Common use of Erklärung des Patienten Clause in Contracts

Erklärung des Patienten. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich für längstens 28 Tage im Kalenderjahr pro Tag 10,00 € für Krankenhausbehandlung zu zahlen habe. Den sich ergebenden Zuzahlungsbetrag werde ich bis zum Ende meines stationären Krankenhausaufenthaltes an das Krankenhaus ent- richten. Datum Unterschrift des Patienten Befreiung liegt in Kopie vor PAT_FB_7.0178_Merkblatt Zuzahlung, 01.01.2018 Ltg. Patientenmanagement, Rev. 05 Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39Abs. 1a SGB V Worum geht es beim Entlassmanagement? Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungs-ergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Termin-vereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein. Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im An-schluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unter- stützt. Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen. Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung? Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss. Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z.B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/ Pflege-kasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung Entlassmanagement durch „Beauftragte“ außerhalb des Krankenhauses Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten. Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden? Die Einwilligung ist freiwillig. Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflege-kassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden? Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jeder-zeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen. - Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, er-klären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus. - Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken- /Pflegekasse und dem Krankenhaus. Der Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser beim Krankenhaus bzw. der Kranken-/Pflegekasse eingeht. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig. Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/Pflegekasse gern weitere Auskünfte Ihr Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke

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Erklärung des Patienten. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich für längstens 28 Tage im Kalenderjahr pro Tag 10,00 € für Krankenhausbehandlung zu zahlen habe. Den sich ergebenden Zuzahlungsbetrag werde ich bis zum Ende meines stationären Krankenhausaufenthaltes an das Krankenhaus ent- richten. Datum Unterschrift des Patienten Befreiung liegt in Kopie vor PAT_FB_7.0178_Merkblatt Zuzahlung, 01.01.2018 Ltg. Patientenmanagement, Rev. 05 Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39Abs39 Abs. 1a SGB V Worum geht es beim Entlassmanagement? Nach Abschluss Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, zur Vorbereitung der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung und zur Sicherung der Patienten aus dem KrankenhausBehandlungsergebnisse der Behandlung schlagen wir Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Anschlussversorgung nach der Entlassung vor. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungs-ergebnis zu sichern. Eine entsprechende Diese Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. z.B. Termin-vereinbarungen Terminvereinbarungen mit Ärzten, PhysiotherapeutenPsychotherapeuten, Pflegediensten Physiotherapeuten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst seinwerden. Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereitenSie haben einen rechtlichen Anspruch auf diese Unterstützung durch das Krankenhaus. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, für Sie eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus festermitteln die Mitarbeiter des Krankenhauses mit Ihnen, Ihren Angehörigen und anderen Unterstützern, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im An-schluss Anschluss an die Krankenhausbehandlung für Sie sinnvoll und erforderlich sind und leitet sind. Nach dieser Klärung leiten wir als Krankenhaus diese Maßnahmen mit Ihrer Zustimmung bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem im begrenzten Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege häusliche- (Fach-)Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement werden die Mitarbeiter des Entlassmanagements auch durch die Kranken-/Pflegekasse unter- stütztunterstützt. Die Patienten Sie als Patient werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus die Mitarbeiter des Krankenhauses informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen Ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es Sie dies wünschen, werden ihre ziehen wir auch Angehörigen oder und Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogenhinzu. Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung? Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss. Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z.B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels Sofern bei Ihnen im Laufe der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgenBehandlung Maßnahmen zum Entlassmanagement notwendig sind, mit der die Patienten ihre werden unsere Mitarbeiter Sie um Ihre schriftliche Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie sowie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/ Pflege-kasse sowie Kranken-/Pflegekasse und der damit verbundenen Datenübermittlung bitten. Entlassmanagement durch „Beauftragte“ außerhalb des Krankenhauses Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte Arzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte Arzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten. Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden? Die Einwilligung ist freiwillig. Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflege-kassen Kranken-/ Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden? Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jeder-zeit ohne Angaben von Gründen jederzeit schriftlich oder elektronisch widerrufen. - Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, er-klären erklären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus. - Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken- /Pflegekasse Kranken-/ Pflegekasse und dem Krankenhaus. Der Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser beim Krankenhaus bzw. der Kranken-/Pflegekasse eingeht. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig. Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/Pflegekasse gern weitere Auskünfte Auskünfte. Ihr Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke

