Common use of Erläuterung von Fachausdrücken Clause in Contracts

Erläuterung von Fachausdrücken. Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→" markiert. Beispiel: Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person • in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als alters- entsprechenden Kräfteverfalls, • die ärztlich nachzuweisen sind, • voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist, ih- ren Beruf auszuüben, • und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Bei der Bewertung unserer Kapitalanlagen können Bewertungsre- serven entstehen. Diese ergeben sich, wenn der Marktwert der Ka- pitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in unserer Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen. Für die Beschreibung der jeweiligen Bezugsgrößen, auf die sich die Überschussanteilsätze beziehen, verwenden wir versiche- rungsmathematische Begriffe. Die Bezugsgrößen hängen vor al- lem vom Baustein, vom vertraglich vereinbarten Beitrag und der Höhe des vereinbarten Garantiekapitals bei Tod ab. Wir ermitteln die Bezugsgrößen nach anerkannten Regeln der Versicherungs- mathematik. Das Deckungskapital der Versicherung wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Es ist die Basis für den Rück- kaufswert, die Ablaufleistung und die Beteiligung an den Bewer- tungsreserven. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen ge- genüber ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versicherungsleistungen finanziert werden können. Die Deckungsrückstellung wird entsprechend der Vorschriften der §§ 341 e und f des Handelsgesetzbuches (HGB) und der De- ckungsrückstellungsverordnung berechnet. Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind die Kos- ten, welche in der Beitragskalkulation berücksichtigt wurden (Ab- schluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten). Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten. Zu den Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gehören außerdem die Kosten, die aus von Ihnen veranlassten Gründen erhoben werden können. Bei Partnerversicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Regelungen in den Versicherungsbedingungen, die sich auf die versicherte Person beziehen, gelten für Partnerversicherungen ent- sprechend. Hierbei genügt es - wenn in den Versicherungsbedin- gungen nicht abweichend geregelt -, dass der in den Versiche- rungsbedingungen genannte Umstand bei einer der versicherten Personen eintritt. Das rechnungsmäßige Alter ist das jeweilige Alter der versicherten Person - wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollende- tes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind. Beispiel: Sie sind rechnerisch bereits dann 62 Jahre alt, wenn Sie in weniger als 6 Monaten Ihren 62. Geburtstag haben.

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Erläuterung von Fachausdrücken. Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→" markiert. Beispiel: Die ab Rentenbeginn garantierte Rente zahlen wir ab Rentenbe- ginn, solange die versicherte Person lebt. Ihre Höhe ergibt sich aus dem zum Rentenbeginn vorhandenen Gesamtkapital und den zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundlagen. Sie ist mindestens so hoch wie die garantierte Mindestrente. Die Aufschubdauer ist der gesamte Zeitraum vom vereinbarten Versicherungsbeginn bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Sie schließt demnach auch die Zeit bis zu einem neu vereinbarten Rentenbeginn ein, zum Beispiel bei einem Aufschieben der Leis- tung. Bankarbeitstage, auch Geschäftstage genannt, sind die Tage, an denen Kreditinstitute in Deutschland für den Publikumsverkehr ge- öffnet sind. Montag bis Xxxxxxx sind in der Regel Bankarbeitstage. Wochenenden und bundeseinheitliche Feiertage sowie der 24.12. und 31.12. sind keine Bankarbeitstage. Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person • in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als alters- entsprechenden Kräfteverfalls, • die ärztlich nachzuweisen sind, • voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist, ih- ren Beruf auszuüben, • und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Bei der Bewertung unserer Kapitalanlagen können Bewertungsre- serven entstehen. Diese ergeben sich, wenn der Marktwert der Ka- pitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in unserer Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen. Für die Beschreibung der jeweiligen Bezugsgrößen, auf die sich die Überschussanteilsätze beziehen, verwenden wir versiche- rungsmathematische Begriffe. Die Bezugsgrößen hängen vor al- lem vom Baustein, vom vertraglich vereinbarten Beitrag Alter der versicherten Person, vom Ren- tenbeginn und der Höhe des vereinbarten Garantiekapitals bei Tod ab. Wir ermitteln die Bezugsgrößen nach anerkannten Regeln der Versicherungs- mathematikVersicherungsmathe- matik. Das Deckungskapital der Versicherung wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Es ist die Basis für den Rück- kaufswert, die Ablaufleistung das Gesamtkapital und die Beteiligung an den Bewer- tungsreserven. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen ge- genüber ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versicherungsleistungen finanziert werden können. Die Deckungsrückstellung wird entsprechend der Vorschriften der §§ 341 e und f des Handelsgesetzbuches (HGB) und der De- ckungsrückstellungsverordnung berechnet. Der Garantieprozentsatz ist der Prozentsatz, den Sie bei Vertrags- schluss vereinbart haben. Wir nennen Ihnen die Höhe im Versiche- rungsschein bzw. in der Versicherungsbescheinigung. Der Garan- tieprozentsatz gibt an, in welcher Höhe die Summe der gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge zum Rentenbeginn mindestens für die Bildung der lebenslangen Rente bzw. für das Garantiekapital zur Verfügung steht. Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind die Kos- ten, welche in der Beitragskalkulation berücksichtigt wurden (Ab- schluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten). Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten. Zu den Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gehören außerdem die Kosten, die aus von Ihnen veranlassten Gründen erhoben werden können. Bei Partnerversicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Regelungen in den VersicherungsbedingungenWenn Sie eine Hinterbliebenenrente abgeschlossen haben, ist die sich auf mitversicherte Person diejenige Person, für die versicherte Person beziehen, gelten für Partnerversicherungen ent- sprechend. Hierbei genügt es - wenn in den Versicherungsbedin- gungen nicht abweichend geregelt -, dass der in den Versiche- rungsbedingungen genannte Umstand bei einer nach dem Tod der versicherten Personen eintrittPerson die Hinterbliebenenrente lebenslang gezahlt werden soll. Das rechnungsmäßige Alter ist das jeweilige Alter der versicherten Person - wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollende- tes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind. Beispiel: Sie sind rechnerisch bereits dann 62 Jahre alt, wenn Sie in weniger als 6 Monaten Ihren 62. Geburtstag haben. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versiche- rungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Versiche- rers. Diese Rückstellung bildet den handelsrechtlichen Wert der Ansprüche der Versicherungsnehmer auf künftige Überschussbe- teiligung. Sie ermöglicht es, Schwankungen - wie sie insbesondere bei Kapitalerträgen häufig vorkommen - im Zeitverlauf auszuglei- chen. Mit Tafeln können wir Wahrscheinlichkeiten für bestimmte Ereig- nisse ermitteln. Sie sind Grundlage unserer Berechnungen, mit de- nen wir die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen sicher- stellen können. • Mit Sterbetafeln können wir Wahrscheinlichkeiten für Todesfälle ermitteln. • Mit weiteren Tafeln können wir Wahrscheinlichkeiten anderer Versicherungsfälle wie zum Beispiel für den Eintritt und Wegfall der Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit ermitteln. Wir können außerdem Wahrscheinlichkeiten bestimmter Ereignisse feststellen, wie zum Beispiel für die Sterblichkeit von Berufsunfä- higen oder Pflegebedürftigen oder die Wiederverheiratung. Teilungskosten sind die Kosten, die dem Versorgungsträger durch die interne Teilung entstehen. Die ausgleichspflichtige und die aus- gleichsberechtigte Person tragen diese Kosten zu gleichen Teilen. Informationen zur Höhe der Teilungskosten können Sie Ihren Ver- sicherungsinformationen entnehmen. Die Überschussanteilsätze legen wir als Prozentsätze bestimmter Bezugsgrößen fest. Dies erfolgt jeweils für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen sowie für die verschiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffer 2.2 Teil A - Baustein Altersvorsor- ge). Die Überschussanteilsätze werden jeweils in Prozent im An- hang unseres Geschäftsberichts genannt oder dem Versicherungs- nehmer auf andere Weise mitgeteilt. Jedes Lebensversicherungsunternehmen muss einen Verantwortli- xxxx Xxxxxx bestellen. Diese Person muss zuverlässig und geeig- net sein sowie ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsma- thematik und Berufserfahrung haben. Der Verantwortliche Aktuar achtet insbesondere darauf, dass die Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllt werden können und dass bei der Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstel- lungen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (§ 141 Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Die versicherte Person muss nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmer sein. Bei Partnerver- sicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung be- antragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer als Ver- tragspartner. Den Zeitraum der Verlängerung, also den Zeitraum vom ursprüng- lich vereinbarten Rentenbeginn bis zum aufgeschobenen Renten- beginn, nennen wir zusätzliche Aufschubdauer. Die zusätzliche Aufschubdauer ist damit ein Teil der Aufschubdauer. Allianz Lebensversicherungs-AG Diese Versicherungsbedingungen wenden sich an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner.

