Common use of Ermöglichen von Kommunikation Clause in Contracts

Ermöglichen von Kommunikation. Die Messegesellschaft ist gehalten, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Kommunikation zwischen Besuchern und Ausstellern ermög- licht. Die Messegesellschaft ist ferner gehalten darauf hinzuwirken, dass das Zustandekommen von interessenorientierten Kommunika- tionsbeziehungen für Besucher und für Aussteller gefördert wird. Diese Förderungspflichten stehen unter dem Vorbehalt, dass der jeweilige Besucher bzw. Aussteller aktiv an der Erfüllbarkeit mitwirkt, indem er insbesondere auf Befragungen durch die Messegesellschaft antwortet.

Appears in 9 contracts

Samples: Participation Conditions, Teilnahmebedingungen, Teilnahmebedingungen