an die Strom- und Spannungswandler erforderlich werden. Die Auswahl der Wandler ist daher frühzeitig mit Westnetz dem VNB abzustimmen. Zu 7 Abrechnungsmessung.

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Samples: Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung

Erdschlussrichtungserfassung. Die Erdschlussrichtungserfassung nach dem Erdschlusswischerverfahren oder dem wattmetrischen wattmet- rischen Verfahren kann im UMZ-Schutz oder durch ein separates Gerät realisiert werden. Ein separates Gerät kann über Wandlerstrom/-spannung oder über eine separate Gleichspannungsquelle Gleich- spannungsquelle versorgt werden. Im Falle des wattmetrischen Verfahrens sind in dem betroffenen be- troffenen Feld Kabelumbauwandler zu installieren. Folgende Anschlussbedingungen und Einstellungen müssen realisiert werden können: Nennspannung Un = 100/110 V AC, 50 Hz Nennstrom In = 1 A Einstellbereich I0> = 30 … 300 mA Verlagerungsspannungs-Ansprechwert UNE> = 20 … 35 V Verzögerungszeit tUNE> = 0,1 … 2 s Toleranzen für alle Einstellwerte 10 % kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein. Die Meldung „Erdschluss-Kundennetz“ muss auch bei Ausfall der Netzspannung erhalten bleiben. Es ist eine automatische Rückstellung mit einstellbarer Zeit (i.d.R. 2 Stunden) vorzusehenvor- zusehen oder z. B. durch den Einsatz eines Fallklappenrelais sicherzustellen, dass die Mel- dung bis zur manuellen Quittierung erhalten bleibt. Gibt Westnetz der VNB für die Erdschlussrichtungserfassung die Funktion „Auslösung“ vor, so muss diese auf den zugeordneten Leistungsschalter bzw. Lasttrennschalter wirken. Zu 6.3.4.3.3 Abgangsschaltfelder Falls das Übergabeschaltfeld ohne Schutzeinrichtung und infolge dessen die Abgangsschaltfelder Abgangsschalt- xxxxxx mit Leistungsschaltern und Schutzrelais ausgestattet sind, gelten die nachstehenden Grundsätze aus Kapitel 6.3.4.3.1 analog für die Ausführung der Schutzeinrichtungen in allen betroffenen Abgangsfeldern. Zu 6.3.4.3.4 Platzbedarf Die Netzschutzeinrichtungen sind in den Sekundärnischen der Schaltanlagen anzuordnen. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, kann die Montage auf Relaistafeln bzw. in Schränken Schrän- ken in der Übergabestation erfolgen. Alle Bedien- und Anzeigeelemente der Sekundäreinrichtungen Sekundärein- richtungen müssen frontseitig zugänglich, und während des Betriebes (ohne Abschaltung der Mittelspannungs-Anlage) bedienbar und ablesbar sein. Zu 6.3.4.4 Automatische Frequenzentlastung - keine Ergänzung - Zu 6.3.4.5 Schnittstellen für Schutzfunktions-Prüfungen Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen Wandler, Leistungsschalter und Schutzgerät Einrichtungen zur Anbindung von Prüfgeräten einzubaueneinzubau- en. Als Schnittstelle ist eine Prüfklemmenleiste vorzusehen. Diese Einrichtungen haben Einrichtung hat folgende Funktionen zu erfüllen: - Heraustrennen der Wandlerkreise zum Schutzgerät, - Kurzschließen von Stromwandlern, - Auftrennen des AUS- und EIN-Befehls zwischen Schutzgerät und LeistungsschalterLeistungs- schalter, - Anbindung der Prüfeinrichtung (Wandlerkreise, Befehle, Generalanregung). Es sind vollisolierte und fingerberührungssichere Prüfbuchsen nach DGUV Vorschrift 3, ge- eignet zur Aufnahme von 4 mm Sicherheitsmessleitungen, zu verwenden. Die technische Ausführung dieser Einrichtungen ist einzelnen Klemmen sind hinsichtlich ihrer Funktion eindeutig zu beschriften. Die Funkti- onen der Klemmen (Trennung, Brücken, Prüfbuchsen) sind gemäß der Darstellungen in Anhang An- hang G beschriebenund H aufzubauen. Zu 6.3.4.6 Mitnahmeschaltung bei der Parallelschaltung von Transformatoren - keine Ergänzung - Zu 6.3.4.7 Schutzprüfung Die Funktionalität der Schutzsysteme inklusive Auslösekontrollen sind ist vor deren Inbetriebsetzung Inbetrieb- setzung am Einsatzort zu prüfen. Relaisschutzprüfungen in Form von Werksvorprüfungen werden nicht akzeptiert. Für alle Schutzeinrichtungen sind weiterhin - nach jeder Änderung von Einstellwerten, - zyklisch (mindestens alle 4 Jahre) Schutzprüfungen durchzuführen. Die Prüfungen beinhalten alle Schutzfunktionen und beziehen die Auslöse- und Meldewege mit ein. Ein Nachweis über die Durchführung der Prüfungen ist durch den Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu erstellen und Westnetz dem VNB auf Verlangen vorzulegen. Nachweispflichtige Prüfungen zur Inbetriebsetzung der Wandler und des Schutzes Die Strom- und