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Erläuterung von Fachausdrücken. Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→" markiert. Beispiel: Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen liegt vor→Versicherungs- Bankarbeitstage, wenn auch Geschäftstage genannt, sind die versicherte Person • Tage, an denen Kreditinstitute in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als alters- entsprechenden Kräfteverfalls, • die ärztlich nachzuweisen Deutschland für den Publikumsverkehr ge- öffnet sind, • voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist, ih- ren Beruf auszuüben, • . Montag bis Xxxxxxx sind in der Regel Bankarbeitstage. Wochenenden und sie auch bundeseinheitliche Feiertage sowie der 24.12. und 31.12. sind keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entsprichtBankarbeitstage. Bei der Bewertung unserer Kapitalanlagen können Bewertungsre- serven entstehen. Diese ergeben sich, wenn der Marktwert der Ka- pitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in unserer Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen. Für die Beschreibung der jeweiligen Bezugsgrößen, auf die sich die Überschussanteilsätze beziehen, verwenden wir versiche- rungsmathematische Begriffe. Die Bezugsgrößen hängen vor al- lem vom Bausteinvereinbarten Beitrag, von der Höhe der vereinbarten Ren- te bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkei- ten, vom vertraglich vereinbarten Beitrag Alter der versicherten Person und von der Höhe des vereinbarten Garantiekapitals bei Tod Rentenzah- lungsdauer ab. Wir ermitteln die Bezugsgrößen nach anerkannten Regeln der Versicherungs- mathematikVersicherungsmathematik. Das Deckungskapital der Versicherung wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Es ist die Basis für den Rück- kaufswert, die Ablaufleistung und die Beteiligung an den Bewer- tungsreserven. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen ge- genüber ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versicherungsleistungen finanziert werden können. Die Deckungsrückstellung wird entsprechend der Vorschriften der §§ 341 e und f des Handelsgesetzbuches (HGB) und der De- ckungsrückstellungsverordnung berechnet. Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind die Kos- ten, welche in der Beitragskalkulation berücksichtigt wurden (Ab- schluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten). Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten. Zu den Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gehören außerdem die Kosten, die aus von Ihnen veranlassten Gründen erhoben werden können. Bei Partnerversicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Regelungen in den Versicherungsbedingungen, die sich auf die versicherte Person beziehen, gelten für Partnerversicherungen ent- sprechend. Hierbei genügt es - wenn in den Versicherungsbedin- gungen nicht abweichend geregelt -, dass der in den Versiche- rungsbedingungen genannte Umstand bei einer der versicherten Personen eintritt. Das rechnungsmäßige Alter ist das jeweilige Alter der versicherten Person - wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollende- tes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind. Beispiel: Sie sind rechnerisch bereits dann 62 Jahre alt, wenn Sie in weniger als 6 Monaten Ihren 62. Geburtstag haben.

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Erläuterung von Fachausdrücken. Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→" markiert. Beispiel: Die ab Rentenbeginn garantierte Rente zahlen wir ab Rentenbe- ginn, solange die versicherte Person lebt. Ihre Höhe ergibt sich aus der zum Ende der Aufschubdauer vorhandenen Summe aus dem Policenwert, dem Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an den Bewertungsreserven sowie dem zum Rentenbeginn berechne- ten Rentenfaktor. Sie ist mindestens so hoch wie die garantierte Mindestrente. Der Wert einer Anteileinheit des KomfortDynamik Sondervermö- gens (Anteilswert) richtet sich nach der Wertentwicklung der in die- sem Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände. Der Anteilswert wird nach dem jeweils aktuell festgelegten Bewertungs- verfahren ermittelt, das im Einklang mit den Regelungen des Kapi- talanlagegesetzbuchs (KAGB) steht. Die Aufschubdauer ist der gesamte Zeitraum vom vereinbarten Versicherungsbeginn an bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Sie schließt demnach auch die Zeit bis zu einem neu vereinbarten Rentenbeginn ein, zum Beispiel bei einem Aufschieben der Leis- tung. Bankarbeitstage, auch Geschäftstage genannt, sind die Tage, an denen Kreditinstitute in Deutschland bzw. Luxemburg für den Pu- blikumsverkehr geöffnet sind. Montag bis Xxxxxxx sind in der Regel Bankarbeitstage. Wochenenden, Feiertage in Luxemburg und bun- deseinheitliche Feiertage sowie der 24.12. und 31.12. sind keine Bankarbeitstage. Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person • in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als alters- entsprechenden Kräfteverfalls, • die ärztlich nachzuweisen sind, • voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist, ih- ren Beruf auszuüben, • und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Ihre Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen entspricht der Anzahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Anteileinheiten am KomfortDynamik Sondervermögen. Bei der Bewertung unserer Kapitalanlagen können Bewertungsre- serven entstehen. Diese ergeben sich, wenn der Marktwert der Ka- pitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in unserer Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen. Für die Beschreibung der jeweiligen Bezugsgrößen, auf die sich die Überschussanteilsätze beziehen, verwenden wir versiche- rungsmathematische Begriffe. Die Bezugsgrößen hängen vor al- lem ab vom Baustein, vom vertraglich vereinbarten Beitrag und Alter der versicherten Person, vom Rentenbeginn, von der Höhe des vereinbarten Garantiekapitals bei Tod abSicherungskapitals, von den An- teilswerten, der Anzahl der Anteileinheiten, der Höhe des Beitrags und vom Policenwert. Wir ermitteln die Bezugsgrößen nach anerkannten aner- kannten Regeln der Versicherungs- mathematikVersicherungsmathematik. Das Deckungskapital der Versicherung wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Es ist die Basis für den Rück- kaufswert, die Ablaufleistung und die Beteiligung an den Bewer- tungsreserven. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen ge- genüber ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versicherungsleistungen finanziert werden können. Die Deckungsrückstellung wird entsprechend der Vorschriften der §§ 341 e und f des Handelsgesetzbuches (HGB) und der De- ckungsrückstellungsverordnung berechnet. Das KomfortDynamik Sondervermögen setzt sich aus verschiede- nen Vermögensgegenständen zusammen. Dies sind insbesondere Aktien, Unternehmensanleihen und Staatsanleihen. Wir führen das KomfortDynamik Sondervermögen getrennt von unseren sonstigen Kapitalanlagen in einer gesonderten Abteilung unseres Siche- rungsvermögens (dem sogenannten Anlagestock). Der Wert des KomfortDynamik Sondervermögens hängt unmittelbar von der Wertentwicklung der im KomfortDynamik Sondervermögen gehal- tenen Vermögensgegenstände ab. Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind die Kos- ten, welche in der Beitragskalkulation berücksichtigt wurden (Ab- schluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten). Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten. Zu den Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gehören außerdem die Kosten, die aus von Ihnen veranlassten Gründen erhoben werden können. Bei Partnerversicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Regelungen in den VersicherungsbedingungenWenn Sie eine Hinterbliebenenrente abgeschlossen haben, ist die sich auf mitversicherte Person diejenige Person, für die versicherte Person beziehen, gelten für Partnerversicherungen ent- sprechend. Hierbei genügt es - wenn in den Versicherungsbedin- gungen nicht abweichend geregelt -, dass der in den Versiche- rungsbedingungen genannte Umstand bei einer der versicherten Personen eintritt. Das rechnungsmäßige Alter ist das jeweilige Alter nach dem Tod der versicherten Person - wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollende- tes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind. Beispiel: Sie sind rechnerisch bereits dann 62 Jahre alt, wenn Sie in weniger als 6 Monaten Ihren 62. Geburtstag habendie Hinterbliebenenrente lebenslang gezahlt werden soll.

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Erläuterung von Fachausdrücken. Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "" markiert. BeispielBei- spiel: →Versicherungsnehmer. Ab Rentenbeginn garantierte Rente: Die ab Rentenbeginn garantierte Rente zahlen wir ab Rentenbe- ginn, solange Sie leben. Ihre Höhe ergibt sich aus dem zum Ende der Aufschubdauer vorhandenen Policenwert und dem zum Ren- tenbeginn berechneten Rentenfaktor. Der Wert einer Anteileinheit (Anteilswert) richtet sich nach der Wertentwicklung der im jeweiligen Sondervermögen der Kapital- verwaltungsgesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände. Der Anteilswert entspricht dem Rücknahmepreis eines Anteils des von Ihnen gewählten Fonds. Den Rücknahmepreis eines Fondsanteils ermittelt die jeweilige Ka- pitalverwaltungsgesellschaft an den für sie geltenden Arbeitstagen. Diese müssen nicht mit den Bankarbeitstagen in Deutschland übereinstimmen. Wenn uns kein aktueller Rücknahmepreis vor- liegt, verwenden wir den letzten uns bekannten Rücknahmepreis. Wenn eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme der An- teileinheiten ausgesetzt oder endgültig eingestellt hat oder keine Ausgabe von Anteileinheiten mehr erfolgt und wir aus diesen Grün- den die Anteileinheiten nicht an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgeben können, setzen wir - soweit vorhanden - den für diese Anteileinheiten ermittelten Börsenpreis an. Bei börsengehandelten Exchange Traded Funds (ETFs) entspricht der Anteilswert bei Kauf oder Verkauf (zum Beispiel beim Erwerb von Anteileinheiten mit Ihren Beiträgen oder Umschichtungen) den jeweiligen von uns erzielten Kauf- oder Verkaufspreisen. Die Aufschubdauer ist der gesamte Zeitraum vom vereinbarten Versicherungsbeginn an bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Sie schließt demnach auch die Zeit bis zu einem neu vereinbarten Rentenbeginn ein, zum Beispiel bei einem Aufschieben der Leis- tung. Bankarbeitstage, auch Geschäftstage genannt, sind die Tage, an denen Kreditinstitute in Deutschland bzw. Luxemburg für den Pu- blikumsverkehr geöffnet sind. Montag bis Xxxxxxx sind in der Regel Bankarbeitstage. Wochenenden, Feiertage in Luxemburg und bun- deseinheitliche Feiertage sowie der 24.12. und 31.12. sind keine Bankarbeitstage. Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person Sie • in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als alters- entsprechenden Kräfteverfalls, • die ärztlich nachzuweisen sind, • voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist sind oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen istsind, ih- ren ihren Beruf auszuüben, • und sie Sie auch keine andere Tätigkeit ausübtausüben, die ihrer bisherigen bisheri- gen Lebensstellung entspricht. Bei der Bewertung unserer Kapitalanlagen können Bewertungsre- serven entstehen. Diese ergeben sich, wenn der Marktwert der Ka- pitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in unserer Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen. Für die Beschreibung der jeweiligen Bezugsgrößen, auf die sich die Überschussanteilsätze beziehen, verwenden wir versiche- rungsmathematische Begriffe. Die Bezugsgrößen hängen vor al- lem ab vom Baustein, von Ihrem Alter, vom vertraglich vereinbarten Beitrag und Rentenbeginn, von den Anteilswerten, der Anzahl der Anteileinheiten, der Höhe des vereinbarten Garantiekapitals bei Tod abBei- trags und vom Policenwert. Wir ermitteln die Bezugsgrößen nach anerkannten Regeln der Versicherungs- mathematikVersicherungsmathematik. Das Deckungskapital der Versicherung wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Es ist die Basis für den Rück- kaufswert, die Ablaufleistung und die Beteiligung an den Bewer- tungsreserven. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen ge- genüber ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versicherungsleistungen finanziert werden können. Die Deckungsrückstellung wird entsprechend der Vorschriften der §§ 341 e und f des Handelsgesetzbuches (HGB) und der De- ckungsrückstellungsverordnung berechnet. Der Fondswert Ihrer Versicherung entspricht dem Wert der auf die Versicherung entfallenden Anteileinheiten. Er wird dadurch ermit- telt, dass die Anzahl der Anteileinheiten, die auf die Versicherung entfallen, mit den zu einem bestimmten Bewertungsstichtag ermit- telten Anteilswerten multipliziert wird. Gebildetes Kapital: Das gebildete Kapital entspricht der Summe aus dem Fondswert und dem Deckungskapital eines ggf. eingeschlossenen Bausteins Berufsunfähigkeitsvorsorge oder Bausteins Berufsunfähigkeitsvor- sorge mit Dienstunfähigkeitsabsicherung abzüglich tariflicher Kos- ten. Der unwiderruflich zugeteilte Teil des gebildeten Kapitals ist der Policenwert des Bausteins Altersvorsorge. Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind die Kos- ten, welche in der Beitragskalkulation berücksichtigt wurden den Beitrag einkalkulierten Kosten (Ab- schluss- Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten). Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere so- wie Verwaltungskosten. Zu den Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gehören außerdem ) und die Kosten, die aus von Ihnen veranlassten veran- lassten Gründen erhoben werden können. Bei Partnerversicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Regelungen in den Versicherungsbedingungen, die sich auf die versicherte Person beziehen, gelten für Partnerversicherungen ent- sprechend. Hierbei genügt es - wenn in den Versicherungsbedin- gungen nicht abweichend geregelt -, dass der in den Versiche- rungsbedingungen genannte Umstand bei einer der versicherten Personen eintritt. Das rechnungsmäßige Alter ist das jeweilige Alter der versicherten Person - wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollende- tes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind. Beispiel: Sie sind rechnerisch bereits dann 62 Jahre alt, wenn Sie in weniger als 6 Monaten Ihren 62. Geburtstag haben.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Erläuterung von Fachausdrücken. Hier definieren erläutern wir wichtige Ihnen Fachausdrücke, die wir in den Versicherungsbedingungen für die Private Krankenversicherung verwenden. Im Text des Mögli- cherweise sind nicht alle erläuterten Fachausdrücke in Ihren Versicherungsbedingungen enthalten. Die Bildung einer Alterungsrückstellung ist gesetzlich geregelt. Sie beruht auf dem Gedanken, dass die Risikobeiträge mit zunehmen- dem Alter wegen der erhöhten Krankheitsanfälligkeit eigentlich kontinuierlich steigen müssten. Um das zu vermeiden, werden die Beiträge - soweit Ihr Baustein die Bildung einer Alterungsrückstel- lung vorsieht - in den ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→" markiertJahren höher als der aktuelle Risiko- beitrag kalkuliert (Ansparphase). Beispiel: Berufsunfähigkeit Dieser sogenannte Sparbeitrag führt im Sinne unserer Bedingungen liegt vorwesentlichen zur Bildung einer Alterungsrückstellung. In dem Umfang, wenn die versicherte Person • in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als alters- entsprechenden Kräfteverfalls, • die ärztlich nachzuweisen sind, • voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen dem eine Alterungsrückstellung in der Ansparpha- se angesammelt worden ist, ih- ren Beruf auszuübenwird in den späteren Jahren, • und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Bei in denen der Bewertung unserer Kapitalanlagen können Bewertungsre- serven entstehen. Diese ergeben sich, wenn Beitrag geringer als der Marktwert der Ka- pitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in unserer Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen. Für die Beschreibung der jeweiligen Bezugsgrößen, auf die sich die Überschussanteilsätze beziehen, verwenden wir versiche- rungsmathematische Begriffe. Die Bezugsgrößen hängen vor al- lem vom Baustein, vom vertraglich vereinbarten Beitrag und der Höhe des vereinbarten Garantiekapitals bei Tod ab. Wir ermitteln die Bezugsgrößen nach anerkannten Regeln der Versicherungs- mathematik. Das Deckungskapital der Versicherung wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Es ist die Basis für den Rück- kaufswert, die Ablaufleistung und die Beteiligung an den Bewer- tungsreserven. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen ge- genüber ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betragerforderliche Risikobeitrag ist, der bereitgestellt werden muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versicherungsleistungen finanziert werden können. Die Deckungsrückstellung wird entsprechend Fehlbetrag aus der Vorschriften der §§ 341 e und f des Handelsgesetzbuches Alterungsrückstellung genommen (HGB) und der De- ckungsrückstellungsverordnung berechnet. Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind die Kos- ten, welche in der Beitragskalkulation berücksichtigt wurden (Ab- schluss- und Vertriebskosten sowie übrige KostenEntsparpha- se). Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten. Zu den Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gehören außerdem die Kosten, die aus von Ihnen veranlassten Gründen erhoben werden können. Bei Partnerversicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Regelungen in den Versicherungsbedingungen, die sich auf die versicherte Person beziehen, gelten für Partnerversicherungen ent- sprechend. Hierbei genügt es - wenn in den Versicherungsbedin- gungen nicht abweichend geregelt -, dass der in den Versiche- rungsbedingungen genannte Umstand bei einer der versicherten Personen eintritt. Das rechnungsmäßige Alter ist das jeweilige Alter In diesem Umfang sind somit Beitragserhöhungen wegen des Älterwerdens der versicherten Person ausgeschlossen. Sie kann für bestimmte Lebensumstände abgeschlossen werden und ermöglicht die Umstellung des Versicherungsschutzes auf den vereinbarten Tarif nach den vertraglichen Vereinbarungen; unter anderem bei fristgerechtem Antrag ohne erneute Risikoprüfung. Die Anwartschaftsversicherung ist beitragspflichtig. Während der Anwartschaftsversicherung besteht jedoch kein Anspruch auf Versicherungsleistungen. Das ist ein gesetzlicher Begriff. Er ist maßgeblich für die Beitrags- kalkulation. Was als Beobachtungseinheit anzusehen ist, richtet sich nach Risikogesichtspunkten und ist in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt. Sie ist ein Krankenhausausweis, den wir unseren Kunden mit ständigem Wohnsitz in Deutschland - wobei ein bereits begonnenesabhängig vom vereinbarten Versicherungsschutz - aushändigen. Die „AllianzCard“ enthält eine prozentuale Leistungszusage für stationäre Heilbehandlung und hat im ambulanten Bereich eine reine Ausweisfunktion. Wenn das Krankenhaus an dem Direktabrechnungsverfahren teilnimmt, aber noch rech- nen wir die Unterkunftskosten unmittelbar mit dem Rechnungsstel- ler ab. Legen Sie dazu einfach Ihre „AllianzCard“ im Krankenhaus vor. Das Direktabrechnungsverfahren erfasst nicht vollende- tes Lebensjahr hinzugerechnet wirddie Erstattung von Rechnungen für behandelnde Ärzte. Reichen Sie uns diese gesondert zur Regulierung ein. Das Eintrittsalter bezeichnet das erreichte Lebensalter der versi- cherten Person bei Eintritt in den jeweiligen Tarif. Anhand dieses Alters wird der Beitrag kalkuliert. Ein Vertrag, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sindden wir mit einem Unternehmen oder einer Organisa- tion (zum Beispiel Verband, Vereinigung, Gesellschaft) abge- schlossen haben. Beispiel: Sie sind rechnerisch bereits dann 62 Jahre altDer Gruppenversicherungsvertrag regelt unter anderem, wenn Sie in weniger als 6 Monaten Ihren 62. Geburtstag habenwer versichert werden kann (zum Beispiel Mitarbeiter eines Unternehmens, Mitglieder eines Vereins), und die besonde- ren Vertragsinhalte, insbesondere welche speziellen Konditionen gelten oder zu welchen Bedingungen weitere Personen (zum Beispiel Familienangehörige) versichert werden können.

