Common use of Ergänzende Bestimmungen für alle Versicherungen Clause in Contracts

Ergänzende Bestimmungen für alle Versicherungen. Ergänzende Bestimmungen für alle Versicherungen Unser Ziel ist es, erstklassige Leistungen zu bieten. Ebenso ist es uns wichtig, auf Ihre Anliegen einzugehen. Sollten Sie einmal mit unse- ren Produkten oder unserem Service nicht zufrieden sein, teilen Sie uns dies bitte direkt mit. Sie können uns Ihre Beschwerden zu Vertrags- oder Schadenfragen auf jedem Kommunikationsweg zukommen lassen. Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 (0) 89 • 62424 • 460, schriftlich per E-Mail an xxxxxxx-xxxxx@xxxxxxx.xxx bzw. per Post an AWP P&C S.A., Beschwerdemanagement, Bahnhofstraße 16, D–00000 Xxxxxxxx (xxx Xxxxxxx). Nähere Informationen zu unserem Beschwerdeprozess finden Sie unter xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx. An Streitbeilegungs- verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil. Darüber hinaus können Sie sich für Beschwerden aus allen Versiche- rungssparten an die zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, X–00000 Xxxx, wenden (xxx.xxxxx.xx). Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, soweit internati- onales Recht nicht entgegensteht. Klagen aus dem Versicherungsver- trag können vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person bei dem Gericht des Geschäftssitzes oder der Niederlassung des Versi- cherers erhoben werden. Ist der Versicherungsnehmer oder die versi- cherte Person eine natürliche Person, so können Klagen auch vor dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Allgemeine Hinweise für den Schadenfall Die versicherte Person hat den Schaden möglichst gering zu halten und nachzuweisen. Sichern Sie deshalb in jedem Fall geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z. B Schadenbestätigung, Attest) und zum Umfang des Schadens (z. B. Rechnungen, Belege). Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird, abhandenkommt oder verspätet ausgeliefert wird, melden Sie dies bitte unverzüg- lich dem Beförderungsunternehmen. Stellen Sie den Schaden erst spä- ter (etwa beim Auspacken) fest, müssen Sie dies dem Beförderungsun- ternehmen innerhalb von sieben Tagen nach der Annahme schriftlich nachmelden. Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle. Xxxxxx Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben. Ist die Teilnahme an einer Reise durch ein versichertes Ereignis (s. § 2 AVB RR 14 KI) unzumutbar bzw. unmöglich, so müssen Sie die Reise unverzüglich stornieren und AWP unterrichten. Zahlen Sie die vertragsgemäß anfallenden Stornokosten beim Veran- stalter oder bei Ihrer Buchungsstelle. AWP ersetzt Ihnen diese Kosten im Versicherungsfall abzüglich des bedingungsgemäßen Selbstbehalts. Dazu benötigt AWP: • Reisebestätigung mit Xxxxxx der gebuchten Leistung, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises; • Stornokostenrechnung; • Schadennachweis, z. B. ärztliches Attest (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsbeginn und Befund) oder polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls und dergleichen. Einen Vordruck für ein ärztliches Attest können Sie bei AWP anfordern. Ist die planmäßige Beendigung der Reise durch ein versichertes Ereignis (s. § 2 AVB RA 14 KI) unzumutbar bzw. unmöglich, dann reichen Sie zur Erstattung von Kosten gemäß § 1, Nr. 2 AVB RA 14 KI bitte folgende Unterlagen ein: • Reisebestätigung mit Xxxxxx der gebuchten Leistung, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises; • Belege über zusätzliche Rückreisekosten und Abrechnung des Reiseveranstalters über die nicht genutzten Leistungen; • Schadennachweis, z. B. ärztliches Attest vom Arzt am Urlaubsort (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsbeginn und Befund) oder polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls und dergleichen. Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten, insbesondere vor Klinikaufenthalten, bitte unverzüglich an die Assistance, damit eine adäquate Behandlung sichergestellt und notfalls der Rücktransport veranlasst werden kann. Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Assistance, die im Versicherungsfall alles Nötige in die Wege leitet und Sie über die weiteren Schritte informiert. Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Assistance, die im Leis- tungsfall alles Nötige in die Wege leitet und Sie über die weiteren Schritte informiert.