Spannungswandlerkreise sind auf Isolation, Phasenzuordnung, sekundäre Erdung und Bürde zu prüfen. Bei umschaltbaren Stromwandlern ist die finale Übersetzung zu prüfen und zu dokumentieren. Die Stromwandlererdung wird an der ersten sekundären Klemmstelle, vorzugsweise am Klemmbrett der Stromwandler, gefordert. Die sekundäre Stromwandlererdung am Schutzgerät wird nicht zugelassen. Die Bürdenmessung ist mit der Primärprüfung bei Wandlernennstrom durchzuführen. Die korrekte Schaltung und Erdung der Messwicklungen (2a-2n; da-dn) ist durch eine Primärprüfung Pri- märprüfung mit Wechsel- oder Drehstrom nachzuweisen. Durch Sekundär- und Primärprüfungen sind die Wirksamkeiten der Schutzsysteme UMZ-UMZ- Schutz, Erdschlussschutz, Q/U- U-Schutz und übergeordneter Entkupplungsschutz nachzuweisennachzuwei- sen. Es ist eine Richtungsprüfung durchzuführen und die Melde- und Auslösefunktion bei Erdkurzschluss Erd- kurzschluss Vorwärtsrichtung (vorwärts = in Richtung Kundennetz) nachzuweisen. Die Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall sowie die Mitnahme- Mitnah- me- und Freigabefunktion über das Steuerkabel zur WestnetzVNB-eigenen Umspannanlage (siehe Anhang L) ist zu überprüfen und zu dokumentieren, sofern vorhanden. Die Netzschaltung der Kundenstation erfolgt nur bei Vorlage und Freigabe folgender Prüfnachweise Prüf- nachweise (sofern vorhanden): Prüfprotokoll übergeordneter Entkupplungsschutz; Prüfprotokoll Distanzschutz/UMZ-Schutz; Prüfprotokoll Erdschlussrichtungserfassung; Prüfprotokoll Q/U-Schutz ; Prüfprotokoll Strom-Spannungswandler; Prüfprotokoll der USV und Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder SchutzrelaisausfallSchutzre- laisausfall. Nach Inbetriebsetzung der Übergabestation sind, sofern vorhanden, die Mitnahme- und Freigabefunktion Frei- gabefunktion über das Steuerkabel zum Westnetz -eigenen VNB-eigenen Umspannwerk zu überprüfen und dokumentieren do- kumentieren (weitere Details siehe Anhang K). Funktionslos gewordene Betriebsmittel sind zu deaktivieren/kurzzuschließen bzw. zurück zu bauen (Schutzrelais WIP1 und XU2-AC, Stromwandler, Prüfsteckdosen usw.). Zu 6.4 Störschreiber Sofern ein Störschreiber eingesetzt werden soll, beschafft und installiert der Anlagenbetreiber Anlagenbetrei- ber den Schreiber zur Aufzeichnung von Störungen und zur Erfassung der Spannungsqualität Spannungsquali- tät (nachfolgend Störschreiber). Der Störschreiber verbleibt im Eigentum des AnschlussnehmersAnschluss- nehmers. Der Störschreiber-Typ ist mit Westnetz dem VNB abzustimmen. Xxxxxxxx Der VNB installiert und betreibt eine nachrichtentechnische Verbindung zum Störschreiber. Dazu stellt der Anschlussnehmer Westnetz dem VNB unentgeltlich Raum zur Verfügung. Falls Westnetz der VNB auf eine nachrichtentechnische Verbindung zum Störschreiber verzichtet oder diese nicht zur Verfügung steht, ist der Anschlussnehmer verpflichtet den Störschreiber auf Anforderung der Westnetz Anfor- derung des VNB auszulesen und die Daten innerhalb von 3 Werktagen Westnetz dem VNB im ComtradeComt- rade-Format zur Verfügung zu stellen. Die Parametrierung des Störschreibers ist mit Westnetz dem VNB abzustimmen. Die Grenzwerte richten rich- ten sich nach der Europäischen Norm EN 50160. Die Messung der für den Störschreiber erforderlichen Spannungen und Ströme in der Übergabestation Über- gabestation hat grundsätzlich auf der Mittelspannungsseite zu erfolgen. Im Fall von Erzeugungsanlagen die nach dem Einzelnachweisverfahren zertifiziert werden sollen ist ergänzend zum Störschreiber in der Übergabestation ein weiterer Störschreiber an der Erzeugungseinheit gemäß Kapitel 11.6.1 erforderlich. In Abhängigkeit der Genauigkeitsanforderungen des der Störschreibers können höhere Anforderungen Anforde- rungen an die Strom- und Spannungswandler erforderlich werden. Die Auswahl der Wandler ist daher frühzeitig mit Westnetz dem VNB abzustimmen. Zu 7 Zum Einbau der Mess- und Steuer- sowie der Kommunikationseinrichtungen ist in der Über- gabestation ein Zählerwechselschrank mindestens der Größe I vorzusehen bzw. Zähler- schränke/Industrieschränke einzusetzen, deren Zählerplatzflächen für Dreipunktbestfesti- gung nach DIN VDE 0603-1 (VDE0603-1) Zählerplätze auszuführen sind. Lastgangzähler sind als indirekt-messende Lastgangzähler für Wirk- und Blindenergie mit der Genauigkeitsklasse entsprechend der VDE-AR-N 4400, zur fortlaufenden Registrierung der Zählwerte für