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Samples: Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung

Erläuterung von Fachausdrücken. Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→" markiert. Beispiel: Ab Rentenbeginn garantierte Rente: Die ab Rentenbeginn garantierte Rente zahlen wir ab Rentenbe- ginn, solange Sie leben. Ihre Höhe ergibt sich aus der zum Ende der Aufschubdauer vorhandenen Summe aus dem Policenwert, dem Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an den Bewer- tungsreserven sowie dem zum Rentenbeginn berechneten Renten- faktor. Sie ist mindestens so hoch wie die garantierte Mindestrente. Der Wert einer Anteileinheit des KomfortDynamik Sondervermö- gens (Anteilswert) richtet sich nach der Wertentwicklung der in die- sem Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände. Der Anteilswert wird nach dem jeweils aktuell festgelegten Bewertungs- verfahren ermittelt, das im Einklang mit den Regelungen des Kapi- talanlagegesetzbuchs (KAGB) steht. Die Aufschubdauer ist der gesamte Zeitraum vom vereinbarten Versicherungsbeginn an bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Sie schließt demnach auch die Zeit bis zu einem neu vereinbarten Rentenbeginn ein, zum Beispiel bei einem Aufschieben der Leis- tung. Bankarbeitstage, auch Geschäftstage genannt, sind die Tage, an denen Kreditinstitute in Deutschland bzw. Luxemburg für den Pu- blikumsverkehr geöffnet sind. Montag bis Xxxxxxx sind in der Regel Bankarbeitstage. Wochenenden, Feiertage in Luxemburg und bun- deseinheitliche Feiertage sowie der 24.12. und 31.12. sind keine Bankarbeitstage. Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person Sie • in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als alters- entsprechenden Kräfteverfalls, • die ärztlich nachzuweisen sind, • voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist sind oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen istsind, ih- ren ihren Beruf auszuüben, • und sie Sie auch keine andere Tätigkeit ausübtausüben, die ihrer bisherigen bisheri- gen Lebensstellung entspricht. Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen: Ihre Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen entspricht der Anzahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Anteileinheiten am KomfortDynamik Sondervermögen. Bei der Bewertung unserer Kapitalanlagen können Bewertungsre- serven entstehen. Diese ergeben sich, wenn der Marktwert der Ka- pitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in unserer Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen. Für die Beschreibung der jeweiligen Bezugsgrößen, auf die sich die Überschussanteilsätze beziehen, verwenden wir versiche- rungsmathematische Begriffe. Die Bezugsgrößen hängen vor al- lem ab vom Baustein, von Ihrem Alter, vom vertraglich vereinbarten Beitrag und Rentenbeginn, von der Höhe des vereinbarten Garantiekapitals bei Tod abSicherungskapitals, von den Anteilswerten, der Anzahl der Anteileinheiten, der Höhe des Beitrags und vom Policenwert. Wir ermitteln die Bezugsgrößen nach anerkannten Regeln der Versicherungs- mathematikVer- sicherungsmathematik. Das Deckungskapital der Versicherung wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Es ist die Basis für den Rück- kaufswert, die Ablaufleistung und die Beteiligung an den Bewer- tungsreserven. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen ge- genüber ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versicherungsleistungen finanziert werden können. Die Deckungsrückstellung wird entsprechend der Vorschriften der §§ 341 e und f des Handelsgesetzbuches (HGB) und der De- ckungsrückstellungsverordnung berechnet. Der Garantieprozentsatz ist der Prozentsatz, den Sie bei Vertrags- schluss gewählt haben. Wir nennen Ihnen den Garantieprozent- satz im Versicherungsschein. Er gibt an, in welcher Höhe die Sum- me Ihrer Beiträge zur Altersvorsorge zum Rentenbeginn mindes- tens für die Bildung der lebenslangen Rente bzw. für das Garantie- kapital bei Erleben zur Verfügung steht. Gebildetes Kapital: Das gebildete Kapital entspricht der Summe aus dem Wert Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen, dem Siche- rungskapital und dem Deckungskapital von ggf. eingeschlossenen Bausteinen Berufsunfähigkeitsvorsorge, inklusive der bereits zuge- teilten Überschussanteile, abzüglich tariflicher Kosten, zuzüglich des übertragungsfähigen Wertes aus Schlussüberschussanteilen sowie der Beteiligung an den Bewertungsreserven nach § 153 Ab- satz 1 und 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Der unwiderruf- lich zugeteilte Teil des gebildeten Kapitals ist der Policenwert des Bausteins Altersvorsorge (inklusive bereits zugeteilter Über- schussanteile). KomfortDynamik Sondervermögen: Das KomfortDynamik Sondervermögen setzt sich aus verschiede- nen Vermögensgegenständen zusammen. Dies sind insbesondere Aktien, Unternehmensanleihen und Staatsanleihen. Wir führen das KomfortDynamik Sondervermögen getrennt von unseren sonstigen Kapitalanlagen in einer gesonderten Abteilung unseres Siche- rungsvermögens (dem sogenannten Anlagestock). Der Wert des KomfortDynamik Sondervermögens hängt unmittelbar von der Wertentwicklung der im KomfortDynamik Sondervermögen gehal- tenen Vermögensgegenstände ab. Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind die Kos- ten, welche in der Beitragskalkulation berücksichtigt wurden den Beitrag einkalkulierten Kosten (Ab- schluss- Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten). Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere so- wie Verwaltungskosten. Zu den Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gehören außerdem ) und die Kosten, die aus von Ihnen veranlassten veran- lassten Gründen erhoben werden können. Bei Partnerversicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Regelungen in den Versicherungsbedingungen, die sich auf die versicherte Person beziehen, gelten für Partnerversicherungen ent- sprechend. Hierbei genügt es - wenn in den Versicherungsbedin- gungen nicht abweichend geregelt -, dass der in den Versiche- rungsbedingungen genannte Umstand bei einer der versicherten Personen eintritt. Das rechnungsmäßige Alter ist das jeweilige Alter der versicherten Person - wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollende- tes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind. Beispiel: Sie sind rechnerisch bereits dann 62 Jahre alt, wenn Sie in weniger als 6 Monaten Ihren 62. Geburtstag haben.

