Ernennung eines Vertreters Musterklauseln

Ernennung eines Vertreters. 1.1 Hiermit ernennen Sie Apple und Apple-Tochterunternehmen (zusammen „Apple“) wie folgt: (i) Zu Ihrem Vertreter für die Vermarktung und Lieferung der lizenzierten Anwendungen an Endbenutzer in den in Anlage A, Abschnitt 1 dieses Anhangs 1 aufgeführten Regionen (welche Änderungen unterliegt), und (ii) zu Ihrem Beauftragten für die Vermarktung und Lieferung der lizenzierten Anwendungen an Endbenutzer in den in Anlage A, Abschnitt 2 dieses Anhangs 1 aufgeführten Regionen (welche Änderungen unterliegt) während des Lieferzeitraums. Die aktuellste Liste der App Store-Regionen, aus denen Sie auswählen können, wird im App Store Connect-Tool und auf der Website für den Vertrieb benutzerdefinierter Anwendungen angezeigt und kann von Apple jederzeit aktualisiert werden. Sie erkennen hiermit an, dass Apple die lizenzierten Anwendungen für Sie und in Ihrem Namen vermarktet und Endbenutzern über einen oder mehrere App Stores oder die Website für den Vertrieb benutzerdefinierter Anwendungen zum Download zur Verfügung stellt. Für die Zwecke dieses Anhangs 1 gelten die folgenden Bedingungen:
Ernennung eines Vertreters. 1.1 Hiermit ernennen Sie Apple und Apple-Tochterunternehmen (zusammen „Apple“) wie folgt: (i) Zu Ihrem Vertreter für die Vermarktung und Lieferung der lizenzierten Anwendungen an Endbenutzer in den in Anlage A, Ziffer 1 dieses Anhangs 1 aufgeführten Regionen (welche Änderungen unterliegt), und (ii) zu Ihrem Beauftragten für die Vermarktung und Lieferung

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.