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Samples: mlp.de

Ergänzende Bestimmungen für alle Versicherungen. Ergänzende Bestimmungen für alle Versicherungen Beschwerdehinweis: Unser Ziel ist es, erstklassige Leistungen zu bieten. Ebenso ist es uns wichtig, auf Ihre Anliegen einzugehen. Sollten Sie einmal mit unse- ren unseren Produkten oder unserem Service nicht zufrieden sein, teilen Sie uns dies bitte direkt mit. Sie können uns Ihre Beschwerden zu Vertrags- oder Schadenfragen auf jedem Kommunikationsweg zukommen lassen. Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 (0) 89 • 62424 • +49.89.6 24 24-460, schriftlich per E-Mail an xxxxxxx-xxxxx@xxxxxxx.xxx bzw. per Post an AWP P&C S.A., Beschwerdemanagement, Bahnhofstraße 16, D–00000 D - 00000 Xxxxxxxx (xxx Xxxxxxx). Nähere Informationen zu unserem Beschwerdeprozess finden Sie unter xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx. An Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil. Darüber hinaus können Sie sich für Beschwerden aus allen Versiche- rungssparten Versicherungssparten an die zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, X–00000 X - 00000 Xxxx, wenden (xxx.xxxxx.xxwww. xxxxx.xx). Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, soweit internati- onales internationales Recht nicht entgegensteht. Klagen aus dem Versicherungsver- trag Versicherungsvertrag können vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person bei dem Gericht des Geschäftssitzes oder der Niederlassung des Versi- cherers Versicherers erhoben werden. Ist der Versicherungsnehmer oder die versi- cherte Person eine natürliche Person, so können Klagen auch vor dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Allgemeine Hinweise für den Schadenfall Die versicherte Person hat den Schaden möglichst gering zu halten und nachzuweisen. Sichern Sie deshalb in jedem Fall geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z. B B. Schadenbestätigung, Attest, Polizeiprotokoll) und zum Umfang des Schadens (z. B. Rechnungen, Belege). Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird, abhandenkommt oder verspätet ausgeliefert wird, melden Sie dies bitte unverzüg- lich dem Beförderungsunternehmen. Stellen Sie den Schaden erst spä- ter (etwa beim Auspacken) fest, müssen Sie dies dem Beförderungsun- ternehmen innerhalb von sieben Tagen nach der Annahme schriftlich nachmelden. Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, eine Anzeige Strafanzeige bei der nächsten nächst erreichbaren Polizeidienststelle. Xxxxxx Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben. Ist die Teilnahme an einer Reise durch ein versichertes Ereignis (s. § 2 AVB RR 14 KI) unzumutbar bzw. unmöglich, so müssen Bitte melden Sie die Reise das Abhandenkommen eines versicherten Mobiltelefons auch unverzüglich stornieren und AWP unterrichten. Zahlen Sie die vertragsgemäß anfallenden Stornokosten beim Veran- stalter oder bei Ihrer Buchungsstelle. AWP ersetzt Ihnen diese Kosten im Versicherungsfall abzüglich des bedingungsgemäßen Selbstbehalts. Dazu benötigt AWP: • Reisebestätigung mit Xxxxxx der gebuchten Leistung, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises; • Stornokostenrechnung; • Schadennachweis, z. B. ärztliches Attest (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsbeginn und Befund) oder polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls und dergleichen. Einen Vordruck für ein ärztliches Attest können Sie bei AWP anfordern. Ist die planmäßige Beendigung der Reise durch ein versichertes Ereignis (s. § 2 AVB RA 14 KI) unzumutbar bzw. unmöglich, dann reichen Sie zur Erstattung von Kosten gemäß § 1, Nr. 2 AVB RA 14 KI bitte folgende Unterlagen ein: • Reisebestätigung mit Xxxxxx der gebuchten Leistung, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises; • Belege über zusätzliche Rückreisekosten und Abrechnung des Reiseveranstalters über die nicht genutzten Leistungen; • Schadennachweis, z. B. ärztliches Attest vom Arzt am Urlaubsort (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsbeginn und Befund) oder polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls und dergleichen. Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten, insbesondere vor Klinikaufenthalten, bitte unverzüglich an die AssistanceTelefongesellschaft, damit eine adäquate Behandlung sichergestellt und notfalls Sperrung der Rücktransport SIM-Karte veranlasst werden kann. Benachrichtigen Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei der nächst erreichbaren Polizeidienststelle. Xxxxxx Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die AssistanceAnzeigenerstattung geben. Bitte melden Sie das Abhandenkommen der Kreditkarte auch unverzüglich dem in den Vertragsdaten genannten Service-Center, damit eine Sperrung der Kredit- bzw. sonstigen Zahlungskarte veranlasst werden kann. Bitte reichen Sie folgende Belege ein: • eine Kopie des Kontoauszuges, der die unberechtigte Nutzung der Kredit- oder sonstigen Zahlungskarten dokumentiert; • Kopie(n) des in dieser Angelegenheit mit dem Kartenaussteller geführten Schriftwechsels und • eine Kopie der Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle Bitte reichen Sie im Versicherungsfall alles Nötige in Schadenfall – bei Einzelkarten unverzüglich nach Eintritt des versicherten Grundes, bei Dauerkarten / Abonnements unverzüglich nach Saisonende – folgende Unterlagen bei Tenerity ein: •Versicherungsnachweis; •das / die Wege leitet und Sie Original/e der nicht entwerteten Einzel- / Dauerkarten bzw. des Abo-Ausweises oder die Kopie die- ser Dokumente mit einer Bestätigung des Veranstalters über die weiteren Schritte informiertnicht besuchte/n Veranstaltung/en, für wel- che die Einzel- / Dauerkarte bzw. Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Assistance, die im Leis- tungsfall alles Nötige in die Wege leitet und Sie das Abo nicht eingesetzt wurde; • Kontoauszug oder Rechnung über die weiteren Schritte informiertEintrittskarte/n • die entsprechenden Nachweise für den Eintritt des Versicherungsfalles gemäß § 5, Nr. 3 und 4 AVB TV (z. B. ärztliches Attest).

