Common use of Erhebung von Einwendungen und Berichtigung von Zahlungsvorgängen Clause in Contracts

Erhebung von Einwendungen und Berichtigung von Zahlungsvorgängen. Z 16. (1) Der Kunde hat Erklärungen des Kreditinstituts, die sich nicht auf Zahlungsdienste beziehen (wie z.B. Bestätigungen von erteilten Aufträgen zu Finanzinstrumenten und Anzeigen über de- ren Ausführung und Abschlussbestätigungen, Auszüge, Rech- nungsabschlüsse und sonstige Abrechnungen im Kredit- und Fremdwährungsgeschäft, Depotauszüge bzw. -aufstellungen), auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Ein- wendungen unverzüglich, längstens innerhalb von zwei Monaten, zu erheben. Gehen dem Kreditinstitut zu solchen Erklärungen in- nerhalb von zwei Monaten keine Einwendungen zu, so gelten die Erklärungen als genehmigt. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung verlangen, muss dann aber nachweisen, dass die Erklärung unrichtig war. Das Kreditinstitut wird den Kunden in jeder Erklärung, für welche diese Regelung gilt, auf diese Folgen des Unterbleibens von zeitgerechten Einwendungen hinweisen.

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Erhebung von Einwendungen und Berichtigung von Zahlungsvorgängen. Z 16. (1) Der Kunde hat Erklärungen des Kreditinstituts, die sich nicht auf Zahlungsdienste beziehen (wie z.B. Bestätigungen von erteilten Aufträgen zu Finanzinstrumenten und Anzeigen über de- ren deren Ausführung und Abschlussbestätigungen, Auszüge, Rech- nungsabschlüsse Rechnungsabschlüsse und sonstige Abrechnungen im Kredit- und Fremdwährungsgeschäft, Depotauszüge bzw. -aufstellungen-aufstellun- gen), auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Ein- wendungen Einwendungen unverzüglich, längstens innerhalb von zwei Monaten, zu erheben. Gehen dem Kreditinstitut zu solchen Erklärungen in- nerhalb innerhalb von zwei Monaten keine Einwendungen zu, so gelten die Erklärungen als genehmigt. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung verlangen, muss dann aber nachweisen, dass die Erklärung unrichtig war. Das Kreditinstitut Kredi- tinstitut wird den Kunden in jeder Erklärung, für welche diese Regelung gilt, auf diese Folgen des Unterbleibens von zeitgerechten zeitge- rechten Einwendungen hinweisen.

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Erhebung von Einwendungen und Berichtigung von Zahlungsvorgängen. Z 16. (1) Der Kunde hat Erklärungen des Kreditinstituts, die sich nicht auf Zahlungsdienste beziehen (wie z.B. Bestätigungen von erteilten Aufträgen zu Finanzinstrumenten und Anzeigen über de- ren deren Ausführung und Abschlussbestätigungen, Auszüge, Rech- nungsabschlüsse Rechnungsabschlüsse und sonstige Abrechnungen im Kredit- und Fremdwährungsgeschäft, Depotauszüge bzw. -aufstellungen-aufstellun- gen), auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Ein- wendungen unverzüglich, längstens Einwendungen innerhalb von zwei Monaten, zu erhebenerhe- ben. Gehen dem Kreditinstitut zu solchen Erklärungen in- nerhalb innerhalb von zwei Monaten keine Einwendungen zu, so gelten die Erklärungen Erklä- rungen als genehmigt. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung verlangen, muss dann aber nachweisen, dass die Erklärung unrichtig war. Das Kreditinstitut wird den Kunden in jeder Erklärung, für welche diese Regelung gilt, auf diese Folgen des Unterbleibens von zeitgerechten Einwendungen hinweisen.

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Erhebung von Einwendungen und Berichtigung von Zahlungsvorgängen. Z 16. (1) Der Kunde hat Erklärungen des Kreditinstituts, die sich nicht auf Zahlungsdienste beziehen (wie z.B. Bestätigungen von erteilten Aufträgen zu Finanzinstrumenten und Finanzinstrumenten, Anzeigen über de- ren deren Ausführung und Abschlussbestätigungen, Auszüge, Rech- nungsabschlüsse Rechnungsabschlüsse und sonstige Abrechnungen im Kredit- und Fremdwährungsgeschäft, Depotauszüge bzw. -aufstellungen), –aufstellungen) auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Ein- wendungen Einwendungen unverzüglich, längstens innerhalb von zwei 2 Monaten, zu erheben. Gehen dem Kreditinstitut zu solchen gegen diese Erklärungen in- nerhalb innerhalb von zwei Monaten keine Einwendungen zu, so gelten die Erklärungen als genehmigt. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung verlangen, muss aber dann aber nachweisen, dass die Erklärung unrichtig war. Das Kreditinstitut wird den Kunden in jeder Erklärung, für welche die diese Regelung gilt, auf diese die Folgen des Unterbleibens von zeitgerechten Einwendungen hinweisen.

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