Common use of Erreichung der Auslastung / der vereinbarten Zugänge Clause in Contracts

Erreichung der Auslastung / der vereinbarten Zugänge. In der Monatsmeldung sind zwei Werte ausgewiesen, die die Projektentwicklung in Bezug auf die zu erreichende Auslastung und die vereinbarten Zugänge aufzeigen. o Auslastung ist jener Prozentwert, der anzeigt, in welchem Maß die im Förderungsvertrag bzw. im Finanzplan genehmigten Vollzeit-Arbeitsplätze für Transitarbeitskräfte bereits erreicht werden / wurden. Dieser Wert beinhaltet im laufenden Projektjahr auch noch die geplanten Fördermonate von bereits eingestellten Transitarbeitskräften (max. jedoch bis zum Endes des Projektjahres). Anzustreben ist eine 100%ige Auslastung - am Ende des Projektjahres sollte dieser Auslastungswert jedoch zumindest 95 % betragen. o Zugänge werden aufgrund der geplanten Vollzeitarbeitsplätze berechnet und stellen einen Mindestwert dar, da bei der Berechnung der Zugänge etwaige Teilzeitbeschäftigungen, vorzeitige Austritte etc. nicht – oder nur teilweise – berücksichtigt werden. Im Förderungsvertrag bzw. in den AGB ist festgehalten, dass das AMS sofort darüber zu informieren ist, wenn ersichtlich ist, dass die Auslastung / die Zugänge nicht erreicht werden können. Im Falle einer solchen Meldung kann das AMS unterstützend eingreifen, es kann gemeinsam eine Vorgehensweise festgelegt werden, oder auch eine Änderung des Förderungsvertrages vorgenommen werden. Liegen keine triftigen Gründe für die Abweichung (Auslastung unter 95 %) vor, und gehen diese auf ein Verschulden des Förderungsnehmers zurück (z.B. keine Information an das AMS – und dadurch keine Möglichkeit der Anpassung des Förderungsvertrages im Förderungszeitraum), so wird eine anteilige Reduzierung des Beihilfenrahmenbetrages vorgenommen.

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Samples: Allgemeine Bestimmungen, Förderungsvertrag, Allgemeine Bestimmungen