Erhalt nicht lesbarer Unterlagen. Etwaige Kommunikationsdaten, die der Anleger erhält und die aus technischen Gründen nicht lesbar sind, wird der Anleger bei der USB reklamieren. Die USB wird dann unverzüg- lich nach der Reklamation des Anlegers dem Anleger technisch einwandfreie Unterlagen zur Verfügung stellen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die USB dem Anleger die Kommunikationsdaten per Post zukommen lassen.
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