Hausanschlusskosten Musterklauseln

Hausanschlusskosten. Der Kunde erstattet dem FVU die bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für eine Änderung des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Kunden veranlasst werden. Als Änderung gilt auch die Stilllegung der Kundenanlage.
Hausanschlusskosten. Die Hausanschlusskosten regeln sich nach § 10 AVBFernwärmeV. Die Hausanschlusskosten beinhalten die Verbindung der Übergabestation mit dem Verteilnetz zwischen Grundstücksgrenze und Übergabestation im Privatgrund einschließlich Erdarbeiten inkl. Verfüllen und Verdichten (ohne die Wiederherstellung von Oberflächen), Durchbruch der Kelleraußenwand und wasserdichtem Wiederverschließen, sowie alle nötigen Wanddurchbrüche. Für die Herstellung der Rohrleitungstrassen wird je nach Trassenlänge außen bzw. Verrohrung innen metergenau abgerechnet.
Hausanschlusskosten. Die Hausanschlusskosten regeln sich nach § 10 AVBFernwärmeV und beinhalten die Erstellung bzw. Änderung/ Erweiterung des Hausanschlusses als Verbindung des Verteilnetzes mit der Kundenanlage bis 35 kW Wärmeleistung. Hausanschlüsse mit einer Wärmeleistung > 35 kW sind gesondert anzufragen. Start 4.990,00 € netto (5.938,10 € brutto) Basis 4.990,00 € netto (5.938,10 € brutto) Basis Plus 7.490,00 € netto (8.913,10 € brutto) Spar 9.990,00 € netto (11.888,10 € brutto) Für die Herstellung der Rohrleitungstrasse wird je nach Trassenlänge außen bzw. Verrohrung innen (in Summe) für die ersten 10 Meter fällig: 100,00 €/m netto (119,00 €/m brutto). Für Hausanschlüsse mit einer Trassenlänge größer als 10 Meter (in Summe außen und innen) werden für jeden weiteren Trassenmeter (ohne die Wiederherstellung von Oberflächen) bzw. für jeden Meter innen zu verlegende Verrohrung veranschlagt: 225,00 €/m netto (267,75 €/m brutto). Die Hausanschlusskosten beinhalten die Verbindung der Übergabestation mit dem Verteilnetz zwischen Grundstücksgrenze und Übergabestation im Privatgrund einschließlich Erdarbeiten inkl. Verfüllen und Verdichten (ohne die Wiederherstellung von Oberflächen), Durchbruch der Kelleraußenwand und wasserdichtem Wiederverschließen, sowie alle nötigen Wanddurchbrüche.
Hausanschlusskosten. (§ 10 AVBWasserV)
Hausanschlusskosten. Der Anschlussnehmer/Kunde erstattet dem FVU die bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für eine Änderung des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer/Kunden veranlasst wer- den. Als Änderung gilt auch die Stilllegung der Kundenanlage.
Hausanschlusskosten. 2.1 Der Anschlussnehmer erstattet Mainova die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses, d.h. der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage, beginnend an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endend an der Hauptabsperreinrichtung innerhalb des Gebäudes.
Hausanschlusskosten. 7.1 Der Eigentümer hat die Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses einschließlich aller erforderlichen Einrichtung selbst zu tragen.
Hausanschlusskosten. Der Anschlussnehmer erstattet der SWE die bei wirt- schaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für eine Änderung des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Kundenanlage er- forderlich oder aus anderen Gründen vom Anschluss- nehmer/Kunden veranlasst werden. Als Änderung gilt auch die Stilllegung der Kundenanlage.
Hausanschlusskosten. 2.1. Der Anschlussnehmer erstattet der GWO die bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für eine Änderung des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst werden.
Hausanschlusskosten. Der Eigentümer hat für die Errichtung des Hausanschlusses folgende vom Gemeinderat der Ge- meinde Brigachtal beschlossene Kosten zu tragen: Mehrlängenzuschlag (ab dem 11 Meter Graben) je Laufmeter 57,98 € / Netto (bei Einfamilienhäusern wird eine Netzabschlussdose, bei Mehrfamilien- häusern eine Spleißbox, benötigt) Bei Mehrfamilienhäusern: Bitte angeben, wie viele Wohneinheiten sich in ihrem Haus befinden: Anzahl:  2  3  4  Die Hausanschlusskosten können durch Eigenleistung ermäßigt werden. Die Eigenleistung umfasst das Herstellen und Wiederverfüllen des Leitungsgrabens ab Grundstücksgrenze bis Außenmauer Gebäude, sowie die Kernbohrung ins Gebäude nach den technischen Vorgaben der Gemeinde. Das Verlegen des Glasfaserkabels bleibt Sache der Gemeinde. Im Falle der Eigenleistung vermindert sich der Betrag für den Hausanschluss um Eigenleistung wird erbracht:  Ja  Nein 504,20 € / Netto Der Anspruch der Gemeinde auf Erstattung der Hausanschlusskosten wird mit Fertigstellung des Hausanschlusses fällig.