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Erklärung des Patienten. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich für längstens 28 Tage im Kalenderjahr pro Tag 10,00 € für Krankenhausbehandlung zu zahlen habe. Den sich ergebenden Zuzahlungsbetrag werde ich bis zum Ende meines stationären Krankenhausaufenthaltes an das Krankenhaus ent- richten. Datum Unterschrift des Patienten Befreiung liegt Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein oder in Kopie vor diesem Jahr bereits Zuzahlungen geleistet haben, bitten wir um Vorlage der Quittungen oder des Befreiungsausweises in der stationären Patientenaufnahme. PAT_FB_7.0178_Merkblatt Zuzahlung, 01.01.2018 Ltg. Patientenmanagement, Rev. 05 Patienteninformation Patientenetikett Einwilligungserklärung zum Entlassmanagement nach (§ 39Abs39 Abs. 1a S. 9 SGB V Worum geht es beim Entlassmanagement? Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungs-ergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder V) Einwilligung in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Termin-vereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein. Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im An-schluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unter- stützt. Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen. Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung? Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss. Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werdendamit verbundene Datenverarbeitung Ich willige ein, dass das Krankenhaus Kontakt z.B. für mich ein Entlassmanagement durchführt, um mir eine lückenlose Anschlussversorgung nach meinem Krankenhausaufenthalt zu Ärzten, Heilmittelerbringern gewährleisten. Zu diesem Zweck darf das Krankenhaus die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten. Dazu gehört unter anderem die Weitergabe der erforderlichen personenbezogenen Daten (z.B. Physiotherapeuten Diagnose, Angaben über die erforderliche Anschlussbehandlung und die einzubindenden Nachsorgeinstitutionen) an meinen weiterbehandelnden Arzt und z.B. an Rehabilitationseinrichtungen, Pflegedienste oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen mussPhysiotherapeuten. Dann kann es notwendig sein🞏 ja 🞏 nein Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagement durch die Kranken-/Pflegekasse und die damit verbundene Datenverarbeitung Ich willige ein, dass das Krankenhaus meiner Kranken-/Pflegekasse die Patientendaten zu diesem Zweck an erforderlichen personenbezogenen Daten übermittelt, damit diese Beteiligten zu übermittelnbei Bedarf das Entlassmanagement unterstützen kann. Dies setzt jedoch kommt dann in Betracht, wenn bei Notwendigkeit einer Anschlussversorgung eine gemeinsame Organisation dieser Anschlussversorgung durch Krankenhaus und Krankenkasse erforderlich ist. Meine Kranken-/Pflegekasse darf die schriftliche Einwilligung ihr vom Krankenhaus übermittelten erforderlichen Daten ausschließlich zum Zwecke der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/ Pflege-kasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung Entlassmanagement durch „Beauftragte“ außerhalb des Krankenhauses Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzwverarbeiten und nutzen. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzwÜber meine Einwilligung hierzu informiert das Krankenhaus meine Kranken- /Pflegekasse. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten. Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden? Die 🞏 ja 🞏 nein Meine Einwilligung ist freiwillig. Wenn Ich kann sie jederzeit ganz oder teilweise ohne Angaben von Gründen schriftlich/elektronisch widerrufen. Willige ich nicht in das Entlassmanagement und die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oben genannten Punkte ein oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine widerrufe ich meine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies das dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflege-kassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden? Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jeder-zeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen. - Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, er-klären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus. - Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken- /Pflegekasse und dem Krankenhaus. Der Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunktnur für die Zukunft. Datum Unterschrift Ich handele als Vertreter mit Vertretungsmacht / gesetzlicher Vertreter / Betreuer Name, zu dem dieser beim Krankenhaus bzw. der Kranken-/Pflegekasse eingeht. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig. Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/Pflegekasse gern weitere Auskünfte Ihr Gemeinschaftskrankenhaus HerdeckeVorname und Anschrift des Vertreters Unterschrift des Vertreters

