Schlussklauseln Musterklauseln

Schlussklauseln. Beim Abschluss dieser Vereinbarung können nicht alle Möglichkeiten, die sich aus der künf- tigen technischen und wirtschaftlichen Entwicklung oder aus der Änderung von gesetzli- chen Bestimmungen oder sonstigen für das Vertragsverhältnis wesentlichen Umständen ergeben können, vorausgesehen und erschöpfend geregelt werden.
Schlussklauseln. 7.1. Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird der Auftragnehmer nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen. 7.2. Beide Seiten sind verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden. 7.3. Der Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten der Teilnehmer und die wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers, die ihm durch das vereinbarte Training bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln. Das gilt auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit. 7.4. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. 7.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart. 7.6. Zusätzliche Schlussklausel für Verträge mit ausländischen Auftraggebern: Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich der Geschäftssitz des Auftragnehmers. 7.7. Sollte einer der Klauseln nicht deutschem Recht entsprechen, oder Wettbewerbsvorteile für den Auftragnehmer, oder Auftraggeber abbilden, die bei diesem Dienstleistungsvertrag gültig werden, so ist vor Auftragsvergabe diese Klausel entsprechend im beidseitigem Einverständnis anzupassen oder gegenseitig zu genehmigen.
Schlussklauseln. (1) Die Rechtsverhältnisse von XY und OR hinsichtlich des Vertragsgegenstandes werden ausschließlich durch diesen Vertrag geregelt, anderweitige Abreden bestehen nicht oder sind unwirksam. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der jeweiligen Anlagen bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Sofern eine der Bestimmungen dieses Vertrages unklar ist, soll eine Auslegung gelten, die dem in diesem Vertrag zum Ausdruck kommenden Willen der Parteien am nächsten kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, so gilt dies entsprechend für die ergänzende Auslegung. (2) Ist eine der Bestimmungen ungültig oder undurchführbar, so bleiben die anderen Bestimmungen gültig. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt dann eine zulässige Regelung als vereinbart, die der ungültigen unter Berücksichtigung des in diesem Vertrag zum Ausdruck kommenden Willens der Parteien am nächsten kommt; XY und OR sind verpflichtet, unverzüglich eine entsprechende schriftliche Änderung des Vertrages vorzunehmen.
Schlussklauseln. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
Schlussklauseln. (1) Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft. Damit beginnt die Zu- sammenarbeit aufgrund dieses Abkommens. (2) Dieses Abkommen gilt ab seinem Inkrafttreten für einen Zeitraum von fünf Jahren. Es verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere fünf Jahre, sofern es nicht von einer Ver- tragspartei unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr gegenüber der anderen Vertragspar- tei auf diplomatischem Wege schriftlich gekündigt wurde. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs bei der anderen Vertragspartei. (3) Dieses Abkommen kann in gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien durch separate Protokolle, die integraler Bestandteil dieses Abkommens sind, geändert oder er- gänzt werden.
Schlussklauseln. 1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Weißwasser/O.L., sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. 3. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Weißwasser/O.L. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Der Club behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen. 4. Die Europäische Kommission stellt seit dem 15.02.2016 hier eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Unsere E-Mailadresse lautet xxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxx.xx 5. Der Club ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Stand: Oktober 2020 1. Die Dauerkarte der EHC “Lausitzer Füchse“ Spielbetriebs GmbH (im Folgenden „Lausitzer Füchse“) berechtigt zum Besuch aller DEL2-Heimspiele (einschließlich Playoffs / Pre-Playoffs und Playdowns) der Lausitzer Füchse in der weeEisArena in Weißwasser/O.L. in der jeweiligen Saison.
Schlussklauseln. (1) Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Regierung der Republik Peru der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mitteilt, dass die erforderlichen innerstaatli- chen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Bestimmend ist dabei das Datum, zu dem die Mitteilung der Regierung der Republik Peru bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland eingeht. (2) Dieses Abkommen gilt ab seinem Inkrafttreten für einen Zeitraum von fünf Jahren. Es verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere fünf Jahre, sofern es nicht von einer Ver- tragspartei unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr gegenüber der anderen Vertragspar- tei auf diplomatischem Wege schriftlich gekündigt wurde. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs bei der anderen Vertragspartei. (3) Dieses Abkommen kann in gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien durch separate Protokolle, die integraler Bestandteil dieses Abkommens sind, jederzeit geändert oder ergänzt werden.
Schlussklauseln. 1. Der Haftungsausschluss und die von der SVR verwendete Datenschutzerklärung gelten in vollem Umfang. 2. Für alle Streitigkeiten zwischen SVR und der Gegenpartei ist ausschließlich das Landgericht Dordrecht zuständig. Für Streitigkeiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Unterbezirks fallen, ist ebenfalls ausschließlich das Landgericht Dordrecht zuständig. Unter Streitigkeiten sind in diesem Zusammenhang auch solche Streitigkeiten zu verstehen, die nur von einer der Parteien als Streit empfunden oder angesehen werden. 3. Die Parteien erklären sich einverstanden, dass das niederländische Recht anwendbar ist.
Schlussklauseln. 1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Bielefeld, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. 3. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Bielefeld. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Bühnen und Orchester der Stadt Bielefeld behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
Schlussklauseln. 1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Hamburg, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. 3. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Hamburg. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Die CTS EVENTIM Sports GmbH behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen. 4. Die Europäische Kommission stellt ab dem 15.02.2016 hier eine Plattform zur Online- Streitbeilegung bereit. Unsere E-Mailadresse lautet xxxx@xxxxxxxxxxxxx.xx. 5. Die CTS Eventim Sports GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.