alle Energieflussrichtungen im Zeitintervall von ¼-Stunden vorzusehen. Die Blindenergie ist in 4 Quadranten zu messen. Ist bei Erzeugungsanlagen eine einheitenscharfe Abrechnung erforderlich, hat der Anlagen- betreiber (der Erzeugungsanlage) dafür Sorge zu tragen, dass eine geeichte Messeinrich- tung (bei neuem Zähler: Konformitätserklärung des Herstellers) für jede Erzeugungseinheit durch einen Messstellenbetreiber gemäß Messstellenbetriebsgesetz installiert wird. Der Messstellenbetreiber stellt grundsätzlich den Zähler und die abrechnungsrelevanten Zu- satzeinrichtungen zur Verfügung und verantwortet deren Montage, Betrieb und Wartung. Erfolgt der Messstellenbetrieb durch den VNB in seiner Rolle als grundzuständiger Messstel- lenbetreiber, so stellt er dem Anschlussnutzer für die Datenregistrierung und Datenübertra- gung auf Wunsch, sofern technisch möglich, Steuerimpulse aus der Abrechnungsmessein- richtung ohne Gewährleistung zur Verfügung. Die Kosten hierfür trägt der Anschlussnutzer. Wird aus einer Mittelspannungs-Übergabestation ein weiterer Anschlussnutzer (Unterab- nehmer) versorgt, so sind die hierfür verwendeten Messeinrichtungen nach dem gleichen Standard und damit ebenfalls als Lastgangmessung oder als intelligentes Messsystem auf- zubauen. Dies gilt auch für die für den Eigenbedarf bezogene Wirk- und Blindarbeit. In Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist im Falle mehrerer Anschlussnutzer, die über einen Mittelspannungs-Kundentransformator versorgt werden, der Aufbau paralleler SLP- und RLM-Messeinrichtungen entsprechend der Messaufgabe möglich. In diesem Fall entfällt die mittelspannungsseitige Abrechnungsmessung.

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Samples: Technische Anschlussbedingungen

Erdschlussrichtungserfassung. Die Erdschlussrichtungserfassung nach dem Erdschlusswischerverfahren oder dem wattmetrischen Verfahren kann im UMZ-Schutz oder durch ein separates Gerät realisiert werden. Ein separates Gerät kann über Wandlerstrom/-spannung oder über eine separate Gleichspannungsquelle versorgt werden. Im Falle des wattmetrischen Verfahrens sind in dem betroffenen Feld Kabelumbauwandler zu installieren. Folgende Anschlussbedingungen und Einstellungen müssen realisiert werden können: Nennspannung Un = 100/110 V AC, 50 Hz Nennstrom In = 1 A Einstellbereich I0> = 30 … 300 mA Verlagerungsspannungs-Ansprechwert UNE> = 20 … 35 V Verzögerungszeit tUNE> = 0,1 … 2 s Toleranzen für alle Einstellwerte 10 % kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein. Die Meldung „Erdschluss-Kundennetz“ muss auch bei Ausfall der Netzspannung erhalten bleiben. Es ist eine automatische Rückstellung mit einstellbarer Zeit (i.d.R. 2 Stunden) vorzusehen. Gibt Westnetz EWF für die Erdschlussrichtungserfassung die Funktion „Auslösung“ vor, so muss diese auf den zugeordneten Leistungsschalter bzw. Lasttrennschalter wirken. Zu 6.3.4.3.3 Abgangsschaltfelder - Keine Ergänzung - Falls das Übergabeschaltfeld ohne Schutzeinrichtung und infolge dessen die Abgangsschaltfelder mit Leistungsschaltern und Schutzrelais ausgestattet sind, gelten die nachstehenden Grundsätze aus Kapitel 6.3.4.3.1 analog für die Ausführung der Schutzeinrichtungen in allen betroffenen Abgangsfeldern. Zu 6.3.4.3.4 Platzbedarf Die Netzschutzeinrichtungen sind in den Sekundärnischen der Schaltanlagen anzuordnen. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, kann die Montage auf Relaistafeln bzw. in Schränken in der Übergabestation erfolgen. Alle Bedien- und Anzeigeelemente der Sekundäreinrichtungen müssen frontseitig zugänglich, und während des Betriebes (ohne Abschaltung der Mittelspannungs-Anlage) bedienbar und ablesbar sein. Zu 6.3.4.4 Automatische Frequenzentlastung - keine Keine Ergänzung - Zu 6.3.4.5 Schnittstellen für Schutzfunktions-Prüfungen Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen Wandler, Leistungsschalter und Schutzgerät Einrichtungen zur Anbindung von Prüfgeräten einzubauen. Als Schnittstelle ist eine Prüfklemmenleiste vorzusehen. Diese Einrichtungen haben folgende Funktionen zu erfüllen: - Heraustrennen der Wandlerkreise zum Schutzgerät, - Kurzschließen von Stromwandlern, - Auftrennen des AUS- und EIN-Befehls zwischen Schutzgerät und Leistungsschalter, - Anbindung der Prüfeinrichtung (Wandlerkreise, Befehle, Generalanregung). Die technische Ausführung dieser Einrichtungen ist in Anhang G beschrieben. Zu 6.3.4.6 