Ermäßigungsnachweis Musterklauseln

Ermäßigungsnachweis. Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.
Ermäßigungsnachweis. Der zur jeweiligen Veranstaltung aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßi- gungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und beim Zutritt zu jeder Veranstaltung mitzu- führen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er bei derjeweiligenVeranstaltungnichtgültig,kannderZutrittzurBayArenaverweigertwerden.Derzurückge- wiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Ermäßigungsnachweis. Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Ti- ckets bzw. der Dauerkarte vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gül- tig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Sta- dion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.
Ermäßigungsnachweis. Der jeweils aktuelle – soweit existent: amtliche bzw. offizielle – Ermäßi- gungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des FCK und der von ihm beauftragten Dritten (insbes. des Sicherheits- und Ordnungs- dienstes) vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Xxxxx-Xxx- ter-Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Xxxxx-Xxxxxx-Stadion sowie mit einer Strafan- zeige geahndet werden.
Ermäßigungsnachweis. Der zur jeweiligen Veranstaltung aktuelle – soweit existent: amtliche – Ermäßigungsnachweis ist beim Zutritt zu jeder Veranstaltung im jeweiligen Stadion mitzuführen und auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen sowie auf Anforderung des DFB bereits beim Erwerb der Tickets vorzulegen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er bei der jeweiligen Veranstaltung nicht gültig, kann der Zutritt zum jeweiligen Stadion verweigert werden. Der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis von dem jeweiligen Verantwortungsort sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.
Ermäßigungsnachweis. Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Ti- ckets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicher- heitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Scha- densersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.
Ermäßigungsnachweis. Bei Bestellung einer ermäßigten Dauerkarte muss auf jeden Fall pro bestellter Dauerkarte der entsprechende aktuelle – soweit existent: amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis beigefügt werden. Für einzelne Ermäßigungsgruppen sind Dauerkarten nur in bestimmten Blöcken verfügbar, so dass nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung steht. Der aktuelle – soweit existent: amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Zutritt zur Benteler-Arena zwingend mitzuführen und auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Bei Nichtmitführen kann der Zutritt zur Benteler-Arena verwehrt werden. Der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus der Benteler-Arena und einer Strafanzeige geahndet werden.
Ermäßigungsnachweis. Der aktuelle – soweit existent: amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Zutritt zur Benteler-Arena zwingend mitzuführen und auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Bei Nichtmitführen kann der Zutritt zur Benteler-Arena verwehrt werden. Der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus der Benteler-Arena und einer Strafanzeige geahndet werden.
Ermäßigungsnachweis. Bei der Bestel- lung einer ermäßigten Dauerkarte ist kein Ermä- ßigungsnachweis erforderlich. Eine Ausnahme stellen Sonderkarten gemäß Ziffer 4.5 (Kinder) und 4.6 (Begleitpersonen von Personen mit Schwerbehinderung) dar. Eine Buchung dieser Karten erfolgt nur gegen Einreichung eines aktuellen amtlichen bzw. offiziellen Ermäßi- gungsnachweises (Schwerbehindertenausweis/ Kinderpass/Geburtsurkunde, o.ä.). Der aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Zutritt zur Home Deluxe Arena zwin- gend mitzuführen und dem Ordnungsdienstper- sonal unaufgefordert vorzuzeigen. Bei Nichtmit- führen wird der Zutritt zur Home Deluxe Arena verwehrt, gegen Zahlung einer Aufwertungs- pauschale (Differenzbetrag zur entsprechend gültigen Kategorie gem. Ziffer 4.4 dieser ATGB) ist ein Zutritt möglich. Erfolgt keine Zahlung, hat der zurückgewiesene Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus der Home Deluxe Arena und einer Strafanzeige geahndet werden.
Ermäßigungsnachweis. Der aktuelle amtliche Ermäßigungsnachweis ist beim Zutritt zur Home Deluxe Arena zwingend mitzuführen und auf Anfrage des Ordnungsdienstperso- nals vorzuzeigen. Bei Nichtmitführen wird der Zutritt zur Home Deluxe Arena verwehrt, gegen Zahlung einer Aufwertungspauschale (Diffe- renzbetrag zur entsprechend gültigen Kate- gorie gem. Ziffer 4.4 dieser ATGB) ist ein Zutritt möglich. Erfolgt keine Zahlung, hat der zurück- gewiesene Kunde keinen Anspruch auf Scha- densersatz.