Schlussklauseln. (1) Beim Abschluss dieser Vereinbarung können nicht alle Möglichkeiten, die sich aus der künf- tigen technischen und wirtschaftlichen Entwicklung oder aus der Änderung von gesetzli- chen Bestimmungen oder sonstigen für das Vertragsverhältnis wesentlichen Umständen ergeben können, vorausgesehen und erschöpfend geregelt werden.
Schlussklauseln. 1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Schlussklauseln. 7.1. Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird der Auftragnehmer nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.
Schlussklauseln. (1) Die Rechtsverhältnisse von XY und OR hinsichtlich des Vertragsgegenstandes werden ausschließlich durch diesen Vertrag geregelt, anderweitige Abreden bestehen nicht oder sind unwirksam. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der jeweiligen Anlagen bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Sofern eine der Bestimmungen dieses Vertrages unklar ist, soll eine Auslegung gelten, die dem in diesem Vertrag zum Ausdruck kommenden Willen der Parteien am nächsten kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, so gilt dies entsprechend für die ergänzende Auslegung.
Schlussklauseln. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
Schlussklauseln. (1) Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft. Damit beginnt die Zu- sammenarbeit aufgrund dieses Abkommens.
Schlussklauseln. 9.1 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
Schlussklauseln. 8.1 Sollten einzelne Regelungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Schlussklauseln. 7.1 Der Trainer wird die personenbezogenen Daten der Trainingsteilnehmer und die wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers, die ihm durch das vereinbarte Training bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln. Das gilt auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.
Schlussklauseln. 17.1 Von diesen allgemeinen Bedingungen darf nur durch nähere, schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.