Mitnahmeschaltung bei der Parallelschaltung von Transformatoren - keine Keine Ergänzung - Zu 6.3.4.7 Schutzprüfung Die Funktionalität der Schutzsysteme inklusive Auslösekontrollen sind vor deren Inbetriebsetzung am Einsatzort zu prüfen. Relaisschutzprüfungen in Form von Werksvorprüfungen werden nicht akzeptiert. Für alle Schutzeinrichtungen sind weiterhin - nach jeder Änderung von Einstellwerten, - zyklisch (mindestens alle 4 5 Jahre) Schutzprüfungen durchzuführen. Die Prüfungen beinhalten alle Schutzfunktionen und beziehen die Auslöse- und Meldewege mit ein. Ein Nachweis über die Durchführung der Prüfungen ist durch den Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu erstellen und Westnetz EWF auf Verlangen vorzulegen. Nachweispflichtige Prüfungen zur Inbetriebsetzung der Wandler und des Schutzes Die Strom- und Spannungswandlerkreise sind auf Isolation, Phasenzuordnung, sekundäre Erdung und Bürde zu prüfen. Bei umschaltbaren Stromwandlern ist die finale Übersetzung zu prüfen und zu dokumentieren. Die Stromwandlererdung wird an der ersten sekundären Klemmstelle, vorzugsweise am Klemmbrett der Stromwandler, gefordert. Die sekundäre Stromwandlererdung am Schutzgerät wird nicht zugelassen. Die Bürdenmessung ist mit der Primärprüfung bei Wandlernennstrom durchzuführen. Die korrekte Schaltung und Erdung der Messwicklungen (2a-2n; da-dn) ist durch eine Primärprüfung mit Wechsel- oder Drehstrom nachzuweisen. Durch Sekundär- und Primärprüfungen sind die Wirksamkeiten der Schutzsysteme UMZ-Schutz, Erdschlussschutz, Q/U- Schutz und übergeordneter Entkupplungsschutz nachzuweisen. Es ist eine Richtungsprüfung durchzuführen und die Melde- und Auslösefunktion bei Erdkurzschluss Vorwärtsrichtung (vorwärts = in Richtung Kundennetz) nachzuweisen. Die Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall sowie die Mitnahme- und Freigabefunktion über das Steuerkabel zur Westnetz-eigenen Umspannanlage (siehe Anhang L) ist zu überprüfen und zu dokumentieren, sofern vorhanden. Die Netzschaltung der Kundenstation erfolgt nur bei Vorlage und Freigabe folgender Prüfnachweise (sofern vorhanden): − Prüfprotokoll übergeordneter Entkupplungsschutz; − Prüfprotokoll Distanzschutz/UMZ-Schutz; − Prüfprotokoll Erdschlussrichtungserfassung; − Prüfprotokoll Q/U-Schutz ; − Prüfprotokoll Strom-Spannungswandler; − Prüfprotokoll der USV und Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall. Nach Inbetriebsetzung der Übergabestation sind, sofern vorhanden, die Mitnahme- und Freigabefunktion über das Steuerkabel zum Westnetz -eigenen Umspannwerk zu überprüfen und dokumentieren (weitere Details siehe Anhang K). Funktionslos gewordene Betriebsmittel sind zu deaktivieren/kurzzuschließen bzw. zurück zu bauen (Schutzrelais WIP1 und XU2-AC, Stromwandler, Prüfsteckdosen usw.). Zu 6.4 Störschreiber Sofern ein Störschreiber eingesetzt werden soll, beschafft und installiert der Anlagenbetreiber den Schreiber zur Aufzeichnung von Störungen und zur Erfassung der Spannungsqualität (nachfolgend Störschreiber). Der Störschreiber verbleibt im Eigentum des Anschlussnehmers. Der Störschreiber-Störschreiber- Typ ist mit Westnetz EWF abzustimmen. Xxxxxxxx EWF installiert und betreibt eine nachrichtentechnische Verbindung zum Störschreiber. Dazu stellt der Anschlussnehmer Westnetz unentgeltlich Raum zur Verfügung. Falls Westnetz auf eine nachrichtentechnische Verbindung zum Störschreiber verzichtet oder diese nicht zur Verfügung steht, ist der Anschlussnehmer verpflichtet den Störschreiber auf Anforderung der Westnetz auszulesen und die Daten innerhalb von 3 Werktagen Westnetz im Comtrade-Format zur Verfügung zu stellen. Die Parametrierung des Störschreibers ist mit Westnetz abzustimmen. Die Grenzwerte richten sich nach der Europäischen Norm EN 50160. Die Messung der für den Störschreiber erforderlichen Spannungen und Ströme in der Übergabestation hat grundsätzlich auf der Mittelspannungsseite zu erfolgen. Im Fall von Erzeugungsanlagen die nach dem Einzelnachweisverfahren zertifiziert werden sollen ist ergänzend zum Störschreiber in der Übergabestation ein weiterer Störschreiber an der Erzeugungseinheit gemäß Kapitel 11.6.1 erforderlich. In Abhängigkeit der Genauigkeitsanforderungen des Störschreibers können höhere Anforderungen an die Strom- und Spannungswandler erforderlich werden. Die Auswahl der Wandler ist daher frühzeitig mit Westnetz abzustimmen. Zu 7 Abrechnungsmessung.

