Common use of Erreichen der Projektziele Clause in Contracts

Erreichen der Projektziele. 5.5.1 Der Auftragnehmer hat Anordnungen des Auftraggebers unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob sie die vertraglich vereinbarten Projektziele gefährden. Hat der Auftragnehmer insoweit Bedenken, ist er verpflichtet, sie schriftlich zu be- gründen. 5.5.2 Wird erkennbar, dass die Projektziele mit der bisherigen Planung, nach dem Ergebnis der Ausschreibung von Leistungen oder dem bisher vorgesehenen Bauablauf nicht erreicht werden können, hat der Auftragnehmer den Auf- traggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten und die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten und deren Auswirkungen auf die Projekt- ziele darzulegen, so dass diese Ziele und insbesondere die Kostenober- grenze doch noch eingehalten werden können. 5.5.3 Billigt der Auftraggeber Planungsergebnisse des Auftragnehmers im Rahmen einer Leistungsstufe für die weitere Bearbeitung, ist der Auftragnehmer ver- pflichtet, seine weiterführenden Arbeiten auf die darin enthaltenen gestalteri- schen, wirtschaftlichen und funktionalen Anforderungen aufzubauen. Die Billi- gung von Planungsergebnissen durch den Auftraggeber befreit den Auftrag- nehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung für die vertragsgerechte Qualität seiner Planungen und die Mangelfreiheit der sie realisierenden Bauleistungen. 5.5.4 Die Verantwortung des Auftragnehmers für die Erreichung der Projektziele bleibt durch die Beauftragung eines Projektsteuerers unberührt.

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Samples: Vertrag Objektplanung – Gebäude Und Raumbildende Ausbauten

Erreichen der Projektziele. 5.5.1 Der Auftragnehmer hat Anordnungen des Auftraggebers unverzüglich daraufhin zu überprüfenüber- prüfen, ob sie die vertraglich vereinbarten Projektziele gefährden. Hat der Auftragnehmer insoweit Bedenken, ist er verpflichtet, sie anzuzeigen und schriftlich zu be- gründenbegründen. 5.5.2 Wird erkennbar, dass die Projektziele mit der bisherigen Planung, nach dem Ergebnis der Ausschreibung von Leistungen oder dem bisher vorgesehenen Bauablauf nicht erreicht werden können, hat der Auftragnehmer den Auf- traggeber Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten un- terrichten und die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten und deren Auswirkungen Auswirkun- gen auf die Projekt- ziele Projektziele darzulegen, so dass diese Ziele und insbesondere die Kostenober- grenze doch noch Kosten- obergrenze eingehalten werden können. 5.5.3 Billigt der Auftraggeber Planungsergebnisse des Auftragnehmers im Rahmen einer Leistungsstufe Leis- tungsstufe für die weitere Bearbeitung, ist der Auftragnehmer ver- pflichtetverpflichtet, seine weiterführenden weiter- führenden Arbeiten auf die den darin enthaltenen gestalteri- schengestalterischen, wirtschaftlichen wirtschaftlichen, techni- schen und funktionalen Anforderungen aufzubauen. Die Billi- gung Billigung von Planungsergebnissen Planungsergebnis- sen durch den Auftraggeber befreit den Auftrag- nehmer Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung Verant- wortung für die Einhaltung der Kostenobergrenze, vertragsgerechte Qualität seiner Planungen Pla- nungen und die Mangelfreiheit der sie realisierenden Bauleistungen. 5.5.4 Die Verantwortung des Auftragnehmers für die Erreichung der Projektziele bleibt durch die Beauftragung eines Projektsteuerers unberührt.

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Samples: Fachplanung Technische Ausrüstung

Erreichen der Projektziele. 5.5.1 Der Auftragnehmer hat Anordnungen des Auftraggebers unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob sie die vertraglich vereinbarten Projektziele gefährden. Hat der Auftragnehmer insoweit Bedenken, ist er verpflichtet, sie anzuzeigen und schriftlich zu be- gründenbegründen. 5.5.2 Wird erkennbar, dass die Projektziele mit der bisherigen Planung, nach dem Ergebnis der Ausschreibung von Leistungen oder dem bisher vorgesehenen Bauablauf nicht erreicht werden können, hat der Auftragnehmer den Auf- traggeber Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten und die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten und deren Auswirkungen auf die Projekt- ziele Projektziele darzulegen, so dass diese Ziele und insbesondere die Kostenober- grenze doch noch eingehalten werden können.diese 5.5.3 Billigt der Auftraggeber Planungsergebnisse des Auftragnehmers im Rahmen einer Leistungsstufe für die weitere Bearbeitung, ist der Auftragnehmer ver- pflichtetverpflichtet, seine weiterführenden Arbeiten auf die den darin enthaltenen gestalteri- schengestalterischen, wirtschaftlichen und funktionalen Anforderungen aufzubauen. Die Billi- gung Billigung von Planungsergebnissen durch den Auftraggeber befreit den Auftrag- nehmer Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung für die Einhaltung der Kostenobergrenze, vertragsgerechte Qualität seiner Planungen und die Mangelfreiheit der sie zu realisierenden Bauleistungen. 5.5.4 Die Verantwortung des Auftragnehmers für die Erreichung der Projektziele bleibt durch die Beauftragung eines Projektsteuerers unberührt.

