Ermäßigungsnachweis Musterklauseln

Ermäßigungsnachweis. Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.
Ermäßigungsnachweis. Der zur jeweiligen Veranstaltung aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und beim Zutritt zu jeder Veranstaltung im Eintracht-Stadion mitzuführen sowie auf Anfrage de s Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er bei der jeweiligen Veranstaltung nicht gültig, kann der Zutritt zum Eintracht -Stadion verweigert werden. Der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Für die jeweilige Ermäßigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet.
Ermäßigungsnachweis. Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Ti- ckets bzw. der Dauerkarte vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gül- tig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Sta- dion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden. Kindertickets können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Erwachsene erworben werden. Kinder im Besitz eines Kindertickets erhalten nur in Begleitung eines volljährigen aufsichtspflichtigen Erwachsenen mit gültigem Ticket Zutritt zum Stadion.
Ermäßigungsnachweis. Der jeweils aktuelle – soweit existent: amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnach-weis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des FCK und der von ihm beauftragten Dritten (insbes. des Sicherheits- und Ordnungsdienstes) vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Xxxxx- Xxxxxx-Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Xxxxx-Xxxxxx-Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.
Ermäßigungsnachweis. Bei Bestellung einer ermäßigten Dauerkarte muss auf jeden Fall pro bestellter Dauerkarte der entsprechende aktuelle – soweit existent: amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis beigefügt werden. Für einzelne Ermäßigungsgruppen sind Dauerkarten nur in bestimmten Blöcken verfügbar, so dass nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung steht. Der aktuelle – soweit existent: amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Zutritt zur Benteler-Arena zwingend mitzuführen und auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Bei Nichtmitführen kann der Zutritt zur Benteler-Arena verwehrt werden. Der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus der Benteler-Arena und einer Strafanzeige geahndet werden.
Ermäßigungsnachweis. Der aktuelle – soweit existent: amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Zutritt zur Benteler-Arena zwingend mitzuführen und auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Bei Nichtmitführen kann der Zutritt zur Benteler-Arena verwehrt werden. Der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus der Benteler-Arena und einer Strafanzeige geahndet werden.
Ermäßigungsnachweis. Der zum jeweiligen Heimspiel aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungs- nachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Zutritt zu jedem Heimspiel in der BayAre- na mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er beim jeweiligen Heimspiel nicht gültig, kann der Zutritt zur BayArena verweigert werden. Der zurückge- wiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus der BayArena sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.
Ermäßigungsnachweis. Der zur jeweiligen Veranstaltung aktuelle – soweit existent: amtliche – Ermäßigungsnachweis ist beim Zutritt zu jeder Veranstaltung im jeweiligen Stadion mitzuführen und auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen sowie auf Anforderung des DFB bereits beim Erwerb der Tickets vorzulegen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er bei der jeweiligen Veranstaltung nicht gültig, kann der Zutritt zum jeweiligen Stadion verweigert werden. Der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis von dem jeweiligen Verantwortungsort sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.
Ermäßigungsnachweis. Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Ti- ckets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicher- heitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Scha- densersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.
Ermäßigungsnachweis. Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden. Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 9 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion einen Aufpreis in Höhe der Dif- ferenz zwischen dem ermäßigten und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann vom Club eine Service- und ggf. Versandgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Entfällt die Ermäßigungsberechtigung eines Kunden während der Laufzeit eines Abonnements, ist eine Aufwertung ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Ermäßigungsberechtigung für den jeweiligen Spieltag vorzuneh- men. Tritt die Ermäßigungsberechtigung (z.B. Renteneintritt) erst während der Laufzeit eines Abonnements ein, kann eine ermäßigte Dauerkarte bereits zu Saisonbeginn erworben werden; in diesem Fall ist eine Aufwertung für alle Veranstaltungen bis zum tatsächlichen Eintritt der Ermäßigungsberechtigung vorzunehmen. Eine Aufwertung im Gesamtrahmen des Abonnements kann nur innerhalb der Änderungsphase erfolgen. Der Club kann nach eigenem Ermessen Tickets direkt oder über vom Club autorisierte Verkaufsstellen ohne entspre- chende Erhebung von Kosten bzw. Gebühren ausgeben („Sondertickets“). Die Ausgabe von Sondertickets ist stets mit einem bestimmten Zweck verbunden, der vom ausgebenden Club jeweils angegeben wird, weshalb diesbezüg- lich in Abweichung von den Regelungen für übrige Tickets Sonderregelungen gelten können.