Common use of Erfindungen, Schutzrechte Clause in Contracts

Erfindungen, Schutzrechte. 6.1 An schutzfähigem Know-how und Erfindungen des Lieferanten, welche dem Leistungsgegenstand zugrunde liegen oder in ihm verkörpert sind oder durch Entwicklungsleistungen während der Vertragsbeziehung entstanden sind, räumt der Lieferant bereits hiermit dem Besteller ein unentgeltliches, übertragbares, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein. Der Lieferant stellt organisatorisch sicher, dass er seiner Verpflichtung zur Nutzungseinräumung genügen kann.

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Samples: www.zelisko.com, www.knorr-bremse.de, powertech-converter.com