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Samples: Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung

Erdschlussrichtungserfassung. Die Erdschlussrichtungserfassung nach dem Erdschlusswischerverfahren oder dem wattmetrischen Verfahren kann im UMZ-Schutz oder durch ein separates Gerät realisiert werden. Ein separates Gerät kann über Wandlerstrom/-spannung oder über eine separate Gleichspannungsquelle versorgt werden. Im Falle des wattmetrischen Verfahrens sind in dem betroffenen Feld Kabelumbauwandler zu installieren. Folgende Anschlussbedingungen und Einstellungen müssen realisiert werden können: Nennspannung Un = 100/110 V AC, 50 Hz Nennstrom In = 1 A Einstellbereich I0> = 30 … 300 mA Verlagerungsspannungs-Ansprechwert UNE> = 20 … 35 V Verzögerungszeit tUNE> = 0,1 … 2 s Toleranzen für alle Einstellwerte 10 % kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein. Die Meldung „Erdschluss-Kundennetz“ muss auch bei Ausfall der Netzspannung erhalten bleiben. Es ist eine automatische Rückstellung mit einstellbarer Zeit (i.d.R. 2 4 Stunden) vorzusehen. Gibt Westnetz für die Erdschlussrichtungserfassung die Funktion „Auslösung“ vor, so muss diese auf den zugeordneten Leistungsschalter bzw. Lasttrennschalter wirken. Zu 6.3.4.3.2 HH-Sicherung HH-Sicherungen sind nur bis zu einer Größe von 63 A (20 kV) bzw. 100 A (10 kV) pro Abgang zulässig (unbenommen von der maximalen Leistungsgrenze ≤ 1 MVA gemäß Kapitel 6.2.2.1). Damit kann in der Regel die Selektivität zum vorgelagerten Netzbetreiberschutz sichergestellt werden. Der Netzbetreiber kann projektspezifisch andere Absicherungsvorgaben machen. Zu 6.3.4.3.3 Abgangsschaltfelder Falls das Übergabeschaltfeld ohne Schutzeinrichtung und infolge dessen die Abgangsschaltfelder mit Leistungsschaltern und Schutzrelais ausgestattet sind, gelten die nachstehenden Grundsätze aus Kapitel 6.3.4.3.1 analog für die Ausführung der Schutzeinrichtungen in allen betroffenen Abgangsfeldern. Zu 6.3.4.3.4 Platzbedarf Die Netzschutzeinrichtungen sind in den Sekundärnischen der Schaltanlagen anzuordnen. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, kann die Montage auf Relaistafeln bzw. in Schränken in der Übergabestation erfolgen. Alle Bedien- und Anzeigeelemente der Sekundäreinrichtungen müssen frontseitig zugänglich, und während des Betriebes (ohne Abschaltung der Mittelspannungs-Anlage) bedienbar und ablesbar sein. Zu 6.3.4.4 Automatische Frequenzentlastung - keine Ergänzung - Zu 6.3.4.5 Schnittstellen für Schutzfunktions-Prüfungen Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen Wandler, Leistungsschalter und Schutzgerät Einrichtungen zur Anbindung von Prüfgeräten einzubauen. Als Schnittstelle ist eine Prüfklemmenleiste vorzusehen. Diese Einrichtungen haben folgende Funktionen zu erfüllen: - Heraustrennen der Wandlerkreise zum Schutzgerät, - Kurzschließen von Stromwandlern, - Auftrennen des AUS- und EIN-Befehls zwischen Schutzgerät und Leistungsschalter, - Anbindung der Prüfeinrichtung (Wandlerkreise, Befehle, Generalanregung). Die technische Ausführung dieser Einrichtungen ist in Anhang G beschrieben. Zu 6.3.4.6 Mitnahmeschaltung bei der Parallelschaltung von Transformatoren - keine Ergänzung - Zu 6.3.4.7 Schutzprüfung Die Funktionalität der Schutzsysteme inklusive Auslösekontrollen sind vor deren Inbetriebsetzung am Einsatzort zu prüfen. Relaisschutzprüfungen in Form von Werksvorprüfungen werden nicht akzeptiert. Für alle Schutzeinrichtungen sind weiterhin - nach jeder Änderung von Einstellwerten, - zyklisch (mindestens alle 4 Jahre) Schutzprüfungen durchzuführen. Die Prüfungen beinhalten alle Schutzfunktionen und beziehen die Auslöse- und Meldewege mit ein. Ein Nachweis über die Durchführung der Prüfungen ist durch den Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu erstellen und Westnetz auf Verlangen vorzulegenvorzulegen (bei Erzeugungsanlagen erfolgt der zyklische Nachweis als Anlage zum „Protokoll zur Prüfung in der Betriebsphase“, siehe Anhang „E. Betriebsphase“). Nachweispflichtige Prüfungen zur Inbetriebsetzung der Wandler und des Schutzes Die Strom- und Spannungswandlerkreise sind auf Isolation, Phasenzuordnung, sekundäre Erdung und Bürde zu prüfen. Bei umschaltbaren Stromwandlern ist die finale Übersetzung zu prüfen und zu dokumentieren. Die Stromwandlererdung wird an der ersten sekundären Klemmstelle, vorzugsweise am Klemmbrett der Stromwandler, gefordert. Die sekundäre Stromwandlererdung am Schutzgerät wird nicht zugelassen. Die Bürdenmessung ist