Ermäßigte Tickets Musterklauseln

Ermäßigte Tickets. 5.1 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets sind Kinder bis einschließlich vierzehn (14) Jahren („Kindertickets“), Xxxxxxx (nur Vollzeit), Stu- denten, Auszubildende, Schwerbehinderte ab 50%, Rentner sowie Mitglieder des Clubs. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.
Ermäßigte Tickets. 8.1 Ermäßigungsberechtigung: Ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets - soweit verfügbar - sind Kinder bis einschließlich drei (3) Jahren („Schoßkarte“), Kinder bis einschließlich vierzehn (14) Jahren („Kinderkarte“), Jugendliche ab dem fünfzehnten (15.) Lebensjahr, Xxxxxxx (nur Vollzeit), Studenten, Auszubildende, OFC-Mitglieder, Leipzig-Pass-Inhaber, Schwerbehinderte, ALG II Empfänger und Rentner. Für die jeweilige Ermäßigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird. Für Dauerkarten muss die Ermäßigungsberechtigung zum Stichtag 31.07. der jeweiligen Saison vorliegen, ein späterer Wegfall der Ermäßigungsberechtigung (z.B. Überschreiten der Altersgrenze) im Verlaufe der Saison ist insoweit unschädlich. Im Falle des Wegfalls der Ermäßigungsberechtigung im Laufe der Saison ist dies jedoch RB Leipzig anzuzeigen und eine entsprechende Aufwertung zum Saisonübergang zu beantragen. Tritt die Ermäßigungsberechtigung erst im Verlaufe der Saison ein (z.B. Renteneintritt nach dem 31.07.) kann eine ermäßigte Dauerkarte bereits zu Saisonbeginn erworben werden; in diesem Fall ist die Dauerkarte für alle Veranstaltungen bis zum tatsächlichen Eintritt der Ermäßigungsberechtigung durch Aufzahlen der Differenz zwischen dem Anteil einer (ermäßigten) Dauerkarte für eine Tageskarte und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag am Stadion aufzuwerten. Der Kunde erkennt an, dass RB Leipzig aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- bzw. Hygienemaßnahmen berechtigt ist bzw. verpflichtet sein kann, keine Schoßkarten auszugeben oder ausgegebene Schoßkarten zu stornieren. Bei Stornierung wird den betroffenen Kunden der gezahlte Preis zurückerstattet. RB Leipzig haftet gegenüber dem Kunden und/oder Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten).
Ermäßigte Tickets. Der jeweils aktuelle – soweit existent: amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb ermäßigter Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird dieser nicht mitgeführt bzw. ist dieser nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Ermäßigte Tickets. 4.1 Ermäßigungsberechtigung: Ermäßigungsberechtigt für Tageskarten – soweit verfügbar – sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren („Kinderkarte“), Jugendliche von 15 bis 17Jahren, Xxxxxxx (nur Vollzeit), Studenten, Auszubildende und Schwerbehinderte. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Ermäßigte Tickets. 4.1 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets – soweit verfügbar – sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Xxxxxxx, Berufsschüler, Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte, Rentner sowie Mitglieder des Xxxxxx Xxxxxxxx Sport-Club (Hertha B. S. C.) e. V. (nachfolgend ‚Hertha BSC
Ermäßigte Tickets. 4.1 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für Tageskarten und/oder Dauerkarten sind im Stehplatzbereich Xxxxxxx (Personalausweis/Schülerausweis), Studenten bis einschließlich siebenundzwanzig (27) Jahren (Vollzeit, Studentenausweis), Auszubildende (Ausbildungsnachweis), Schwerbehinderte ab 50% Grad der Behinderung (amtlicher Nachweis), Rentner Im Sitzplatzbereich sind ausschließlich Schwerbehinderte ab 50% Grad der Behinderung grundsätzlich ermäßigungsberechtigt. Ergänzend hierzu gelten die Ermäßigungsregelungen nach Ziffer 4.4 für Kinder- und Familienkarten sowie Ziffer 4.3 für Schoßkarten. Für Dauerkarten gelten die Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird .
Ermäßigte Tickets. 1. Ermäßigungsberechtigung für Tickets – soweit verfügbar –: Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres erhalten in Begleitung eines Erwachsenen eine kostenlose Kinderkarte (davon ausgenommen sind Plätze auf der Tribü- ne), das heißt sie können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Er- wachsende erworben werden; Kinder und Jugendliche im Alter ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten auf den regulären ermäßigten Preis einen Preisnachlass von bis zu 50 Prozent (Ju- gendkarte); Xxxxxxx (nur Vollzeit), Studenten (nur Vollzeit), Auszubildende, Schwerbehinderte, Rentner, Arbeitslose und Leipzig Pass-Inhaber. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Ermäßigte Tickets. 4.1 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets – soweit verfügbar – sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren („Kindertickets“), Xxxxxxx (bis einschließlich 15 Jahren), Studenten (bis einschließlich 24 Jahren), freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstler, Personen mit Schwerbeschädigtenausweis ab 50 Prozent sowie Rentner (ab dem 60. Lebensjahr). Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung maßgeblich ist der Tag des Ticketerwerbs. Einzelheiten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des FCK. Die Ermäßigungsvoraussetzungen müssen auch am jeweiligen Spieltag noch gegeben sein; andernfalls hat der Kunde vor Zutritt zum Xxxxx-Xxxxxx-Stadion als Aufpreis die Differenz zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“) zu zahlen.
Ermäßigte Tickets. 4.1 Ermäßigungsberechtigung: Bayer 04 kann Ermäßigungen für den Erwerb von Tageskarten und/ oder Dauerkarten gewähren; die Ermäßigungsberechtigungen richten sich nach der Preisliste. Dop- pelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Ver-anstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.
Ermäßigte Tickets. 5.1 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Er- werb von Tickets sind Kleinkinder bis einschließlich 6 Jahre („Bambini-Karte“ ohne Sitzplatz-Anspruch), Kinder von 7 bis einschließlich 14 Jahren („Kinderti- ckets“), Jugendliche von 15 bis einschließlich 17 Jahren, Xxxxxxx, Studenten und Auszubildende bis einschließlich 27 Jahren, Bundesfreiwilligendienstleistende, Rentner, Schwerbehinderte ab 50%, Xxxxxxx, Inhaber der Bayerischen Ehrenamts- karte, IG Metall-Mitglieder, Audi-Mitarbeiter, sowie Mitglieder des Clubs. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für Tageskarten ist der Tag des Spieltages maßgeblich für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung, bei Saisonkarten zu Be- ginn der Saison.