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Samples: www.giroprivileg.de

Ergänzende Bestimmungen für alle Versicherungen. Ergänzende Bestimmungen für alle Versicherungen Beschwerdehinweis: Unser Ziel ist es, erstklassige Leistungen zu bieten. Ebenso ist es uns wichtig, auf Ihre Anliegen einzugehen. Sollten Sie einmal mit unse- ren unseren Produkten oder unserem Service nicht zufrieden sein, teilen Sie uns dies bitte direkt mit. Sie können uns Ihre Beschwerden zu Vertrags- oder Schadenfragen auf jedem Kommunikationsweg zukommen lassen. Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 (0) 89 • 62424 • +49.89.6 24 24-460, schriftlich per E-Mail an xxxxxxx-xxxxx@xxxxxxx.xxx bzw. per Post an AWP P&C S.A., Beschwerdemanagement, Bahnhofstraße 16Xxxxxxxxxxxxx 00, D–00000 X-00000 Xxxxxxxx (xxx Xxxxxxx). Nähere Informationen zu unserem Beschwerdeprozess finden Sie unter xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx. An Streitbeilegungs- verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil. Darüber hinaus können Sie sich für Beschwerden aus allen Versiche- rungssparten Versicherungssparten an die zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, X–00000 X-00000 Xxxx, wenden (xxx.xxxxx.xx). Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, soweit internati- onales internationales Recht nicht entgegensteht. Klagen aus dem Versicherungsver- trag Versicherungsvertrag können vom Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder der versicherten Person bei dem Gericht des Geschäftssitzes oder der Niederlassung des Versi- cherers Versicherers erhoben werden. Ist der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer oder die versi- cherte versicherte Person eine natürliche Person, so können Klagen auch vor dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Allgemeine Hinweise für den Was ist in jedem Schadenfall zu tun? Die versicherte Person hat den Schaden möglichst gering zu halten und nachzuweisennachzu- weisen. Sichern Sie deshalb in jedem Fall geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z. B Schadenbestätigung, Attest) und zum Umfang des Schadens (z. B. RechnungenRechnun- gen, Belege). Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird, abhandenkommt oder verspätet ausgeliefert wird, melden Sie dies bitte unverzüg- lich dem Beförderungsunternehmen. Stellen Sie den Schaden erst spä- ter (etwa beim Auspacken) fest, Was müssen Sie dies dem Beförderungsun- ternehmen innerhalb von sieben Tagen nach der Annahme schriftlich nachmelden. Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten tun, wenn fraglich ist, ob Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle. Xxxxxx Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben. Ihre Reise antreten können? Ist die Teilnahme an einer Reise durch ein versichertes Ereignis (s. § 2 AVB RR 14 KI) unzumutbar bzw. unmöglich, so müssen Sie die Reise unverzüglich stornieren und AWP unterrichten. Achtung: Tritt eine erhoffte Heilung oder Besserung nach Eintritt einer schweren Krankheit oder Unfallverletzung nicht ein und wird deshalb später storniert, so ersetzt AWP nicht die höheren Stornokosten, die dadurch entstehen. Zahlen Sie die vertragsgemäß vertragsge- mäß anfallenden Stornokosten beim Veran- stalter Veranstalter oder bei Ihrer Buchungsstelle. AWP ersetzt Ihnen diese Kosten im Versicherungsfall abzüglich des bedingungsgemäßen bedingungsge- mäßen Selbstbehalts. Dazu benötigt AWP: • Reisebestätigung mit Xxxxxx der gebuchten Leistung, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises; . Stornokostenrechnung; Stornokostenrechnung • Schadennachweis, z. B. ärztliches Attest (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsbeginn und Befund) oder polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls Unglücks- falls und dergleichen. Einen Vordruck für ein ärztliches Attest können Sie bei AWP anfordern. Was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden können? Ist die planmäßige Beendigung der Reise durch ein versichertes versicherte Ereignis (s. § 2 AVB RA 14 KI) unzumutbar bzw. unmöglich, dann reichen Sie zur Erstattung von Kosten gemäß § 1, Nr. 2 AVB RA 14 KI bitte folgende Unterlagen ein: • Reisebestätigung mit Xxxxxx der gebuchten Leistung, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises; . • Belege über zusätzliche Rückreisekosten und Abrechnung des Reiseveranstalters über die nicht genutzten Leistungen; . • Schadennachweis, z. B. ärztliches Attest vom Arzt am Urlaubsort (mit GeburtsdatumGeburts- datum, Krankheits- und Behandlungsbeginn und Befund) oder polizeiliche Bestätigung Be- stätigung eines Unglücksfalls und dergleichen. Wie verhalten Sie sich bei Krankheit, Verletzung oder anderen Notfällen während der Reise? Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten, insbesondere vor Klinikaufenthalten, bitte unverzüglich an die Assistance, damit eine adäquate Behandlung Be- handlung sichergestellt und notfalls der Rücktransport veranlasst werden kann. Für die Erstattung Ihrer vor Ort verauslagten Kosten reichen Sie bitte Originalrech- nungen und/oder -rezepte ein. Wichtig: Aus den Rechnungen müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen. Rezepte müssen Angaben über die ver- ordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten. Woran müssen Sie denken, wenn Ihr Gepäck beschädigt, gestohlen oder verspätet ausgeliefert wird? Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird, abhanden kommt oder verspätet ausgeliefert wird, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Beförderungsunterneh- men. Stellen Sie den Schaden erst später (etwa beim Auspacken) fest, müssen Sie dies dem Beförderungsunternehmen innerhalb von sieben Tagen nach der Annah- me schriftlich nachmelden. Wichtig: Die Fluggesellschaften und die Bahn stellen Schadenbestätigungen aus, die Sie bei AWP einreichen müssen. Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle. Xxxxxx Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben. Was ist bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs zu tun? Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Assistance, die im Versicherungsfall alles Nötige in die Wege leitet und Sie über die weiteren Schritte informiert. Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Assistance, die im Leis- tungsfall alles Nötige in die Wege leitet und Sie über die weiteren Schritte informiert.

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Samples: www.flessabank.de

Ergänzende Bestimmungen für alle Versicherungen. Ergänzende Bestimmungen für alle Versicherungen Beschwerdehinweis: Unser Ziel ist es, erstklassige Leistungen zu bieten. Ebenso ist es uns wichtig, auf Ihre Anliegen einzugehen. Sollten Sie einmal mit unse- ren unseren Produkten oder unserem Service nicht zufrieden sein, teilen Sie uns dies bitte direkt mit. Sie können uns Ihre Beschwerden zu Vertrags- oder Schadenfragen auf jedem Kommunikationsweg zukommen lassen. Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 (0) 89 • 62424 • +49.89.6 24 24-460, schriftlich per E-Mail an xxxxxxx-xxxxx@xxxxxxx.xxx bzw. per Post an AWP P&C S.A., Beschwerdemanagement, Bahnhofstraße 16, D–00000 D - 00000 Xxxxxxxx (xxx Xxxxxxx). Nähere Informationen zu unserem Beschwerdeprozess finden Sie unter xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx. An Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil. Darüber hinaus können Sie sich für Beschwerden aus allen Versiche- rungssparten Versicherungssparten an die zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, X–00000 X - 00000 Xxxx, wenden (xxx.xxxxx.xxwww. xxxxx.xx). Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, soweit internati- onales internationales Recht nicht entgegensteht. Klagen aus dem Versicherungsver- trag Versicherungsvertrag können vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person bei dem Gericht des Geschäftssitzes oder der Niederlassung des Versi- cherers Versicherers erhoben werden. Ist der Versicherungsnehmer oder die versi- cherte Person eine natürliche Person, so können Klagen auch vor dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Allgemeine Hinweise für den Schadenfall Die versicherte Person hat den Schaden möglichst gering zu halten und nachzuweisen. Sichern Sie deshalb in jedem Fall geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z. B B. Schadenbestätigung, Attest, Polizeiprotokoll) und zum Umfang des Schadens (z. B. Rechnungen, Belege). Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird, abhandenkommt oder verspätet ausgeliefert wird, melden Sie dies bitte unverzüg- lich dem Beförderungsunternehmen. Stellen Sie den Schaden erst spä- ter (etwa beim Auspacken) fest, müssen Sie dies dem Beförderungsun- ternehmen innerhalb von sieben Tagen nach der Annahme schriftlich nachmelden. Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, eine Anzeige Strafanzeige bei der nächsten nächst erreichbaren Polizeidienststelle. Xxxxxx Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben. Ist die Teilnahme an einer Reise durch ein versichertes Ereignis (s. § 2 AVB RR 14 KI) unzumutbar bzw. unmöglich, so müssen Bitte melden Sie die Reise das Abhandenkommen eines versicherten Mobiltelefons auch unverzüglich stornieren und AWP unterrichten. Zahlen Sie die vertragsgemäß anfallenden Stornokosten beim Veran- stalter oder bei Ihrer Buchungsstelle. AWP ersetzt Ihnen diese Kosten im Versicherungsfall abzüglich des bedingungsgemäßen Selbstbehalts. Dazu benötigt AWP: • Reisebestätigung mit Xxxxxx der gebuchten Leistung, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises; • Stornokostenrechnung; • Schadennachweis, z. B. ärztliches Attest (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsbeginn und Befund) oder polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls und dergleichen. Einen Vordruck für ein ärztliches Attest können Sie bei AWP anfordern. Ist die planmäßige Beendigung der Reise durch ein versichertes Ereignis (s. § 2 AVB RA 14 KI) unzumutbar bzw. unmöglich, dann reichen Sie zur Erstattung von Kosten gemäß § 1, Nr. 2 AVB RA 14 KI bitte folgende Unterlagen ein: • Reisebestätigung mit Xxxxxx der gebuchten Leistung, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises; • Belege über zusätzliche Rückreisekosten und Abrechnung des Reiseveranstalters über die nicht genutzten Leistungen; • Schadennachweis, z. B. ärztliches Attest vom Arzt am Urlaubsort (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsbeginn und Befund) oder polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls und dergleichen. Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten, insbesondere vor Klinikaufenthalten, bitte unverzüglich an die AssistanceTelefongesellschaft, damit eine adäquate Behandlung sichergestellt und notfalls Sperrung der Rücktransport SIM-Karte veranlasst werden kann. Benachrichtigen Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei der nächst erreichbaren Polizeidienststelle. Xxxxxx Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die AssistanceAnzeigenerstattung geben. Bitte melden Sie das Abhandenkommen der Kreditkarte auch unverzüglich dem in den Vertragsdaten genannten Service-Center, damit eine Sperrung der Kredit- bzw. sonstigen Zahlungskarte veranlasst werden kann. Bitte reichen Sie folgende Belege ein: • eine Kopie des Kontoauszuges, der die unberechtigte Nutzung der Kredit- oder sonstigen Zahlungskarten dokumentiert; • Kopie(n) des in dieser Angelegenheit mit dem Kartenaussteller geführten Schriftwechsels und • eine Kopie der Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle Bitte reichen Sie im Versicherungsfall alles Nötige in Schadenfall – bei Einzelkarten unverzüglich nach Eintritt des versicherten Grundes, bei Dauerkarten / Abonnements unverzüglich nach Saisonende – folgende Unterlagen bei Affinion ein: • Versicherungsnachweis; • das / die Wege leitet und Sie Original/e der nicht entwerteten Einzel- / Dauerkarten bzw. des Abo-Ausweises oder die Kopie die- ser Dokumente mit einer Bestätigung des Veranstalters über die weiteren Schritte informiertnicht besuchte/n Veranstaltung/en, für wel- che die Einzel- / Dauerkarte bzw. Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Assistance, die im Leis- tungsfall alles Nötige in die Wege leitet und Sie das Abo nicht eingesetzt wurde; • Kontoauszug oder Rechnung über die weiteren Schritte informiertEintrittskarte/n • die entsprechenden Nachweise für den Eintritt des Versicherungsfalles gemäß § 5, Nr. 3 und 4 AVB TV (z. B. ärztliches Attest).

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Samples: www.giroprivileg.de