mit der Primärprüfung bei Wandlernennstrom durchzuführen. Die korrekte Schaltung und Erdung der Messwicklungen (2a-2n; da-dn) ist durch eine Primärprüfung mit Wechsel- oder Drehstrom nachzuweisen. Durch Sekundär- und Primärprüfungen sind die Wirksamkeiten der Schutzsysteme UMZ-Schutz, Erdschlussschutz, Q/U- U-Schutz und übergeordneter Entkupplungsschutz nachzuweisen. Es ist eine Richtungsprüfung durchzuführen und die Melde- und Auslösefunktion bei Erdkurzschluss Vorwärtsrichtung (vorwärts = in Richtung Kundennetz) nachzuweisen. Die Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall sowie die Mitnahme- und Freigabefunktion über das Steuerkabel zur Westnetz-eigenen Umspannanlage (siehe Anhang L) ist zu überprüfen und zu dokumentieren, sofern vorhanden. Die Netzschaltung der Kundenstation erfolgt nur bei Vorlage und Freigabe folgender Prüfnachweise (sofern vorhanden): − Prüfprotokoll übergeordneter Entkupplungsschutz; − Prüfprotokoll Distanzschutz/UMZ-Schutz; − Prüfprotokoll Erdschlussrichtungserfassung; − Prüfprotokoll Q/U-Schutz ; − Prüfprotokoll Strom-Spannungswandler; − Prüfprotokoll der USV und Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall. Nach Inbetriebsetzung der Übergabestation sind, sofern vorhanden, die Mitnahme- und Freigabefunktion über das Steuerkabel zum Westnetz -eigenen Umspannwerk zu überprüfen und dokumentieren (weitere Details siehe Anhang K). Funktionslos gewordene Betriebsmittel sind zu deaktivieren/kurzzuschließen bzw. zurück zu bauen (Schutzrelais WIP1 und XU2-AC, Stromwandler, Prüfsteckdosen usw.). Zu 6.4 Störschreiber Sofern ein Störschreiber eingesetzt werden soll, beschafft und installiert der Anlagenbetreiber den Schreiber zur Aufzeichnung von Störungen und zur Erfassung der Spannungsqualität (nachfolgend Störschreiber). Der Störschreiber verbleibt im Eigentum des Anschlussnehmers. Der Störschreiber-Typ ist mit Westnetz abzustimmen. Xxxxxxxx installiert und betreibt eine nachrichtentechnische Verbindung zum Störschreiber. Dazu stellt der Anschlussnehmer Westnetz unentgeltlich Raum zur Verfügung. Falls Westnetz auf eine nachrichtentechnische Verbindung zum Störschreiber verzichtet oder diese nicht zur Verfügung steht, ist der Anschlussnehmer verpflichtet den Störschreiber auf Anforderung der Westnetz auszulesen und die Daten innerhalb von 3 Werktagen Westnetz im Comtrade-Format zur Verfügung zu stellen. Die Parametrierung des Störschreibers ist mit Westnetz abzustimmen. Die Grenzwerte richten sich nach der Europäischen Norm EN 50160. Die Messung der für den Störschreiber erforderlichen Spannungen und Ströme in der Übergabestation hat grundsätzlich auf der Mittelspannungsseite zu erfolgen. Im Fall von Erzeugungsanlagen die nach dem Einzelnachweisverfahren zertifiziert werden sollen ist ergänzend zum Störschreiber in der Übergabestation ein weiterer Störschreiber an der Erzeugungseinheit gemäß Kapitel 11.6.1 erforderlich. In Abhängigkeit der Genauigkeitsanforderungen des Störschreibers können höhere Anforderungen an die Strom- und Spannungswandler erforderlich werden. Die Auswahl der Wandler ist daher frühzeitig mit Westnetz abzustimmen. Zu 7 Abrechnungsmessung

Appears in 1 contract

Samples: Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung

Erdschlussrichtungserfassung. Die Erdschlussrichtungserfassung nach dem Erdschlusswischerverfahren oder dem wattmetrischen wattmet- rischen Verfahren kann im UMZ-Schutz oder durch ein separates Gerät realisiert werden. Ein separates Gerät kann über Wandlerstrom/-spannung oder über eine separate Gleichspannungsquelle Gleich- spannungsquelle versorgt werden. Im Falle des wattmetrischen Verfahrens sind in dem betroffenen be- troffenen Feld Kabelumbauwandler zu installieren. Folgende Anschlussbedingungen und Einstellungen müssen realisiert werden können: Nennspannung Un = 100/110 V AC, 50 Hz Nennstrom In = 1 A Einstellbereich I0> = 30 … 300 mA Verlagerungsspannungs-Ansprechwert UNE> = 20 … 35 V Verzögerungszeit tUNE> = 0,1 … 2 s Toleranzen für alle Einstellwerte 10 % kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein. Die Meldung „Erdschluss-Kundennetz“ muss auch bei Ausfall der Netzspannung erhalten bleiben. Es ist eine automatische Rückstellung mit einstellbarer Zeit (i.d.R. 2 Stunden) vorzusehenvor- zusehen oder z. B. durch den Einsatz eines Fallklappenrelais sicherzustellen, dass die Mel- dung bis zur manuellen Quittierung erhalten bleibt. Gibt Westnetz der VNB für die Erdschlussrichtungserfassung die Funktion „Auslösung“ vor, so muss diese auf den zugeordneten Leistungsschalter bzw. Lasttrennschalter wirken. Zu 6.3.4.3.2 HH-Sicherung‌ Zu 6.3.4.3.3 Abgangsschaltfelder Abgangsschaltfelder‌ Falls das Übergabeschaltfeld ohne Schutzeinrichtung und infolge dessen die Abgangsschaltfelder Abgangsschalt- xxxxxx mit Leistungsschaltern und Schutzrelais ausgestattet sind, gelten die nachstehenden Grundsätze aus Kapitel 6.3.4.3.1 analog für die Ausführung der Schutzeinrichtungen in allen betroffenen Abgangsfeldern. Zu 6.3.4.3.4 Platzbedarf Platzbedarf‌ Die Netzschutzeinrichtungen sind in den Sekundärnischen der Schaltanlagen anzuordnen. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, kann die Montage auf Relaistafeln bzw. in Schränken Schrän- ken in der Übergabestation erfolgen. Alle Bedien- und Anzeigeelemente der Sekundäreinrichtungen Sekundärein- richtungen müssen frontseitig zugänglich, und während des Betriebes (ohne Abschaltung der Mittelspannungs-Anlage) bedienbar und ablesbar sein. Zu 6.3.4.4 Automatische Frequenzentlastung - keine Ergänzung - Frequenzentlastung‌ Zu 6.3.4.5 Schnittstellen für Schutzfunktions-Prüfungen Prüfungen‌ Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen Wandler, Leistungsschalter und Schutzgerät Einrichtungen zur Anbindung von Prüfgeräten einzubaueneinzubau- en. Als Schnittstelle ist eine Prüfklemmenleiste vorzusehen. Diese Einrichtungen haben Einrichtung hat folgende Funktionen zu erfüllen: - Heraustrennen der Wandlerkreise zum Schutzgerät, - Kurzschließen von Stromwandlern, - Auftrennen des AUS- und EIN-Befehls zwischen Schutzgerät und LeistungsschalterLeistungs- schalter, - Anbindung der Prüfeinrichtung (Wandlerkreise, Befehle, Generalanregung). Es sind vollisolierte und fingerberührungssichere Prüfbuchsen nach DGUV Vorschrift 3, ge- eignet zur Aufnahme von 4 mm Sicherheitsmessleitungen, zu verwenden. Die technische Ausführung dieser Einrichtungen ist einzelnen Klemmen sind hinsichtlich ihrer Funktion eindeutig zu beschriften. Die Funkti- onen der Klemmen (Trennung, Brücken, Prüfbuchsen) sind gemäß der Darstellungen in Anhang An- hang G beschriebenund H aufzubauen. Zu 6.3.4.6 Mitnahmeschaltung bei der Parallelschaltung von Transformatoren - keine Ergänzung - Transformatoren‌ Zu 6.3.4.7 Schutzprüfung Schutzprüfung‌ Die Funktionalität der Schutzsysteme inklusive Auslösekontrollen sind ist vor deren Inbetriebsetzung Inbetrieb- setzung am Einsatzort zu prüfen. Relaisschutzprüfungen in Form von Werksvorprüfungen werden nicht akzeptiert. Für alle Schutzeinrichtungen sind weiterhin - nach jeder Änderung von Einstellwerten, - zyklisch (mindestens alle 4 Jahre) Schutzprüfungen durchzuführen. Die Prüfungen beinhalten alle Schutzfunktionen und beziehen die Auslöse- und Meldewege mit ein. Ein Nachweis über die Durchführung der Prüfungen ist durch den Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu erstellen und Westnetz dem VNB auf Verlangen vorzulegen. Nachweispflichtige Prüfungen zur Inbetriebsetzung der Wandler und des Schutzes Die Strom- und Spannungswandlerkreise sind auf Isolation, Phasenzuordnung, sekundäre Erdung und Bürde zu prüfen. Bei umschaltbaren Stromwandlern ist die finale Übersetzung zu prüfen und zu dokumentieren. Die Stromwandlererdung wird an der ersten sekundären Klemmstelle, vorzugsweise am Klemmbrett der Stromwandler, gefordert. Die sekundäre Stromwandlererdung am Schutzgerät wird nicht zugelassen. Die Bürdenmessung ist mit der Primärprüfung bei Wandlernennstrom durchzuführen. Die korrekte Schaltung und Erdung der Messwicklungen (2a-2n; da-dn) ist durch eine Primärprüfung Pri- märprüfung mit Wechsel- oder Drehstrom nachzuweisen. Durch Sekundär- und Primärprüfungen sind die Wirksamkeiten der Schutzsysteme UMZ-UMZ- Schutz, Erdschlussschutz, Q/U- U-Schutz und übergeordneter Entkupplungsschutz nachzuweisennachzuwei- sen. Es ist eine Richtungsprüfung durchzuführen und die Melde- und Auslösefunktion bei Erdkurzschluss Erd- kurzschluss Vorwärtsrichtung (vorwärts = in Richtung Kundennetz) nachzuweisen. Die Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall sowie die Mitnahme- Mitnah- me- und Freigabefunktion über das Steuerkabel zur WestnetzVNB-eigenen Umspannanlage (siehe Anhang L) ist zu überprüfen und zu dokumentieren, sofern vorhanden. Die Netzschaltung der Kundenstation erfolgt nur bei Vorlage und Freigabe folgender Prüfnachweise Prüf- nachweise (sofern vorhanden): Prüfprotokoll übergeordneter Entkupplungsschutz; Prüfprotokoll Distanzschutz/UMZ-Schutz; Prüfprotokoll Erdschlussrichtungserfassung; Prüfprotokoll