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Erläuterung von Fachausdrücken. Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→" markiert. Beispiel: Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person • in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als alters- entsprechenden Kräfteverfalls, • die ärztlich nachzuweisen sind, • voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist, ih- ren Beruf auszuüben, • und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht→Versicherungsnehmer. Bei der Bewertung unserer Kapitalanlagen können Bewertungsre- serven entstehen. Diese ergeben sich, wenn der Marktwert der Ka- pitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in unserer Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen. Für die Beschreibung der jeweiligen Bezugsgrößen, auf die sich die Überschussanteilsätze beziehen, verwenden wir versiche- rungsmathematische Begriffe. Die Bezugsgrößen hängen vor al- lem vom Baustein, vom vertraglich vereinbarten Beitrag und der Höhe des vereinbarten Garantiekapitals bei Tod ab. Wir ermitteln die Bezugsgrößen Bezugs- größen nach anerkannten Regeln der Versicherungs- mathematikVersicherungsmathematik. Das Deckungskapital der Versicherung wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Es ist die Basis für den Rück- kaufswert, die Ablaufleistung und die Beteiligung an den Bewer- tungsreserven. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen ge- genüber ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versicherungsleistungen finanziert werden können. Die Deckungsrückstellung wird entsprechend der Vorschriften der §§ 341 e und f des Handelsgesetzbuches (HGB) und der De- ckungsrückstellungsverordnung Deckungsrückstellungsverordnung berechnet. Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind die Kos- tenKo- sten, welche in der Beitragskalkulation berücksichtigt wurden (Ab- schluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten). Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten. Zu den Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gehören außerdem die Kosten, die aus von Ihnen veranlassten Gründen erhoben werden können. Bei Partnerversicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Regelungen in den Versicherungsbedingungen, die sich auf die versicherte Person beziehen, gelten für Partnerversicherungen ent- sprechend. Hierbei genügt es - wenn in den Versicherungsbedin- gungen nicht abweichend geregelt -, dass der in den Versiche- rungsbedingungen genannte Umstand bei einer der versicherten Personen eintritt. Das rechnungsmäßige Alter ist das jeweilige Alter der versicherten Person - wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollende- tes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind. Beispiel: Sie sind rechnerisch bereits dann 62 Jahre alt, wenn Sie in weniger als 6 Monaten Ihren 62. Geburtstag haben.

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Erläuterung von Fachausdrücken. Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→" markiert. Beispiel: Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person • in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als alters- entsprechenden Kräfteverfalls, • die ärztlich nachzuweisen sind, • voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist, ih- ren Beruf auszuüben, • und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Bei der Bewertung unserer Kapitalanlagen können Bewertungsre- serven entstehen. Diese ergeben sich, wenn der Marktwert der Ka- pitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in unserer Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen. Für die Beschreibung der jeweiligen Bezugsgrößen, auf die sich die Überschussanteilsätze beziehen, verwenden wir versiche- rungsmathematische Begriffe. Die Bezugsgrößen hängen vor al- lem vom Baustein, vom vertraglich vereinbarten Beitrag und der Höhe des für das jeweilige Versicherungsjahr vereinbarten Garantiekapitals Garan- tiekapitals bei Tod ab. Wir ermitteln die Bezugsgrößen nach anerkannten aner- kannten Regeln der Versicherungs- mathematikVersicherungsmathematik. Das Deckungskapital der Versicherung wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Es ist die Basis für den Rück- kaufswert, die Ablaufleistung und die Beteiligung an den Bewer- tungsreserven. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen ge- genüber ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versicherungsleistungen finanziert werden können. Die Deckungsrückstellung wird entsprechend der Vorschriften der §§ 341 e und f des Handelsgesetzbuches (HGB) und der De- ckungsrückstellungsverordnung berechnet. Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind die Kos- ten, welche in der Beitragskalkulation berücksichtigt wurden (Ab- schluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten). Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten. Zu den Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gehören außerdem die Kosten, die aus von Ihnen veranlassten Gründen erhoben werden können. Bei Partnerversicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Regelungen in den Versicherungsbedingungen, die sich auf die versicherte Person beziehen, gelten für Partnerversicherungen ent- sprechend. Hierbei genügt es - wenn in den Versicherungsbedin- gungen nicht abweichend geregelt -, dass der in den Versiche- rungsbedingungen genannte Umstand bei einer der versicherten Personen eintritt. Rechnungsmäßiges Alter: Das rechnungsmäßige Alter ist das jeweilige Alter der versicherten Person - wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollende- tes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind. Beispiel: Sie sind rechnerisch bereits dann 62 Jahre alt, wenn Sie in weniger als 6 Monaten Ihren 62. Geburtstag haben.

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