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Erklärung des Patienten. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich für längstens 28 Tage im Kalenderjahr pro Tag 10,00 € für Krankenhausbehandlung zu zahlen habe. Den sich ergebenden Zuzahlungsbetrag werde ich bis zum Ende meines stationären Krankenhausaufenthaltes an das Krankenhaus ent- richten. Datum Unterschrift des Patienten Befreiung liegt in Kopie vor PAT_FB_7.0178_Merkblatt Zuzahlung, 01.01.2018 Ltg. Patientenmanagement, Rev. 05 Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39Abs. 1a SGB V Worum geht es beim Entlassmanagement? Nach Abschluss Sollten Sie von der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungs-ergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant Zuzahlungspflicht befreit sein oder in diesem Jahr bereits Zuzahlungen geleistet haben, bitten wir um Vorlage der Quittungen oder des Befreiungsausweises in der stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgtPatientenaufnahme. Aber auch z. B. Termin-vereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein. Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im An-schluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes Patientenetikett Ich willige ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unter- stützt. Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen. Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung? Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss. Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z.B. für mich ein Entlassmanagement durchführt, um mir eine lückenlose Anschlussversorgung nach meinem Krankenhausaufenthalt zu Ärzten, Heilmittelerbringern gewährleisten. Zu diesem Zweck darf das Krankenhaus die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten. Dazu gehört unter anderem die Weitergabe der erforderlichen personenbezogenen Daten (z.B. Physiotherapeuten Diagnose, Angaben über die erforderliche Anschlussbehandlung und die einzubindenden Nachsorgeinstitutionen) an meinen weiterbehandelnden Arzt und z.B. an Rehabilitationseinrichtungen, Pflegedienste oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen mussPhysiotherapeuten. Dann kann es notwendig seinIch willige ein, dass das Krankenhaus meiner Kranken-/Pflegekasse die Patientendaten zu diesem Zweck an erforderlichen personenbezogenen Daten übermittelt, damit diese Beteiligten zu übermittelnbei Bedarf das Entlassmanagement unterstützen kann. Dies setzt jedoch kommt dann in Betracht, wenn bei Notwendigkeit einer Anschlussversorgung eine gemeinsame Organisation dieser Anschlussversorgung durch Krankenhaus und Krankenkasse erforderlich ist. Meine Kranken-/Pflegekasse darf die schriftliche Einwilligung ihr vom Krankenhaus übermittelten erforderlichen Daten ausschließlich zum Zwecke der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/ Pflege-kasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung Entlassmanagement durch „Beauftragte“ außerhalb des Krankenhauses Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzwverarbeiten und nutzen. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzwÜber meine Einwilligung hierzu informiert das Krankenhaus meine Kranken- /Pflegekasse. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten. Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden? Die Meine Einwilligung ist freiwillig. Wenn Ich kann sie jederzeit ganz oder teilweise ohne Angaben von Gründen schriftlich/elektronisch widerrufen. Willige ich nicht in das Entlassmanagement und die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oben genannten Punkte ein oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine widerrufe ich meine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies das dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflege-kassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden? Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jeder-zeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen. - Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, er-klären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus. - Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken- /Pflegekasse und dem Krankenhaus. Der Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunktnur für die Zukunft. Datum Unterschrift Ich handele als Vertreter mit Vertretungsmacht / gesetzlicher Vertreter / Betreuer Name, zu dem dieser beim Krankenhaus bzw. der Kranken-/Pflegekasse eingeht. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig. Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/Pflegekasse gern weitere Auskünfte Ihr Gemeinschaftskrankenhaus HerdeckeVorname und Anschrift des Vertreters

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