Q/U-Schutz ; Prüfprotokoll Strom-Spannungswandler; Prüfprotokoll der USV und Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder SchutzrelaisausfallSchutzre- laisausfall. Nach Inbetriebsetzung der Übergabestation sind, sofern vorhanden, die Mitnahme- und Freigabefunktion Frei- gabefunktion über das Steuerkabel zum Westnetz -eigenen VNB-eigenen Umspannwerk zu überprüfen und dokumentieren do- kumentieren (weitere Details siehe Anhang K). Funktionslos gewordene Betriebsmittel sind zu deaktivieren/kurzzuschließen bzw. zurück zu bauen (Schutzrelais WIP1 und XU2-AC, Stromwandler, Prüfsteckdosen usw.). Zu 6.4 Störschreiber Störschreiber‌ Sofern ein Störschreiber eingesetzt werden soll, beschafft und installiert der Anlagenbetreiber Anlagenbetrei- ber den Schreiber zur Aufzeichnung von Störungen und zur Erfassung der Spannungsqualität Spannungsquali- tät (nachfolgend Störschreiber). Der Störschreiber verbleibt im Eigentum des AnschlussnehmersAnschluss- nehmers. Der Störschreiber-Typ ist mit Westnetz dem VNB abzustimmen. Xxxxxxxx Der VNB installiert und betreibt eine nachrichtentechnische Verbindung zum Störschreiber. Dazu stellt der Anschlussnehmer Westnetz dem VNB unentgeltlich Raum zur Verfügung. Falls Westnetz der VNB auf eine nachrichtentechnische Verbindung zum Störschreiber verzichtet oder diese nicht zur Verfügung steht, ist der Anschlussnehmer verpflichtet den Störschreiber auf Anforderung der Westnetz Anfor- derung des VNB auszulesen und die Daten innerhalb von 3 Werktagen Westnetz dem VNB im ComtradeComt- rade-Format zur Verfügung zu stellen. Die Parametrierung des Störschreibers ist mit Westnetz dem VNB abzustimmen. Die Grenzwerte richten rich- ten sich nach der Europäischen Norm EN 50160. Die Messung der für den Störschreiber erforderlichen Spannungen und Ströme in der Übergabestation Über- gabestation hat grundsätzlich auf der Mittelspannungsseite zu erfolgen. Im Fall von Erzeugungsanlagen die nach dem Einzelnachweisverfahren zertifiziert werden sollen ist ergänzend zum Störschreiber in der Übergabestation ein weiterer Störschreiber an der Erzeugungseinheit gemäß Kapitel 11.6.1 erforderlich. In Abhängigkeit der Genauigkeitsanforderungen des der Störschreibers können höhere Anforderungen Anforde- rungen an die Strom- und Spannungswandler erforderlich werden. Die Auswahl der Wandler ist daher frühzeitig mit Westnetz dem VNB abzustimmen. Zu 7 AbrechnungsmessungAbrechnungsmessung‌ Zu 7.1 Allgemeines‌ Zu 7.2 Zählerplatz‌ Zum Einbau der Mess- und Steuer- sowie der Kommunikationseinrichtungen ist in der Über- gabestation ein Zählerwechselschrank mindestens der Größe I vorzusehen bzw. Zähler- schränke/Industrieschränke einzusetzen, deren Zählerplatzflächen für Dreipunktbestfesti- gung nach DIN VDE 0603-1 (VDE0603-1) Zählerplätze auszuführen sind. Zu 7.3 Netz-Steuerplatz‌ Zu 7.4 Messeinrichtungen‌ Lastgangzähler sind als indirekt-messende Lastgangzähler für Wirk- und Blindenergie mit der Genauigkeitsklasse entsprechend der VDE-AR-N 4400, zur fortlaufenden Registrierung der Zählwerte für alle Energieflussrichtungen im Zeitintervall von ¼-Stunden vorzusehen. Die Blindenergie ist in 4 Quadranten zu messen. Ist bei Erzeugungsanlagen eine einheitenscharfe Abrechnung erforderlich, hat der Anlagen- betreiber (der Erzeugungsanlage) dafür Sorge zu tragen, dass eine geeichte Messeinrich- tung (bei neuem Zähler: Konformitätserklärung des Herstellers) für jede Erzeugungseinheit durch einen Messstellenbetreiber gemäß Messstellenbetriebsgesetz installiert wird. Der Messstellenbetreiber stellt grundsätzlich den Zähler und die abrechnungsrelevanten Zu- satzeinrichtungen zur Verfügung und verantwortet deren Montage, Betrieb und Wartung. Erfolgt der Messstellenbetrieb durch den VNB in seiner Rolle als grundzuständiger Messstel- lenbetreiber, so stellt er dem Anschlussnutzer für die Datenregistrierung und Datenübertra- gung auf Wunsch, sofern technisch möglich, Steuerimpulse aus der Abrechnungsmessein- richtung ohne Gewährleistung zur Verfügung. Die Kosten hierfür trägt der Anschlussnutzer. Wird aus einer Mittelspannungs-Übergabestation ein weiterer Anschlussnutzer (Unterab- nehmer) versorgt, so sind die hierfür verwendeten Messeinrichtungen nach dem gleichen Standard und damit ebenfalls als Lastgangmessung oder als intelligentes Messsystem auf- zubauen. Dies gilt auch für die für den Eigenbedarf bezogene Wirk- und Blindarbeit.

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Samples: Technische Anschlussbedingungen