Ernennung eines Vertreters Musterklauseln

Ernennung eines Vertreters. 1.1 Hiermit ernennen Sie Apple und Apple Tochtergesellschaften (zusammen „Apple“) wie folgt: (i) Zu Ihrem Vertreter für die Vermarktung und Lieferung der lizenzierten Anwendungen an Endbenutzer in den in Anlage A, Abschnitt 1 dieses Anhangs 1 aufgeführten Regionen (welche Änderungen unterliegt), und (ii) zu Ihrem Beauftragten für die Vermarktung und Lieferung der lizenzierten Anwendungen an Endbenutzer in den in Anlage A, Abschnitt 2 dieses Anhangs 1 aufgeführten Regionen (welche Änderungen unterliegt) während des Lieferzeitraums. Die aktuellste Liste der App Store Regionen, aus denen Sie auswählen können, wird im App Store Connect-Tool und auf der Website für den Vertrieb benutzerdefinierter Anwendungen angezeigt und kann von Apple jederzeit aktualisiert werden. Sie erkennen hiermit an, dass Apple die lizenzierten Anwendungen für Sie und in Ihrem Namen vermarktet und Endbenutzern über einen oder mehrere App Stores oder die Website für den Vertrieb benutzerdefinierter Anwendungen zum Download zur Verfügung stellt. Für die Zwecke dieses Anhangs 1 gelten die folgenden Bedingungen: (a) „Sie“ umfasst App Store Connect-Nutzer, die von Ihnen autorisiert wurden, lizenzierte Anwendungen und zugehörige Metadaten in Ihrem Namen einzureichen, und (b) „Endbenutzer“ umfasst sowohl einzelne Käufer als auch berechtigte Nutzer, die über die Familienfreigabe oder Nachlasskontakte mit ihrem Account verbunden sind. Bei institutionellen Kunden bezeichnet „Endbenutzer“ die Person, die zur Nutzung der lizenzierten Anwendung berechtigt ist, den institutionellen Administrator, der für die Verwaltung von Installationen auf gemeinsam genutzten Geräten verantwortlich ist, sowie autorisierte institutionelle Käufer selbst, einschließlich von Apple genehmigter Bildungseinrichtungen, die die lizenzierten Anwendungen ggf. zur Verwendung durch ihre Mitarbeiter, Vertreter und verbundenen Unternehmen erwerben. (c) Für die Zwecke dieses Anhangs 1 umfasst der Begriff „lizenzierte Anwendung“ alle Inhalte, Funktionen, Erweiterungen, Aufkleber oder Dienste, die in der Softwareanwendung angeboten werden.
Ernennung eines Vertreters. 1.1 Hiermit ernennen Sie Apple und Apple Tochtergesellschaften (zusammen „Apple“) (a) „Sie“ umfasst App Store Connect Nutzer:innen, die von Ihnen autorisiert wurden, lizenzierte Anwendungen und zugehörige Metadaten in Ihrem Namen einzureichen, und (b) „Endbenutzer:innen“ umfasst sowohl einzelne Käufer:innen als auch berechtigte Nutzer:innen, die über die Familienfreigabe oder Nachlasskontakte mit ihrem Account verbunden sind. Bei institutionellen Kunden bezeichnet „Endbenutzer:in“ die Person, die zur Nutzung der lizenzierten Anwendung berechtigt ist, den institutionellen Administrator, der für die Verwaltung von Installationen auf gemeinsam genutzten Geräten verantwortlich ist, sowie autorisierte institutionelle Käufer selbst, einschließlich von Apple genehmigter Bildungseinrichtungen, die die lizenzierten Anwendungen ggf. zur Verwendung durch ihre Mitarbeiter:innen, Vertreter und verbundenen Unternehmen erwerben. (c) Für die Zwecke dieses Anhangs 1 umfasst der Begriff „lizenzierte Anwendung“ alle Inhalte, Funktionen, Erweiterungen, Aufkleber oder Dienste, die in der Softwareanwendung angeboten werden.
Ernennung eines Vertreters. 1.1 Hiermit ernennen Sie Apple und Apple-Tochterunternehmen (zusammen „Apple“) wie folgt: (i) Zu Ihrem Vertreter für die Vermarktung und Lieferung der lizenzierten Anwendungen an Endbenutzer in den in Anlage A, Ziffer 1 dieses Anhangs 1 aufgeführten Regionen (welche Änderungen unterliegt), und (ii) zu Ihrem Beauftragten für die Vermarktung und Lieferung (a) „Sie“ umfasst App Store Connect-Nutzer, die von Ihnen autorisiert wurden, lizenzierte Anwendungen und zugehörige Metadaten in Ihrem Namen einzureichen, und (b) „Endbenutzer“ umfasst sowohl einzelne Käufer als auch berechtigte Nutzer, die über die Familienfreigabe oder Nachlasskontakte mit ihrem Account verbunden sind. Bei institutionellen Kunden bezeichnet „Endbenutzer“ die Person, die zur Nutzung der lizenzierten Anwendung berechtigt ist, den institutionellen Administrator, der für die Verwaltung von Installationen auf gemeinsam genutzten Geräten verantwortlich ist, sowie autorisierte institutionelle Käufer selbst, einschließlich von Apple genehmigter Bildungseinrichtungen, die die lizenzierten Anwendungen ggf. zur Verwendung durch ihre Mitarbeiter, Vertreter und verbundenen Unternehmen erwerben. (c) Für die Zwecke dieses Anhangs 1 umfasst der Begriff „lizenzierte Anwendung“ alle Inhalte, Funktionen, Erweiterungen, Aufkleber oder Dienste, die in der Softwareanwendung angeboten werden.

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  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherung

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Leistungsfreiheit des Versicherers Wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank (1) Einigung über das Pfandrecht (2) Gesicherte Ansprüche (3) Ausnahmen vom Pfandrecht (4) Zins- und Gewinnanteilscheine

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.