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Samples: Ingenieurvertrag (Werkvertrag)

Erreichen der Projektziele. 5.5.1 Der Auftragnehmer hat Anordnungen des Auftraggebers unverzüglich daraufhin dar- aufhin zu überprüfen, ob sie die vertraglich vereinbarten Projektziele Kosten-, Quantitäts-, Qualitäts-, Termin- oder sonstigen Vorgaben gefährden. Hat der Auftragnehmer Auftrag- nehmer insoweit Bedenken, ist er verpflichtet, sie schriftlich zu be- gründenbegründen. 5.5.2 Wird erkennbar, dass die Projektziele Kostenobergrenze, die quantitativen und qualitati- ven Ziele oder die vereinbarten Termine mit der bisherigen Planung, nach dem Ergebnis der Ausschreibung von Leistungen oder dem bisher vorgesehenen vorgese- henen Bauablauf nicht erreicht werden können, hat der Auftragnehmer den Auf- traggeber Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten und die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten und deren Auswirkungen auf die Projekt- ziele Kosten, Quanti- täten, Qualitäten, Termine und Wirtschaftlichkeit des Objektes darzulegen, so dass diese Ziele und insbesondere die Kostenober- grenze Kostenobergrenze doch noch eingehalten ein- gehalten werden können. 5.5.3 Billigt der Auftraggeber Planungsergebnisse des Auftragnehmers im Rahmen einer Leistungsstufe für die weitere Bearbeitung, ist der Auftragnehmer ver- pflichtet, seine weiterführenden Arbeiten auf die darin enthaltenen gestalteri- schen, wirtschaftlichen und funktionalen Anforderungen aufzubauen. Die Billi- gung Billigung von Planungsergebnissen durch den Auftraggeber befreit den Auftrag- nehmer Auf- tragnehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung für die vertragsgerechte Qualität seiner Planungen und die Mangelfreiheit der sie realisierenden BauleistungenBau- leistungen. 5.5.4 Die Verantwortung des Auftragnehmers für die Erreichung der Projektziele bleibt durch die Beauftragung eines Projektsteuerers unberührt.

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Samples: Vertrag Über Objektplanung Gebäude

Erreichen der Projektziele. 5.5.1 Der Auftragnehmer hat Anordnungen des Auftraggebers unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob sie die vertraglich ver- traglich vereinbarten Projektziele Kosten-, Quantitäts-, Qualitäts-, Termin- oder sonstigen Vorgaben gefährden. Hat der Auftragnehmer Auf- tragnehmer insoweit Bedenken, ist er verpflichtet, sie schriftlich zu be- gründenbegründen. 5.5.2 Wird erkennbar, dass die Projektziele Kostenobergrenze, die quantitativen und qualitativen Ziele oder die vereinbarten Ter- mine mit der bisherigen Planung, nach dem Ergebnis der Ausschreibung von Leistungen oder dem bisher vorgesehenen vor- gesehenen Bauablauf nicht erreicht werden können, hat der Auftragnehmer den Auf- traggeber Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten und die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten und deren Auswirkungen auf die Projekt- ziele darzulegenKosten, Quantitäten, Qualitäten, Termine und Wirtschaftlichkeit des Objektes darzulegen , so dass diese Ziele und insbesondere die Kostenober- grenze Kostenobergrenze doch noch eingehalten werden können. 5.5.3 Billigt der Auftraggeber Planungsergebnisse des Auftragnehmers im Rahmen einer Leistungsstufe für die weitere weite- re Bearbeitung, ist der Auftragnehmer ver- pflichtetverpflichtet, seine weiterführenden Arbeiten auf die darin enthaltenen gestalteri- schenge- stalterischen, wirtschaftlichen und funktionalen Anforderungen aufzubauen. Die Billi- gung Billigung von Planungsergebnissen Planungsergebnis- sen durch den Auftraggeber befreit den Auftrag- nehmer Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung für die vertragsgerechte vertrags- gerechte Qualität seiner Planungen und die Mangelfreiheit der sie realisierenden Bauleistungen. 5.5.4 Die Verantwortung des Auftragnehmers für die Erreichung der Projektziele bleibt durch die Beauftragung eines Projektsteuerers unberührt.

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Samples: Vertragsmuster Objektplanung Gebäude

Erreichen der Projektziele. 5.5.1 Der Auftragnehmer hat Anordnungen des Auftraggebers unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob sie die vertraglich vereinbarten Projektziele gefährden. Hat der Auftragnehmer insoweit Bedenken, ist er verpflichtet, sie anzuzeigen und schriftlich zu be- gründenbegründen. 5.5.2 Wird erkennbar, dass die Projektziele mit der bisherigen Planung, nach dem Ergebnis der Ausschreibung von Leistungen oder dem bisher vorgesehenen Bauablauf nicht erreicht werden können, hat der Auftragnehmer den Auf- traggeber Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten und die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten und deren Auswirkungen auf die Projekt- ziele Projektziele darzulegen, so dass diese Ziele und insbesondere die Kostenober- grenze doch noch Kostenobergrenze eingehalten werden können. 5.5.3 Billigt der Auftraggeber Planungsergebnisse des Auftragnehmers im Rahmen einer Leistungsstufe für die weitere Bearbeitung, ist der Auftragnehmer ver- pflichtetverpflichtet, seine weiterführenden Arbeiten auf die den darin enthaltenen gestalteri- schengestalterischen, wirtschaftlichen und funktionalen Anforderungen aufzubauen. Die Billi- gung Billigung von Planungsergebnissen durch den Auftraggeber befreit den Auftrag- nehmer Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung für die Einhaltung der Kostenobergrenze, vertragsgerechte Qualität seiner Planungen und die Mangelfreiheit der sie zu realisierenden Bauleistungen. 5.5.4 Die Verantwortung des Auftragnehmers für die Erreichung der Projektziele bleibt durch die Beauftragung eines Projektsteuerers unberührt.

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Samples: Rahmenvertrag Objektplanung